Hatte ein Wohnmobil gemietet(Fiat Ducato)-Wohnmobilvermietung.
Das Alkovenfenster ist beschädigt von uns.
Wir sollen dakür 267,35€ für die Reperatur bezahlen. Ist das in ordnung
oder zu viel :?:
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Hatte ein Wohnmobil gemietet(Fiat Ducato)-Wohnmobilvermietung.
Das Alkovenfenster ist beschädigt von uns. Wir sollen dakür 267,35€ für die Reperatur bezahlen. Ist das in ordnung oder zu viel :?: Hallo,
tja, kommt drauf an, hat es einen Kratzer, oder ist es total hinüber.......? Hallo,
das Fahrzeug war doch sicher Teilkaskoversichert, dann musst du nur max. 150,00 Euro Selbstbeteiligung zahlen. Auch die Fenster werden von der Glasversicherung übernommen. Ich hatte selber schon einen Schaden am Aufbaufenster Hallo Krüger,
schau bitte mal im Mietvertrag ins Kleingedruckte, dort steht was von "Haftung". Die Kaution von z.B. 600€ (bei meinem Vermieter) ist mit 150€ Teil und 450€ Vollkasko. Das heißt, zahlt die Versicherung, zahst du nur die Selbstbeteiligung, also 150€ ! Außgenommen es ist Vorsatz dannn zahlt die Versicherung nicht !
wenn das Fenster "nur" zerkratzt ist, gibt es auch keine Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung. Denn: Über die TK ist nur der Glasbruch, nicht aber das zerkrtzen der Scheiben versichert. [/b] Hi,
wenn du eine Private Haftpflicht hats frag deinen Versicherungsagent ob er es nicht übernemen kann. Bernd Kurz zum Selbstbehalt von TK bzw VK bei Selbstfahrermietfahrzeugen.
Da können durchaus von Vermieter zu Vermieter unterschiedliche Eigenanteile vereinbart sein. Hat was mit der Schadenshäufigkeit von Mietfahrzeugen und der Prämiengestaltung zu tun. Auch bei privaten Wohnmobilen kann so die Versicherungsprämie reduziert werden. Beispiel: TK ohne SB und VK mit 500 Euro SB oder TK mit 150 Euro SB und VK mit 2000 Euro SB Pijpop Hallo,
Mietfahrzeuge werden von den 4 Versicherungsgesellschaften, die dieses Risiko nach versichern, zu schlechteren Bedingungen angenommen. Meisten liegt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro bei TK und von 1000 Euro bei VK. Gutachterabrechnung (keine Reparatur) werden meistens nur zu 60 % übernommen und Verträge mit Schäden zum Jahresende gekündigt. Die genaue Haftung wird mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag anerkannt und geht aus den allgemeinen Bedingungen (meist Rückseite)hervor. |
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