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Ersatzleistung bei Elementarschäden bei Gerling/EWS Schwenge


karsteng am 01 Jun 2008 17:29:07

Was habe ich den da für eine Mist Versicherung unterschrieben?! Bei der Regulierung meines Hagelschadens dachte ich, es gilt die Selbstbeteilung von 150 Euro und ich könnte locker über Gutachten abrechnen. Jetzt lese ich im Anhang des Vertrages:
…für Hagel usw, Schäden gilt abweichend eine Selbstbeteiligung von 1500 Euro…….
Abweichend von §xx werden bis zu 50% des gutachterlich ermittelten Betrages oder eines Kostenvoranschlages erstattet…
Heisst das, was ich denke (Gutachten minus 50% -1500 SB)???
Gilt dann nicht wenigstens die Vollkasko mit 500 Euro SB?? Kennt sich jemand mit der Versicherung aus?
,
Karsten

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Gast am 01 Jun 2008 17:36:07

Moin,
aus genau diesen gründen habe ich über rmv (kravag) abgeschlossen.
Das kostet zwar ein paar € mehr aber hat diese "schwindeligen" einschränkungen nicht dabei.
ist absolut richtig ...wenn du einen elementarschaden nach gutachten bei ESV schwenger abrechnen willst leisten die nur 50 abzgl. sb 1500€ ...also quasi nix.
teurer kann manchmal billiger sein .... und billig ist irgendwann richtig teuer

gruß
dirk

hast29 am 01 Jun 2008 17:55:09

Dirks Karmann hat geschrieben:Moin,
aus genau diesen gründen habe ich über rmv (kravag) abgeschlossen.
Das kostet zwar ein paar € mehr aber hat diese "schwindeligen" einschränkungen nicht dabei.
ist absolut richtig ...wenn du einen elementarschaden nach gutachten bei ESV schwenger abrechnen willst leisten die nur 50 abzgl. sb 1500€ ...also quasi nix.
teurer kann manchmal billiger sein .... und billig ist irgendwann richtig teuer

gruß
dirk


Hallo Karsten, das hatte ich in deinem anderem Thread schon befürchtet.
Kann nur Dirk zustimmen. Deswegen hatten wir auch bei der Kravag unterschrieben.
Du hattest Hagel und daher deine Schäden. Also wird nach dem obigen abgerechnet.

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pulverher am 01 Jun 2008 18:34:02

Dirks Karmann hat geschrieben:Moin,
aus genau diesen gründen habe ich über rmv (kravag) abgeschlossen.
Das kostet zwar ein paar € mehr aber hat diese "schwindeligen" einschränkungen nicht dabei.
ist absolut richtig ...wenn du einen elementarschaden nach gutachten bei ESV schwenger abrechnen willst leisten die nur 50 abzgl. sb 1500€ ...also quasi nix.
teurer kann manchmal billiger sein .... und billig ist irgendwann richtig teuer

gruß
dirk


Ich habe wohl keine Anteile bei Schwenger, aber die hatten meinen Hagelschaden kulant und schnell abgewickelt!

Ich werde mit meinen Fahrzeugen komplett zum Jahresende dahin wechseln :!:

snoopy-k am 02 Jun 2008 10:24:40

Wie sieht es die DEVK?

karsteng am 02 Jun 2008 11:57:48

Hallo,
kann man das nicht über die Vollkasko laufen lassen? Da habe ich eine SB von 500 Euro. Die müsste doch die TK in diesem Fall mit einschliessen (überschreiben), oder ? Ich dachte bis zur Vollkasko SB könnte ich mich schadlos halten.
Scheisse, da denkste, Du bist versichert, und da habe ich auf Seiten XY zwei Sätze im Kleingedruckten nicht gelesen.
,
Karsten

hast29 am 02 Jun 2008 13:25:50

karsteng hat geschrieben:Hallo,
kann man das nicht über die Vollkasko laufen lassen? Da habe ich eine SB von 500 Euro. Die müsste doch die TK in diesem Fall mit einschliessen (überschreiben), oder ? Ich dachte bis zur Vollkasko SB könnte ich mich schadlos halten.
Scheisse, da denkste, Du bist versichert, und da habe ich auf Seiten XY zwei Sätze im Kleingedruckten nicht gelesen.
,
Karsten


Müßte machbar sein. Aber dann wirst du hochgestuft.
Hast du da nicht einen kompetenten Sachbeartbeiter?

karsteng am 04 Jun 2008 12:44:47

Hallo,
Ich noch mal. Ich habe mal eine generelle Frage.
Wenn ich über ein Gutachten abrechne, dann geht die Versicherung davon aus, dass der Schaden nicht behoben wird und bei einem erneuten Schaden gleicher Art keine Versicherungsleistung besteht (sie also nicht zahlen muss, da kein Schaden doppelt abgerechnet werden kann). Das verstehe ich.
Kann ich hingehen und nach Gutachten abrechnen und den Schaden selber instandsetzen? Kann ich den Nachweis der Instandsetzung über ein Gutachten oder Gebrauchtwagengutachten führen, so dass wieder voller Versicherungsschutz besteht? Ich will nur die hohen Werkstattkosten umgehen, da ich vieles selbst machen kann. So eine Dachluke oder Markisenstoff kann ich z. B. selber austauschen.
Wer weiß, wie das geregelt ist?
,
Karsten

guenterp_de am 04 Jun 2008 13:36:06

karsteng hat geschrieben:Kann ich hingehen und nach Gutachten abrechnen und den Schaden selber instandsetzen? Kann ich den Nachweis der Instandsetzung über ein Gutachten oder Gebrauchtwagengutachten führen, so dass wieder voller Versicherungsschutz besteht?


Ja das kannst Du,allerdings ein Gutachten nach der Reparatur benötigst Du nicht unbedingt.

Es ist aber zu beachten,dass wenn Du nach Gutachten abrechnest Dir nicht die Mehrwertsteuer erstattet wird.

Gast am 04 Jun 2008 13:52:50

Ich glaube nicht, das für einen Hagelschaden die Vollkasko einspringt. Die zahlt selbstverschuldete Schäden. Und das ist bei Hagel eher weniger der Fall.

karsteng am 04 Jun 2008 14:56:11

Hallo,
der Sachverhalt ist wie folgt:
Ich habe im engen Familienkreis ein Lackierer der auch Beulen „drücken kann“. Wir würde quasi in einer Samstag-Nachmittag Session die Karre wieder im Schwung bringen (keine Schwarzarbeit). Ich würde dies vorziehen alleine schon deshalb, weil ich 1. weis wer es gemacht hat und 2. die Methode mir eher zusagt wie Spachtel, Füller und Lack.
Nur wenn ich vom Gutachten 1500 Euro einbehalten und dann nur die Hälfte und noch ohne MWST bezahlt wird, bringt das nichts. Und ist die Kiste im nächsten Hagen nicht/schlechter versichert. Da würde ich lieber die 1500 Euro für das „Rundumsorglospaket“ bezahlen und die Karre den Händler auf den Hof stellen. „Da! Mach ganz!“
Angenommen die Versicherung bekommt ein Gutachten, dass der Schaden fachgerecht behoben ist, dann müsste sie mir doch theoretisch den Gutachterbetrag minus 1500 Euro minus 19% auf Stunden bezahlen, oder?
,
Karsten

Sunlight am 13 Jul 2008 12:37:35

Hei,
lass doch einfach dein Fahrzeug über die Werkstatt wieder herrichten und
mit der VS abrechnen.
Alles andere spielt doch nur der VS in die Kasse.
Meine Ex-VS meinte:mit 50% Regelung wollen wir die VS-nehmer erziehen,damit sie reparieren lassen.

Sunlight

Bergbewohner1 am 13 Jul 2008 14:44:32


Ihr macht euch aber auch heiß, warum kompliziert, wenn s einfach geht.

Habe meine Hagelschäden immer voll, ohne Mst natürlich ausgezahlt bekommen.
Wenn Du es selber richtest, dann reicht doch das Fahrzeug dem Versicherungsmenschen vor zustellen, das habe ich schon 2 mal so gemacht.
Außerdem kannst Du ja androhen und auch machen. Dir eine vernüftige Versichwerung suchen.

heinzelmo am 13 Jul 2008 19:32:00

@carsteng,
Beulen drücken ist nicht beim Womo, weil verklebt. Hier geht nur Dach komplett, Dachblech oder spachteln und lackieren.
Wenn Du den Schaden selbst behebst kannst Du dir die Mehrwertsteuer für die Teile, für welche Du eine Rechnung hast, erstetten lassen. Ich würde dann einen Versicherungseigenen Gutachter die Instandsetzung prüfen lassen, damit Du beim nächsten Schaden nicht leer ausgehst.
Heinz

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