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Habe scheinbar ein Bananen-Wohnmobil (reift beim Kunden) erwischt. Die Garantiereparaturen werden prompt vom Händler erledigt. Mich stören nur die Fahrtkosten (ca. !00 km hin und zurück). Muß der Händler bzw. der Hersteller die Fahrtkosten bezahlen ? Hallo, habe gerade das gleiche Problem mit FIAT fünfmal in die Werkstatt wegen Getriebedefekt zweimal getauscht einfach 25 km in die Werkstatt das heisst jedes mal 100km da man ja mit seinem PKW dann wieder nach Hause musste, Forderung von Fiat abgewiesen reiche nun Klage ein.
BGB § 439 Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Du hast auf jeden Fall den Post 2x drin :D ...Kann es sein, das es an Dir liegt, das alles doppelt nötig ist :wink: :wink: :wink: Hallo Mawo!
Der Händler muss während der Gewährleistung oder Garantie die Kosten ersetzen. Dazu steht, so glaube ich, etwas unter § 439 Nacherfüllung im Internet.. Ich meine in der pm etwas von 25 cent / km gelesen zu haben. Dieses weiß Dein Händler aber auch selbst, es sei dann, Du bist wie immer der erste, der etwas zu monieren oder zur Nachreifung hat. ingemaus MR2-Blue schrieb:
Nun ich denke, das war keine besonders hilfreiche Antwort... Zur eigentlichen Frage: Soweit ich weiß, muss bei Garantiearbeiten der Händler auch die Fahrtkosten übernehmen; benutze eventuell mal die Suche hier, da wird sich mehr zu diesem Thema finden. Bin ja eben auch mitten drin.
Laut Aussage von meinem Ra muss der Händler 30 Cent pro Km zahlen. Zur Not muss man eben einklagen. Würde ich aber echt nur in der Not machen. getreu dem Motto "Man sieht sich immer 2x im Leben" Und ohne Not wäre ich auch nicht mitten drin ...30 Cent pro Km habe ich auch durchgesetzt (Knaus).
Capoliveri Hallo!
Dabei wäre es schön wenn der Km - Preis so niedrig wäre! Ein Euro wäre/ ist noch zu wenig! nachdenkliche ingemaus Hallo,
das gleiche Problem auch bei uns. Nach nur 200 Km Fahrleistung im Juni war das WoMo über 1 Woche in der Werkstatt. Letzte Woche nun die Rückrufaktion. Habe inzwischen schon drei mal an Fiat in Heilbronn geschrieben, zuletzt mit Einschreiben, aber die antworten nicht mal. Werde noch einmal eine Frist setzen, wenn dann keine Antwort kommt, bekommt ein Rechtsanwalt die Sache. Wobei ich sagen muß, unsere Werkstatt ist schon OK. Der schwarze Peter liegt bei Fiat! Viele Mandy ich kann ja verstehen wenn man ärger mit seinem mobil hat und auch mal zum händler muss um garantiearbeiten zu erledigen..aber eines versteh ich nicht...wenn vorher am preis beim händler rumgefeilscht wird..da wird dann 3-5 mal hingefahren..und gegebenfalls noch bei 5 anderen händler vorbei hunderte von kilometern um den letzten cent rauszuholen..so wie es ja auch von vielen forumsmitgliedern empfohlen wird..
aber wehe es ist was dran..dann sind die wege zu weit..und ich will auch noch geld dafür..das ich dorthin fahre..mein händler ist 150 km von mir entfernt in datteln..ich bin aber auch nicht wegen jedem kleinkram dorthin..leute lasst doch mal die kirche im dorf... Hallo Uwe Bröckelm,
natürlich soll man die Kirche im Dorf lassen. Nur wenn ich einen neuen Artikel oder ein neues Womo, egal für welchen Preis und welche Klasse, erwerbe, kann ich erwarten, dass der Artikel fehlerfrei ist. Wenn nicht, dann muss halt der Händler oder der Hersteller den Fehler beseitigen und das auf seine Kosten. Gott sei Dank hat man hierfür die entsprechenden Voraussetzungen im BGG, § 439 Abs. 2, die entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten eingebaut. Auch ich musste jetzt zu Dometic, um eine Sicherheitsüberprüfung vornehmen zu lassen, Rückrufaktion. Selbstverständlich erwarte ich die Erstattung des mir entstandenen Aufwandes. Jeder gefahrene Kilometer führt ja auch zwangsläufig zu einer Wertminderung des Fahrzeuges und die Dieselkosten sind ja auch nicht gering. Letztendlich haben ja dann die Firmen, im Gegensatz zu einem Privatmann die Möglichkeit, die entsprechenden Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Campoverde Sehr geehrter "Uwe Brökelm" mit Verlaub Deine Ansage hier ist total daneben den gefragt war nicht Deine Meinung zu unseren Forderungen, sondern auf welcher Rechtsgrundlage man entstande Kosten einfordern kann. Ganz am Rande sei festgestellt das hier sicher keiner wegen einmal in Werkstatt fahren Kosten erstattet haben will aber wenn man praktisch schon einen eigen Parkplatz da hat :-) dann ist sicher nicht geneigt alles alleine zu tragen denn die zeit die man aufwenden muss bekommt man eh nicht ersetzt und die nerven auch nicht - aber bei einem Kaufpreis von ca. € 50000.- erwartet man halt auch nicht das man dauernd reklamieren muss. Hallo,
die Versicherungmeines Unfallgegner, meinte auch, daß die Werkstattverbringung, und die Fahrt zum Gutachter, mit der Ausfallenschädigung abgegolten, wäre.?? Nach dem, ich mit der Rechtschutzversicherug gewinkt habe, überwieß man mir, ohne Komentar, zwei weitere Ausfalltage, 140€ an Alle, Hartmut Hallo Oberlandcamper,
in Abs. 3 des § 439 BGB steht: Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In Verbindung mit § 476 BGB (Beweislastumkehr) wird auch die Frage auftauchen, war der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden. Die Frage der Fahrkostenerstattung wird sicher noch länger Rechtsanwälte und Gerichte beschäftigen. Eine Gerichtsentscheidung könnte dahin gehen, dass der Erfüllungsort vereinbart werden kann und dies dann der Standort des Händlers sein wird. Wenn bereits bei Vertragsabschluss hierauf hingewiesen wird, kann der Käufer entscheiden, ob er einen günstigen Preis oder den Service um die Ecke haben will.
Hallo Oberlandcamper, ..und trotzdem kann er hier seine Meinung kund tun. Hallo Mittelmeertaucher, habe sicher nix gegen eine Meinungsäußerung :-) aber dann bitte auch zur Sache und nicht als Zurechtweisung ob und wie hier jemand seine Rechte gegenüber dritten durchsetzten möchte - denn genauso kommt dieser Beitrag rüber. Also ich habe meinen Fendt Wohnwagen 130km von mir entfernt gekauft und bin bei meiner Reklamation zu einen Fendt Händler bei uns in der Nähe gefahren.Klar war er nicht begeistert aber bei welchen Fendt Händler ich reklamiere ist doch wurscht,er bekommt es doch auch von Fendt zurück.Wenn ich ein Auto in Hamburg kaufe fahre ich ja auch nicht bei einer Reklamation jedesmal 600km sondern zum Händler in meiner Nähe.Der Händler der Auto repariert muß glaube ich nur den Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe informieren und nur wenn der sagt er will es selber reparieren muß er auch gucken wie das Auto dort hin kommt. Leider so nicht korrekt - der Garantiegeber ist der Hersteller - aber viel wichtiger die Gewährleistung (gesetzlich 2 Jahre) muss der VERKÄUFER gewähren und kann nicht delegiert werden, siehe Suldenrechtsreform ab 2002 und BGB § 438
Wieso soll die Gewährleistung besser sein, hast Du Beweislastumkehr nach einem halben Jahr vergessen. Garantie weißt Du was du hast und gilt so lange wie der Hersteller es angegeben hat und dann kannst du auch zu jeder anderen Vertragswerkstatt gehen Also auch wenn es nun langsam nervt :-) der größste Irrglaube ist das die Garantie das wichtigste und auch beste sei :-( leider nicht so bitte einfach mal hier durchlesen --> Link auch googeln hilft ungemein ;-) - in den Garantieversprechen der Hersteller kann auch stehen das Du jährlich eine Flasche Bier bekommst oder was der Geier weis denn diese sind absolut freiwillig und hier kann stehen was will - ich beschäftige mich gerade sehr intensiv in unsern Unternehmen damit und das Credo lautet alles versprechen aber es darf nix kosten - Sorry nicht sehr nett aber gängige Praxis @ Oberlandcamper
Du hast schon recht, dass die Garantieleistungen freiwillig sind. Aber wenn die Leistung der Garantie versprochen ist, dann muß man sich daran halten. Sonst ist man Vertragsbrüchig. Und die Hersteller, versprechen nun einmal eine Garantie (meist 2 Jahre) auf ihre Sachen mit diversen Reparaturen. Kann sich sonst auf dem heißumkämpften Mark niemand leisten, ein Produkt (Auto,Wohnmobil) an den Mann zu bringen. Somit ist die Garantie in dieser Zeit und diesem Bereich wohl besser als die Gewährleistung des Verkäufers. Denn da kann ich zu jedem angeschlossenen Fachpartner gehen.
Da kann ich Dir nur voll zustimmen, habe bißher jedes Fahrzeug ob bei Mitsubishi oder VW, kurz vor Ablaufe der Garantie-3 u.2 Jahre, noch mal voll durch repariert bekommen, ohne jedes Gezetere. Gewährleistung habe ich ja trotzdem noch und kann deshalb im halben Jahr das Teil bei 2 Fehlgeschlagenen Nachbesserungen das Fahrzeug wandeln oder Kauf rückabwickeln. Hast Du nur Gewährleistung, dann hast du nach einem halben Jahr die ?karte gezogen. Es wurde darüber schon so viel in diesem Forum geschrieben, daß ich mir nicht erklären wie man behaupten kann, Gewährleistng soll besser sein. Ehrlich gesagt habe ich nun keinen Bock mich immer wieder zu wiederholen :-( lest doch mal in dem Link (ein paar Postings vorher) das steht ja nun wirklich alles gut erklärt - Garantie richtet sich immer gegen den Hersteller !!! und der kann hier alles gewähren und auch alles ausschließen !!! also immer eine Frage des good will - wenn er alles macht auf Garantie schön :-) aber er kann auch sagen nö :-( Gewährleistung richtet sich imme gegen den VERKÄUFER !!! und hier hat man 2 Jahre gesetzliche Frist -WO ALLES gemacht werden muss - aber nach 6 Monaten muss man unter Umständen beweisen das der Fehler bereits vorhanden war - wenn man das nicht kann und die Garantie mehr aus- wie einschliesst hat man die Ar....karte - so nun sollten die momentan gültigen Regeln ausreichend erklärt sein. @ Oberlandcamper
So nun auch von mir zum letzten Male. Du mußt dich nicht immer wiederholen.Damit wird dein Post auch nicht anderst. Hier hat man eine freie Meinungsäußerung. Also du brauchst nicht zu antworten. Und wir haben dich schon verstanden mit Garantie und Gewährleistung. Nichtsdestotrotz stimmt meine Aussage. Wenn Garantie versprochen, muß sie eingehalten werden. Und es gibt Garantiebedingungen, da ist aufgeführt was gemacht wird. So dies nun zum Schluß. Zuerst mal Sorry für das doppelte Posting - keine Ahnung wieso ?
@Robbi - kein Problem Du kannst Meinungen haben wie und welche Du willst - aber eines kannst Du nicht damit bestehende Regeln und Gesetze ignorieren oder interpredieren wie Du willst - ich hatte über nichts anders geschrieben als was Stand der Dinge ist ohne Wertung und auch ohne Wertung Deines Postings - aber wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest den Anfang zu lesen dann währe auch Dir klar gewesen das hier keine Disskusion über die bestehenden Regeln stattfand sondern die Frage nach der gesetzl. Regelung in einem bestimmten Fall. Im übrigen habe ich hier langsam das Gefühl, das manche hier nur posten um ander niedriger zu machen, ein tolles Beispiel läuft gerade zum Thema GoBoxen ab, da wird persönlich polemisiert und auf einander herumgehackt , Meinungen verdreht das es die Sau graust. Warum schreibe ich das hier ? weil einem langsam die Lust vergeht etwas zu schreiben, denn es findet sich immer einer der unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit einem anderen eine mit gibt, man kann leider hier in fast jeden Post was etwas länger geht so etwas finden wo sich irgenwer in der Mitte einklinkt und dann drauf haut. So Servus denn, werde mich hier nicht mehr äußern keinen Bock auf diesen Stress, habe die Ehre. Hallo Camper,
wir haben auch Probleme mit unseren Händler, er lieferte unser Womo im Sept.07 an uns aus und wie wir es besichtigen ( er hat es uns vor die Haustür geliefert ) fehlt der Backofen der laut beschreibung des Verkäufers drin sein sollte, nun wollte er sich darum kümmern das er bei einem Händler in unsere nähe eingebaut wird, aber jetzt ist das zu teuer . Jetzt sollen wir mit unserem Womo ( es wahr eine 6stellige Kaufsumme )zu unseren Händler kommen der 500km weit weg ist und wir sollen alle kosten für hin und rückfahrt und den ausfall auf der Arbeit tragen .Nach langen hin und her Telefonieren haben wir jetzt einen RA hinzugezogen. Es ist sehr traurig bei so einer Summe sich so Quer zustellen ,man kann doch erwarten ein vollständiges Womo zubekommen. Petra test Nachdem nun eigentlich schon alles mehrfach zu dem Thema gesagt wurde, möchte ich noch eine kleine Wichtigkeit ergänzen:
1.:Alles, was im Rahmen der Sachmängelhaftung stattfindet, geht den ausliefernden Händler an, denn dieser ist der Vertragspartner (mann kann z.B. keinen fremden Vertragshändler wegen Mängel am Fahrzeug verklagen). In diesem Sinne ist es also manchmal wichtig, alles bei "seinem" Händler zu reklamieren. 2.:Garantie = wie bereits oben erwähnt eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung, bei der der Hersteller die Rahmenbedingungen selbst festlegt. Fahrtkosten / Aufwandsentschädigung etc. sind bei garantiereparaturen daher meistens nicht drin... Ich weiß, dass das Thema hier im Forum sehr emotional behandelt wird, aber wer sich ernsthaft auf eine Auseinandersetzung mit seinem Händler vorbereiten will, sollte ganz, ganz sachlich vorgehen...
hallo vw hatte die letzten jahre, so seit ca 2000 keine werksgarantien mehr auf ihren wägen 2003 ist glaube ich der passat wieder mit garantie verkauft worden (da ist ihnen wohl der flottenverkauf eingebrochen) und seit ich glaube 2005 oder 2006 gibt es bei VW wieder garantie auf den neuwägen wie es bei den anderen deutschen herstellern aussieht weiss ich nicht, um 2000 rum haben die alle die garantie einzustellen versucht, auch BMW etc lg g
hallo was willst denn testen? ob man(n) einen ein jahr alten threat nochmal nach oben holen kann? ;-) ja, das geht lg g Geht man direkt gegen Fiat aus der Garantie vor, hat man keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, da die Garantiezusagen freiwillig sind und Fiat keine Kostenerstattung für Fahrtkosten verspricht.
Geht man gegen den Verkäufer aus der Sachmängelhaftung vor, hat man einen Anspruch auf Erstattung aller Aufwendungen, die mit der Nachbesserung zusammenhängen, aus § 439 II BGB. Daraus ergibt sich dann auch der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Sie dazu auch meinen entsprechenden Beitrag zu Garantie und Gewährleistung. |
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