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Fischereibewilligung in Norwegen und Schweden


volki am 25 Mai 2008 16:59:31

Ich weiss dass man in N eine Fischerkarte im Postbüro holen muss und auch vom Fluss-Besitzer eine Bewilligung haben muss. soweit ist alles klar.

Wenn ich aber auf der Durchreise bin und z.B. am Abend an einen kleinen Fluss/Bach oder See stehe, weiss ich doch nicht, wem das Wasser "gehört". Das letzte Dorf oder Laden ist schon lange vorbei und ich finde ein "schönes" Plätzchen zum Uebernachten.

Was passiert, wenn ich jetzt ein paar Würfe mit der Rute mache?
Natürlich keine Lachse, "nur" Forellen oder Aeschen

Reicht dafür die staatliche Karte?

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Gast am 25 Mai 2008 17:42:49

Hei Volki,

einfache Antwort: nö

meitemark am 25 Mai 2008 23:39:27

Hallo Volki,
In N benötigst Du seit einigen Jahren nur noch für
Lachs und Meerforelle eine Staatliche Lizenz.
Den örtlichen Fischereinschein brauchst Du bis auf
wenige große Seen immer und zwar bevor Du zum
Angeln anfängst, sonst bist Du ein Schwarzfischer!! :twisted:

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Gast am 26 Mai 2008 00:20:32

Hallo Meitemark,

was du da sagst stimmt so nicht.

Alle Personen über 16 Jahre, die "Innlandsfisch" angeln wollen, müssen die staatliche Fiskeravgift bezahlen.
Hinzu kommt die Angellizenz der jeweiligen Grundbesitzer.

Das Fischen im Meer ist umsonst.
Nur wer Lachsarten mit stehendem Gerät fangen will, muss auch für das Angeln im Meer die Fiskeravgift bezahlen.

--> Link

Troll am 26 Mai 2008 13:10:31

Hallo Andreas,
mir ist das ich irgendwo gelesen habe das Touristen die fiskeravgift nicht mehr kaufen müßen. Nur noch die lokale Angelgenehmigung beim Besitzer des Gewässers muß eingeholt bzw. gekauft werden.
Ich glaube das stand mal so im Norwegen-Forum.
Norweger und im Land wohnende Ausländer müßen die Fiskeravgift bezahlen.
Viele !

Gast am 26 Mai 2008 13:42:36

Hei Troll,

im Gesetztext steht nichts über Spezialregelungen für Touristen.
Aber man weiss ja nie.

Würde mich nicht drauf verlassen, dass Touristen von der Fiskeravgift ausgenommen sind.

--> Link
Leider nur Norwegisch

meitemark am 26 Mai 2008 22:00:08

Hallo Andreas,
auf der ofiziellen Norwegensseite steht dass ab 01.01.2002 keine
Staatliche Lizenz mehr erforderlich ist, ausgenommen Lachs und
Meerforelle.
:!: :?: --> Link

Gast am 27 Mai 2008 00:00:50

Hallo Meitemark,

dass, was da in deinem LInk beschrieben wird, stimmt so nicht.
Ich neige eher dazu, dem norwegischen Gesetz-Text zu glauben.

Dort steht, dass die Voraussetzung für den Erwerb eines lokalen Angelscheins die Einzahlung der "fiskeravgift" ist.

In deinem Link steht auch, dass jugendliche unter 16 jahren vom 1.1-20.8 umsonst angeln können.
Das stimmt auch nicht!
Jugendliche unter 16 Jahren können das ganze Jahr über umsonst angeln.

Werde mich mal mit einem "Experten" darüber unterhalten und dann nochmal berichten.

Gast am 30 Mai 2008 15:51:32

Ich nehme alles zuvorgesagte zurück und bitte untertänigst um gnade
:flehan:
Heute war ich in der Post um die "fiskeravgift" zu bezahlen.
Gross war die Freude, dass Meitemark doch mit seiner Behauptung recht hatte.

Hier mal so ungefähr der Regelwortlaut:
Alle Personen über 16 Jahre müssen zur Fischerei in Lachsführenden (Lachs, Meerforelle, Meersaibling) Gewässern eine staatliche Fischereiabgabe verrichten.

Wer im Meer Lachs, Forelle und Saibling mit stehendem Gerät fischt, muss auch diese Abgabe entrichten.

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