tekzenchelou am 30 Jan 2008 03:25:49 So
jetzt würde ich gern wissen was ich mehr davon habe.
Oldtimer oder nicht?
Baujahr 56 ist garantiert einer.
In Frankreich als LKW, 1 Sitz, privat also Null Steuer.
Hätte gern F-WoMo-Zulassung, nicht einfach weil Umschreiberei.
Könnte nach D umschreiben.
Steuern?
Tüv?
Bitte alles für- und wieder hinschreiben.
In F mit Oldtimer-Zulassung beschränkte Mobilität, man darf nur im Departement kutschen, außerhalb davon Sondergenehmigung, nur für Treffen, Rallys undso. Sch####
Wie ist das in D? Rentabel?
Jagstcamp-Widdern am 30 Jan 2008 09:34:32 hallo,
in d kannst du dir ein h- kennzeichen holen unter folgenden prämissen:
älter als 30 jahre, fahrzeug (weitestgehend) im originalzustand - d.h. bei dir eindeutig bus... ausser du hast einen min. 30 jahre alten briefeintrag, wo wohnmobil drinsteht...
das rote 07er kennzeichen hat ähnliche prämissen, schränkt dich aber in der mobilität ein (nur zu treffen fahren und so, allerdings können treffen überall sein...)
insgesamt sieht das m.e. schlecht aus.
ich würde mal die redaktion der oldtimer markt anschreiben, die haben auch so ein teil und fahren mit einer 07er nummer rum (natürlich hauptsächlich zu irgendwelchen events), obwohl der bus auch nicht mehr soviele sitzplätze hat.
grusz hartmut
hymerli am 30 Jan 2008 09:37:40 Hallo, mit der 07 Nummer kann man bis zu 5 Fahrzeuge fahren. Steuer und Versicherung berechnen sich nach dem Fahrzeug mit den meisten PS.
Gast am 30 Jan 2008 09:46:33 Hallo!
Ich gehe mal davon aus, dass Du Deinen Bus meinst!?
Wenn Du den in D mit H- Kennzeichen fahren willst, musst Du in einer Prüfung nach § 23 STVZO unterziehen (TÜV, Dekra etc.)
Danach zahlst Du eine pauschale Kfz- Steuer von etwas über 190,- Euro. Ich habe jetzt auf den ersten Blick keine Einschränkung für LKW´s gefunden. Versicherungsmäßig kenne ich mich bei LKW leider nicht aus. Sollte aber auch da eine Oldtimerversicherung möglich sein, ist die normalerweise recht günstig. Ich habe zwei PKW als Oldtimer versichert und zahle jeweils unter 70,- Euro / per anno für die Haftpflicht. Teil- oder Vollkasko geht nach Wert (evtl. Gutachten) und kann recht teuer werden!
Das H- Kennzeichen hat noch den Vorteil, dass es keinerlei Einschränkungen bei der Nutzung des Fahrzeugs gibt und dass Du automatisch berechtigt bist, auch in Umweltzonen zu fahren!
tekzenchelou am 30 Jan 2008 10:02:52 Danke erstmal,
ja klar meine ich den Bus, ein zweiter könnte dazu kommen.
Kasko ist relativ unnötig außer wenn er verliehen würde, dann natürlich nötig denn manche verschätzen sich in der Höhe und fahren trotzdem unter zu niedrigen Brücken durch.
In England kriegt man die Baujahre Anfang der 80er manchmal für'n Appel und ne Butterschmeer, Tüv-tauglich aber eben nicht mehr zum Personentransport, mit leichten Mängeln.
Also müsste wenn ich einen 2. beischaffe der als H zugelassen werden und darf dann überall hin... :D
die rollende Raucher-Gaststätte könnte mich reich machen... :D
aber warum erzähl ich euch das?
Gast am 30 Jan 2008 11:24:14 Beim H- Kennzeihen tut sich da nun doch noch ´ne Grenze auf: soweit ich weiß, ist gewerblicher Einsatz ausgeschlossen!
tekzenchelou am 30 Jan 2008 12:19:41 AHA
und die Seifenblase ist zerplatzt.
Egal, ein Doppeldecker ist wohl besser und einfacher in D anzumelden, deswegen fahren wohl die meisten in F noch nach 20-30 Jahren mit ihrer UK-Nummer oder sind sonstwo zugelassen, B, NL oder was auch immer.
Bin froh das meiner sein F-Kennzeichen schon hat, ob er das heute nochmal kriegen würde bei einer Neuzulassung ist fraglich
Gast am 31 Jan 2008 12:25:18 wenn du in Deutschland irgendwas anmelden willst brauchst du vor allem einen deutschen Wohnsitz und ein Konto in Deutschland, die Finanzämter möchten nämlich gerne abbuchen, ansonsten ist Essig. Ausländische Kennzeichen müssen in Deutschland spätestens nach drei Monaten umgemeldet werden, somit ist auch nix mit UK Kennzeichen
Alles nicht so einfach
Matthias
tekzenchelou am 31 Jan 2008 20:10:27 Wohnsitz werd ich bald haben zusammen mit der Kneipe, im Zweifelsfall kann ich das über die Firma vom Kollegen machen wenn's mit der Kneipe doch nichts werden sollte.
Muss ich meinen Ieco dann auch ummelden? Will ich nicht! Auf gar keinen Fall, dann müsste ich ja noch mal zum Tüv, der ist fast neu. Und Geld für Papiere ausgeben die ich im Prinzip schon habe. Aber egal, der Brief lautet sowieso auf meinen Sohn und der wohnt in F.
tekzenchelou am 31 Jan 2008 20:19:39 wir haben auch noch einen Mitarbeiter in London somit dürfte eine UK Zulassung für einen Bus kein Problem sein, nur für den jährlichen Tüv muss die Kiste dann wieder einmal hin- und zurück über den Kanal zur Abnahme.
Wie kommt es eigentlich dass man im UK sowas mit dem Autoführerschein fahren darf und nicht in F wegen der 3,5to Beschränkung?
Roaddevil am 31 Jan 2008 21:45:22 depri hat geschrieben:Beim H- Kennzeihen tut sich da nun doch noch ´ne Grenze auf: soweit ich weiß, ist gewerblicher Einsatz ausgeschlossen!
... da bin ich mir nicht sicher, es gibt z.B. Autovermietungen (gewerblich) die diverse Fahrzeuge mit H-Zulassung im Programm haben. Infos dazu kann man auch u.a. beim DEUVET einholen. Weiterhin ist mit mit dem "H" aus der lästigen "Feinstaubverordnung" raus - Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind bundesweit von Fahrverboten in den sogenannten Umweltzonen ausgenommen. Wer jedoch jemals am Piccadilly mit nem Sandwich in der Hand gesessen hat, weiß was aus den ollen :english: Lodekka rauskommt... So abgefahrene Projekte wie von tekzenchelou müssen aber meiner Meinung in jedem Fall "freie Fahrt" haben die Welt ist bunt :grinsevil:
Güße Micha :bgdev:
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