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anhaengerkupplung
hallo
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Amtlich: WoMo 4,6t =Pkw


RaiWo am 04 Jun 2008 15:23:17

Hai!
Jetzt ist es amtlich. Bekam ich doch vor wenigen Tagen ein Schreiben, in dem steht, daß ich mit meinem Pkw, amtl. Kennz. DA-..... die Geschewindigkeit überschritten hätte. :D
Auf dem Bild eindeutig ein großes WoMo zu sehen.
CU
Wolf

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Gast am 04 Jun 2008 15:44:12

Hab ich auch... Parkknöllchen....Sie parkten mit Ihrem PKW auf einem PKW-Parkplatz... :D

puma am 04 Jun 2008 17:29:43

Hallo Wolf,

da ja ab 3,5 t eine andere, verschärfte Bußgeldtabelle gilt, könnte ja sein, daß das Knöllchen ein Schnäppchen ist, dann würde ich ganz schnell bezahlen. :D

Viele aus Osnabrück

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Gast am 04 Jun 2008 21:29:03

Gut das der und ZGG. 3,1 t hat

Jagstcamp-Widdern am 05 Jun 2008 09:24:34

hatte ich auch mal (mit 4,3 to), die schliessen sich mit den zulastellen anscheinend nur wegen der halterfeststellung kurz - also schnell bezahlen!

grusz hartmut

RaiWo am 05 Jun 2008 13:24:56

Hai!
Is nix mit bezahlen. Frontfoto ist nicht zum Fahrernachweis geeignet!
CU
Wolf :D

elinor am 05 Jun 2008 13:53:04

Hallo Wolf,
dann kannste ja jetzt ungestraft die Heinrichstr. rauf + runter fahren :D



oTTo

RaiWo am 05 Jun 2008 19:09:21

Hai elinor!
Das mache ich ja schon die ganze Zeit. Bloß die halten mich ja nicht an :-o
CU
Wolf

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