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Verordnung/ Bestimmung zu Propangasflaschen in Reisemobilen


Jackie am 10 Mär 2008 07:54:24

Bitte gebt mir mal eine Link wo ich die in Deutschland 1994 gültige Bestimmung zu Propangasanlagen / Propangasflaschenaufbewahrung in Reisemobilen nachlesen kann.

Dabei geht es z. Bsp. um das Gitter was unterm Gasflaschenplatzes sein muss, damit das event. auslaufendes Gas nach draussen weg kann.

Besonders interessiert mich aber die Anforderung des Gasflaschenplatzes zum Wohnraum hin.

Danke.

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abo1 am 10 Mär 2008 11:05:19

Jackie hat geschrieben:Dabei geht es z. Bsp. um das Gitter was unterm Gasflaschenplatzes sein muss, damit das event. auslaufendes Gas nach draussen weg kann.
Besonders interessiert mich aber die Anforderung des Gasflaschenplatzes zum Wohnraum hin.


hallo

sorry, bestimmungen hab ich keine

100cm2 muss das gitter nach unten sein
es muss direkt ins freie gehen

es gibt dann noch ein paar sonderfälle mit kurzem rohr oder so ... weiss ich aber nicht mehr auswendig

zum wohnraum hin muss der falschenkasten dicht sein
es reicht aber eine umlaufende gummidichtung

durch den flaschenkasten keine elektroleitungen (ausser zum betrieb der gasanlage) oder andere elektrische bauteile

lg
g

Ri-Si-Pri am 10 Mär 2008 13:24:02

Hallo Jackie,

Mindestfläche im Boden 10 X 10 cm oder eine andere Belüftung mit 100cm² Lüftungsfläche

Ich habe es bei mir mit einzelnen Löchern gemacht und rundherum mit einem Luftspalt.





Solltes du den Gaskasten im Fahrzeug Innenraum haben, muss du unten eine 8 cm Kante
oder die Flaschen im Boden eingelassen haben, damit kein Gas in den Innenraum kommt.
Denn Gas ist schwerer als Luft und an der Tür oder Klappe reicht ein Dichtband wie es
im Baumarkt gibt um Fenster oder Türen abzudichten.

Siggi

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Jagstcamp-Widdern am 10 Mär 2008 14:09:39

die öffnung am boden musz 100cm² freien querschnitt haben, kiemenbleche oder andere gitter engen diesen ein, also grösseres loch!

grusz hartmut

abo1 am 10 Mär 2008 14:55:56

katze-bruno hat geschrieben:die öffnung am boden musz 100cm² freien querschnitt haben, kiemenbleche oder andere gitter engen diesen ein, also grösseres loch!

grusz hartmut


so isses
10 x 10 is genau genommen zu klein

lg
g

rossifumi am 10 Mär 2008 15:30:32

Seid ihr sicher, daß das 1994 (wie gewünscht) schon so war?
Genau 1994 kann ich zwar nichts sagen, aber mein ehemaliges BJ 1992 hatte nur in einem Schrank (nicht abgedichtet) in einer Vertiefung ca 1-2cm die Flasche stehen mit einem mit einem kleinen (nach Erinnerung unter D=5cm) Loch nach unten.
War mit TÜV.
Die Bestimmungen haben sich natürlich irgendwann geändert, aber wann???

Rossi

Administrator am 10 Mär 2008 16:16:42


Jackie am 10 Mär 2008 21:17:23

Danke an alle!
Alles klar.

Ri-Si-Pri am 10 Mär 2008 22:14:24

rossifumi hat geschrieben:Seid ihr sicher, daß das 1994 (wie gewünscht) schon so war?
Genau 1994 kann ich zwar nichts sagen, aber mein ehemaliges BJ 1992 hatte nur in einem Schrank (nicht abgedichtet) in einer Vertiefung ca 1-2cm die Flasche stehen mit einem mit einem kleinen (nach Erinnerung unter D=5cm) Loch nach unten.
War mit TÜV.
Die Bestimmungen haben sich natürlich irgendwann geändert, aber wann???

Rossi


Ich habe mein erstes Womo 1978 gebaut. Die Gas-Flasche war eine graue 5kg Flasche und der Herr des TÜV hat mir zum test 10 ltr. Wasser in den Kasten geschüttet und meine Antwort war nur "Verliere ich auf einen schlag so viel Gas, dann fliegt mir die Bulle um die Ohren, dann hält der Schrank auch nicht mehr"

Das war 1978!

Siggi

Scout am 10 Mär 2008 23:49:54

www.wohnmobilforum.de/gas.htm


Dieses Arbeitsblatt ist veraltet und nicht mehr gültig.
Viele Inhalte wurden in das neue Arbeitsblatt übernommen. Manche stimmen halt nicht mehr.

Wolfgang

Administrator am 11 Mär 2008 23:17:28

schau mal in das erste Posting, Wolfgang - Jackie wollte ja auch nichts Aktuelles :wink:

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