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Hauptuntersuchung TÜV


Holzmichel am 21 Mär 2008 12:51:01

Guten Tag

Zu mein Knaus Sport Traveller, und dem Basisfahrzeug Fiat Ducato 2,3 habe ich eine Frage.
Als Erstzulassung in den Unterlagen bei meinem Knaus - Händler und in meinem KFZ - Brief steht als Erstzulassung der 09.03.2006. Der TÜV - Stempel am Fahrzeug sagt nächste Hauptuntersuchung 03/08. Das wäre diesen März nach 2 Jahren.
Ich war immer der Ansicht, daß die 1. HU und ASU bei einem Neufahrzeug erst nach 3 Jahren nötig ist. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen, oder wo bekomme genaue Auskunft oder sogar einen neuen TÜV Aufkleber bis März 2009 ohne Fahrzeugvorführung.

Vorab vielen Dank für Eure Atworten

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e500_de am 21 Mär 2008 12:53:43

Hallo und guten Tag,

diese regelung gilt für PKW, nicht für Sonder-KFZ, da gelten zwei Jahre ;-)

Liebe
memime

tomreinhardt1 am 21 Mär 2008 12:59:18

Hallo Holzmichel,

mein Wohnmobil EZ 01/2005 / 2,3 JTD / zGG 3,49 t musste erst
nach drei Jahren (01/2008) zum TÜV.
Da scheint bei der Zulassung / Anmeldung beim Straßenverkehrsamt
etwas schief gelaufen zu sein.


Frohe Ostern

Thomas

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e500_de am 21 Mär 2008 13:09:17

Hm, das ist ja komisch. Könnte es mit den Zggw zusammenhängen?

tomreinhardt1 am 21 Mär 2008 14:05:55

Hallo,

- Wohnmobile bis 3,5 t nach Erstzulassung Hauptuntersuchung nach 3 Jahren , dann alle 2 Jahre

- Wohnmobile über 3,5 t - 7,5 t nach Erstzulassung Hauptuntersuchung nach 2 Jahren,
ist das Wohnmobil älter als 6 Jahre Hauptuntersuchung jedes Jahr.

- Wohnmobile über 7,5 t jedes Jahr zur Hauptuntersuchung




Thomas

pedro am 21 Mär 2008 14:28:40

Hallo Holzmichel,
wenn Dein Knaus Womo vorher in der Vermietung war, musste es jährlich zu HU

gruß pedro

Holzmichel am 21 Mär 2008 15:14:23

Hallo

@pedro: Das Fahrzeug stand 2005 als Ausstellungsfahrzeug beim Händler und ich habe es dann am 09.03 2006 gekauft und mit diesem Termin auch zugelassen. Es war also kein Mietfahrzeug. Mein Frage ist nun, wie bekomme ich ans Nummernschild eine Plakette bis März 09, ohne daß ich beim TÜV vorfahren muß ??

BernhardK am 21 Mär 2008 15:19:39

e500_de hat geschrieben:Hallo und guten Tag,

diese regelung gilt für PKW, nicht für Sonder-KFZ, da gelten zwei Jahre ;-)

Liebe
memime



Hallo memime !

Deine Antwort verstehe ich nicht ganz.
Wohnmobile sind keine Sonderkfz. sondern ein sonstiges Kfz.,Ein Sonderkfz wäre z.B. ein Leichenwagen.

Ein neues WoMo bis 3,5 t ZGG, das nicht in der Vermietung ist, muss beim 1. Mal erst nach 3 Jahren zur HU und AU. Also muss das WoMo von Holzmichel, wenn es ein brandneues ist, erst nach 3 Jahren zur 1. HU und AU.

Viele

Bernhard

BernhardK am 21 Mär 2008 15:22:50

Hallo Holzmichel !

Gerade lese ich Deine Antwort, dass das WoMo schon seit 2005 als Ausstellungsfahrzeug beim Händler war. Wenn es dann schon einmal zugelassen war,ist die Sache doch klar, dann ist die Hauptuntersuchung 2008 wieder fällig.

Bernhard

pedro am 21 Mär 2008 15:23:52

Hallo Holzmichel,

da kannst du nur versuchen mit allen Papieren und Nummernschildern zur Zul. Stelle , evtl vor mal Telefonieren. Da hat sich dann ein Sachbearbeiter geirrt,

gruß pedro

Holzmichel am 03 Apr 2008 17:42:45

Hallo an alle!!

Mein TÜV Problem hat sich mit Erfolg gelöst. War heute mit meinen Nummernschilder bei meiner Zulassungsstelle und habe alle Papiere vorgelegt. Unproblematisch und kostenlos habe ich einen neuen Aufkleber bis März / 2009 bekommen. War irgend ein versehen bei der Neuzulassung im Jahre 2006.
An Euch alle nochmals vielen Dank!

KONNI am 04 Apr 2008 15:34:11

Unser Womo ist über 3,5 to und hat auch 3 Jahre TÜV

Lancelot am 04 Apr 2008 17:05:24

@Konni

Nach den ersten 6 Jahren mußt Du jedes Jahr zum TÜV .... iss leider so.

tomreinhardt1 am 05 Apr 2008 07:53:51

Hallo Konni,

wenn das Womo neu gekauft hast, hat sich hier die
Zulassungstelle zu deinen Gunsten geirrt.

Wohnmobile über 3,5 t haben ab Neuzulassung eigentlich nur 2 Jahre
"TÜV".



Thomas

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