katze-bruno hat geschrieben:aus aktuellem anlass mal eine frage an die leute, die den deutschen formalismus verstehen:
ab wann zählen die flensburger punkte - ab dem datum des verkehrsverstosses - oder ab dem datum der "verleihung" - oder sind diese beiden daten identisch?
grusz aus weimar
hartmut
Hallo Hartmut.
Beides ist nicht richtig. :-)
Die Punkte zählen von dem Datum an ,
andem ein Bußgeldbescheid bzw
Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist.
Die Punkte werden in der Regel, wenn kein Einspruch
eingelegt wird nach 14 Tagen eingetragen.
Das gilt für den Bußgeldbescheid sowie auch Strafbefehl.
so kenne ich es.