Apropos Höhenbeschränkung und Versicherung.
ich selber hab bei der HUK ein Versicherungspacket.
Beim Abschluß hab ich extra nachgefragt und geklärt, daß es keine Höhenbeschränkung gibt.......die haben Augen gemacht "das hat noch keiner gefragt".........daß man beim Huckepacktransport bei über 3m hohen Womos vielleicht nicht durch brücken oder Tunnels durchkommt, hat noch keiner überlegt.....na gut
Nun hab ich im Urlaub bei einer Panne (Motorblockriß....) eines anderen Womos in Nordnorwegen gehalten. Der war beim ADAC, hatte die 3,2 m Regelung (war für den kein Problem, Teilintegrierter) - aber auf dem gleichen Trailer war schon ein anderer Womofahrer, dessen Fahrer im Führerhaus des Abschleppers - der ist auch bei der HUk - der wieder ohne Höhenbeschränkung...dessen Auto war nach seiner Aussage 3,30 hoch...... schon lustig
will sagen:
Die Versicherungen haben verrtagspartner, für die die Bedingungen, die die Versicherungen den Kunden abverlangen nicht unbedingt gelten.
Wenn der vom ADAC nun ein 3,25 m hohes
Womo gehabt hätte, hätte den der Abschlepper vielleicht nicht mitnehmen dürfen (oder der ADAC hätte einen Riesenzuschlag genommen), der von der HUK wäre mit seinen 3,30 aber anstandslos mitgenommen worden......
dokabastler