spleiss53 am 17 Mär 2008 11:05:27 Am Samstag, als ich die Scheiben an meinem T4 Campingbus innen von den vielen Maut- und sonsigen Plaketten befreite, und mal wieder gründlich reinigte, ist mir die 6-eckige "Ozonplakette" (ich glaub so heißt sie) weggefallen.
Frage: braucht man diese überhaupt noch?
Gast am 17 Mär 2008 11:29:42 spleiss53 hat geschrieben:Am Samstag, als ich die Scheiben an meinem T4 Campingbus innen von den vielen Maut- und sonsigen Plaketten befreite, und mal wieder gründlich reinigte, ist mir die 6-eckige "Ozonplakette" (ich glaub so heißt sie) weggefallen.
Frage: braucht man diese überhaupt noch?
Berechtigte Frage. Ich denke, grundsätzlich könnte aufgrund der alten Bestimmungen immer noch ein entsprechendes Fahrverbot bei Ozonalarm ausgesprochen werden.
Die spannendere Frage ist also: Hat diese Plakette schon mal jemand irgendwo und irgendwann gebraucht??
Ich hoffe, das Schicksal dieser Plakette, für die wir auch damals gerannt sind und Geld ausgegeben haben, ereilt auch die neue Feinstaubplakette. Erste Ansätze in dieser Richtung zeichnen sich ja ab.
Gast am 17 Mär 2008 15:26:52 gast hat geschrieben:spleiss53 hat geschrieben: Ich hoffe, das Schicksal dieser Plakette, für die wir auch damals gerannt sind und Geld ausgegeben haben, ereilt auch die neue Feinstaubplakette. Erste Ansätze in dieser Richtung zeichnen sich ja ab.
Hallo!
Welche Ansätze gibt es denn da? - Gerade heute habe ich noch gelesen, dass die Gerichte sogar Ausnahmeregelungen rigoros abwürgen, solange die Kläger nicht nach einem Fahrzeugneukauf der Armut anheim fallen!
Ausderasche am 17 Mär 2008 15:45:51 Köln rudert insofern schon rückwärts, als Autofahrer mit sauberen Fahrzeugen aber ohne Staubplakete keine Bussgeld bezahlen sollen. Die Politessen sollen die Plaketten mit sich führen und gegen Vorzeigen der Fahrzeugpapiere, dann die entsprechende Plakette herausrücken (+5,--€). Beim Blitzen (?) und nicht Anwesenheit am geparkten Fahrzeug ähnliches...gegen Nachweis der "Sauberkeit" keine "Strafverfolgung" wegen Ncihtplakettenbesitz. Und wie läuft das bei ausländischen Fahrzeugen (die haben ja keine deutschen Papiere) und Knöllchen mit 40€ unter 71,--€ (somit zukünftig nicht vollstreckbar im Heimatland = Nullnummer)) - Keine Ahnung.
Es zeigt sich immer mehr, dass das alles sehr unausgegoren war, ist......
Frank
Polarwolf am 17 Mär 2008 17:11:58 spleiss53 hat geschrieben:Am Samstag, als ich die Scheiben an meinem T4 Campingbus innen von den vielen Maut- und sonstigen Plaketten befreite, und mal wieder gründlich reinigte, ist mir die 6-eckige "Ozonplakette" (ich glaub so heißt sie) aufgefallen.
Frage: braucht man diese überhaupt noch?
Die 6-eckige Ozon- oder Smogplakette kannst du entfernen, die brauchst du nicht mehr.
Ein Fahrverbot wegen Smog- oder Ozonalarm konnte mit dem Durchfahrtsverbotszeichen 270 (mit der Aufschrift "Smog") erlassen werden. Durch ein Zusatzschild waren Fahrzeuge mit den entsprechenden Plaketten ausgenommen.
Nun wurde aber das Verkehrszeichen 270 (Smog) durch die Zeichen 270.1 und 270.2 (Umweltzone) ersetzt. Somit gelten nur noch die dafür vorgesehenen Umweltplaketten.
Gast am 17 Mär 2008 18:08:57 Polarwolf hat geschrieben:spleiss53 hat geschrieben:Am Samstag, als ich die Scheiben an meinem T4 Campingbus innen von den vielen Maut- und sonstigen Plaketten befreite, und mal wieder gründlich reinigte, ist mir die 6-eckige "Ozonplakette" (ich glaub so heißt sie) aufgefallen.
Frage: braucht man diese überhaupt noch?
Die 6-eckige Ozon- oder Smogplakette kannst du entfernen, die brauchst du nicht mehr. Ein Fahrverbot wegen Smog- oder Ozonalarm konnte mit dem Durchfahrtsverbotszeichen 270 (mit der Aufschrift "Smog") erlassen werden. Durch ein Zusatzschild waren Fahrzeuge mit den entsprechenden Plaketten ausgenommen. Nun wurde aber das Verkehrszeichen 270 (Smog) durch die Zeichen 270.1 und 270.2 (Umweltzone) ersetzt. Somit gelten nur noch die dafür vorgesehenen Umweltplaketten.
Die war auch mein erster Gedanke.
Aber es gibt weiterhin Fahrverbote nach § 40 (2) Bundesimmisionsschutzgesetz. In diesem Zusammenhang gibt es ein Schild, dass die Freie Fahrt signalisiert wenn ansonsten die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge (PKW-, LKW- und Motorradpiktogramm) verboten ist. Auf diesem Schild ist die gute alte sechseckige Plakette abgebildet. Die Beschreibung hierzu verweist dann auch auf die G-Kat Plakette.
Stephan
Polarwolf am 17 Mär 2008 20:14:49 Gast hat geschrieben:Aber es gibt weiterhin Fahrverbote nach § 40 (2) Bundesimmisionsschutzgesetz. In diesem Zusammenhang gibt es ein Schild, dass die Freie Fahrt signalisiert wenn ansonsten die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge (PKW-, LKW- und Motorradpiktogramm) verboten ist. Auf diesem Schild ist die gute alte sechseckige Plakette abgebildet. Die Beschreibung hierzu verweist dann auch auf die G-Kat Plakette. Stephan
Müßten dann nicht weiterhin auch die sechseckigen Plaketten ausgegeben werden?
--> Link
Gast am 17 Mär 2008 20:56:24 Polarwolf hat geschrieben:Gast hat geschrieben:Aber es gibt weiterhin Fahrverbote nach § 40 (2) Bundesimmisionsschutzgesetz. In diesem Zusammenhang gibt es ein Schild, dass die Freie Fahrt signalisiert wenn ansonsten die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge (PKW-, LKW- und Motorradpiktogramm) verboten ist. Auf diesem Schild ist die gute alte sechseckige Plakette abgebildet. Die Beschreibung hierzu verweist dann auch auf die G-Kat Plakette. Stephan
Müßten dann nicht weiterhin auch die sechseckigen Plaketten ausgegeben werden? --> Link
Ich denke mal, hier gilt "ober sticht unter" !
In dem von dir gepostetem link ist aufgeführt, dass die SMOG-Verordnung der Stadt Köln aufgehoben wurde. Das ändert aber nichts an der Gültigkeit des BImSchG und der StVO, dies sind Bundesvorschriften.
Theoretisch kann es ja noch irgendwo im Lande eine SMOG-Verordnung geben.
spleiss53 am 20 Mär 2008 11:46:29 Hab soeben mit dem Landratsamt-Zulassungsstelle in Balingen telefoniert. Wörtlich: Das Ozongesetz gibt es nicht mehr - die Plaketten können entfernt werden.
Polarwolf am 20 Mär 2008 20:10:10 spleiss53 hat geschrieben:Hab soeben mit dem Landratsamt-Zulassungsstelle in Balingen telefoniert. Wörtlich: Das Ozongesetz gibt es nicht mehr - die Plaketten können entfernt werden.
Herzlichen Dank für die Info. So ist es mir bekannt und meine Recherchen im Internet brachten kein anderes Ergebnis.
In der StVO gibt es zwar das entsprechende Zusatzschild noch, nur sind im BImSchG die Paragraphen §40a-§40e gestrichen worden, welche wohl das "Ozongesetz" beinhalteten und wonach Fahrverbote wegen Ozonalarm (Sommersmog) und Freistellungen vom Fahrverbot (G-Kat-Plakette, Sondererlaubnis etc.) erteilt werden konnten.
Gast am 20 Mär 2008 20:42:59 spleiss53 hat geschrieben:Hab soeben mit dem Landratsamt-Zulassungsstelle in Balingen telefoniert. Wörtlich: Das Ozongesetz gibt es nicht mehr - die Plaketten können entfernt werden.
Da wurden wir damals alle verrückt gemacht, es verging kein Tag ohne etwas von Ozonwarnung zu hören.
Und jetzt einfach abgeschafft :?:
Gibts jetzt kein Ozon mehr :?:
Wahrscheinlich genug Kohle kassiert! Fertig! Neue Plaketten, jetzt rote, gelbe, grüne.
Leute Leute, die verarschen uns immer mehr :!:
Torsten
Gast am 20 Mär 2008 20:46:02 spleiss53 hat geschrieben:Hab soeben mit dem Landratsamt-Zulassungsstelle in Balingen telefoniert. Wörtlich: Das Ozongesetz gibt es nicht mehr - die Plaketten können entfernt werden.
da hoffen wir mal, dass wir diese Auskunft von unser Zulassungsstellen für rot gelb grün auch bald bekommen..............
ja ja ich weiß .. aber träumen und hoffen bleibt erlaubt :D
schudo am 21 Mär 2008 11:26:35 Hallo Totti,
Totti hat geschrieben: Und jetzt einfach abgeschafft :?: Gibts jetzt kein Ozon mehr :?:
das ging folgendermaßen:
Nachdem diese Plaketten eingeführt, die ersten Smogalarme ausgelöst waren und man merkte welche Auswirkungen das auf die Wirtschaft haben kann, hat sich das Wirtschaftsministerium da reingehängt und aufgrund deren Einsprüche sind dann die Auslösegrenzen für Smog so hoch gesetzt worden, dass kein Alarm mehr vorkommen kann. Somit war die Grundlage dafür entzogen und das ganze konnte eingestampft werden.
Bernd
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