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anhaengerkupplung
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Garantie nur beim Verkauferhandler abhandlen?


Gerard vH am 03 Mär 2008 16:08:33

Hallo,

Kann man beim kauf von Reisemobile nur beim Handler wo man gekauft hat das Reisemobile reparieren lassen, wenn es unten Garantiebedingungen lauft?
Ich frage es deswegen, da Ich ein gutes angebot habe, aber der Handler ist weit weg und es gibt andere nicht so weit weg.
Wenn Ich Probleme hab welche unter die Garantie fallen ist es einfacher??(stimmt dieses Wort?) fur mich es reparieren zu lassen irgendwo anders(auch Handler)nicht so weit weg.

gr Gerard

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Gast am 03 Mär 2008 16:21:45

Mein Tipp:

Besser die Frage nicht nur hier, sondern auch direkt an die betroffenen Händler in der Nähe stellen, bevor Du ein blaues Wunder erlebst.

Je nach Marke wurden mir von den Händlern auf diese Frage unterschiedliche Aussagen von ´aber klar´ bis ´niemals´gemacht. Es scheint da keine einheitliche Regelung zu geben wie bei den Basisfahrzeugen.

Wo sich alle einig waren : Den Service für das Basisfahrzeug bekommst Du beim Vertragshändler in der Nähe.

Ich hab auch vom einen oder anderen Händler klar gehört, das er keinen kostenlosen (Garantie) Service am Aufbau macht, wenn das Fahrzeug woanders gekauft wurde.

Ich denke, die Händler reagieren noch etwas anders, wenn Du ein Gebrauchtfahrzeug kaufst als ein Superbilligangebot vom Konkurrenten.

Gast am 03 Mär 2008 16:30:29

Im Zweifel besteht für das Fahrzeug keine Garantie, sondern nur Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Diese sind beim Verkäufer geltend zu machen. Wenn der zur Einsparung von Fahrtaufwendungen einer Reparatur bei einem anderen Händler zustimmt, würde ich mir das schriftlich geben lassen un den Reparturauftrag vom Verkäufer bei dem Dritthändler erteilen lassen.

Muss das Fahrzeug wieder zum Verkäufer, schuldet er die Erstattung der Fahrt- und Transportkosten.

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