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Was tun nach unverschuldetem Totalschaden


dreamflight am 11 Mai 2008 10:04:37

[b]

Liebe Wohnmobilisten, ich erbitte euren Rat.
Gestern Nachmittag nahm unsere Pfingstfahrt mit unserem Dethleffs A 5881 Bj.2003 in der Nähe von Marktl auf der B20 ein jähes Ende, da uns ein Fahrzeug des Gegenverkehrs direkt hinter der Fahrertür frontal in den Aufbau rauschte, das linke Hinterrad fast abriss und wir uns nach heftigen Schleudermanövern dann auf der Beifahrerseite liegend im Feld wieder fanden. Zum Glück alle so gut wie unverletzt.
Nun meine Bitte um Rat.
Wie verfährt man nun am Besten weiter? Das Fahrzeug steht jetzt in der Halle beim Abschlepper. Soll ich einen eigenen Gutachter suchen, bei zusammenarbeitenden Gutachtern mit der Bergungsfirma weiß man ja nie, ob man dann auch das optimale Resultat zur Wiederbeschaffung erhält. Genauso verhält es sich vielleicht auch mit dem angebotenen Rechtsanwalt.
Wie macht man seine nachträglichen Ein- und Umbauten zur Wertsteigerung geltent, für die man keine Rechnung mehr hat,auch die entsprechende Arbeitszeit für den Einbau. Wie kann man die persönlichen Dinge, Fahrräder, Kleidung, alles was man halt so dabei hat geltent machen. Soll man trotzdem prophylaktisch zur Untersuchung gehen wegen eines Attests? Kann man, falls das Fahrzeug verschrottet wird noch das Eine oder Andere ausbauen, oder geht alles in den Besitz der Versicherung über? Viele Fragen auf einmal, aber die Nerven sind noch ziemlich am flattern, in der Kabine sieht es aus, als ob eine Bombe hochgegangen wäre, wenn ich meinen Fotoapparat dann beim Ausleeren wiederfinde, stelle ich hier ein paar Bilder rein. Der Stunt hätte von"Alarm für Cobra11" sein können, aber besser ohne uns als Beteiligte.
Danke im Voraus für Eure Hilfe
Beste Thomas
:?: :?: :?:

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 11 Mai 2008 10:10:33

Hallo!

Erst mal "Glückwunsch" dass außer reichlich verbogenem WoMo niemand zu Schaden gekommen ist.

Zu deiner Frage: Such dir einen Anwalt deiner Wahl (ggf. über die zuständige Rechtsanwaltskammer) und unternehme nichts, was dieser nicht abgenickt hat.


Gast

fuzzy am 11 Mai 2008 10:20:34

ruf Deine Versicherung an !

Du hast die freie Gutachterwahl.

Bist Du sicher das Deine Sachen gut aufgehoben sind ?

laß Dir vom Abschleppdienst nix erzählen

Anzeige vom Forum


Ostwestfale am 11 Mai 2008 10:33:48

Geh zum Anwalt eigener Wahl - vielleicht bekommst Du eine Empfehlung von einem Bekannten.
Und dann das übliche :
Gutachten
Versicherung (direkt informieren)
Ausfallentschädigung wegen des versauten Pfingsturlaubes (bei dem Wetter!)

Und dann schön abrechnen lassen.

Notfalls - wenn Du für das Geld der Versicherung keinen adäquaten Ersatz findest, musst Du nachverlangen.

Weil auch 30 mal zu diversen Händlern fahren um Ersatz zu suchen kostet Zeit und DEIN Geld.

Sei froh, dass Euch sonst nix passiert ist. Der Ärger, den Ihr jetzt habt ist dagegen eine Kleinigkeit.

Fahrzeug beim Abschlepper rausholen - ich trau den Jungs auch nicht.
Hol das Fahrzeug nach Hause - stelle es verschlossen unter (wenn es überhaupt noch geht).
Die Ersatzteile sind gesucht und schnell bei Ebay zu Geld gemacht - auch von bösen Buben die Zugriff auf dein Womo haben.

JEFF und GITTE am 11 Mai 2008 15:49:28

Gut das Euch NICHTS weiter passiert ist.
Ein Schleudertrauma werdet Ihr sicherlich haben, und ..., dafür gibts von der gegnerischen Versicherung, nach Untersuchung und Attest so knapp € 500 pro Kopf.
Also, aber nicht nur deswegen, hin zum Arzt, denn manche Dinge tauchen auch erst später auf, und da solltet Ihr Euch absichern.

Jeff

Gast am 11 Mai 2008 18:50:31

Hallo Thomas ,
wende Dich an Rantanplan hier im Forum , der ist fachlich sehr gut drauf und sehr hilfsbereit , der kann Dir sehr gute Tips geben .
Er hat hier im Forum auch schon sehr gute Beiträge reingestellt.
LG. Peter

PS.: Kopf hoch und Ruhe bewahren , nichts überstürzen und erst mal alles der Versicherung melden.

snoopy-k am 11 Mai 2008 20:26:18

Fürs Schleudertrauma gibst nichts mehr.

Aber ansonsten kamen oben schon gute Tips rüber.

Gast am 11 Mai 2008 22:03:11

Viel Glück bei der Abwicklung, Mitglied Rantanplan
= RA Ulrich Daehn kann ich Dir wärmstens empfehlen, Adresse in jedem pm oder über PN hier.

dreamflight am 12 Mai 2008 07:51:42

Liebe Mitwohnmobilisten,
danke erstmal für eure Antworten, die mir ein Stück weiterhelfen.
Auch eure Anteilnahme tut gut, denn Unfälle mit Wohnmobilen sind ja wohl eher selten, liegt wohl an unserer genussvollen Fahrweise, aber wenn der Gegenverkehr unerwartet in einen reinkracht hilft halt nichts mehr.
Ich halte euch auf dem laufenden, wie die Geschichte ausgeht. Ich bin ja immer noch voller Hoffnung, dass man einfach eine neue Kabine im Werk bei Dethleffs aufsetzen kann, denn der Basis fehlt außer der beschädigten Hinterachse wohl nicht viel. Na ja, wird der Gutachter besser beurteilen können, weiß zuvällig jemand von euch einen guten im Raum Burghausen??
Ansonsten habe ich nun mein Profil nun bearbeitet, damit ihr seht, wer ich bin.

Thomas :D

Gast am 12 Mai 2008 09:35:37

[quote="dreamflight"]Ich bin ja immer noch voller Hoffnung, dass man einfach eine neue Kabine im Werk bei Dethleffs aufsetzen kann, denn der Basis fehlt außer der beschädigten Hinterachse wohl nicht viel. Na ja, wird der Gutachter besser beurteilen können, weiß zuvällig jemand von euch einen guten im Raum Burghausen??[quote]

Das würde ich wohl eher lassen. Lieber den Differenzschaden mitnehmen und was Unfallfreies kaufen.

Gutachter für Womos und Wowas findet man nach PLZ sortiert hier:


--> Link

oder hier

--> Link

Übrigens darf der Wiederbeschaffungswert nicht nach Schwacke ermittelt werden. Da wird man um bis zu 20 % über den Tisch gezogen.

Uli.F am 12 Mai 2008 10:21:37

Schön, dass euch nichts passiert ist - der Rest wird sich finden.

dreamflight hat geschrieben:Wie macht man seine nachträglichen Ein- und Umbauten zur Wertsteigerung geltent, für die man keine Rechnung mehr hat,auch die entsprechende Arbeitszeit für den Einbau.

Das muss Bestandteil des Gutachtens sein und sich in Form des entsprechenden Wiederbeschaffungswertes niederschlagen - egal ob dafür eine Rechnung vorliegt oder nicht. Einen Verlust wirst Du natürlich immer haben, deine eigene Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle. Hast Du Zubehör an Bord, das sich gut einzeln verkaufen lässt: kann man natürlich versuchen. Ich würde es eher nicht machen. Und: das alles müsste passieren, bevor der Gutachter seine Arbeit macht. Nach dem Gutachten darfst Du natürlich nichts mehr aus dem Fahrzeug entfernen, was mitgeschätzt wurde!

Fahrräder, Kleidung usw. - muss alles von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt werden.

Aber es ist schon richtig: bei so einer Sache würde ich auch einen Anwalt hinzuziehen!

Viel Glück und alles Gute!

Uli

dreamflight am 12 Mai 2008 11:55:19

Danke für eure weiteren Antworten. Eine Frage vielleicht noch. Soll man, auch wenn man augenscheinlich nicht verletzt ist, sich trotzdem untersuchen lassen, da speziell bei meiner Frau, die das Fahrzeug steuerte, wohl offensichtlich nun ein psychisches Problem beginnt, dass duch gezielte Therapie ja auch erst wieder abgebaut werden muss.

Thomas

Gast am 12 Mai 2008 11:58:43

dreamflight hat geschrieben:Danke für eure weiteren Antworten. Eine Frage vielleicht noch. Soll man, auch wenn man augenscheinlich nicht verletzt ist, sich trotzdem untersuchen lassen, da speziell bei meiner Frau, die das Fahrzeug steuerte, wohl offensichtlich nun ein psychisches Problem beginnt, dass duch gezielte Therapie ja auch erst wieder abgebaut werden muss.

Thomas


Es gibt den Begriff "Unfallneurose" dazu. Ob bereits eine solche Beeinträchtigung vorliegt, muss der Facharzt entscheiden. Nur ausgeprägte psychische Beeinträchtigungen führen dann zum Schmerzensgeld.

JEFF und GITTE am 12 Mai 2008 16:22:32

Hi,

seit wanns gibts das mit dem Schleudertrauma nicht mehr?
Sommer 2007, wir im Taxi, als Ampel rot und Taxi anhielt.
Dann kam ein junger Spund von hinten und hat das Taxi gut
gefaltet.
Wir mussten alle in Krankenhaus, ... sicherheitshalber.
Sonst hätten wir bei späteren Schäden, wohl den VS-Schutz verloren.

Ohne Zutun unsererseits, bot die Versicherung schon
freiwillig pro Kopf € 470 Schleudertraumaentschädigung an.


dreamflight am 12 Mai 2008 16:56:26

Hi, jetzt habe ich noch einmal eine Frage.
Bei einem technischen Totalschaden, und die Zeichen zeigen wohl dahin, bekommt man ja den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Heisst das nun, dass ich den Schrott auch noch versuchen muss zu diesem Preis an den Mann zu bekommen, oder wie läuft das ab??. Irgendwie ist man nach einem Unfall für den man nichts kann, schon der Depp! Leider!
Kann man eigentlich Nutzungsausfall geltend machen, obwohl man ja daheim noch ein Auto hat, aber die geplante Reise dann sozusagen in den Graben gefallen ist?
Danke für Infos und Erfahrungswerte.
War so ein schönes Wohnmobil, wiklich bitter.
Thomas

turbokurtla am 12 Mai 2008 18:05:38

Hallo Thomas
Tut mir leid um Deinen Urlaub und Dein Womo.
Doch sei froh, dass Euch nichts Schlimmeres passiert ist.
Zu den rechtlichen Sachen können Dir Andere sicher besser helfen. Das Einzige was ich für Dich tun könnte, wäre den ungefähren Schaden am Aufbau, aufgrund von Bildern zu schätzen.
Eines weiß ich aber ganz sicher.
Bei den Abschleppfirmen an Autobahnen und großen Bundesstrassen stehen die Aasgeier Schlange. So bald Du eine Abtretung unterschrieben hast, oder das Gutachten da ist, wird Dir die Firma ein Angebot unterbreiten. 2 Stunden nach einem Verkauf des Unfallwagens ist der nochmal verkauft, abgeholt und auf dem Weg nach Osten.
Warte das Gutachten ab, manchmal bieten die Versicherungen einen Ankauf an, dass ist auf jeden Fall seriöser.
Oder Du machst sofort Bilder und bietest ihn selbst an.
Das Allerbeste wäre natürlich, den Wagen nach Hause zu holen, abwarten und in Ruhe zu entscheiden. Da kannst Du viele Euros mit rausholen.
Ist aber halt mit kaputter Achse sehr schwierig.
Viel Glück
Kurt

Ausderasche am 13 Mai 2008 00:09:06

Hi Thomas,

wir hatten vor ca. 10 Jahren unverschuldet einen wirtschaftlichen Totalschaden. Im Prinzip hat sich die Versicherung komplett darum gekümmert. Gutachter hat den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall ermittelt (und der war nicht übel - wenn ich mich recht entsinne, hatte ich bei einem Neufahrzeug über 4 Jahre ca. 2500,--DM (!) Wertverlust pro Jahr), ebenso den Restwert des Fahrzeuges nach dem Unfall, hat dieses über das Internet angeboten und exakt zu dem Wert ist das Fahrzeug auch weggegangen.

Einbauten und Pflegezustand waren Bestandteil des Wertgutachtens.

UND GLÜCKWUNSCH zum weitgehend unverletzt überstandenen Unfall! (Wir zucken auch heute noch manchmal, wenn ein Fahrzeug von rechts aus der Deckung kommt!)


Frank

Peter1782000 am 13 Mai 2008 17:35:50

Hallo Thomas.
Ich hatte diesen Fall schon mit einem Uralt-Mobil. Es erwies sich als sehr hilfreich, eigene Recherchen über den Zeitwert vor dem Unfall in Automobilbörsen o.ä. anzustellen, diese geordnet zusammen zu stellen und dem Gutachter anzubieten. Meiner hat sich gefreut, habe ich ihm doch so Zei gespart.

Peter1782000

master1 am 16 Mai 2008 21:10:00

Nur mal zur Info.....für Schleudertrauma gibt es natürlich Schmerzensgeld, das wäre ja noch schöner. Die Sätze für Körperschäden in Deutschland sind zwar nicht berauschend, steigen aber immer mehr. Und dass es für HWS nix mehr geben soll ist nonsens.

Bezüglich Berechnung kann ich nur sagen, länger krank bedeutet auch mehr Schadensersatz (ist ein Erfahrungswert, den ich schmerzlich machen durfte)

Anbei ein Auszug von rechtstips.net

a) Schleudertrauma (HWS-Distorsion):

- ca. 250 € bei einfachem HWS-Schleudertrauma mit dadurch bedingter 8-tägiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des LG München I vom 11.08.1994 Az: 19 S 6068/94
- ca. 500 € für ein HWS-Schleudertrauma 1.Grades mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % für 4 Wochen, Urteil des LG München I vom 24.01.1994, Az:19 O 23912/92
- ca. 2500 € für ein HWS-Schleudertrauma 1. bis 2. Grades und dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%, Urteil des LG München I vom 10.02.1994, Az: 19 O 25168/90
- ca. 5000 € für ein schweres HWS-Schleudertrauma und teilweiser HWS-Instabilität, sowie dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%, Urteil des OLG München vom 23.01.1998, Az: 10 U 2663/97

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