Hallo zusammen, da mein neues Wohnmobil entgegen der letzten Fahrzeuge über 3,5 to. hat, kam nun die Frage auf, ob ein Befahren der Brennerstaatsstraße mit dem Womo erlaubt ist, oder nicht. Im Internet war sogar etwas von Geldstrafen etc. zu lesen. Habe mir also die Mühe gemacht, Kontakt der Innsbrucker Polizei bzw. ASFINAG aufzunehmen. Beide haben mir bestätigt, dass es auch in 2008 nicht verboten ist. Falls es jemand ausdrucken will......man weiß bei den netten Polizisten von nebenan ja nie so genau.....
Von: [bitte keine Mailadressen posten] [mailto:[bitte keine Mailadressen posten]]
Gesendet: Dienstag, 4. März 2008 11:07
An: Opitz, Jens (AZ Versicherungs-AG)
Betreff: Anfrage B182
Sehr geehrter Hr. ...
Sie können die B182 , Brennerbundesstrasse, mit ihrem Wohnmobil befahren. Es bestehen Fahrverbote nur für LKW und Anhänger.
mit freundlichen n
Wilhelm GRÖBER, ChefInsp
Landespolizeikommando für Tirol
Landesverkehrsabteilung
Fachbereichsleiter FB 1.2
Dienst- und Einsatzplanung,
Koordination der API( 059133-70-42005 0664/8108299
* [bitte keine Mailadressen posten]
Guten Morgen,
leider bekomme ich in Deutschland unterschiedliche Aussagen zum Thema Sonder KFZ Wohnmobil über 3,5 to. im Bezug auf Fahrverbote auf der Brennerstaatsstraße.
Können Sie mir verbindlich mitteilen, ob dies nun erlaubt od. verboten ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

