Da bin ich doch am 22.05. gemächlich so mit ca. 75 km/h auf der B 209 Richtung Lüneburg unterwegs, die Beschilderung erlaubt 8o km/h und mein Reisemobil darf das auch (weil ja nur 7,49t) da blitzt es auch schon und meine Frau und ich schauen uns erschrocken an.
Da war doch ein 80er-Schild und ich war bestimmt nicht schnellen als 80! Auf der Rückfahrt noch einmal genau geschaut,
tatsächlich überall standen 80er-Schilder, na dann warten wir mal ab....
Eine Woche später schon war die Post da, ein schönes Foto (klar und deutlich) und die Bitte doch 25 € zu überweisen, da es mit 72 km/h für die erlaubten 60 km/h deutlich zu schnell gewesen sei!
Wie so 60 km/h, da waren doch alles Schilder mit 80!!!
Also, zunächst einmal habe ich Widerspruch eingelegt, per e-Mail und auch per Brief. Da ich 14 Tage später immer noch nichts gehört hatte vom Landkreis LG, rief ich die Dame an, die Auskunft erteilt.
Ganz freundlich bestätigte sie mir den Eingang meiner beiden Schreiben und sie seien am prüfen!?
Ich fragte nach: prüfen, warum? Da stehen doch jede Menge Schilder mit 80 km/h! Wieso bin ich denn geblitzt worden?
Lange Rede kurzer Sinn: diese Anlage an der B 209 sei zusätzlich noch mit Schleifen in der Fahrbahndecke ausgerüstet und diese messen den Radstand der vorbeifahrenden Fahrzeuge und wenn dann ein Radstand dabei ist, der eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erfordert, blitzt es eben!
Da mein WoMo von aussen nicht als abgelastet (7,49t) zu erkennen ist, bekam ich erstmal das Verwarnungsgeld. Gegen ein solches kann man gar keinen Widerspruch einlegen, aber das Amt prüfe die Angelegenheit und hat soeben beim meinem Landkreis OHZ eine sog. "Halteranfrage" gemacht. Wenn sich meine Aussage bestätigen sollte, würde das Verwarnungsgeld ersatzlos gestrichen!
Da das ganze war für mich neu war und vielleicht ja für den einen oder anderen in diesem Forum auch, habe ich diese Meldung hier mal reingestellt.
aus dem teufelsmoor
Rolf

