rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

... Geld u. Nerven sparen ...


Gast am 29 Jan 2008 21:55:37

.... durch kurzzeitiges ablasten ...

... wer von 3,5t aufgelastet hat, kann auch wieder auf 3,5t ablasten und somit statt jedes Jahr mit Stress zum TÜV lieber zweimal zwd. locker und gut gelaunt zum STVA fahren um viel Geld zu sparen: rund 130€ alle 2 Jahre ...

... wie das funktioniert? ... so:
> kurz vor dem nächstem TÜV-Termin zum STVA; ablasten auf 3,5t.; dann zum TÜV und Plakette lt. Zulassung für 2 J. erteilen lassen; dann irgendwann wieder zum STVA zum auflasten ... usw, usw ... die Rechnung dazu sieht lt. aktueller Gebührenliste des TÜV-Nord dazu so aus:

> jährliche Gebühren für HU + AU > 3,5t. = 121,70€ x 2 = 243,40€

> Gebühren für HU + AU < 3,5t. 1 x in 2 J. = 89,80€
+ 1 x ablasten = 5,90€ + 1 x auflasten 14,30€ = 110,00€

> Ersparniss: 133,40€ ... oder in alter Währung x 1,95583 = sage und schreibe: 260,90 DM !!!

... in Köpi-Währung sind das knapp 200 Dosen à 0,5l. ... die werd ich mir nicht entgehen lassen ... :sauf:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

oldi am 29 Jan 2008 22:15:25

nee.... das meinst du nicht im ernst

na ok, wenn du die km-kosten nicht rechnest und deine zeit auch nicht, und dann noch lange weile hast, dann ist das eine gute therapie :D

gruß peter

dieter2 am 29 Jan 2008 22:58:19

Muß man bei einer Ab oder Auflastung kein Gutachten vom TÜV ?

Das würde dann jedesmal ca.42 Euro kosten.

Dieter

Anzeige vom Forum


Gast am 29 Jan 2008 23:42:58

@Peter: nach nebenan ... doch, dass meine ich schon ernst ... aber du hast natürlich Recht, die Kosten für die 4 Fahrten zum STVA mit dem PKW à 15 km = 60 x 8,5 ltr./100km x 1,25 € = rd. 6,50€ muß man natürlich noch abziehn ...

@Dieter: die TÜV-Bescheinigung von der Auflastung liegt ja vor und verliert ja nicht ihre Gültigkeit, weil technisch ja nichts "zurück" verändert wird ... es handelt sich lediglich um einen, bzw. zwei rein administrative Vorgänge ...

Mäggy am 30 Jan 2008 12:18:28

...... und seit wann muß ich mit meinem Wohnmobil über 3,5t jährlich zum Tüv??? Die Zeiten sind mittlerweile Geschichte.


Hansjürgen

Gast am 30 Jan 2008 12:20:38

Mäggy hat geschrieben:...... und seit wann muß ich mit meinem Wohnmobil über 3,5t jährlich zum Tüv??? Die Zeiten sind mittlerweile Geschichte.


Hansjürgen


Nööö, nicht ganz richtig. Wenn älter als 72 Monate, dann wieder jährlich zum TÜV bei über 3,5t.

Gast am 30 Jan 2008 12:36:40

Wir haben zwar kein WoMo > 3.5 to, aber das ständige "hin- und her melden" würde mich mehr nerven als der Rest. Zumal Du das alles in Deiner Freizeit machen musst.

Wenn ich 1 Arbeitsstunde von mir zu Grunde lege (interner Verrechnungssatz), und annehme, mit 1 Std. komme ich hin, dann "zahl" ich bei Deiner Rechnung drauf - zusätzlich zu dem Nerv mit den Institutionen....

dieter2 am 30 Jan 2008 12:49:54

MR2-Blue hat geschrieben:Wenn ich 1 Arbeitsstunde von mir zu Grunde lege (interner Verrechnungssatz), und annehme, mit 1 Std. komme ich hin, dann "zahl" ich bei Deiner Rechnung drauf - zusätzlich zu dem Nerv mit den Institutionen....


Ich glaube nicht das man das so sehen kann.

Als wenn ich sagen würde,wenn ich mir Mittags eine Suppe koche und meinen internen Verrechnungssatz nehme,ca.1 Std.
kann ich mir die Suppe nicht mehr leisten weil sie so teuer ist :?

Dieter

Fee am 30 Jan 2008 12:56:32

Der Geiz treibt manchmal merkwürdige Blüten hervor.

Da bin ich erstmal Sprachlos :denk:

Gast am 30 Jan 2008 12:59:36

> Ersparniss: 133,40€ ... oder in alter Währung x 1,95583 = sage und schreibe: 260,90 DM !!!

... in Köpi-Währung sind das knapp 200 Dosen à 0,5l. ... die werd ich mir nicht entgehen lassen ... :sauf:[/quote]

Auch wenn mich das nicht betrifft, so kann man doch sagen: eine prima Idee, den Abzockerstaat mit den eigenen Waffen schlagen. :)
und mit Gez ist g..l hat das garnichts zu tun, denn das ist schon richtig Geld.

mfg
Michael

achimHH am 30 Jan 2008 14:02:29

Unabhängig von allen anderen, geht das nur, wenn die
bei der Zulassungstelle - Tüv einwenig schlafen.

Denn im normalfall, werden die Tüvplaketten und Zeiträume
auch abgeändert.

und dann, hat man eben Pech gehabt. :D

achim

Gast am 30 Jan 2008 14:07:36

dieter2 hat geschrieben:...Als wenn ich sagen würde,wenn ich mir Mittags eine Suppe koche und meinen internen Verrechnungssatz nehme,ca.1 Std.
kann ich mir die Suppe nicht mehr leisten weil sie so teuer ist :?


Ich kriege die Mittagspause nicht bezahlt, ich verlier also nix :wink:

Aber exakt so funktioniert eine Produktivitätsbetrachtung, bzw. Kosten-/Nutzenrechnung.... :D .....es sei denn, Du bist arbeitslos oder Rentner --- dann kannst Du im Anschluss ans Ummelden die Palette Bier direkt trinken :wink: :wink: :wink:

puma am 30 Jan 2008 15:30:24

Hallo @achimHH,
genauso ist es. Bei der erneuten Auflastung gibt es eine neue Plakette mit dem kurzen Zeitraum: Also, war wohl nix!!!!!

:!: Hoffentlich kommt @zeelander nicht mal auf die Idee, Zeit zu sparen nach dem Motto: Ich spring immer aus dem Fenster im 10 Stock, da bin ich 30 sec. vor dem Lift unten, und im Jahr macht das dann ....... :razz: :razz:

oldi am 30 Jan 2008 15:34:29

man du hast nen galgenhumor. :kuller: :kuller: :kuller:

gruß peter

polen am 30 Jan 2008 16:41:35

Hallo, denkt Ihe beim Ablasten auch an Eure Zuladung? Dürft Ihr dann noch mit auf große Reise gehen?
Wir hätten dann Probleme!

Bergbewohner1 am 30 Jan 2008 18:06:33

polen hat geschrieben:Hallo, denkt Ihe beim Ablasten auch an Eure Zuladung? Dürft Ihr dann noch mit auf große Reise gehen?
Wir hätten dann Probleme!

[b]Wer wiegt denn meine Zuladung[/b], außer man selber :!:

Gast am 30 Jan 2008 19:30:55

... hey Leute, nach aktuellem Stand der Dinge hat dieser Fred leider doch nur (aber immerhin ... :D ) zur Unterhaltung beigetragen, aber keine Berechtigung auf den von mir gewählten Titel; die Experten Dieter, Achim u. Puma haben leider recht; nach div. Recherchen heute, läßt sich mein Wunschtraum weder preislich noch technisch so realisieren ...

... zumindest klärt aber die Info von BCO nochmal die aktuelle Regelung der TÜV-Fristen für Neufahrzeuge:
bei den Prüfterminen HU/AU für Wohnmobile > 3,5to innerhalb der ersten 72 Mon. wird jeweils eine Plakette für 2 Jahre erteilt ... (war mir just nicht bekannt);

im Klartext:
EZ: 03-2005
1. HU/AU 03-2008 (nach 36 Mon. = TÜV für 2 J.)
2. HU/AU 03-2010 (nach 60 Mon. = TÜV für 2 J.)
3. HU/AU 03-2012 (nach > 72 Mon. = dann nur noch für 12 Mon.)


Fazit: brauche i.M. also garnicht ablasten um Geld zu sparen ... und für 2012 geht meine Rechnung wohl leider doch nicht auf ...

... es sei denn, die dann regierenden Großkopferten sind auch alle Womo-Fahrer und ändern auf Grund ihrerer unzureichenden Diäten u. Gehälter die bisherigen Gesetze dahin gehend, dass ab 2012 für S-KFZ WOHNMOBIL keine KFZ-Steuern mehr zu zahlen sind, TÜV-Prüfungen entfallen und sämtliche Reisekosten (CP/SP-Geb.; VS: Treibstoff etc.) komplett als Werbungskosten voll absetzbar werden ...

... so long ...

Dethleffs 6731 am 30 Jan 2008 22:23:10

Hallo,
wenn man im 71. Monat zur HU geht bekommt das Womo nochmal eine Plakette für 2 Jahre, da das Fz noch keine 72 Monate alt ist (Aussage DEKRA). Übrigens ist die jährliche HU für alle Fz ab dem 72. Monat im Gespräch, somit hat sich (wahrscheinlich) die Diskusion ums Auf- Ablasten sowie erledigt.

Bernd

Gast am 30 Jan 2008 23:40:12

Und was sagt die Polizei dazu, wenn dann ein 4 Tonnen Mobil nach dem
6.ten Jahr schon 15 oder 16 Monate ohne weitere HU gelaufen ist?????

Gast am 31 Jan 2008 00:01:29

@ Dethleffs 6731: zur Klarstellung dann noch mal gebessert:

EZ: 03-2005
1. HU/AU 03-2008 (nach 36 Mon. = TÜV für 2 J.)
2. HU/AU 03-2010 (nach 60 Mon. = TÜV für 2 J.)
3. HU/AU 03-2012 (nach 84 Mon. = TÜV für 1 J. ... weil > 72 Mon.)

... die HU im 71./72. Monat bringt somit keinen Vorteil, sondern nur eine Gleichstellung, wenn die erste HU nach 2 J. fällig war ...


@ kimbi: für die Polizei interessiert sich ausschließlich für die vorhandene TÜV-Plakette, bzw. die Eintragung im KFZS ...

oldi am 31 Jan 2008 00:06:37

@zeelander

da hab ich andere infos, lt. int. anweisung wird tüv nur noch erteilt bei zeitgleicher au.

kannst ja beim tüv nachfragen.

gruß peter

migula am 31 Jan 2008 00:41:44

Mein Mobil EZ 03/02 müsste 09/2008 zu HU und AU. Wenn dies noch im Febr. erfolgt bin ich zwar 7 Mon. zu früh, gewinne aber 5 Mon. da die HU/AU nochmals 24 Monate gültig ist?

Gast am 31 Jan 2008 01:30:16

da hab ich andere infos, lt. int. anweisung wird tüv nur noch erteilt bei zeitgleicher au.

@ oldi: was genau meinst Du ... ??? ... klar, HU + AU werden doch grundsätzlich im selben Zyklus fällig ... aber das wurde hier doch auch nicht thematisiert, bzw. in Frage gestellt !!! ??? :gruebel: ... ???

@migula: lt. meiner heute auf Nachfrage beim TÜV Nord erhaltenen Info ist das genaus so ... geb dir mal hier mal den Link von denen ... frag evtl. zur Sicherheit selber noch mal nach ... die Peopel an der Hotline waren sehr nett und machten einen kompetenten Eindruck ... look --> Link und klick dich mal durch ... wurde zum Schluß mit dem TÜV-Leiter hier vor Ort verbunden ... der hat mir dann die Details dazu verklickert ...

Gast am 31 Jan 2008 09:08:26

achimHH hat geschrieben:Unabhängig von allen anderen, geht das nur, wenn die
bei der Zulassungstelle - Tüv einwenig schlafen.

Denn im normalfall, werden die Tüvplaketten und Zeiträume
auch abgeändert.

und dann, hat man eben Pech gehabt. :D

achim


Würde ich auch mal sagen und spätestens beim 3. mal werden sie darauf achten :wink:
Mir ist es ja jetzt bekannt - werde ein Auge darauf haben :sleepingcow:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

TÜV
Oldtimer
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt