Hallo,
in unserer Tageszeitung habe ich kürzlich von einer G..-Falle für Wohnmobilisten gelesen. :ooo:
Nach den dort getroffenen Aussagen, müssen für abgemeldete bzw. mit Saisonkennzeichen ausgestattete Wohnmobile/Wohnwagen (als Zweitwohnung) und mit Radio und/oder Fernsehgerät ausgestattete Fahrzeuge, Gebühren entrichtet werden! In der Zeit in der das Fahrzeug zugelassen ist, würde die Gebührenzahlung entfallen weil dann die Regelung für privat genutzte Fahrzeuge gilt!
Ich habe versucht den Artikel Online zur Verfügung zu stellen. Leider konnte ich diesen Bericht nicht finden.
Wer Radios oder Fernsehgeräte mit nach Hause nimmt, ist davon nicht betroffen. :D
MfG Paule2

