Nasenbär hat geschrieben:Beim Heckträger kommt man meines Wissens sowieso nicht um den Tüv drumrum. Es muss die tatsächliche Achslast gewogen werden, damit die Belastung des Trägers vorschriftsmäßig eingetragen werden kann.
Drei Eigenbauträger vom TÜV eintragen lassen,kein einziges mal wurde irgendwas gewogen.
Es wurde immer nur der technische Zustand überprüft.
Der letzte Träger als zulässige Beladung nur"Achlasten beachten" :D
Dieter

