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motorradtraeger
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Frage zur Zuladung 1, 2


hmmn am 11 Feb 2007 10:29:10

moin,
ich habe mal eine Frage,
wird das prozentuale Übergewicht vom Zuladungsgewicht oder vom zulässigen Gesamtgewicht errechnet?:nixweiss:
Mike

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

katalog am 11 Feb 2007 10:36:15

Moin, Mike,
bei meiner letzten Wiegerei durch die Polizei wurde der Anhänger gewogen,
das Ergebnis mit dem KFZ-Schein verglichen und der Gewichtsanteil,
der über das zGG hinausging,
war dann das Maß für das Bußgeld an Ort und Stelle.
Antwort auf Deine Frage: vom zGG :!:

aus dem Teufelsmoor
Rolf

Sellheimer am 11 Feb 2007 11:19:39

Hallo,

Überladung (tatsächliches Gewicht - zGG) x 100 geteilt durch zGG = Überladung in Prozent

einfache Formel

Sellheimer

Anzeige vom Forum


MichaelW am 11 Feb 2007 11:23:18

......und Mike, die angegebene Zuladung ab Werk bzw. das Leergewicht wird in den seltensten Fällen stimmen. Fahr Deinen LMC mal auf die Waage und schau Dir mal das tatsächliche Leergewicht (oder reisefertig beladen, macht noch mehr Sinn) an.....evtl. erlebst Du dann schon eine Überraschung :eek:....aber diese Gewichtsdiskussion hatten wir vor kurzem erst (bin auch nur drauf gekommen, weil Du wissen wolltest, ob die Überschreitung der Zuladung evtl. von dem angegebenen Zuladungsgewicht abhängt)......ansonsten natürlich abhängig vom Überschreiten des zuläassigen Gesamtgewichts :wink:

Gast am 11 Feb 2007 14:05:19

Deine eigentliche Frage ist ja bereits beantwortet worden.
Hier aber noch ein Hinweis zum Posting von MichaelW.
Bei deinem LMC müsste das Leergewicht lt. Kfz-Papiere weitestgehend stimmen (und vom Verkaufsprospekt durchaus abweichen). Wir fahren ebenfalls einen LMC Bj. 05 und hatten seinerzeit Probleme hinsichtlich der Hinterachslast. In dem Zusammenhang wurde unserem Händler mitgeteilt, dass die Fahrzeuge bei verlassen des Werks gewogen werden. Auf dies Gewicht kommt ein Zuschlag für Masse im fahrbereiten Zustand (bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher wie viel dies war, meine aber irgendwas bei 200kg).
Somit ist dann lediglich noch zu berücksichtigen, was vom Händler noch an extras eingebaut wurde.

hmmn am 11 Feb 2007 14:07:30

@Michael
ich war schon auf der Waage, :eek: 3240kg ohne Wasser ,1 Gasflasche und ohne Personen. Ich hatte nämlich vor abzulasten auf 3,5t ,da ich ja viel mit einem Anhänger fahre. Aber 250kg Zuladung ist nicht ganz viel :( .

Bergbewohner1 am 11 Feb 2007 14:26:44

hmmn hat geschrieben:@Michael
ich war schon auf der Waage, :eek: 3240kg ohne Wasser ,1 Gasflasche und ohne Personen. Ich hatte nämlich vor abzulasten auf 3,5t ,da ich ja viel mit einem Anhänger fahre. Aber 250kg Zuladung ist nicht ganz viel :( .

War das Zubehör, Futter usw. schon mit drin :?:

hmmn am 11 Feb 2007 14:35:14

@waldtroll
es war sonst noch nichts an Board,nicht mal Töpfe und Geschirr. :roll:

Nasenbär am 11 Feb 2007 14:58:01

Hallo,
ich schrieb ja in dem anderen Thread schon was zum Thema :wink:

Meiner Meinung nach wird dadurch, dass selbst der Hersteller die Problematik Zuladung nicht ernst nimmt, suggeriert, dass das kein ernsthaftes Problem ist. Wenn was mit 150kg Zuladung verkauft wird, geht man als Käufer davon aus, dass das wohl schon in Ordnung geht. Ich hatte mal einen Techniker eines Herstellers darauf angesprochen. Der fragte mich, ob ich denn jemals kontrolliert worden wäre. Als ich das verneinte, meinte er: "Na also, es wird alles nicht so heiss gegessen wie gekocht" :?
Zuladungsprobleme gibt es in allen Gewichtsklassen.
Ich erinnere mal an den Reisebus neulich in den Nachrichten. Die Zuladung bei dem Bus war so, dass 50 Leute a 65 Kilo ohne Gepäck befördert wurden durften. Der Bus war um mehrere Tonnen überladen, der Fahrer wurde angezeigt.
Der Bus war vollausgestattet, mit Allem was man sich denken kann.

Eileen am 11 Feb 2007 15:38:13

Ist eigentlich schon mal jemand mit seinem voll besetzten PKW ueber eine Waage gefahren?

Da sind sicherlich auch einige fuer Ueberraschungen gut :D

MichaelW am 11 Feb 2007 15:56:27

ohne jetzt wieder in die alte (OT) Diskussion zu verfallen: wir sind auch noch nicht gewogen worden, aber die Wahrscheinlichkeit steigt ständig, siehe Mautstellen/Frankreich und diese (unsichtbaren) automatischen Wiegestellen werden bestimmt auch mehr.
Tja, und dann dürften die Kisten bei dem "Regenwinter" feuchtigkeitsbedingt jetzt eh schwerer sein :wink:

hmmn am 11 Feb 2007 16:13:49

Ich hatte vorher einen alten normalen Wohwagen ,so umgebaut das ich von hinten ein Motorrad reinschieben konnte.Ich hatte ihn mal leer gewogen demnach hatte ich noch ein Zuladung von 70Kg .Das Motorrad wiegt aber schon 200Kg ,also war ich total überladen.Ich habe aber immer darauf geachtet das die Stützlast stimmte.Somit war das ganze Gespann in der Waage, zumindest optisch.Ich bin nie angehalten worden.Die Kiste lag wie ein Brett und angehalten haben sie mich auch nicht.Aber man ist immer mit einem unguten Gefühl unterwegs.Nicht das etwas passiert sondern nicht weiterfahren zu können.Deshalb möchte ich dieses Risiko so gering wie möglich halten. Zur Zeit habe ich ja noch 3,8t , allerdings stören mich die Einschränkungen,höhere Maut,Geschwindigkeit(bedingt) ,Parken?,und die sonstigen kleinen Nieglichkeiten.

FranzS am 11 Feb 2007 16:19:45

Eileen hat geschrieben:Ist eigentlich schon mal jemand mit seinem voll besetzten PKW ueber eine Waage gefahren?

Da sind sicherlich auch einige fuer Ueberraschungen gut :D


Es ist schon lange her, da mußte ich beim Grenzübertritt nach Österreich mit meinem VW-Käfer (vollgeladen mit Campingausrüstung) auf die Waage. Der Österreichische Grenzer meinte " fahrns doch bittschön mal auf die Waage und besetzen`s den PKW mit einer Person". Ich hatte Glück, er konnte keine Überladung feststellen. :haendereib:
Viele
FranzS

hmmn am 11 Feb 2007 16:30:45

Es ist schon lange her, da mußte ich beim Grenzübertritt nach Österreich mit meinem VW-Käfer (vollgeladen mit Campingausrüstung) auf die Waage. Der Österreichische Grenzer meinte " fahrns doch bittschön mal auf die Waage und besetzen`s den PKW mit einer Person". Ich hatte Glück, er konnte keine Überladung feststellen. :haendereib:
Viele
FranzS[/quote]



Gerade bei unseren lieben Nachbarn den Österreichern,durch dieses Raubritterland muß ich dieses Jahr 2x durch. :fight:

MichaelW am 11 Feb 2007 16:38:12

ist das nur ein Ammenmärchen, oder wirst Du in Ö echt belangt wenn Du einen 3,5 t hast und wirst dummerweise in Ö gewogen (z.B. 3,6 t) :?: . Wird man dann wegen Überladung und GO Box Pflicht "verknackt" ???
Und die können doch unmöglich wissen, wer eine Zulassung als 3,5 t oder 3,85 bzw. 4,0 t hat, oder :?:

hmmn am 11 Feb 2007 16:54:03

MichaelW hat geschrieben:ist das nur ein Ammenmärchen, oder wirst Du in Ö echt belangt wenn Du einen 3,5 t hast und wirst dummerweise in Ö gewogen (z.B. 3,6 t) :?: . Wird man dann wegen Überladung und GO Box Pflicht "verknackt" ???
Und die können doch unmöglich wissen, wer eine Zulassung als 3,5 t oder 3,85 bzw. 4,0 t hat, oder :?:



Wenn im Schein 3,5t steht und du hast mehr bist du überladen und zahlst.
Steht im Schein 3,8t und bist nicht überladen aber hast nur ein PKW Pickerl haben sie dich damit am Schlawittchen.

MichaelW am 11 Feb 2007 17:28:50

schon klar, aber wenn ich einen 3,5 t mit Pickerl habe, tatsächlich aber 3,6 t wiege, bin ich dann 2x dran (GO Box und Überladung) :?:

Sellheimer am 11 Feb 2007 18:15:32

Überladung ja
Go-Box definitiv nein (da reicht das Pickerl - zGG zählt)

Sellheimer

MichaelW am 11 Feb 2007 19:06:48

DANKE :!:

guter_Junge am 11 Feb 2007 20:33:13

Bei Überladungen ist noch folgendes zu beachten:
Je nach dem wo die zusätzliche Überladung untergebracht wird, kann es
zu Verformungen des Holzaufbaues kommen.
z.Bsp im überstehenden Heck 200 Kg mehr als erlaubt, kann zu Haarrissen an Boden/Wände
(Dichtungsmasse) führen.
Oftmals wird die Garage überladen, das kann zu Spannungsüberschreitungen
bis zum Alkoven/Führerhaus führen.
Über kurz oder lang wird hieraus eine minimale? bleibende Verformung mit
Undichtheiten am Fahrzeug.

......Wasserschaden.....

Wir messen grundsätzlich bei jedem Wasserschaden die Bodenplatte aus.
Da waren schon Verformungen von bis zu 11 cm Unterschied in der Höhe an den
4 Ecken festzustellen.
Das macht keine Dichtung mit.
Bei Fahrzeugen mit nachträglicher Auflastung ist darauf zu achten, dass das
zusätzliche Gewicht gleichmäßig verteilt wird.

Wohnmobile sind aufgrund des Preises (Gewinn) optimiert.
Selbst die Eingangsstufe ist nur für ein Personengewicht von 75Kg ausgelegt.

Der Knollen für Überladung steht in keinem Verhältnis zum Schaden am Womo.

Geht nicht davon aus ..."ich hab ein Typ vom..." der macht das mit
und der muß das können. Eines Tages geht es fürchterlich an den Geldbeutel
und auf den Hersteller wird geschimpft.

MichaelW am 11 Feb 2007 21:02:10

.....ich glaube nur, die wenigsten überladen absichtlich, weil die Kisten ab Werk schon (meist) schwerer sind als angegeben.
Der Kracher ist doch der letzt i der Presse vorgestellte 3,5 t Arto (genaue Bezeichnung habe ich momentan nicht parat), wo Du im Fahrbetrieb nur 20 Ltr. Wasser an Bord haben darfst..............das spricht Bände :ooo: :eek: ........................................und was für ein Glück, isch abe gar keine Garage....

Gast am 11 Feb 2007 22:43:41

hmmn hat geschrieben:...3240kg ~ hatte nämlich vor abzulasten auf 3,5t ...


moin hmmn, das Geld für die Ablastung solltest Du Dir sparen oder mir überweisen > :D <; hatte ähnliche Daten und habe dann händeringend nach 'ner Auflastungsmöglichkeit gesucht und dann auch bei Goldschmitt gefunden ...

... in "D" ist das bei diesem Basisgewicht und a.m.E. daraus zu kalkulierende Übergewicht von rd. 300kg (= 8,6% Überladung) zwar mit 'nem Strafzettel von 10€ erledigt () ~ was aber sagt die Versicherung dazu wenn's kracht ???

... und im Ausland wird's auch schon bei viel weniger Überlast problematisch und recht happig ... gibt dazu 'ne Menge Storys hier im Archiv ...

... fahre seit der Auflastung total stressfrei und gutem Gewissen z.B. immer wieder nach NL und Skandinavien ~ ganz ohne die Angst, evtl. meinen üppigen "Köpi-Dosen-Vorrat" abliefern zu müssen ...

:bia:

hmmn am 11 Feb 2007 23:11:01

hallo captain-krabbe,
jo, deshalb bin ich mir auch noch nicht sicher dieses tun. :/

Campoverde am 13 Feb 2007 02:02:05

Hallo Freunde,

es kann ja jeder selbst entscheiden, wie er mit dem Thema umgeht. Für mich ist dies jedoch alles kein Spass mehr. Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, muss ich davon ausgehen, dass die Angaben in den Papieren stimmen. Wenn nicht, liegt eine Täuschung vor, so wie bei mir. Zuviel ist zuviel. Ich habe mich auf die Angaben verlassen und muss nun feststellen, dass das Fahrzeug im betriebsbereiten Zustand fast 300 kg schwerer ist, als angegeben. Damit ist das Fahrzeug für mich unbrauchbar geworden. Das ist das Thema. Wir als Wohnmobilisten sollten dafür kämpfen und auch darauf achten, dass die Angaben tatsächlich übereinstimmen. Noch einmal der Rat an alle, die ein Wohnmobil kaufen. Erst auf die Waage und dann erst bezahlen (d.h. wenn alles klar ist!!!!!!!!!!!!)

Campoverde

Pijpop am 13 Feb 2007 15:34:56

Wie schon öfters geschrieben - selbst bei PKWs gibt es dieses Problem.
Falls man es so nennen möchte.
Es steht in jedem " Prospket " - meistens als Fußnote folgendes:
Je nach Zubehör verändert sich die Zuladung.
Wie war das beim vollausgestatteten W 140 V 12: nicht möglich mit
4 Erwachsenen zu fahren -da überladen.
Schon 1990 gab es einen Edelhersteller der 900er Liner verkaufte - wenn
die vollausgestattet waren war die Zulassung als 7,49 Tonner normaler-
weise garnicht möglich; da die aber in " Buchhalteraustattung" homologiert
waren gabs die doch als 7,49 Tonner.

Pijpop

steelblue am 13 Feb 2007 16:01:45

Hallo

Bei uns in CH ist das Wiegen wie folgt geregelt:

--> Link

Bitte Punkt 5.1.6. der Weisung beachten.

Peter

reiko am 13 Feb 2007 16:31:48

Hallo Peter,

gibt es auch eine "Preisliste" ?

Wäre schon interessant, was das in der Schweiz kosten würde...

hmmn am 14 Feb 2007 10:33:58

moin,
ich möchte die Anfrage nach "Preisliste"noch erweitern ,wie sieht es in Europa aus?:tudelu:

steelblue am 14 Feb 2007 12:27:41

Ja, die gibt es

--> Link

Punkt 300 1 - ff

Allerdings sind das Ordnungsbussen, welche ausgesprochen werden können, ohne den Fahrer zur Anzeige zu bringen (verzeigen).

Verzeigen heisst ein Gerichtsverfahren mit sehr hohen Bussen und Gebühren.

Peter

steelblue am 14 Feb 2007 14:20:15

.... hier ist sie nochmals, die Bussentabelle…

--> Link

Peter

mittelmeertaucher am 25 Feb 2007 13:56:58

Sellheimer hat geschrieben:Überladung ja
Go-Box definitiv nein (da reicht das Pickerl - zGG zählt)

Sellheimer


Habe ich aber irgendwo schon anderst gelesen bzw. gehört, ob´s aber der Warheit entspricht kann ich nicht sagen.
Und zwar wurde einer in Österreich mit seinem 3,5t angehalten und gewogen und er hatte mehr als 3,5t. jetzt kam er aber nicht dran wegen überladung sondern weil er nur ein Pickerl hatte und keine Go-Box.

von Kurt dem Mittelmeertaucher

Bergbewohner1 am 25 Feb 2007 15:02:13

mittelmeertaucher hat geschrieben:
Sellheimer hat geschrieben:Überladung ja
Go-Box definitiv nein (da reicht das Pickerl - zGG zählt)

Sellheimer


Habe ich aber irgendwo schon anderst gelesen bzw. gehört, ob´s aber der Warheit entspricht kann ich nicht sagen.
Und zwar wurde einer in Österreich mit seinem 3,5t angehalten und gewogen und er hatte mehr als 3,5t. jetzt kam er aber nicht dran wegen überladung sondern weil er nur ein Pickerl hatte und keine Go-Box.

von Kurt dem Mittelmeertaucher

Wenn ich in den Papieren 3,5 Tonnen Gesamtgewicht stehen habe und habe überladen, dann bin ich wegen Überladung dran und nicht wegen fehlen der GO-Box

Campoverde am 26 Feb 2007 00:58:37

Hallo Freunde,

noch einmal, ich kann es nicht verstehen, dass man sich so viele Gedanken macht. Waldtoll hat recht, überladen ist überladen. Wir geben ja nur gegenüber den Händlern und Herstellern unsere Positionen auf.
Wir müssen darauf bestehen, dass das Fahrzeug im betriebsbereiten Zustand ordnungsgemäß in den Papieren eingetragen wird und dass dann auch das Gewicht stimmt. Hierauf muß man sich verlassen können. Es liegt dann an uns, welchen Typ und welche Zuladung wir haben möchten. Wir müssen dann auch noch entscheiden, welche Sonderausstattung möglich ist oder nicht. Auf Toleranzen kann und darf man sich nicht verlassen. Zu schwer ist zu schwer und wird auch entsprechend bestraft!!!Ich warne noch einmal alle Käufer dringend davor, kein Fahrzeug zu bezahlen, was vorher nicht auf der Waage war und wo die Daten der Papiere mit den Daten der Waage tatsächlich übereinstimmen. Sonst ist allen Dingen Tür und Tor geöffnet. Ich weiß wovon ich rede. Mein Fahrzeug ist für mich unbrauchbar geworden, da eine erhebliche Gewichtsüberschreitung vorliegt!!! Dies möchte ich Euch ersparen!!!
MfG
Campoverde

catbernd am 21 Mär 2007 18:32:07

Hallo Alle die an Gewichtsproblemen leiden nicht persönlich sondern fahrzeugmäßig,auch ich habe ein Fahrzeug welches eigentlich nicht so benutzt werden darf. Bin deshalb 2006 zur Messe nach Düsseldorf um mich bei SEA zu erkundigen.Ich landete am Stand von U. Gante,weil keine anderen Ansprechpartner zur Verfügung standen. Trug mein Leid vor, die Reaktion war ich hätte etwas ins Mobil gebaut was nicht reingehört ist aber nicht der Fall. Angebot war verkaufen und Neu kaufen.
So nun etwas zu meinen Daten:
Alkovenmobil Elnagh Marlin 65G
Leergewicht laut Fahrzeugschein 2793 kg
Zul.Gesamtgewicht 3400 kg
Gewogenes Gewicht ohne Wasser, Dieseltank fast leer, keine Lebensmittel und persönlichen Sachen, Fahrer und Beifahrer an Bord und das Gewicht betrug 3380 kg. Ich war schockiert und bin bis heute ratlos da ein Auflasten eigentlich das Letzte wäre.


Mit hängenden Kopf verließ ich den Stand in Düsseldorf und habe mir einen Termin auf dem P1 Nord/Süd in Düsseldorf bei der Polizei geholt und das Womo wiegen lassen.
Ergebnis:
1. Achse links 850 kg rechts 750 kg (ohne Beifahrer)
2. Achse links 850 kg rechts 850 kg
abzgl. Toleranz 1 = 100 kg tats. Gewicht 1500 kg
abzgl. Toleranz 1 = 100 kg tats. Gewicht 1600 kg

Summe der Achslasten= tatsächliches Gewicht des Fahrzeugs 3100 kg.
Das sind die Eintragungen der Polizei v. 29.08.06

Die Reaktion war auf meine Frage wir ziehen bei Geschwindigkeit ab und auch bei Gewichtskontrolle. War mir schon klar aber die Größe an Gewicht???
Danach habe ich nichts mehr verstanden und nun fahre ich mit Toleranz im Hinterstübchen durch Deutschland, wo anders traue ich mich gar nicht hin. Hoffe nur das ich von einem Unfall verschont bleibe denn wenn die Versicherung davon Lunte riecht ist Alles zu spät.
Nun meine Frage wie versteht ihr dieses Wiegeprotokoll der Polizei???

Mit freundlichen n Bernd

Campoverde am 21 Mär 2007 21:07:08

Hallo

wurde das Fahrzeug neu gekauft, gibt es noch Garantie oder Gewährleistung?

MfG
Campoverde

Meule am 22 Mär 2007 02:07:37

catbernd hat geschrieben:Hallo Alle die an Gewichtsproblemen leiden nicht persönlich sondern fahrzeugmäßig,auch ich habe ein Fahrzeug welches eigentlich nicht so benutzt werden darf. Bin deshalb 2006 zur Messe nach Düsseldorf um mich bei SEA zu erkundigen.Ich landete am Stand von U. Gante,weil keine anderen Ansprechpartner zur Verfügung standen. Trug mein Leid vor, die Reaktion war ich hätte etwas ins Mobil gebaut was nicht reingehört ist aber nicht der Fall. Angebot war verkaufen und Neu kaufen.
So nun etwas zu meinen Daten:
Alkovenmobil Elnagh Marlin 65G
Leergewicht laut Fahrzeugschein 2793 kg
Zul.Gesamtgewicht 3400 kg
Gewogenes Gewicht ohne Wasser, Dieseltank fast leer, keine Lebensmittel und persönlichen Sachen, Fahrer und Beifahrer an Bord und das Gewicht betrug 3380 kg. Ich war schockiert und bin bis heute ratlos da ein Auflasten eigentlich das Letzte wäre.


Mit hängenden Kopf verließ ich den Stand in Düsseldorf und habe mir einen Termin auf dem P1 Nord/Süd in Düsseldorf bei der Polizei geholt und das Womo wiegen lassen.
Ergebnis:
1. Achse links 850 kg rechts 750 kg (ohne Beifahrer)
2. Achse links 850 kg rechts 850 kg
abzgl. Toleranz 1 = 100 kg tats. Gewicht 1500 kg
abzgl. Toleranz 1 = 100 kg tats. Gewicht 1600 kg

Summe der Achslasten= tatsächliches Gewicht des Fahrzeugs 3100 kg.
Das sind die Eintragungen der Polizei v. 29.08.06

Die Reaktion war auf meine Frage wir ziehen bei Geschwindigkeit ab und auch bei Gewichtskontrolle. War mir schon klar aber die Größe an Gewicht???
Danach habe ich nichts mehr verstanden und nun fahre ich mit Toleranz im Hinterstübchen durch Deutschland, wo anders traue ich mich gar nicht hin. Hoffe nur das ich von einem Unfall verschont bleibe denn wenn die Versicherung davon Lunte riecht ist Alles zu spät.
Nun meine Frage wie versteht ihr dieses Wiegeprotokoll der Polizei???

Mit freundlichen n Bernd



Hallo Bernd,

die Polizei muß seit Jahren sparen, daher werden die Waagen (oder auch die Tachos) nicht mehr geeicht. Daher sind Toleranzwerte abzuziehen.
In Deinem Fall werden pro Achswiegung 100 kg abgezogen.
Allerdings sind die Waagen guter Produktion und gar nicht so fehlerhaft .... gehe mal von den Realwerten der Wiegung aus!

Ansonsten .... ich lasse immer beim TÜV wiegen vor einer Fahrt .... kostet mich 4,70 € :wink:

lg
Meule

Meule am 22 Mär 2007 02:27:52

Mal allgemein etwas zum Vertragsrecht!!!!!!!!!

Vorab endschuldige ich mich mal für ein paar Ausdrücke, will aber kurz mal klartext schreiben.

Ein Neuanfänger wird einfach auf die Schnauze fallen, weil er keine Ahnung hat, nicht weis, was er alles brauchen wird und nur in den Katalog schaut .... abgelenkt von den beschönigenden Worten des Verkäufers.

Jemand mit Erfahrung ums WoMo weis, was er an Zubehör haben möchte, weis auch, daß das ein paar Gramm wiegt ..... aber bei so einem modernen Fahrwerk wird sich das schon nicht auswirken ..... die Aufteilung ist doch so schön, was schert mich der Rest.

Ist auch OK so, wenn man etwas dabei beachtet!

WoMo aussuchen, Kaufvertrag mit allem Zubehör fertigen ..... und als Käufer einfach drunterschreiben:

Dieser Kauf erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die mündlichen Zusagen des Verkäufers stimmen, daß das Fahrzeug inkl. der bestellten Zubehörartikel bei voller Ausnutzung von Frischwasser, Gas und Diesel und einem Fahrer noch eine Zuladungskapazität von XXX Kilogramm hat.

Was glaubt Ihr, warum immer erst die Käufer den Kaufvertrag unterschreiben sollen ..... denkt mal nach.
Damit ist das Kleingedruckte außer Kraft gesetzt .... weil nur schriftliche Absprachen laut den meisten (allen) zählen.

Was nutzt es, wenn ich ein Fahrzeug bestelle und dann dafür eine Wiegekarte haben möchte. Die bringt der Händler, ihr jammert, weil das Fahrzeug keine 20 kg mehr zuladen darf und der Händler teilt Euch mit, daß im Prospekt doch steht ..... je nach Motorisierung und Ausstattung.
Im Klartext .... warum bestellst Du Depp auch Zubehör .... ansonsten hättest Du Dich doch noch allein hinters Steuer setzen dürfen!

lg
Meule

catbernd am 22 Mär 2007 19:15:31

Hallo Campoverde, Hallo Meule,
danke für die schnelle Antwort.
Erst einmal zu deiner Frage Campoverde, das Womo ist als gebraucht gekauft etwas älter als ein Jahr zum Kaufpunt von einem Ehepaar. Der Fahrer war 71 und Beide hatten Probleme in die Betten zu kommen. Mittlerweile geht es ins vierte Jahr. Ich suchte ein Womo mit Automatik und da hat sich das angeboten und ein Mietwagen wollten wir nicht. Ich glaube nicht, dass,das Ehepaar aus Zuladungsgründen verkauft hat. Die Frau hat uns mit Tränen in den Augen verabschiedet. Auf das Wiegen bin ich selber nur gekommen weil ich in vielen Foren stöbere und da wurde oft oder besser gesagt viel gefragt was wiegt dein Wohnmobil. Die meisten Antworten waren fahre doch mal auf die Waage. Jetzt muß ich Meule voll Recht geben wenn mich leider nicht die Neugier gepackt hätte wäre ich heute noch im Glauben was in den Papieren steht ist alles korrekt. Bis auf den Tag wo ich bei einer Kontrolle auf die Fr.....e gefallen wäre. Ich will sagen ich hätte nie zum damaligen Zeitpunkt wenn ich Neu gekauft hätte den Verdacht geschöpft du kannst nichts mehr Zuladen. Hätte kurz Leergewicht und z.G.G verglichen und hätte gesagt das passt. Dank der Foren werden die aufgeklärt die nicht die Mühe scheuen ein bisschen sich damit zu beschäftigen. Heut würde ich auch ganz anders an den Kauf gehen. Nun ist es zu spät und ich muss eben das Lehrgeld bezahlen. Über besonderes Zubehör verfügt das Womo nicht es ist ein ganz normales von der Stange.
Ich wünsche mir nur das viele diesen Bericht lesen und wach gerüttelt werden, durch den Kommentar von Meule.

Trotzdem nochmal die Frage was würdet ihr machen ganz unverbindlich, Auflasten oder mit der Toleranz fahren? Klar ist, das muss Jeder selber entscheiden. Noch eines die Toleranz von 100 kg stimmt die wirklich kommt mir persönlich sehr viel vor. Darf der Hersteller irgend ein Leergewicht eintragen, denn die Papiere sind doch für dieses Fahrzeug ausgestellt, da muss es doch gewogen worden sein. Was heißt eigentlich Leergewicht genau?Dann wäre doch nicht dieses Problem aufgetreten. Beantragt man selber etwas werden die Dokumente fast auseinander genommen. Hast du eine Verkehrskontrolle muss ja fast der Dosenhalter über eine ABE verfügen. Ich verstehe manches nicht im Staate Deutschland, geht es nur um Umsatz und nachher um Nachbesserung auf Kosten des Endverbraucher?

Bernd

nager69 am 22 Mär 2007 20:52:14

Hallo Bernd,

ich würde auflasten - dann bin ich immer auf der sicheren Seite! Mir reichen 80-100 km/h Reisegeschwindigkeit aus (Ich bin im Urlaub, schone die Umwelt und meinen Geldbeutel durch geringeren Verbrauch).
In der Schweiz bin ich mit der Zehnerkarte der Schwerlastabgabe günstiger als mit mit der Vignette, und mehr als Zehn Tage bin ich im Laufe eines Jahres nicht in der großen Schweiz.
In Österreich nutze ich prinzipiell keine Autobahnen und Tirol sieht mich nur auf der Durchreise über die Brennerbundesstraße oder den Reschenpass!

Dafür kann ich aber in der Schweiz an dem Womo vorbeifahren, das am Zollamt Ramsen (D/CH) stand und auf der Waage war (soviele Bierdosen, Wasserflaschen und diverse andere Vorräte habe ich noch nie neben einem Womo gesehen).

Bei unserem alten Womo habe ich dafür gesorgt, dass wir noch 1000kg zuladen konnten, unserer jetziges hat immerhin noch 850 kg Zuladung!

aus Bous

Alex aus SLS

Bergbewohner1 am 22 Mär 2007 21:42:03

Ich möchte mal ein Zitat aus der pm 2/07 zum Besten geben.
Es geht um den neuen Arto 64 E Niesmann +Bischoff
"Doch selbst diese geringe Zuladung erziehlt N+B nur durch einen Kniff. Per Ablaßhahn reduziert man den Frischwasservorrat von 120 litern im Campingbetrieb auf 20 liter im Fahrbetrieb. ob diesr minimale Wasservorrat für die Anreise ausreicht, muß jeder selbst entscheiden. Da der Hahn recht klein ist, sollte man für das Ablassen in jedem Fall reichlich Zeit einkalkulieren. usw."
Ist das schon kriminell oder nur für Neueinsteiger.
Auflasten oder nicht muß jeder sebst entscheiden(Thread hatten wir schon).
Fahr ich mit ca 5% drüber würde ich persönlich nicht auflasten.
Es kommt auch darauf an wo ich hinfahren will, wir fahren seit Jahren nach HR und sind noch nie gewogen worden.
Dann ist auch wichtig, komme ich mit Wasserablassen und nur zu einem Drittel gefüllten Dieseltank mit der Tonage hin, dann ist die Sache geregelt.

migula am 22 Mär 2007 21:57:21

Ja, wenn auflasten so einfach wäre! Aber um 9,5 % auflasten zu können müßte ich 4.200 EUR investieren.

Campoverde am 23 Mär 2007 01:24:18

Hallo Catbernd,

Du hast u. a. die Frage nach dem Leergewicht gestellt.

Das Leergewicht ist zwingend nach den allgemeinen Vorschrift § 42 Abs. 3 StVZO wie folgt zu ermitteln:

"Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsbereiten Fahrzeuges (....), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichtes aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und - bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher (...). (....) zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht."

Das vom Hersteller festgestellte Gewicht ist dann Bestandteil der Zulassungspapiere und damit auch amtlich bestätigt. Dies gilt ja auch für die Höhe des Gewichtes bei der Zuladung. Bei einer Verkehrskontrolle ist die Eintragung in den Papieren maßgebend und nicht evtl. ein Glanzprospekt.

MfG.
Campoverde

catbernd am 23 Mär 2007 18:47:44

Hallo Campoverde,
danke du hast es gut beschrieben was Leergewicht bedeutet. An meinem Fahrzeug müssen wohl einige das Wiegen gelernt oder verlernt haben. Wenn mein Leergewicht gestimmt hätte laut Fahrzeugschein bräuchte ich mir glaube ich keine Gedanken machen. Also ist es bei einem Neukauf so zu verstehen du musst dir das Leergewicht schriftlich bestätigen lassen. Im nach hinein stehst du dem Problem ohnmächtig gegenüber. Also bei meinem Fahrzeug gehe ich davon aus es sollte ein Womo bis 3,5t auf biegen oder brechen verkauft werden. Das Leergewicht hat schon bei der Geburt nicht gestimmt. Sollte eine Auflastung tatsächlich so teuer sein und mit meinem Wasserhaushalt gleiche ich überhaupt nichts aus, auf mehr könnte ich nicht verzichten bekommt Herr Gante am Ende doch noch Recht "VERKAUFEN". Darfst noch nicht einmal ehrlich sein sonst wirst das Teil noch nicht einmal los, aber ich will ja nicht verkaufen nur weilich in die Falle getappt bin. Was mich nur auf meinen Reisen wundert die mich überholen, was manche alles mitnehmen auf dem Dach und am Heck. Eigentlich müssten diese Bilder mich aufbauen und mein Problem vergessen lassen.
Es ist alles dumm gelaufen weil einem zu dem Zeitpunkt und als Neuling die Erfahrung fehlte. Aber wie man lesen kann bestätigt Pro- Mobil auch die Trix und Tips der Hersteller. Auch sie gehen lieber erst einmal mit dem niedrigen Gewicht ins Rennen der Käufer wirds schon richten oder müssen.
Das Thema sollte gar nicht so lang werden, aber ich habe gemerkt es haben sich einige dafür interessiert und ihre Meinung und Empfehlungen dazu eingebracht also Danke. Wie es enden wird kann man nicht sagen, hoffentlich nicht brenzlich.

MfG Bernd

Etienne am 24 Mär 2007 07:45:34

Hallo Bernd! Erkundige dich einfach was eine Auflastung für dein Fahrzeug kosten würde.Unseres wurde augelastet und ich habe es nicht so teuer in Erinnerung, aber Kosten sind ja immer relatif.

catbernd am 24 Mär 2007 10:48:47

Hallo Etienne,
hast recht, dann hat der STRESS ein Ende. Wenn man erst damit anfängt steigert man sich so rein und den längeren Arm haben doch die, die dich mit Überladung hochziehen.
Da kann man sich mitunter die schön geplante Reise vermiesen.
Also ich habe unbewusst A beim Kauf gesagt und nun muss B sagen damit ich beruhigt fahren kann.

Schöne aus Tessin MVP
Bernd

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