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Behindertenausweis contra Wohnmobilverbot


siglinde am 06 Mai 2008 22:49:02

Grüß Euch!
Ich habe eine sehr spezielle Frage, vielleicht ist ja ein Polizist unter Euch und kann mir eine Auskunft geben. Ich bin gehbehindert, sehr kurze Strecken gelingen mit den Krücken, ab 150 m brauche ich meistens den Rollstuhl. Nun ist es so, daß Wohnmobilverbotsschilder an vielen tollen Stellen und in der Nähe von Attraktionen aufgestellt sind. Darf ich mit dem Behindertenausweis trotz Womo die Behindertenparkplätze nutzen oder ist das Womoverbotsschild "stärker". Hat jemand Erfahrung damit oder kennt die Behörden in Norwegen so gut, daß er ahnt, ob gestraft wird.
Ich würde gerne darüber Bescheid wissen, denn mein Mann und ich führen viele Diskussionen darüber und haben auch schon häufig auf das Besichtigen verzichtet.
Vielen Dank für Eure Antworten! Liebe Siglinde

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Gast am 06 Mai 2008 23:59:18

Hei Siglinde,
das dürfte kein grosses Problem sein,
denn ich habe hier noch nie Wohnmobilverbotsschilder auf Parkplätzen gesehen.
Sollte doch so ein Schild auftauchen, denke ich mal, dass du dort nicht parken darfst.
100%ig weiss ich das jetzt aber nicht.

guenterp_de am 07 Mai 2008 09:24:02

Hallo,also der reine Behindertenausweis gibt Dir in keinster Weise das Recht irgendwo zu parken.Wenn Du eine Parkerleichterung haben möchtest,dann mußt Du zu Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt gehen und diese blaue Karte beantragen.Die bekommst Du aber nur wenn das entsprechende Merkzeichen in Deinem Behindertenausweis vorhanden ist.Dies muß auf jedenfall "aG" sein also außergewöhnlich Gehbehindert.Solltest Du ein anderes Merkzeichen haben z.Bsp nur "G" für Gehbehindert dann solltest Du beim Versorgungsamt eine Neueinstufung beantragen.
Hast Du dann diese blaue Karte dann darfst Du auf den Schwerbehindertenparkplätzen auch parken und ich denke wenn Dein Womo nicht zu groß ist geht das auch anstandslos.

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logo71 am 07 Mai 2008 11:42:16

Moin zusammen,
habe das gleiche Problem. Habe das blaue Schild bekommen. Hatte gelesen, dass man damit auch in die Feinstaubzonen, ohne entsprechenden Filter fahren darf. Denkste, hierfür muß bei dem jeweiligen Straßenverkehrsamt eine Sondergenehmigung beantragt werden. Es lebe die Bürokratie.

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