Hallo zusammen,
baue mir gerade einen R.-Träger.Frage, muß der Lampenträger so breit wie das Fahrzeug sein?Und was ist minimum an breite?Muß das Teil noch abnehmen lassen und dann soll es schon in etwa hin hauen.
lg
achim1709
|
Hallo zusammen,
baue mir gerade einen R.-Träger.Frage, muß der Lampenträger so breit wie das Fahrzeug sein?Und was ist minimum an breite?Muß das Teil noch abnehmen lassen und dann soll es schon in etwa hin hauen. lg achim1709 Hallo Achim,
habe (glaube) im Sawikokatalog was gelesen von Leuchtenträger 175 cm. Schau am besten nochmals bei Sawiko nach, ist online der Katalog. Hendy Entscheidend ist das die Rückleuchte ein bestimmtes Maß zur außenkannte Fahrzeug nicht unterschreitet.
Müßte höchstens 40 cm sein,aber lieber nochmal nachhaken. Ich habe einfach die gekauften nachgemessen und nach diesen Maßen gebaut. Dieter,der schon 3 Bühnen gebaut hat. ![]() Hallo Dieter,
sieht super aus dein Träger.Wie lang ist denn die Lictleiste? lg achim1709
Genau 2000 mm Dieter Hallo!
Schon 3 Rollerträger angebaut? Fahrzeug vorher und hinterher gewogen? Wie lang war der genehmigte Überhang? Fiat 62 % und Ford 60 % beachtet? Ich behaupte, 80 % aller angebauten Rollerträger sind bei Beachtung aller Anbaurichtlinien der Chassishersteller und deren Angaben im Handbuch zum Anbau, nicht genehmigt! tschüss ingemaus Hi,
super Arbeit Glückwunsch. Schaut super aus. Hat der Tüv alles abgesegnet ? Gerd
Abgesegnet und eingetragen. Traglast 130 kg @Ingemaus alle Träger die ich gebaut habe wurden beim TÜV vorgeführt und eingetragen. Der Erste an einen Dethleffs Globetrotter für eine Gepäckbox. Der Zweite für unser Hymer S 660 auf DB 410 D mit 150 kg Tragkraft Der dritte dieser hier an unseren Dethleffs. Und eine Beanstandund am Letzten,mußte noch einen Kanntenschutz am Leuchtenträger aufziehen. Eingetragene Länge 5943 mm,mit Bühne 6500 mm Wenn ich die hintere Achlast ausreitze mit 2000 kg und vorne 1500 kg habe bin ich noch unter 60% Und wenn wir uns beherschen kommen wir mit den Gewicht,auch den Achlasten,gut hin. Also alles im grünen Bereich :) Dieter Dieter2 hat es schon geschrieben:
Zwischen der linken oder rechten Außenkante Fahrzeug und dem jeweiligen Beleuchtungskörper des Trägers dürfen maximal 40cm liegen. Hallo Dieter!
Aus leidvollen eigenen Erfahrungen sagt auch eine Abnahme eines MT durch den TÜV, über die Richtigkeit der Abnahme, nichts aus! Das Problem, aber wer will dies dann noch Wissen, liegt darin, dass bei der Belastung der HA durch einen Hebelarm die VA immer entlastet wird. Diese Entlastung geht in den meisten Fällen unter die vom Chassishersteller geforderte Mindestbelastung der VA! Einfach gesagt das WM ist vorne zuleicht ! Die Mindestbelastung ist den Prüfstellen nicht bekannt, obwohl diese in den Handbüchern der Hersteller zum Aufbau vorgeschrieben sind. Es wird bei den Massen nur die Belastung gemessen nie die Entlastung!! Eigentlich ein Skandal! Dies meine und dazu stehe ich, weil auf Nachfrage der TÜV Beamte zu mir gesagt hat: Die Messung der Entlastung ist nicht Bestandteil der Abnahme! und tschüss ingemaus! Na gut,dann kommt vorne auch ein Träger dran und alles ist wieder in der Waage!!Ist jetzt mein 2 ter Träger u. e3benfals keine Beanstandungen.
lg achim1709 Hallo Ingemaus
Wenn hinten 2000 kg und vorne 1500 kg gewogen wird spielt es keine Rolle wie lang der hintere Hebelarm ist. Ein langer Hebel hinten macht das Fahrverhalten schlechter und das beladen kritischer,das ist wohl war, aber am Ende zählt was auf der Waage steht. Und für die Beladung ist halt der Fahrzeugführer verantwortlich. Dieter Hallo Dieter!
Deine Aussage ist so nicht richtig! Nicht das was am Ende auf der Waage gewogen wird ist richtig, sondern nun muss dieser Wert mit den Vorschriften der FG Hersteller verglichen werden! Diesen Schritt macht der TÜV nicht!! Für mich unfassbar! Fiat schreibt zum Beispiel vor, daß auf der VA unter allen Bedingungen, mindestens 42 % des Gesamtgewichtes vorhanden sein muss. Dies sind auch bei Bergfahrten, Tankentleerung, einer Person usw 42 x 3.5 t = 1.470 kg !! Deine gemessenen 1.500 kg sind zuwenig! Mir hat ein Träger - Hersteller geschrieben : Wobei das Durchdrehen der VR noch das kleinere Übel ist. Insbesondere bei Bergfahrten kann das WM in den Büschen landen. Richtig ist, daß der Fahrer für sein WM verantwortlich ist und nicht der TÜV Wer will das aber schon Wissen? und tschüss ingemaus
Wo steht das :roll: Ich habe in der Betriebsanleitung nichts derartiges gefunden. Zitat: § 37 (1) UVV "Fahrzeuge Durchführungsanweisungen (DA) "Die Forderung nach Einhaltung der zulässigen Werte für die Achslasten ist erfüllt, wenn 1. die zulässige Vorderachslast nicht überschritten wird, 2. die zulässige Hinterachslast nicht überschritten wird und 3. die Mindestachslast der gelenkten Achse nicht unter 20 % des Fahrzeugmomentangewichtes liegt (gilt nicht für Sattelanhänger). Sofern die Fahrgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt, darf die Mindestachslast der gelenkten Achse bis auf 10 % des Fahrzeugmomentangewichtes gesenkt werden. Zitat Ende. Das man mit 20% nicht fahren kann ist mir schon klar,aber um 30 kg :) die mir an den 1500 kg fehlen werde ich mich nicht streiten :D Dieter Hallo Dieter!
Es steht bestimmt nicht in der Betriebsanleitung. Der Chassishersteller hier wahrscheinlich Fiat, gibt dem Aufbauer im Handbuch für Um-aufbauten, diese Werte bestimmt nicht aus Langeweile vor! Es sind 42 % !! Aus und Basta! Woher Du Deine Werte mit 20 % auf der Lenkachse hast weiß ich nicht. Das KBA hat auf Anfrage damals bei mir von 30 % gesprochen und war erstaunt daß Fiat , und dieses Recht hat jeder Hersteller, 42 % vorschreibt. Bei Ford mit HA Antrieb sollen es 1200 kg sein Sicher kannst Du mit den 30 kg Leben ! Es entspricht aber nicht den Vorschriften des FG Hersteller, womit wir wieder bei der Ausgangsposition sind. und tschüss ingemaus Hallo Ingemaus
Die schönsten Vorschriften nützen nichts wenn sie geheim gehalten werden :roll: Ich als Endverbraucher kann mich nur nach dem Material richten was der Hersteller mir mit gibt.
--> Link Bischen unten,unter "Be- und Entladen § 37 (1), (3), (4)² Dieter |
Anzeige
|