Gast am 07 Feb 2008 09:49:25
Hallo!
Lest bitte mal meinen Beitrag:
"Garantie und Gewährleistung oder der feine Unterschied "
Steht unter Urteilen, Gesetze....
Da die Garantie freiwillig ist und meistens nicht vom Verkäufer, sondern vom Hersteller gewährt wird (wenn überhaupt!!), stehen die Bedingungen nicht in den AGB´s des Verkäufers, sondern in gesonderten Urkunden der Hersteller.
Nehmt mal einen Toaster von Bosch. Gekauft im Media-Markt:
Dem Paket wird eine kleine Urkunde von Bosch beigefügt sein, die Garanteiurkunde. Die stammt nicht vom Media-Markt, sondern von Bosch. Der Garanteivertrag kommt also mit Bosch zustande. Was Bosch schuldet, steht in den Garantiebedingungen der Urkunde, nicht im Kaufvertrag oder den AGB´s vom Media-Markt. Was Bosch verspricht, ist alles freiwillig, weil eine Garantie nicht gesetzlich geschuldet wird.
Neben diesen Ansprüchen aus der Garantie gegen Bosch bestehen natürlich die gesetzlichen Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Media-Markt. Der Kunde ist gut beraten, sich an den Media-Markt zu halten. Dazu siehe meinen Beitrag:
"Mein Einstand: Garantie oder Gewährleistung Nr. 1"
Hieraus wird erklärlich, warum es keine Garantieansprüche gegen den Verkäufer eines Wohnmobils gibt. Ausserdem suche ich selbst noch intensiv nach Herstellern, die über die Dichtigkeitsgarantie hinaus auf das Produkt insgesamt eine Garantie verspricht. Bei meinem nächsten Messebesuch in DÜ werde ich bei den Messeständen gezielt danach fragen. Ich denke, da ist man schnell durch :-(((