aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Rundfunkgebühren im Wohnmobil 1, 2


Marisa am 23 Sep 2005 00:53:55

Hallo,
wird das offiziell in Deutschland oder nur in einzelnen Bundesländern so gehandhabt?
Wir hatten gestern Besuch von der Gebühreneinzugszentrale und sollen nun für Radio und Fernsehgerät im Womo oder auch für diese im Wohnwagen 17,03 Euro monatl. zuzügl. unsrer sonstigen GEZ-Gebühren zahlen.
Also das wird ja immer toller!!!

Fürs Radio 5,52 und fürs Fernsehen 17,03 Euro

Was haltet ihr davon?


Trix

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 23 Sep 2005 07:14:36

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen gelten als Zweitgeräte und sind deshalb gebührenfrei. Voraussetzung ist, dass derjenige, auf den das Auto zugelassen ist, bereits für die Wohnung ein Radio angemeldet hat. Ansonsten besteht für das Autoradio Anmelde- und Gebührenpflicht.

Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.

Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer in Firmenfahrzeuge private Geräte eingebaut haben.

Gebührenpflichtig für ihre Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen sind insbesondere alle Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen.
Quelle: --> Link


ABER:
Rundfunkgebühren
Radios in Zweitwohnungen, in der Laube oder im Wohnwagen


Radios und Fernseher in Gartenlauben müssen angemeldet werden
Radios und Fernseher, die in Zweitwohnungen stehen, müssen angemeldet werden. Das gleiche gilt für Rundfunkgeräte in Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Kleingartenlauben und Wohnwagen.

Dies gilt auch, wenn tragbare Geräte nur zeitweise in die Zweitwohnung, die Ferienwohnung oder den Wohnwagen mitgenommen werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zweitwohnung ständig oder nur vorübergehend benutzt wird. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die Geräte genutzt werden. Entscheidend ist, dass sie genutzt werden können. Keine Rolle spielt auch die Art des Empfangs.


:eek: So ist also die "offizielle" Lesart. :) Ich würde persönlich dazu neigen, das Radio als kostenfreies Autoradio im privat genutzten Fahrzeug sehen und beim Fernseher das Ganze davon abhängig machen, ob der fest installiert ist oder ob es das tragbare Zweitgerät von zu Hause sein kann.
:aerger: Logisch ist das Ganze allerdings nicht, ich zahle bereits Rundfunkgebühren und wenn ich im Womo fernsehe, kann ich das Gleiche nicht zu Hause tun, wozu also 2x zahlen!

:wall: Aber: Seit wann ist Recht logisch?

Gast am 23 Sep 2005 08:15:48

Hallo Marisa,
hattest Du wohl angegeben, daß Ihr TV im Wohnmobil habt? Das hätte ich erst mal energisch abgestritten und ein Recht auf Überprüfung dieses Sachverhaltes hat der gute Mann nicht. Wir hatten in diesem Jahr auch Besuch "vom bayerischen Rundfunk", der hatte sage und schreibe Kärtchen dabei mit Geburtsdaten aller im Haushalt lebenden Personen. In mein Grundstück ist er aber trotzdem nicht gekommen, ich hatte ihm das Tor nicht geöffnet und er mußte mir abnehmen, daß unser 18jähriger kein Einkommen bzw. kein TV hat (was zu dem Zeitpunkt auch stimmte). Nach ausführlichem Schriftwechsel mit Bayer.Rundfunk, Gebühreneinzugszentrale und Datenschutzbeauftragten bin ich zu der Auffassung gelangt, daß ich es künftig auch wieder so handhaben werde: KEINEN ins Haus lassen, der hat kein Recht dazu (evtl. Kinder entsprechend instruieren, daß sie zur Not in diesem Fall völlig unhöftlich die Tür vor der Nase zuschlagen). Und im Wohnmobil? Da ist nur ein altes billiges Radio, da man uns schon öfter solche Sachen rausgeklaut hatte. Und nachdem das Wohnmobil auch im Privatbesitz ist und nicht geschäftlich genutzt wird, ist auch die Grundlage hierfür nicht gegeben. Außerdem steht unseres selten daheim, da stellt sich die Frage gar nicht.
Ich würde an Deiner Stelle also alles abstreiten, wenn ich bereits TV- und Radiogebühr für daheim zahle, außer, Du hattest irgendwas zugegeben (dann kann man es nach einem Vierteljahr immer noch wieder abmelden!).
Bis zur nächsten Kontrolle wird bestimmt wieder ein Jahr vergehen - oder bin ich da blauäugig?!

Anzeige vom Forum


Gast am 23 Sep 2005 08:50:22

Moin!

Ja die Schnüffler der GEZ :ooo:

..und dann verstoßen Sie auch noch gegen geltendes Recht :!:

Und die GEZ selber? Nö, die verstößt gegen kein geltendes Recht, sie gibt es in ihren Geschäftsausführungen nur nicht richtig weiter... und wieder: :ooo:

Die Gebührenpflicht wird NICHT durch die Aussagen der GEZ geregelt, sondern durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Und dieser ist, was zweitweise genutzte "tragbare" Empfangsgeräte (Zweitgeräte) angeht eindeutig: GEBÜHRENFREI :!:

Also, das Autoradio ist eh gebührenfrei wenn Du schon angemeldet bis und GEZ zahlst. Der Fernseher in deinem Womo ist ebenfalls gebührenfrei, wenn er tragbar (sowieso) nur vorübergehend außerhalb deiner Wohnung zum Empfang bereitgehalten wird :!: :!: Und wir alle tragen doch unser TFT zu fahrbeginn in das Womo und am fahrende wieder in die Wohnung - oder? :wink:

Also, sollte ein Bescheid kommen sofort Widerspruch einlegen und auf den RGebStV verweisen. Eindeutig sagen das es sich nur um vorübergehend im Womo genutzte Geräte handelt, die Du im Haushalt schon angemeldet hast.

Dieses Ausführung betrifft nur Privatleute, anders sieht das bei Gewerbetreibenden aus....... :wink:

Quelle: RGebStV , § 5 Abs. 1 Satz 2

Marisa am 23 Sep 2005 12:41:40

Hallo,
besten Dank für eure Antworten.

Also,er hatte eine Liste dabei mit allen Anwohnern bei uns in der Gegend,die ein Wohnmobil haben,woher hat er diese Liste???
Ich sagte ihm,wir hätten einen tragbaren Fernseher,den wir immer mit ins Haus nehmen;das Radio sei vorne im Fahrerhaus eingebaut wie in allen PKW`s.
Für zuhause zahlen wir ja schon Rundfunk und Fernsehgebühr,warum für das Autoradio noch einmal?
Er sagte dann,wir müßten dann nur Rundfunkgebühr von 5,52 Euro zahlen.
Eine erneute Kontrolle findet auch statt.

Bei den anderen Womo-Besitzern war er noch nicht!!

Wie soll ich mich nun verhalten,wenn ein Bescheid kommt?
"Das eingebaute Radio vorne,nehmen wir auch heraus??????"

Hat er ein Recht,sich das alles anzuschauen,bzw. sich davon zu überzeugen,daß meine Angaben stimmen?


Trix

Gast am 23 Sep 2005 12:55:27

Bescheid: Widerspruch

Nachkontrolle / Anschauen: ist nicht.

Liste aller Womo-besitzer?: Hat da jemand beidem LK die Hand aufgehalten :( ? Datanschutzbeauftragten des Landes Hessen anschreiben, mit Daten des Prüfers (muss er Dir sagen!

ansonsten: Wegjagen 8) :!:

Gast am 23 Sep 2005 13:59:28

Naja, ganz so einfach ist's nicht. Woher die die Daten haben, bleibt deren Geheimnis und es gibt Bestimmungen, nach denen die Leute (ich verdächtige diese Personen sogar der quasi "Subunternehmerschaft") auch gesetzlichen Rückhalt dazu haben. Und die Datenschutzbeauftragten schieben die Zuständigkeit hin und her: Vom Bund zum Land zum Bayer. Rundfunk (in unserem Fall) zur GEZ und das ganze dann wieder zurück ...

Das ist ziemlich unerquicklich (hab ich vor einigen Wochen grad erst durchexerziert).

Fakt ist, daß wir heutzutage überwachter sind als je zuvor und das in Zeiten, in denen jeder Arbeitgeber der eine Hand voll Arbeitnehmer beschäftigt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen, aus- und weiterbilden muß, was Unsummen an Geld und Verwaltungsaufwand verschlingt und dann fragt man sich, wofür eigentlich?!

Sollte das nun eine neue Masche sein, Wohnmobilbesitzer dahingehend zu filzen, danke ich herzlich für die Information, dann kann man sich entsprechend vorsehen, d.h. mit Argumenten bestücken so wie oben von django beschrieben. Auf jeden Fall, INS Haus oder INS Wohnmobil kommt mir keiner, der kann heißen wie er will und sein, was er meint. Zur Not werde ich ihm mit einem Rechtsstreit drohen, denn unser Wohnmobil ist und bleibt Privatvergnügen und basta.
Auch daheim sehe ich nicht ein, mehr als einmal Fernseh- und Radiogebühr zu bezahlen, auch wenn ein 18jähriger unter unserem Dach wohnt, dem nur ein Zimmer und kein abgeschlossener Haushalt zur Verfügung steht, der bei und mit uns auf unsere Kosten ißt, duscht, lebt, sonstwas und das von ihm benutzte Fahrzeug von uns finanziert wird...
Na, da soll mir erst einer blöd kommen, da mutier' ich dann zum Flintenweib!!

Marisa am 23 Sep 2005 22:11:17

Hallo,

also, dieser Beauftragte des HR(Hessischer Rundfunk)trat so forsch auf und hielt mir ein Anmeldeformular unter die Nase mit einem vorgedr.Blatt des GEZ und verlangte eine Unterschrift von mir,da ich ja im Wohnmobil ein Radio hätte,was gebührenpflichtig sei.
Und da ich das Wohnmobil ja schon länger hätte,müsse ich mind. 1 Jahr nachzahlen und zwar von 10/04 bis 10/05.
So eingeschüchtert, habe ich dummerweise unterschrieben.
Die Kopie des unterschr. Anmelde-Formulars hat er mir dann gegeben.

Kann ich das irgendwie noch rückgängig machen?

Weiß selbst nicht,was an diesem Tag in mich gefahren ist;bin sonst nicht so schnell mit "unterschreiben".

Sollte ich jetzt schon aufgrund des Anmelde-Formulars die Anmeldung zurückziehen oder erst den Bescheid abwarten ???


(eine verwirrte und sich selbst ohrfeigende)Trix

Gast am 23 Sep 2005 23:27:09

Hi,

das müsste doch auf deinem durchschlag stehen, das kleingedruckte. ansonsten hilft wohl nur abwarten und widerrufen!

rs270550 am 24 Sep 2005 09:32:48

Hallo Trix,
hast Du uf dem Formular bestätigt, daß Du das Radio schon seit einem Jahr eingebaut hast? Wenn nicht, brauchst Du auch nicht nachzahlen und kannst eigentlich das Radio sofort wieder abmelden.
Rolf

Marisa am 24 Sep 2005 10:48:13

Hallo,

auf dem Anmeldeformular steht:
Berechnung der rückständigen Gebühren-Keine Zahlungsbestätigung
von 10/04 bis 10/05

Darunter als Bemerkung: Wohnmobil mit dem amtl. Kennzeichen.....

Ich habe zur Kenntnis genommen,daß die Gebührenpflicht mit dem oben angegebenen Monat/Jahr beginnt

Dann meine Unterschrift


Trix

rs270550 am 26 Sep 2005 09:32:42

Teile den Leuten doch mit, daß Du GARNICHT wußtest, daß das Autoradio über die Gebühr für das Haus mit bezahlt wird. Das hat Dir der "Eintreiber" nicht mitgeteilt. Nun hast Du Dich kundig gemacht, weißt das nun auch, und in sofern ist der Gebührenbescheid hinfällig!
Rolf

Gast am 26 Sep 2005 09:49:35

Und außerdem würde ich mich scharf darüber beschweren, daß man an der Haustür als nichtsahnender Bürger von einem Sheriff derart knallhart angemacht wird, daß es den Eindruck der "Sittenwidrigkeit" (tolles Wort, aber juristisch absolut haltbar und gebräuchlich!!) erweckt. Würde mich halt auch unbedingt auf das Auftreten des Typen berufen, der mich richtiggehend überrumpelt hat. - Und ob man sich an derartige Geschäftspraktiken wohl gewöhnen müsse ??!!

Marisa am 26 Sep 2005 22:31:22

Hallo Leute,
ihr seid Spitze,habt mir direkt wieder Mut gemacht. Danke!!!!!!
Ich habe nun einen Brief an den HR und an die GEZ geschrieben,die Anmeldung rückgängig gemacht und mich über diesen "Beauftragten "
beschwert.
Mal sehen,was dabei herauskommt.
Das Wort "Sittenwidrigkeit"find ich echt gut,werde es bei evtl. weiterer Korrespondenz mit der GEZ gebrauchen.
Ich sag euch Bescheid,so wie ich was von denen höre.


Trix

PeterDD am 27 Sep 2005 06:45:00

Hallo,

wen es interessiert:

--> Link


Peter

Gast am 27 Sep 2005 11:12:15

Ha, Peter DD, schwere Geschütze, die da aufgefahren werden!
Alles in allem finde ich generell schon die Erhebung einer Gebühr für den Empfang öff.-rechtl. Sender o.k. Nur die Durchsetzungsmethoden scheinen in der letzten Zeit schon sehr drastisch zu werden, wie dies hier alles zeigt.
Und wie sich das Sendeverhalten der öffentlich-rechtlichen Sender verändert hat, z.B., indem nun auch Werbe-Trailer nicht nur gesendet, sondern akustisch auch derart hochgedreht werden, daß es einen schier vom Sofa haut, bin ich nun gleich nicht mehr bereit, dafür auch noch Gebühren zu entrichten. Werde demnächst mal alle derartigen Sender anschreiben, wie man sich das vorzustellen hat. Man bezahle seine Gebühren und erspare sich, allein durch Werbemittel finanzierte Sender einzuschalten und finde sich mit dem gleichen Schrott und niederträchtigem kundenunfreundlichen Verhalten bei gebührenpflichtigen wieder - oder so, muß mal drüber nachdenken.
Marisa, hoffentlich hältst Du uns auf dem Laufenden, wie die Geschichte weiter ausgeht?!
An welche Anschrift der GEZ hast Du Dich denn gewandt, ich kann mich erinnern, da gibt es nur "GEZ, Postleitzahl, Ort", keine e-mail-Anschrift und nichts. Allein das ist ja schon mehr als obskur!!

Marisa am 27 Sep 2005 14:47:15

Hallo,

@ Peter DD
Danke für den Link,habe mir die wichtigsten Seiten ausgedruckt.

@alle

ich habe einen Widersprich geschrieben quasi gegen das Anmeldeformular,addressiert an den Hess.Rundfunk und an die GEZ
in 50656 Köln.

Werde nun wohl abwarten müssen,ob ein Gebührenbescheid oder eine Bestätigung meines Schreibens kommt.
Auf jeden Fall werde ich morgen ein Abmelde-Formular für Rundfunk-und Fernsehgebühren bei der Bank,oder sonstwo,holen und das Wohnmobil-Radio wieder abmelden.Wie das mit 1 Jahr zurückabmelden geht,weiß ich noch nicht,aber für die Zukunft gibts kein Geld.Vielleicht melde ich auch dann alle Geräte ab und nach einer gewissen Zeit 1 Radio und ein Fernseher wieder an.
Das wird dann "ein feines Spielchen"
Ab 2006 wollen die auch noch alle PC-Besitzer schröpfen.
Wohin soll das noch führen???

Sowie ich was neues erfahre,gebe ich Bescheid


Trix

mittelmeertaucher am 08 Okt 2005 18:22:12

Hallo alle GEZ Geschädigten,
bei mir hatten die auch 2mal morgens um 07.00 Uhr angerufen, ich muß dazusagen ich arbeite in einer Firma im 3-Schichtbetrieb und habe noch ein kleines Fuhrunternehmen, also ich gerade heimgekommen total müde und dann rufen die zum 2ten mal an. Viel plapla und hin und her bis ich am Schluss im klar und deutlich sagen mußte das wenn er um diese Zeit nochmals anruft ich im dann meinen Fuß in seinen dicken fetten ? treten werde.
Ein paar Tage später kam ein Bescheid der GEZ ich müßte für mein Geschätsfahrzeug rückwirkend für 48 Monate Rundfunkgebühren bezahlen und das schöne war noch, die haben mich zwangsangemeldet.
Jetzt kam ein langes hin und her mit der GEZ und dem SWR Baden-Baden bis hin zur Zwangsvollstreckung, bis ich denen Eidesstaatlich versicherte das ich das Radio erst seit 12 Monate in meinem Fahrzeug hätte und das Fahrzeug in 4 Wochen verkaufen würde (was ausnahmsweise stimmte) also die Zwangsanmeldung wieder kündigen möchte. Und siehe da, ich bezahlte nur für 13 Monate.
Und falls mal doch einer vor meiner Tür stehen sollte zwecks WoMo und so, dann tut er mir jetzt schon leid. :box: :box:

Troll am 08 Okt 2005 18:53:27

Hallo Zusammen,
vor einiger Zeit war ein Bericht im Fernsehen (Öffentlich Rechtlich) wo über die Machenschaften der GEZ und deren Geldeintreiber berichtet wurde. Das Endergebnis war das man auf alle Fälle gegen den zu hohen Gebührenbescheid einspruch einlegen soll, das man die GEZ-Ganoven nicht ins Haus lassen soll und auch keine Auskunft geben soll. Allerdings wurde dort auch gesagt das Wohnwagen die die Dauercamper irgendwo fest zu stehen haben wie eine Gartenlaube anzusehen ist und dafür werden Gebühren fällig. Ich hoffe das ich das noch alles so richtig verstanden habe.
Also jagt die GEZ-Eintreiber vom Hof.

Marisa am 22 Okt 2005 19:46:23

Hallo,
ich wollte euch nur mal mitteilen,wie die Angelegenheit ausgegangen ist.

heute bekam ich einen Brief vom hr(Hessischer Rundfunk) mit folgendem Wortlaut:
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom.....und teilen Ihnen mit,daß die am ... vorgenommene Zumeldung für ein Hörfunkgerät im Wohnmobil nicht veranlasst wurde,da hierfür,nach den derzeitigen Voraussetzungen,keine Anmeldepflicht besteht.

Zu Ihrer Information gilt für Dauercamper.....bla,bla,bla Regeln und Pflichten aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Bitte teilen Sie uns mit,ob sich Ihr Widerspruch damit erledigt hat.

Was sagt man dazu?

Und dies nach 3maligem massivem Widerspruch und per Einschreiben.

Na ja, man kann es ja mal versuchen,vielleicht gibt es ja einige Leute ,die bezahlen(oder darauf hereinfallen)!!!!

Fazit: Nie mehr irgend etwas an der Haustür unterschreiben,egal wer da steht und was er prüfen will,es sei denn,es ist der Schornsteinfeger,der nach seiner Prüfung der Heizanlage eine Unterschrift möchte.

und ein schönes Wochenende
Trix

Gast am 23 Okt 2005 01:40:21

hi marisa :tach:

herzlichen Glückwunsch :kette:

da fällt doch sicher jedem hier, der die Threads verfolgt hat, "ein dicker Stein aus dem überladenen WOMO"

:magic: :sauf: :zustimm: :bia: :musik: :tanz:

guenterp_de am 23 Okt 2005 09:34:51

es ist der Schornsteinfeger,der nach seiner Prüfung der Heizanlage eine Unterschrift möchte.

und den lasse ich auch schon lange nicht mehr zur Prüfung der Heizung herein.

Er kann gerne den Schornstein prüfen aber die Heizung macht der Heizungsfachmann jährlich.

rs270550 am 23 Okt 2005 09:37:37

Hallo Trix,
was lange währt wird endlich gut! Aber antworte noch schnelle auf das Schreiben, damit auch das seine Richtigkeit hat.
Rolf

Gast am 23 Okt 2005 15:33:52

Hallo Trix,

na siehst Du... alles wird gut :wink:

Leider werden viele zahlen. In der Womokolonie meiner Eltern in Großenbrode ist auch so ein GEZ-Geier durchgezogen - meist Dauercamper im gesetzten Alter - die haben nahezu alle unterschrieben.... und zahlen jetzt auch brav :(

Gast am 23 Okt 2005 15:40:16

@Marisa
schön, daß Du Dich nochmal gemeldet hast und Bericht erstattet hast über den Ausgang der Geschichte. Bekräftigt doch wirklich, daß es sich hierbei nur um einen Versuch handelt, die Leute vor ihrer eigenen Haustür übers Ohr zu hauen. Also, aufgepaßt und gewehrt!
(Freu mich schon, wenn einer kommt, der uns über's Wohnmobil ausnehmen will, dem werd' ich das Fürchten lehren)

Achja, was mir noch auffiel: Will bei Euch der Schlotfeger eine Unterschrift, nachdem er die Abgasmessung bei der Heizung durchgeführt hat? Bei uns nämlich nicht, das einzige, was er will, ist Geld und das auch erst Wochen später, wenn die Rechnung kommt ...

Also, Unterschriften leiste ich an der Haustür eigentlich überhaupt nicht (und habe meine volljährigen und minderjährigen) Kinder auch entsprechend instruiert!

Marisa am 24 Okt 2005 21:41:51

Hallo @ alle,

danke,danke,
für die Glückwünsche,bin auch wirklich glücklich,daß ich "meine eigene Dummheit" mit der Unterschrift wieder gutmachen konnte;
und......noch dazu,weil,
mein lieber Ehemann,nachdem er diesen Handzettel vom GEZ las(Bezahlen von Radio und Fernsehen im Wohnmobil) zu mir sagte:
"Das hätte ich in diesem Fall auch unterschrieben,steht ja da ,schwarz auf weiß."

Für uns ein reiner Betrug mit diesen HANDZETTELN.

@Uller

Als Dauercamper auf einem CP mußt du für ein Radio und/oder Fernseher
in deinem Womo zahlen,ebenso in Zweitwohnung und Ferienwohnungen,haben sie mir geschrieben.

Also weiterhin .......aufpassen!!!!!!!

Es grüßt euch alle

Trix

Gast am 24 Okt 2005 21:53:13

Marisa hat geschrieben:@Uller

Als Dauercamper auf einem CP mußt du für ein Radio und/oder Fernseher
in deinem Womo zahlen,ebenso in Zweitwohnung und Ferienwohnungen,haben sie mir geschrieben.


Ja schreiben tun sie viel, aber meistens Müll! Da gilt das selbe wie für Womos.... wenn nur vorübergehend...()

Also, wenn einer fragt, Fernseher wird immer mitgebracht von zuhause und auch wieder zurück :wink:

FrankM am 08 Nov 2005 09:09:55

Hallo,

in der neuen pm steht dazu unter Expertentipps: "Seit unserem letzten Bericht....hat die GEZ ihre zunächst etwas vagen Richtlinien konkretisiert und Schlupflöcher für Reisemobilisten gestopft. In Merkblatt 4...Rundfunkgeräte nun auch ausdrücklich in Wohnmobilen....unabhängig von bereits in der Hauptwohnung...Das bedeutet Ungleichbehandlung von Reisemobil und PKW"

Erinnert mich an einen Werbeslogan: Irgendwann kriegen wir euch alle



Frank

Gast am 08 Nov 2005 10:39:39

Das ist ja nun auch wieder alles Wischi-Waschi. Offenbar muß man da erst einen Musterprozeß führen - aber wer macht das schon und schmeißt schlechtem Geld noch gutes hinterher?!
Also ganz eindeutig: Unser TV-Gerät ist mobil, ebenso das Autoradio und Punkt. Das Gegenteil zu beweisen wird schwierig, da der Typ der GEZ kein Recht hat, das Wohnmobil zu betreten - ebenso das Haus. Und wenn er nach dem Wohnmobil fragt und es steht wie meistens nicht vor der Haustür, dann streite ich erst mal den Besitz eines solchen ab und werde erst die Datenschützer-Schiene fahren und jegliche Auskunft verweigern.
Im allerschlimmsten Fall wird man dies am Ende doch wohl erstreiten müssen ... (wer hat schon Lust, 50 Euretten pro Vierteljahr abzudrücken für wenige Stunden im Jahr TV zu schauen?!)
- bäh, daß der Ärger mit dem Gesindel nie aufhört -
Leute, wappnet Euch - die probierens wirklich mit allen Tricks!!

PeterDD am 08 Nov 2005 10:40:21

Hallo,

ist wirklich eine Sauerei, aber wie können wir uns wehren?


Peter

Gast am 08 Nov 2005 10:49:13

PeterDD hat geschrieben:Hallo,

ist wirklich eine Sauerei, aber wie können wir uns wehren?


Peter


Moin,

nochmals zur Info:

Die GEZ kann in ihre Info-Blätter schreiben was sie will, in Merkblatt 4 bis 999 :twisted:

Maßgeblich und rechtlich/gesetzliche Vorlage für die Zahlungsverpflichtung ist einzig und allein der Rundfunkgebührenstaatsvertrag :!: :!:

und da sind die zeitweise außerhalb betriebenen TV/Radiogeräte eindeutig als Gebührenfrei eingestuft.

Gast am 08 Nov 2005 11:02:57

Hiernoch mal mein Text von Seite 1, inkl. der Gesetzangabe:

DAKOTA hat geschrieben:Die Gebührenpflicht wird NICHT durch die Aussagen der GEZ geregelt, sondern durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Und dieser ist, was zweitweise genutzte "tragbare" Empfangsgeräte (Zweitgeräte) angeht eindeutig: GEBÜHRENFREI :!:

..... Und wir alle tragen doch unser TFT zu fahrbeginn in das Womo und am fahrende wieder in die Wohnung - oder? :wink:

Quelle: RGebStV , § 5 Abs. 1 Satz 2

RaiWo am 04 Feb 2006 10:59:08

Hai!
Gem. einer Mitteilung des Rechtsanwalts Dähn aus Bad Hersfeld, besteht keine Zahlungspflicht in WoWa oder WoMos.
Der hat den Musterprozeß geführt!
Weitere Information bei den camperfreunden.com unter GEZ suchen!
CU
Wolf

rs270550 am 04 Feb 2006 11:47:05

Da braucht man keinen Musterprozess, da ALLES gesetzlich geregelt ist!
Würdet Ihre Jemandem, der einfach behauptet, daß Ihr verpflichtet seid, ihm 1.000 € geben zu müssen, ihm diese aushändigen? NEE. Na also!!
,
Rolf

frebeka am 04 Feb 2006 11:47:40

Hallo RaiWo,

deine angegebene Adresse findet selbst goggle nicht. Kannst du sie genauer angeben?

Gast am 04 Feb 2006 12:18:19

frebeka hat geschrieben:Hallo RaiWo,

deine angegebene Adresse findet selbst goggle nicht. Kannst du sie genauer angeben?
Hallo Bernd, bei RaiWo seinem Link hat sich ein n zu viel eingeschlichen. Wenn Du das letzte n weglässt, klappts auch ;-)

RaiWo am 04 Feb 2006 13:12:44

Sorry! :oops:
Wolf

Spinne am 04 Feb 2006 15:49:44

Bei uns brauch sich keiner von der GEZ zeigen, wird sofort in den ? getreten und wieder auf die Straße geschickt. Wenn einer von den zu hartnäckig ist, dann erledigt das mein Hund. Freue mich schon drauf wenn einer kommt!

Tomas H am 18 Mai 2006 18:19:21

Hallo zusammen,

gestern hat ein GEZ Mitarbeiter meine Frau genötigt einen Antrag zu unterschreiben. Es wäre eine Straftat und man müsse mit Bussgeld rechnen.

Es ging um die Anmeldung des Autoradios in meinem PKW (ich bin freiberuflich tätig) und um die Anmeldung des Autoradios im Womo. In Summe ca. 800,- EUR, da für die GEZ keine Verjährungsfristen gelten.

Heute habe ich bei der GEZ und bei der Landesrundfunkanstalt angerufen und das unglaubliche bestätigt bekommen. Wenn das Womo nicht auf dem Privatgrundstück steht, wird es wie eine Zweit- oder Ferienwohnung behandelt und ist somit Gebührenpflichtig. Zumindest das Autoradio Fernseher nimmt man ja immer wieder raus.

Es gibt wirklich keine Verjährungsfristen. Jeder Schwerverbrecher ist bessergestellt. Wäre die GEZ in 20 jahren auf mich zugekommen, hätte ich für 35 Jahre nachzahlen müssen.

Gnädigerweise werden die Gebühren in 2 Monatsraten eingezogen.

Gast am 18 Mai 2006 18:53:01

Moin Thomas,


ja, die Eintreiber wissen schon wie Sie die Leute kriegen :?

Frage mich woher er wusste das du ein Mobil hast, und wo es steht?

Lese ich richtig, musst du für 15 Jahre nachzahlen?? Woher wusste er von deiner Selbständigkeit (und wie lange schon du sie betreibst?)

ok, ok... Auto ist rechtlich gesehen, in deiner Situation, anzumelden. Aber auch da gibt es (immer) eine Lösung (zumindest was den Nachzahlzeitraum angeht) *

Vor allem rate ich jedem, dringend, keinen dieser GRZ-Beauftragten in Haus, auf Grundstück zu lassen und keinenfalls irgendeine Aussage (mündlich / schriftlich) zu treffen. Wenn die was wollen sollen sie ein Schriftstück senden! **

*: das ist jetzt keine Anleitung zur Gebührenhinterziehung, aber ich besitze nur ein Autoradio das ich in wechselnde PKW mitnehme und das der TV immer nur kurzfristig im Mobil ist versteht sich von selbst.....

**: Wenn eine schriftliche Selbstaufkunftsanfrage kommt muss natürlich wahrheitsgemäß geantwortet werden :wink: 8)

Tipsel am 18 Mai 2006 18:55:11

Dass feststehende Wohnwagen auf dem CP wie eine Zweitwohnung behandelt werden, wurde uns schon als Dauercamper mitgeteilt. Daheim auf dem Grundstück ists keine Zweitwohnung, stimmt.

Das Womo ist ein Auto und wenn ich zuhause bereits ein Radio angemeldet habe, ist das Autoradio gebührenfrei.

Wenn es sich um ein Firmenfahrzeuge handelt, muss natürlich separat angemeldet und bezahlt werden, genau wie beim Radio im Büro. Aber 800 € ? :eek: Wie kommen die zustande?

horst_1 am 18 Mai 2006 19:56:17

Hallo WOMO Freunde, diese Leute GEZ und oder Beauftragte der Rundfunkanstalten sind reine Privatleute die auf Provisionsbasis die Gebüren eintreiben. Nach 1 tägigem Lehrgang in den Rundfunkanstalten bekommt der Mitarbeiter des Beauftragten einen Ausweis und eine Liste mit Adressen. Diese Liste vergleicht er mit den gemeldeten Gebürenzahlern und denen die keine Gebüren zahlen und spricht sie dann an. Am besten ist es für ihn weit zurückgehen zu können, den dann wird seine Provision noch besser. Ach ja, das Fernsehgerät eines Bekannten von mir, hat er immer gerade vor ein paar Monaten auf dem Trödel gekauft. Beweispflicht ??? des Beauftragten.
Horst

Tomas H am 18 Mai 2006 20:17:50

Die ca. 800,- EUR setzn sich wie folgt zusammen:

Nachzahlung des PKW von 1994 bis heute. Der Rest ist für das Womo. Die GEZ und die Landesrundfunkanstalt haben mir versichert, dass sobald das Womo nicht auf dem eigenen Grundstück steht, die Gebühren anfallen. Dabei spielt es keine Rolle ob es wie bei mir die Scheune des Nachbarn ist oder ein Campingplatz.

Das wir ein Womo haben hat meine Frau dem GEZ-Mitarbeiter gasagt. Sie konnte ja nicht wissen, dass es solch unsinnige Gebühren gibt. Ausserdem hat er meine Frau unter Druck gesetzt. Es wäre eine Straftat, wenn sie etwas verheimlicht.

Was mich am meisten ärgert, ist die fehlende Verjährung.

Gast am 18 Mai 2006 20:26:09

Tipsel hat geschrieben:Aber 800 € ? :eek: Wie kommen die zustande?


Tomas H hat geschrieben: Wäre die GEZ in 20 jahren auf mich zugekommen, hätte ich für 35 Jahre nachzahlen müssen.


@Tipsel: ich denke Thomas wird für 15 Jahre nachzahlen müssen/dürfen :?

@Thomas H: habe ich vorhin vergessen, wenn den Mobil rein privat genutzt wird ist das Autoradio gebührenfrei wenn du im Hasuhalt schon ein Radio gemeldet hast! (das gilt auch für Zweitwagen z.B. den der Frau, nicht aber wenn nur eine "eheähnliche" Lebensgemeinschaft besteht! )

[Admin] am 18 Mai 2006 20:40:40

Thomas,

die Aussage "keine Verjährung" ist Käse. Eine solche tritt spätestens nach 4 Jahren ein - sogar bei Steuerschulden. Ich würde anraten, für die letzten 4 Jahre zu zahlen - und für den Rest zu sagen: "verklagt mich doch" - oder die Sache einem (Verwaltungsrechts) Anwalt zu übergeben.







PS: Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur
meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Neue Normen für Kindersitze
Nachtrag der Schadstoffklasse
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt