aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Fahrverbot für LKW´s über 3,5t in München


felixspring am 01 Feb 2008 22:59:50

Halli hallo,

weiss einer von Euch, ob das für uns Womo´s über 3,5t auch betrifft?
Wäre echt käse, jedesmal um München herum zu fahren.

Grüßle Felix

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 01 Feb 2008 23:18:14

vermut ich doch, brauchst ne Ausnahmegenehmigung und die kostet money

felixspring am 01 Feb 2008 23:41:22

Also eben in einem anderen Form gefunden:

schlauchboot-online.at/forum/showthread.php?t=14646

Ich vermute mal, dass es so sein wird.
Ich hoffe zumundest...

Umweltplakette ist für mein WOMO sowieso gestorben.
Da muss ich durch uns in Zukunft das WOMO am Stadtrand stehen lassen.

Grüßle Felix

Anzeige vom Forum


Alfred0 am 04 Feb 2008 08:01:08

Servus,
bei der Sperrung für LKW in München geht es darum das umgehen der LKW-Maut zu verhindern. Musst Du auf Autobahnen Maut bezahlen? Wenn
ja, dann wird es dich wohl treffen. Hast Du ein Ziel in München, z. B. den
CP, dann darfst Du reinfahren.
ABER im Herbst kommt die Umweltzone, dann darst Du nicht mehr in die
Innenstadt ohne Plakete.


Alfred.
P.S. LKW Sperrung, gib meine Adresse als Ziel an, dann musst Du in
die Innenstadt. Keine Angst, dort wo ich wohne gibt es auch Parkplätze
für Großraumwomos :-)

Alfred0 am 04 Feb 2008 08:13:45

Servus,
kleiner Nachtrag

Nach jahrelangem Tauziehen der Behörden wird das Fahrverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen im Februar in Kraft treten. Alle Lkw, die kein direktes Ziel in München haben, müssen damit künftig auf den Autobahnring A99 ausweichen. Bis zu 20 Prozent der Brummifahrer nutzen derzeit die Tour durch München, um die Autobahngebühr zu umgehen.


Alfred

felixspring am 04 Feb 2008 08:39:41

Na da bin ich dann mal gespannt wie das wird.
Schade dass die "wirklichen Brummi´s", ich meine LastenKräfteWägen ;-)) hier immer wieder zu schummeln versuchen und doch durch die City fahren. Und wir dabei auch drunter leiden müssen.
Gerade von Lindau kommend richtung Salzburg fahren, bleibt mir ja nix anderes übrig, als zu umfahren oder über den Mittleren Ring zu fahren.
Aber ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass diese Strecke zum Fernverkehr gehört, auch in Sachen Umweltplakette, sei diese Strecke ausgenommen.

Viele an Alle :wink:

Gast am 04 Feb 2008 12:50:13

Hallo,

also bei mir steht in der Zulassungsbescheinigung "Wohnmobil" mit 4,2 t zGG
muß ich mich jetzt als LKW fühlen oder nicht ??

grüße

Gast am 04 Feb 2008 12:55:15

Das Schild mit dem LKW-Symbol betrifft alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, ausgenommen PKW und Omnibusse. Danach sind auch die Womos über 3,5 Tonnen betroffen, nicht nur in München, sondern überall, wo dieses Schild steht.

Mit der Maut kann das nichts zu tun haben, weil die Mautpflicht erst ab 12 Tonnen beginnt.

Will München die Womos ausnehmen, muss ein Zusatzschild aufgestellt werden, also weißes Schild mit Womo-Symbol und dem Zusatz "ausgenommen".

Ich würde einfach durchfahren, bin nämlich mit meinem Womo "Lieferverkehr". Ich liefere Touristen an, die in der Stadt Geld ausgeben wollen ;-))

Gast am 04 Feb 2008 13:29:24

rantanplan hat geschrieben:Das Schild mit dem LKW-Symbol betrifft alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, ausgenommen PKW und Omnibusse. Danach sind auch die Womos über 3,5 Tonnen betroffen, nicht nur in München, sondern überall, wo dieses Schild steht.

Mit der Maut kann das nichts zu tun haben, weil die Mautpflicht erst ab 12 Tonnen beginnt.

Will München die Womos ausnehmen, muss ein Zusatzschild aufgestellt werden, also weißes Schild mit Womo-Symbol und dem Zusatz "ausgenommen".


Rantanplan liegt mit seinen Ausführungen rechtlich völlig richtig. Nur die Kommunen verstehen dies nicht. Auf verschiedene E-Mails die ich in vergleichbaren Fällen z.B. an die Städte Stuttgart oder Fulda gesendet habe erhielt ich sinngemäß folgende Antwort:

"Ihr Wohnmobil >3,5to ist nicht betroffen. Sie gelten als Zulieferverkehr (oder in einem anderen Fall als touristischer Verkehr) und es mit der Polizei abgestimmt, dass das Verboit für Sie nicht gilt."

Diese Positionen sind m.E. weder rechtlich haltbar noch helfen sie wirklich weiter. Nur der arme Streifenbeamte der eigentlich andere Dinge zu tun hat muss die Suppe wieder auslöffeln (gilt hier das Recht oder hat die Stadt wieder irgendwas abgesprochen ?).

Alfred0 am 04 Feb 2008 13:53:20

Servus Felix,
die Spinnen, die ..... in München
Du kennst dich also aus in München. Mittlerer Ring usw.
Wenn Du von Lindau kommend (A96) auf den Mittleren Ring Richtung Garmisch (A95) fährst dann darfst Du es. Es gilt kein LKW verbot. Auch die Umweltzone greift dort nicht. Der Ring ist ausgenommen.
Du darfst auch von Garmisch (A95) weiter zum Autobahnzubringer Salzburg (A995) fahren.
So, jetzt kommt´s. ABER nicht von der A96 direkt zur A995!!!!!
Ich glaube, es ist das beste ich gebe dir meine Adresse, denn ich wohne
genau zwischen der A96 und A95. Also fährst Du grad zu mir, oder kommst von mir.


Alfred

canter am 04 Feb 2008 23:15:39

Hallo alle,

das mit dem Verbot ab 3,5t gilt Formal auch für Womo`s. Allerdings ist sehr zweifelhaft ob Womos wirklich kontrolliert werden. Dies da jeder Restaurantbesuch bzw. besuch einer der vielen Sehenswürdigkeiten ein direktes Ziel in der Stadt darstellt.
Hauptsächliches Ziel der Aktion ist die Entlastung des Mittleren Rings von den sehr vielen Transit LKW die Maut bzw. Nachts auch Zeit sparen wollen und mit über 80 Sachen an Wohngebieten vorbeidonnern. Natürlich auch die "Feinstaubentlastung" deren existens wir ja einem Lokalpolitiker der Grünen zu verdanken haben, der erst eine WOhnung an der Landshuter Allee bezieht und dann bei Gericht klagt das die Luft an Europas meistbefahrener Brücke ( Donnersberger Brücke, Verlängerung der Landshuter Allee, Teil des Mittl. Rings ) schlecht ist.

Alfred0 am 05 Feb 2008 20:57:37

Servus,
heute auf der A96 nach München gefahren, letzte Ausfahrt vor dem
Mittleren Ring, von dort kann man rechts weg auch auf die A95 fahren.
ABER rechts abbiegen für LKW verboten!!! GANZ NEU!
Die stopfen alle Schlupflöcher zu.


Alfred

canter am 06 Jun 2008 00:05:39

Hallo an alle,

ich hab heute durch Zufall auf der Seite des KVR folgendes zum Thema gefunden:

--> Link

Straßenverkehrsbehörde München
Fortschreibung des Luftreinhalteplans


Fahrbeziehungen / Ausnahmen

Der Mittlere Ring zwischen der A 96 (Lindau) und der A 95 (Garmisch) sowie zwischen der A 95 (Garmisch) und der A 995 (Salzburg Anschlussstelle Giesing) ist von der Sperrung und Ableitung ausgenommen, da in diesem Bereich kein Autobahnring existiert. Die Durchfahrt von der A 96 (Lindau) zur A 995 (Salzburg) ist jedoch nicht erlaubt .

Ausgenommen von dem Fahrverbot ist des Weiteren der Lieferverkehr mit Ziel oder Quelle in München. Der Regelungsinhalt der Beschilderung wurde zwischen der Landeshauptstadt München, der Industrie- und Handelskammer für München und Gastn sowie der Handwerkskammer für München und Gastn einvernehmlich festgelegt.


Die Definition lautet:

Lieferverkehr im Sinne dieses Planes ist der gewerbliche und private Lieferverkehr über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu oder von in der Landeshauptstadt München liegenden Betrieben bzw. Lieferanschriften.

Unter diesem Begriff fallen neben dem privaten und gewerblichen An- und Abtransport von Waren und Gütern, also dem gewöhnlichen Lieferverkehr, insbesondere Lkw-Fahrten zum Zweck der Erstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen, sowie Bau- und Montagefahrzeuge.


Nicht vom Durchfahrtsverbot betroffen sind Fahrzeuge von Gewerbebetrieben die in der Landeshauptstadt München ihren Firmensitz haben, Wohnmobile und Pkw mit Anhängern.


Das bezieht sich auf den aktuellen Stand und damit ist klar geregelt das Wohnmobile von der derzeitigen Regelung ausgenommen sind´!

RaiWo am 06 Jun 2008 09:24:06

Hai!
Da muß ich rantanplan erst mal widersprechen. In der amtlichen Begründung des Deutschen Bundesrates zur Neuordnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile steht ausdrücklich, daß WoMos - und zwar ohne Gewichtsbeschränkung - nach Änderung der StraßenverkehrsZulassungsOrdnung verkehrsrechtlich den Personenkraftfahrzeugen gleichgestellt sind.
CU
Wolf

migula am 06 Jun 2008 09:40:54

Bitte Fundstelle angeben, da für mich nicht nachvollziehbar. D.h. LKW-Überholverbot gilt nicht für Wohnmobile >3,5 t

RaiWo am 06 Jun 2008 17:51:34

Hai!
Die Fundstelle kann ich z. Zt. nicht angeben. Es ist aber unter Deutscher Bundesrat zu suchen und zu finden.
Eine andere Fundstelle ist aber das Europäische Amtsblatt vom 21.1.02.
Dort findet man die Begriffsbestimmungen der Fahrzeugklasseneinteilung.
Also M, N, O usw.
Dort steht unter Fahrzeuge der Klasse M unter 5.1 "Wohnmobile"
//eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2002/I_018/I_01820020121de00010115pdf
So, hoffentlich kein Komma oder sonst was ausgelassen.
Meine letzte
Anhörung kam ja auch mit dem Vorwurf "mit dem PKW....." obwohl auf dem Bild deutlich groß WoMo zu sehen war.
CU
Wolf

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Amtlich: WoMo 4,6t =Pkw
Steuerhilfe
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt