rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Kindersitze notwendig?


sagen am 02 Mai 2008 21:05:46

Hallo

Ich habe da mal ne Frage.In unserem Wohnmobil sind die Sitzgelegenheiten im Wagen mit einem Gurt ausgestattet.Reicht das für Kinder oder müssen diese noch zusätzlich auf einem Kindersitz sitzen?Meine Kinder sind 6 + 8 Jahre alt.In Deutschland....

Danke für Eure Antwort
Sagen

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

CKgroupie am 02 Mai 2008 21:16:48

Die Kinder müssen - genau wie im PKW - in einen Kindersitz.

Gerhard-Heinz am 02 Mai 2008 21:18:25

Hallo Sagen,

angeschnallt müssen alle Personen sein. Bei den Kindern ist es meines Erachtens sehr wichtig, dass sie groß genug sind, damit die Gurte nicht am Hals, sondern über der Brust anliegen. Bei unserem Zwerg (Enkel (5)) hilft eine Sitzschale, damit der Lümmel :bandit: höher sitzt.


Gerd

Anzeige vom Forum


CKgroupie am 02 Mai 2008 21:22:43

Die Sitzschalen sind zugelassen als Kindersitze für Kinder ab 16kg. Aber Achtung, seit neuestem gibt es Sitzschalen, die nicht mehr zugelassen sind. Man kann sie an der Zahl erkennen, die auf der Unterseite der Schale steht. Die auch jetzt noch zulässigen Sitzschalen beginnen mit einer 3 oder einer 4. Beginnt die Kennziffer mit einer 2 oder 3, sind sie nicht mehr zugelassen.

Bergbewohner1 am 02 Mai 2008 21:27:05

CKgroupie hat geschrieben:Die Sitzschalen sind zugelassen als Kindersitze für Kinder ab 16kg. Aber Achtung, seit neuestem gibt es Sitzschalen, die nicht mehr zugelassen sind. Man kann sie an der Zahl erkennen, die auf der Unterseite der Schale steht. Die auch jetzt noch zulässigen Sitzschalen beginnen mit einer 3 oder einer 4. Beginnt die Kennziffer mit einer 2 oder 3, sind sie nicht mehr zugelassen.

Sitzschalen haben keine Zulassungsnummer, gilt nur für richtige Kindersitze :!:

Gerhard-Heinz am 02 Mai 2008 21:29:28

Hallo CKgroupie,

na 16 Kg hat unser Zwerg, aber "DANKE" :dankeschoen: , da muss ich doch gleich mal nachschauen. Ich glaube da wird eine neue Sitzschale fällig.


Gerd

Bergbewohner1 am 02 Mai 2008 21:35:12

Waldtroll hat geschrieben:
CKgroupie hat geschrieben:Die Sitzschalen sind zugelassen als Kindersitze für Kinder ab 16kg. Aber Achtung, seit neuestem gibt es Sitzschalen, die nicht mehr zugelassen sind. Man kann sie an der Zahl erkennen, die auf der Unterseite der Schale steht. Die auch jetzt noch zulässigen Sitzschalen beginnen mit einer 3 oder einer 4. Beginnt die Kennziffer mit einer 2 oder 3, sind sie nicht mehr zugelassen.

Sitzschalen haben keine Zulassungsnummer, gilt nur für richtige Kindersitze :!:

Da ich den Beitrag nicht noch mal im Nachgang bearbeiten kann:
Ich meine die Sitzerhöhung: von 15-32 kg.

Gerhard-Heinz am 02 Mai 2008 22:11:48

Hallo Werner,

auch ein Dankeschön. Deine Erklärung ist auch irgendwie nachvollziehbar, da mit der Sitzschale ja dann die Serien-Gurte zum tragen/halten kommen. Somit ist mein Thread von 21:18h im Grunde genommen schon richtig.

Gerd

abo1 am 02 Mai 2008 22:35:37

hallo

da ihr euch so einig seid ist die rechtslage in dem fall in AT und DE unterschiedlich

bei uns hier gilt:
kinder bis 12 jahre muessen kindersitze benützen
ausser sie sind bereits mind. 150cm gross, oder
sie sind mind. 130cm gross UND der sicherheitsgurt lleiget bei normalem aufrechten sitzen dem kind nicht direkt am hals an

bei fahrzeugen in denen sitze ohne gurte typisiert sind dürfen kids bis 3 jahre auf diesen sitzen nicht transportiert werden. kidner ab vier jahren dürfen auf solchen plätzen ungesichert transportiert werden

lg
g

sagen am 05 Mai 2008 09:49:44

ok,ich fasse mal zusammen.Wenn meine Kinder (6+8) auf dem Polster sitzen und der Gurt die richtige Position hat ,also über die Brust,isz es ohne Sitz ok.Ansonsten braucht es eine Sitzerhöhung(ohne Lehne).

Habe ich das so korrekt verstanden?

LG sagen :wink:

Ingo.L am 05 Mai 2008 11:10:25

Nein.

Kinder unter 12 Jahren und unter 150cm Körpergröße brauchen eine geeignete Rückhalteeinrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung), siehe hier:



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§21 Personenbeförderung
......
......
1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1

ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,

dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

ist

beim Verkehr mit Taxen und

bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

....
....
....

Ingo.L am 05 Mai 2008 11:15:19

Nachtrag:

Die Polizei knüpft dir bei einem ungesicherten Kind 40.- Euro ab, bei mehreren ungesicherten Kindern 50.- Euro. Es gibt dazu einen Punkt und wenn du nichts zu sichern dabei hast, wird dir die Weiterfahrt untersagt.

sagen am 05 Mai 2008 11:30:10

ok,gut zu wissen.
Wir haben in unserem PW auch Kindersitze mit einer Lehne dran.Wir werden also diese beiden mitnehmen!

Danke !! :)

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Länge der WoMo`s auf Fähren
Haftungslage wenn sich das Wohnmobil nach Jahren auflöst
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt