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Ab wann zählen eigentlich die "Punkte"


Jagstcamp-Widdern am 04 Mär 2008 09:32:10

aus aktuellem anlass mal eine frage an die leute, die den deutschen formalismus verstehen:

ab wann zählen die flensburger punkte - ab dem datum des verkehrsverstosses - oder ab dem datum der "verleihung" - oder sind diese beiden daten identisch?

grusz aus weimar

hartmut

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Gast am 04 Mär 2008 09:45:37

Ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides....

achimHH am 04 Mär 2008 09:47:15

katze-bruno hat geschrieben:aus aktuellem anlass mal eine frage an die leute, die den deutschen formalismus verstehen:

ab wann zählen die flensburger punkte - ab dem datum des verkehrsverstosses - oder ab dem datum der "verleihung" - oder sind diese beiden daten identisch?

grusz aus weimar

hartmut



Hallo Hartmut.

Beides ist nicht richtig. :-)

Die Punkte zählen von dem Datum an ,
andem ein Bußgeldbescheid bzw
Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist.

Die Punkte werden in der Regel, wenn kein Einspruch
eingelegt wird nach 14 Tagen eingetragen.
Das gilt für den Bußgeldbescheid sowie auch Strafbefehl.

so kenne ich es.

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Jagstcamp-Widdern am 04 Mär 2008 09:53:40

alles klar, danke für die günstige und oberschnelle rechtsberatung....

grusz hartmt

Nille am 04 Mär 2008 10:24:56

Und wie funktioniert dass mit der einjährigen Überliegefrist? Bedeutet das de facto, dass die Punkte erst nach drei Jahren gelöscht werden? Also zwei Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr "Überliegefrist"???

Wer mag kann unter --> Link übrigens seinen Punktestand kostenlos anfragen.

Gast am 04 Mär 2008 10:27:15

Hab jetzt noch einen Moment Zeit, was zu ergänzen:

Manchmal macht es Sinn, gegen einen neuen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, um diesen zunächst nicht rechtskräftig werden zu lassen. Sind dann seit der letzten Rechtskraft des vorherigen Bescheides mehr drei Jahre vergangen, werden die alten Punkte alle gelöscht. Anderenfalls würde alles zusammengepackt, also addiert.

Sind also dann die alten Punkte gelöscht, kann man bei aussichtsloser Situation den Einspruch gegen den neuen Bußgeldbscheid wieder zurücknehmen und es stehen dann nur noch die neuen Punkte des letzten Bußgeldbescheides in der Kartei.

3 Jahre stimmt, auch wenn viele noch von 2 Jahren ausgehen. Die Gesetzeslage hat sich hinsichtlich der "Überliegefrist" geändert. Um das zu erklären, fehlt mir allerdings im Moment wirklich die Muße.

Nille am 06 Mär 2008 21:54:32

@rantanplan

Vielen Dank für die Antwort! Ich würde auch gerne zu manchem Thema mehr schreiben aber fehlende Zeit und Muße ist leider auch eines meiner Probleme....ein anderes muss wohl noch 23 Monate "überliegen" :( :D

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