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Entsprechend eines --> Link des Verkerhsministeriums NRW (Ziff.1.6) vom Februar dieses Jahres gilt u.a. für Wohnwagenanhänger und Hänger die zu Sport- oder Freizeitzwecken die hinter einem LKW bis 3,5to zGg gezogen werden das Sonntagsfahrverbot nicht mehr. War das nicht schon immer so :?:
WENN ES IMMER SO GEWESEN WÄRE HÄTTE MAN ES NICHT ÄNDERN MÜSSEN :!: :!: :!:
moin Stephan, wer wird denn gleich in die L..... HB schönen Abend Peter Da hats doch die Schlaumeier mit Ihren aufgelasteten Geländewagen samt Anhänger am Sonntag auf der Autobahn erwischt !? Solche qualifizierten Kommentare bringen mich auf die Palme! Man sollte sich vielleicht vorher "schlau" machen! Aufgelastete Geländewagen und Wohnmobile waren zu keinem Zeitpunkt als LKW! Um war wieder zum Thema zu kommen. Es gibt z.B. VW-Bulli die nicht als PKW soondern als LKW zugelassen sind. Gleiches gilt für Pick-up Fahrzeuge. Diese dürfen nun auch an Sonntagen mit dem WW über die Lande ziehen. um der Verwirrung ein Ende zu bereiten;
:!: Wohnmobile mit entsprechender Zulassung dürfen schon immer mit Hänger aun Sonn- und Feiertage fahren - bis 7,49to
wer lesen kann........ |
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