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Vorsicht


Vagabund am 14 Mär 2008 15:29:45

Hallo Leute!
Auf Italiens Straßen genau an Tempolimits halten!!!!
Hab soeben einen "Liebesbrief" aus Italien erhalten. Auf der A 14 WoMo mit
Anhänger - geblitzt mit 88 kmh 5 kmh abgezogen, verbleiben 3 - in Worten
DREI kmh zu schnell macht TUTTI KOMPLETTI 72 € plus Bearbeitungsgebühr :cry: :cry: :cry: :twisted: :twisted: :twisted:
Schmerzlicher Vagabund

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Aretousa am 14 Mär 2008 15:31:19

Uiiuiiuii- das hört sich aber happig an

BernhardK am 14 Mär 2008 21:44:31

Hi Vagabund !

Du willst doch nicht etwa bezahlen ?


Bernhard

Anzeige vom Forum


Ingrid1 am 14 Mär 2008 23:21:37

Du willst doch nicht etwa bezahlen ?

Nun, da gibt es jetzt angeblich durch die EU eine Einigung. Zumindest ist das bei Österreich so, daß sehr wohl bezahlt werden muss!

achimHH am 15 Mär 2008 00:36:15

Hallo....

das ist heftig....aber kenne ich auch so.

zum zahlen oder nicht :
soweit mir bekannt werden die Geld-Strafen aus Italien
noch nicht in Deutschland eingetrieben.
Es kann aber sein, das die eventuell noch rückwirkend bis 2007
eingetrieben werden, wenn die Politiker sich dann geeinigt haben...
ein großer gelber Automobilclub schreibt das nicht rückwirkend...

Auch sollte man die Verjahrungsfristen kennen. :wink:
2 Jahre nach der Halterfeststellung verjährt die Strafverfolgung.
allerdings erst nach 5 Jahren die Vollstreckungsverjährung.

Gast am 15 Mär 2008 00:41:37

RAUBRITTEREI !!

Ich weiß, warum ich nicht nach Österreich oder Italien fahre..

Übrigens, ich würde bezahlen oder nie wieder nach Italien fahren. Die pfänden Dir das WoMo unter dem A... weg oder nehmen Dich in Beugehaft.

achimHH am 15 Mär 2008 00:57:28

kmertie hat geschrieben:Die pfänden Dir das WoMo unter dem A... weg oder nehmen Dich in Beugehaft.


Hallo Klaus.
das passiert Dir aber in Frankreich noch viel schneller. :D
in Frankreich sind die Knallhart !
überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zwischen 90 und 375 Euro...
über 50 kmh. = 1500 Euro !
Sicherheitsleistung ist sofort fällig !

Du kannst nicht zahlen, beschlagnahmen die das Fahrzeug
wenn Du Pech hast.

also fahrt schön vorsichtig... :D

runo am 15 Mär 2008 10:25:06

Puh, das ist aber heftig.
Werde mich demnächst in Frankreich wohl zügeln müssen. :gruebel:
@ Vagabund: Wenn du ein Italienfan bist, würde ich zahle. Sonst kriegst du beim
nächsten Aufenthalt grande probleme :(
LG Runo

BernhardK am 15 Mär 2008 10:42:46

Hi

Wenn man nicht bezahlt, gibt es nur Probleme bei einer evtl. Kontrolle und man routinemäßig über EDV abgefragt wird. Ob man jedoch für diesen geringen Verstoß gespeichert wird, ist eine andere Sache. Außerdem muss man nachsagen können, dass man auch der Fahrer des vorgehaltenen Verstoßes war.


Bernhard

Road-Driver am 15 Mär 2008 11:00:59

Puh,das ist ja der reinste Wucher.

Aber wie schon festgestellt,ist es in anderen Ländern nicht besser.

Fazit:Man muss sich halt genau an die Tempolimits halten,dann klappts auch mit dem Nachbarn.

dramme73 am 15 Mär 2008 13:03:41

Hallo,
herzliches Beileid

Österreich ist klar; hat mit D schon seit vielen Jahren ein sog. Vollstreckungsabkommen, deshalb kann hier auch beigetrieben werden.

Für I und andere EU Länder wird noch verhandelt

aus GÖ von Olli

achimHH am 15 Mär 2008 15:14:52

BernhardK hat geschrieben:Hi

Wenn man nicht bezahlt, gibt es nur Probleme bei einer evtl. Kontrolle und man routinemäßig über EDV abgefragt wird. Ob man jedoch für diesen geringen Verstoß gespeichert wird, ist eine andere Sache. Außerdem muss man nachsagen können, dass man auch der Fahrer des vorgehaltenen Verstoßes war.


Bernhard


Hallo Bernhard.

aber bitte verwechselt das nicht mit unseren Gesetzen.

In einigen Ländern, gibt es die Halterhaftung viel schärfer
wie hier.
D.h. das der Halter auch für den "rollenden Verkehr" haftet, wenn der
Fahrer nicht gleich festgestellt werden kann oder wird.

auch wurden in einigen Ländern, so u.a. Frankreich und Italien
die Gesetze drastisch verschärft !

Aber bei uns ja auch... :D

Poldi am 15 Mär 2008 15:43:32

Da bin ich aber froh, dass ich jetzt ein Navi habe, was bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit "Achtung" ruft.

Poldi

Aretousa am 15 Mär 2008 15:47:33

Unsere "Rita" sagt auch immer "Achtung" und die darf das, ich nicht- komisch....... :wink:

Stefan-Claudia am 15 Mär 2008 15:51:50

Tach zusammen

schaut Euch doch mal an, was uns in A und I so erwarten kann :

--> Link

und Ihr fahrt noch vorsichtiger.

Stefan

Stefan-Claudia am 15 Mär 2008 16:01:27

und noch eine gute Seite.
Beachtet bitte die höhe der Bußgelder:

von 33,66 € bis zu 6506,-€ ist alles vertreten

--> Link

Stefan

Sahli am 15 Mär 2008 17:26:11

es wird bald kein strafen unter 70 € geben, denn das ist der betrag ab dem strafen nachgesendet werden. einige strafen sind schon erhöht worden, aber es werden noch viele folgen, die eu staaten brauchen geld. vorzugsweise das der autofahrer, da sind sich alle einig.

darum brauch ich auch kein Womo mit mehr als 90 ps. :D

lg sahli

Ausderasche am 15 Mär 2008 22:55:26

Hi,

und Ihr könnt davon ausgehen, dass die 72,--€ immer "ausgereizt" werden, wenn ein Ermessensspielraum für den Knöllchenschreiber da ist, auch bei simpelstens Verkehrsverstößen, denn da liegt die Grenze für die mögliche Vollstreckbarkeit im Heimatland. Nur hat Deutschland die EG-Richtlinie noch nicht umgesetzt (Ausnahme: Österreich). (Siehe Achim´s Beitrag). Also besser erst gar keinen Verstoß begehen. Egal was, auch wenn es manchmal schwierig ist.

(Eigentlich war das Ganze gedacht, um "schwerere" Verkehrsuntaten vorbeugend zu verhindern (keiner soll glauben, im Ausland straffrei davon zukommen und sich deshalb benehmen zu können, wie er will). Nur wie immer, ist was anderes daraus geworden...eine Art Abzockgesetz...Gilt aber auch für andere EU-Bürger in Deutschland :D )

Viel "lustiger" ist das mit den Vollstreckungszeitgrenzen....da werden nämlich dann die deutschen Gesetze angewandt...d.h. wenn die Vollstreckung in Italien z.B. längst zu Ende wäre (nach 3 Jahren), kann in Deutschland noch vollstreckt werden (nämlich 5 Jahre), d.h. Ihr seid dann noch schlechter gestellt als die Italiener :D :D :D Regt Euch also nicht über die Italiener, Franzosen, etc. auf, sondern über unseren eigenen Gesetzgeber :D :D


Frank

BernhardK am 16 Mär 2008 17:36:35

Ausderasche hat geschrieben:Hi,

Viel "lustiger" ist das mit den Vollstreckungszeitgrenzen....da werden nämlich dann die deutschen Gesetze angewandt...d.h. wenn die Vollstreckung in Italien z.B. längst zu Ende wäre (nach 3 Jahren), kann in Deutschland noch vollstreckt werden (nämlich 5 Jahre), d.h. Ihr seid dann noch schlechter gestellt als die Italiener :D :D :D Regt Euch also nicht über die Italiener, Franzosen, etc. auf, sondern über unseren eigenen Gesetzgeber :D :D


Frank


Geschwindigkeitsüberschreitung ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Deutschland nach 3 Monaten.

Bernhard

Gogolo am 16 Mär 2008 19:41:40

BernhardK hat geschrieben:
Geschwindigkeitsüberschreitung ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeiten verjähren in Deutschland nach 3 Monaten.

Bernhard


Stimmt - gilt aber nicht für deren Vollstreckung!!!!!


Habe die Ehre

Gogolo

Ausderasche am 16 Mär 2008 22:17:47

Danke, Gogolo!

(Die Info hatte ich damals auch vom ADAC als es um einen Parkverstoß in Italien und 72,-€ ging - und die mögliche Vollstreckung, nicht die Verjährung des Verkehrverstoßes (die Verjährung des Verkehrsverstosses in Italien ist - wenn ich mich recht entsinne auch länger als 3 Monate, d.h. da entstehen "interessante" Kombinationen aus Verjährung des Verstosses und Vollstreckung ...von Land zu Land)).

Viele
Frank

BernhardK am 16 Mär 2008 22:34:31

Hallo !

Wenn innerhalb von 3 Monaten der Verursacher der Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt wird, dann ist die Sache erledigt. Sollte innerhalb der 3 Monate der Verursacher ermittelt werden, wird die Verjährung unterbrochen, selbst wenn sich die weiteren Ermittlungen über Monate hinziehen. Was will man vollstrecken, wenn eine Sache innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden konnte, d.h. der Verursacher konnte nicht festgestellt werden ?

Bernhard

Gogolo am 16 Mär 2008 23:14:04

Lieber Bernhard,

es geht hier in der Diskussion ausschließlich um die Vollstreckung (eines rechtskräftigen Bussgeldbescheides). Es geht nicht darum, innerhalb welcher Fristen der Verursacher ermittelt werden muss.


Habe die Ehre

Gogolo

BernhardK am 16 Mär 2008 23:30:24

Hallo Gogolo !

Mit Deinen Ausführungen bin ich nicht einverstanden.

Es läuft so ab:

1. Anhand des Kennzeichens wird der Halter festgestellt
2. Der Halter bekommt den Bußgeldbescheid.
3. Der Halter sagt, dass er nicht gefahren ist und will oder kann den
Fahrer nicht nennen.
4. Jetzt wird nach dem eigentlichen Fahrer ermittelt, dieser ist nach der nun
beginnenden Verjährungsfrist nicht zu ermitteln. Die Sache wird Seitens
der Polizei oder Ordnungsbehörde eingestellt.

Wenn für einen Geschwindigkeitsverstoß nicht die Haltereigenschaft
maßgebend ist, nützt Dir auch nichts der Bußgeldbescheid, der voll-
streckt werden soll, da der eigentliche Verursacher nicht zu ermitteln ist.


Bernhard

Spark am 22 Mär 2008 23:56:31

BernhardK hat geschrieben:...
3. Der Halter sagt, dass er nicht gefahren ist und will oder kann den
Fahrer nicht nennen.
4. Jetzt wird nach dem eigentlichen Fahrer ermittelt, dieser ist nach der nun
beginnenden Verjährungsfrist nicht zu ermitteln. Die Sache wird Seitens
der Polizei oder Ordnungsbehörde eingestellt.

Wenn für einen Geschwindigkeitsverstoß nicht die Haltereigenschaft
maßgebend ist, nützt Dir auch nichts der Bußgeldbescheid, der voll-
streckt werden soll, da der eigentliche Verursacher nicht zu ermitteln ist.


Aha,
und das ist auch in, sagen wir mal, in Italien so?

hartmut49 am 23 Mär 2008 08:30:00

Frohe Ostern an alle Forummitglieder,
Wir kamen uns 2004, bei einer " Stiefelumrundung ", bei 10 Std/km Geschwindigkeitüberschreitung, eher, als Verkehrshindernis, vor!
Soll heißen, die Italiener, ingnorierten, fast alle ,die Geschwindigkeitsbegrenzungen!
Vor , sehr oft installierten Radarfallen, wurde auch schon rechtzeitig, und ständig , durch den Gegenverkehr gewarnt.
Ich war, auch froh, und ein bischen stolz, daß ich unser, damals neues
WoMo, ohne jeglichen Kratzer, wieder, auf unseren Hof stehen hatten!
Frohes Eiersuchen,
Hartmut

achimHH am 23 Mär 2008 10:14:16

Spark hat geschrieben:
BernhardK hat geschrieben:...
3. Der Halter sagt, dass er nicht gefahren ist und will oder kann den
Fahrer nicht nennen.
4. Jetzt wird nach dem eigentlichen Fahrer ermittelt, dieser ist nach der nun
beginnenden Verjährungsfrist nicht zu ermitteln. Die Sache wird Seitens
der Polizei oder Ordnungsbehörde eingestellt.

Wenn für einen Geschwindigkeitsverstoß nicht die Haltereigenschaft
maßgebend ist, nützt Dir auch nichts der Bußgeldbescheid, der voll-
streckt werden soll, da der eigentliche Verursacher nicht zu ermitteln ist.


Aha,
und das ist auch in, sagen wir mal, in Italien so?


Hallo Walter.

Nein ! Das ist eben in z.B. Italien nicht so !

Der Berhard schreibt von Deutschland, da er noch nicht
gemerkt hat das wir in diesem Thread von Gesetzen bzw.
Verkehrsverstößen die in Italien gelten, schreiben. :? :nixweiss:

Fakt ist : In Italien, gibt es die Halterhaftung !

Informationshalber :
in Frankreich für fast alle Verkehrsverstöße auch die Halterhaftung.

In Spanien wurde die normale Halterhaftung abgeschafft, der
Halter kann für das nicht benennen des Fahrers bestraft werden.

Andere Länder, andere Sitten.

Frohe Ostern.

BernhardK am 23 Mär 2008 16:52:27

Hallo Achim !

Das es hier um einen Verstoß in Italien geht habe ich sehr wohl gemerkt,
Du hast offensichtlich meinen vorhergehenden Beitrag nicht richtig verstanden. Werde ich in Italien aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht angehalten, wendet sich bei Interesse an der Verfolgung der OWi, die ital. Behörde an die entsprechende deutsche Behörde. Diese wiederum führt eine Halterfeststellung durch usw. wie ich es bereits beschrieben habe.
Wenn ich dann in Deutschland von der deutschen Behörde, aufgrund des Verkehrsverstoßes in Italien, aufgesucht werde, kann ich nicht als Halter bestraft werden, nur weil es in Italien so ist.
Die Entscheidungen über die Bescheide können also auch nur in den Ländern vollstreckt werden, in denen die Bescheide ausgestellt wurden, nicht aber in Deutschland. Ausnahme: Österreich.
Was natürlich passieren kann ist, dass man bei einem künftigen Aufenthalt in Italien, wenn man bei einer Kontrolle und einer EDV-mäßigen Abfrage auffällt, zu dem damaligen Verstoß herangezogen wird.

Bernhard

Ausderasche am 25 Mär 2008 23:27:11

Genau, Bernhard!

Und sobald die EG Richtlinie in Deutschland umgesetzt ist, wird auch in Deutschland der Strafbescheid aufgrund des italienischen Verstoßes vollstreckt (so wie heute schon der Österreichische.....)

Verkehrsverstoß in Italien--->Halterfeststellung in Deutschland--->italienischer Strafbescheid---->Ich war es doch nicht ---->italienische Vollstreckung ---> Deutsche Durchsetzung

(nur vermutlich nicht rückwirkend, das war bis vor kurzem aber durchaus noch in der Diskussion)

(und nichts ist mit 3 Monaten und ich war es nicht, das steht überhaupt nicht zur Debatte!)

und damit sind wir wieder beim Anfang der Diskussion!

Viele
Frank

Gogolo am 25 Mär 2008 23:39:32

Ausderasche hat geschrieben:
Verkehrsverstoß in Italien--->Halterfeststellung in Deutschland--->italienischer Strafbescheid---->Ich war es doch nicht ---->italienische Vollstreckung ---> Deutsche Durchsetzung



Das Ganze gehört noch ergänzt:

Verkehrsverstoß in Italien--->Halterfeststellung in Deutschland--->italienischer Strafbescheid---->Ich war es doch nicht ----->italienische Halterhaftung bei Nichtermittlung des "Täters"---->italienische Vollstreckung ---> Deutsche Durchsetzung



Habe die Ehre

Gogolo

Eura665HS am 26 Mär 2008 00:11:24

Habe mir gerade den ZDF Beitrag angesehen. Zunächst muss man mal sagen, dass wir Reisemobilisten und keine Rennfahrer sind. Ich fahre mit meinem Fahrzeug meistens so in ca 95% der Fälle regelkonform.
Dennoch möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen - gerade im Ausland bei unverständlichen Schildern zB - mal einen Fehler gemacht zu haben.
Wenn ich mir das Verhalten der österreichischen oder italienischen Polizei dann anschaue, kann ich nur eine Konsequenz finden: Ich meide dieses Land und bringe mein Geld in andere Staaten.
Und im Gegenzug erscheint es für mich immer grotesker, warum wir Deutschen im Ausland Maut zahlen sollen und Italiener und Österreicher in Deutschland nicht.
Versucht mir nicht fremdenfeindlichkeit zu unterstellen - das weise ich ganz klar von mir.
Aber ich denke, dass man Autofahrer gleich behandeln muss. Und wenn ich als Deutscher in Österreich die Nutzung der Autobahn bezahlen muss - dann erwarte ich auch, dass ein Österreicher in Deutschland ebenfalls zahlt.
Da sehe ich politischen Handlungsbedarf.

Und eine Frage an die juristisch bewanderten: Wo ist denn die rechtliche Grundlage, dass die italienische Polizei einem deutschen Fahrer den Führerschein abnehmen darf?
Darf die deutsche Polizei einem italienischen Fahrer auch den FS abnehmen?

Ausderasche am 26 Mär 2008 01:06:43

Naja, Eura665HS..Du hast schon recht, Du formulierst es nur falsch!

Die ganze Krux ist die......

Wir wollen ein Europa sein, aber alle Länder bauen ihre eigenen Gesetze AUS...

Da die Herren/Damen Politiker in allen Ländern nicht in der Lage sind, das in den Griff zu bekommen (und auch nicht wollen, denn da haben sie ja auch kein (finanzielles) Interesse daran).....
helfen sie sich gegenseitig, ihre Wähler abzuzocken....
...und damit ihre Taschen zu füllen.....

Gäbe es die gleichen (wenigstens im Verkehrsrecht!!!!) Schilder, gleichen Verordnungen, gleichen Strafen, wäre das alles kein Thema und bräuchte nicht "ausländerfeindlich" diskutiert zu werden.

Aber das Normen von Tomaten und Eiern hat eben Priorität......
(gleiche Gasflaschen und Gewinde wären mir lieber!)


Also nicht aufregen: Schließlich bauen wir ja "innerdeutsch" mit Feinstaubzonen, Nichtraucherzonenrestaurants, etc. auch je Bundesland neue Fürstentümer auf.....
:D :D :D :D

Viele
Frank

Vagabund am 26 Mär 2008 07:35:13

Hallo!
Habe die Diskussion mitverfolgt. Schlagt mich jetzt nicht tot wenn ich noch
eine Frage dazu habe?
Auf dem Bild das die Italo ubersendet haben ist die Nummer des Anhängers zu sehen. Der Anhänger ist auf meine Frau zugelassen-das WoMo auf meinen Namen. Was kann denn passieren wenn ich im Mai nach
Ancona fahre und ich die Strafe nicht bezahlen würde. Im Falle einer Kontrolle!!!
Nicht mehr durch diese Länder fahren mit solchen verückten Strafen- Schön und Gut, nur wie komme ich nach Griechenland ( Mani )?
Vagabund

Eura665HS am 26 Mär 2008 10:58:35

Na, Griechenland ist auch auf dem reinen Landwege zu erreichen ;-)

achimHH am 26 Mär 2008 11:18:29

Eura665HS hat geschrieben:Na, Griechenland ist auch auf dem reinen Landwege zu erreichen ;-)


Das ist richtig, und eine schöne Tour, die von mir regelmäßig
gefahren wird.

doch ob es sich lohnt wegen Polizei / Strafen / Maut, den Landweg
zu benutzen, wage ich zu bezweifeln .

Denn Maut, Polizei / Strafen / Maut, usw. gibt es auch auf dem
Landweg nach Griechenland . :haendereib:

Eura665HS am 26 Mär 2008 11:30:00

... ich hörte davon ;-)
man hat mir empfohlen immer einen packen 5-Euro-Scheine dabei zu haben ...

ich würd auch eher die Fähre nehmen...

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