kmertie hat geschrieben:rantanplan hat geschrieben:Ausserdem geht es darum, Verbraucher aufzuschlauen und den Irrglauben aus der Welt zu schaffen, auf neue Wohnmöbile gäbe es Garantie. Nix iss, wie wir gerade hier wieder sehen.
Nur so am Rande bemerkt ...
Kein Wunder, wenn selbst Rechtsanwälte ihre Garantie auf den Umfang ihrer Haftpflichtversicherung beschränken, wenn Sie einem brauchbare AGB's basteln sollen :D
Wie war das noch ? Auf hoher See und vor Gericht .....
... Vor Gericht bekommt man nicht "das Recht", sondern nur etwas "für Recht erkannt". Zudem muss man sein Recht suchen, wenn man es finden will und das Recht ist nur für die Reichen (und die mit Rechtschutzversicherung) da.
Der Anwalt schuldet zum Glück auch keinen "Erfolg", was fast auf Unmögliches gerichtet wäre, sondern eine "Bemühung" (das ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag). Viele Rechtsanwälte bemühen sich, nur keiner merkt es wirklich. Übrigens: Auch andere Berufsgruppen schulden nur Bemühungen und keinen Erfolg.: Lehrer, Ärzte, alle Unternehmensberater usw. usw..
Ich gebe meine Bemühungen nicht auf. Und wenn ich mir mal meine Urteile selber schreiben darf, werde ich das hier mitteilen. Dann garantiere ich auch für den Erfolg ;-))

