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Hallo Forumgemeinde
ich habe errechnet, das ich aufgerödelt und mit Moped auf der Bühne ca 110 kg zu viel auf der Brust habe und mache mir nun Sorgen über die Folgen bzw. über evtl. Strafen. Da ich mir eine Luftfederung an der HA installieren lassen habe, wäre mein Womo eigentlich zur Auflastung vorbereitet. Ich habe aber keine Lust auf Go-Box und Tempolimit und bin nun dabei abzuwägen was ich machen soll. Fakt ist, das Moped auf dem Hintern überschreitet mein zul. Gesamtgewicht. Meine Frage: Wie oft habt Ihr Erfahrungen gemacht mit Wiegeaktionen im In-u.Ausland und mit welchen Folgen? Natürlich könnte ich 100l Frischwasser sofort ablassen aber mir geht es um die Folgen. Danke für Eure Antworten und weiterhin Gute Fahrt!!! Silvio Hallo
Geiz ist geil, manche wollen alles haben, kosten darf es nichts. Irgendwann erwischt es jeden. Überladen, zu hohe Geschwindigkeit und die Go- Box unterschlagen. Gute Fahrt :razz: Hallo Jever,
du bist sehr extrem, ist aber Deine Meinung und es ist auch gut so. Doch mir geht es nicht um Geiz denn ich fahre ja nicht andauernd mit meinem Moped los, ich wäge ja ab was ich machen soll, Du mußt nicht gleich veruteilen !!! Trotzdem Gute Nacht und Silvio Ich würde dir eine Auflastung empfehlen, man fährt beruhigter durch die Gegend und Urlaub soll doch nicht in Streß ausarten.
Martina Musste auch mal (mit dem Roller hintendrauf) über die Waage und hatte dabei ein höchst mulmiges Gefühl.
ZulGG war um ca. 50 kp überschritten und der (sehr freundliche) Polizist beließ es bei dem Hinweis, gfs. Frisch- u. Abwasser abzulassen, um in den grünen Bereich zu kommen. Alternativ hätte ich noch die beiden (vollen) Bierkästen aus dem Fahrzeug nehmen können.....das wollte ich dann aber doch nicht :D Da ich aus diversen Gründen auch nicht auf über 3,5 to auflasten wollte, habe ich mich für die Anschaffung eines Anhängers entschieden. Doppelachser, offener Kasten mit 3 m Innenlänge, sodass nicht nur die "Spielzeuge" (125-er Roller, BMW R 1100 GS und die Fahrräder) draufpassen, sondern auch noch Campingtisch & -stühle. Das Womo fährt sich nun deutlich angenehmer, den auf 100 km/h zugelassenen Anhänger spürt man eigentlich nur an größeren Steigungen. Nachteil: Das Überholverbot für LKW u. Gespanne auf der Autobahn, wenn man einen uralten rumänischen LKW vor sich hat, der in der Ebene gerade mal 75 km/h läuft :x hallo zusammen,
es ist nicht nur das GG ausschlaggebend sondern auch die Achslast! :( Wenn dein zlGG stimmt aber durch den Gepäckträger(z.B.Roller) die Achslast überschritten wird zahlst du auch und wenn du an den richrigen Polizisten kommst dann kannst du den Roller in einer Werkstatt in der Umgebung parken bis du aus dem Urlaub zurück kommst :oops: :cry: gruß sailer Darüber habe ich mir auch schon so meine Gedanken gemacht....der Träger is mächtig schwer...der Roller noch mal 120kg....bin aber ehrlich noch nich über die Waage gefahren. Also Achsen gewogen hab ich noch nie. Gut angehalten hat man mich auch noch nie. :D
Die Frage ist ja, ob ich ne Go-Box brauche, wenn ich die 3,5t nicht überschritten habe. Die Achslast hat doch nichts mit den 3,5t zu tun, oder? Eine zu hohe Achslast wäre daher für mich kein Argument für eine GoBox. Aber wenn die sagen Abladen...dann brauch ich für den Roller ja an Ort und Stelle eine Vignette, oder? Zumindest, wenn ich mit dem Roller hinterherfahren will. Wo klebt man die dann drauf? Hat je keine Scheibe, das Ding? :gruebel: @Foxlima Die hatten es auf Dein Pils abgesehen :D Ich hab den Eindruck, das eine Sache immer vergessen wird: Wenn nach einem Unfall eine Überladung festgestellt wird, dann können die Versicherungen Regreß nehmen.
Und was das im Einzelfall bedeuten kann, mag sich jeder selbst ausmalen. Ich achte seit dem genau auf das Gewicht und würde es nicht auf einen Versuch ankommen lassen. Bei der Nummer wäre es keine Überladung, sondern eine falsche Beladung...sehe ich das Richtig? Das ist doch dann eine OWI, oder nich?
Haben wir denn hier keinen Polizeibeamten? Oder outen die sich nur nicht? :D Rantanplan...HELP.... :ertrink: Aldebaran hat sicherlich Recht.
Solange nix passiert, kann man sich vielleicht mit ein paar Euro "freikaufen" ;) Sollte es aber zu einem Unfall kommen, den man vielleicht nicht einmal selber verschuldet hat, hat die Versicherung immer einen Grund Dich zumindest für einen Teil haftbar zu machen. Und was das bedeutet, kannst Du ganz einfach in Deiner Versicherungspolice nachlesen. Ich denke sogar, dass sowas dann als grob fahrlässig bewertet wird. Aber vielleicht haben wir hier im Forum auch einen Versicherungs-Spezi.
Wüßte nicht, dass es eine OWI "falsche Beladung" gibt. Das Überschreite der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Werte, sei es Achslast oder zGG, ist eine unzulässige Sache. Mahlzeit
sehr interessant, ich denke ich fahre noch einmal voll beladen über eine Waage und schaue, was ich machen kann. Wie ist es denn aber im Ausland oder in Germany mit Strafen bei einer Überladung von 100kg (ca3%). Muss ich bei dieser Höhe auf jeden Fall meine Bierkisten ausräumen oder gilt das alles ab einer bestimmten Überladungsgrenze? Natürlich mache ich mir auch über den Versicherungsschutz Gedanken, aber ich male den Teufel nicht an die Wand. Silvio Also bevor ich die Bierkiste rausräume würd ich lieber dem freundlichen Streifenpolizisten den Inhalt meines Frischwassertanks vor die Füße kippen...
:D
@CC - Ich würde als Kölner NIE Pils im Womo transportieren! - Die beiden Kästen Kölsch hätte die "Rennleitung" nur über meine Leiche bekommen! :D
Überladung gilt ab dem ersten KG. Allerdings gibt es in Deustchland eine Waagentoleranz von 3%, die oftmals als "Freibrief" für die ersten Kilos mißverstanden wird. Liegen die Achslasten oder das Gesamtgewicht aber über den Angaben (nach Abzug der Toleranz) ist das eine Überladung. Was bei Überladungen von "wenigen" Kilos passiert ist vom jeweiligen Beamten anhängig, erfahrene Beamte kennen die Sache mit dem Wassertank und werden es beim entleeren lassen. Wie das im Ausland ist kann ich nicht sagen. Es gilt aber auch hier, das Bußgelder dort erheblich höher sein können und u.U. auch sofort Vollstreckt werden. Übrigens gibt es in Deutschland mittlerweile Schwerpunktkontrollen für Wohnmobile, so jungst zu Pfingsten in Bayern. Auch in der Schweiz gilt als Messtoleranz 3%. d.h erst ab einem angezeigten Gewicht über 3605 kg wird man gebüsst und zwar folgendermassen: um mehr als 5, aber nicht mehr als 7% (mind. mehr als 100kg) 100.-- um mehr als 7, aber nicht mehr als 9% (mind. mehr als 100kg) 200.-- bei mehr als 9% zuviel wird man verzeigt und dann kostet es wirklich ein paar Fränkli.... Sami Hallö
Das ist doch mal eine ''Antwort, vielen Dank aber mit dem Thema Hänger werde ich mich trotzdem mal beschäftigen. Silvio Und die Schweizer haben an allen mittleren und größeren Grenzübergängen Waagen, die sie sehr gerne benutzen.... (wenn es im Dienst langweilig ist)
aus Bous Alex aus SLS In Deutschland wird erst über 5% Geld fällig.
Gesammt oder nur Achse ist egal. Und eine GO BOX wegen überladung eines 3,5 tonners braucht man nicht. Entscheidend für die GO BOX ist das was in den Papieren steht. Ich habe mit den Roller auch Scheirigkeiten mit den Achsgewicht gehabt. Immer 50-60 kg drüber gewesen. Dann habe ich mit den TÜV Menschen meines Vertrauens gesprochen. Unser Womo hat 1900 kg zulässige Hinterachslast,im Hängerbetrieb +100 kg. Jetzt steht in der Zulassund 1900 kg Hinterachlast,bis 100 kmh 2000 kg. Dafür hat er die zulässige ungebremste Anhängelast von 750 kg auf 650 kg reduziert. Und damit kann ich gut leben. Ich dürfte nur mit den Roller und 2000 kg Hinterachslast nur 100 kmh fahren,kann ich auch gut mit leben. Dieter Hallo dieter
das ist eine sehr gute Idee von Dir und Deiner Tüv-Station. Da werde ich mich mal schlau machen und alle meine Bedenken wären behoben. Ich hätte keine Problem mit der Geschwindigkeitsbeschränkung, wenn ich meinen Roller auf dem Hintern habe. Auflasten lohnt sich einfach nicht für mich, da ich nur in der HS mit meinem Moped unterwegs bin und sonst alles passt bei mir. Silvio :explodieren:
Moin zusammen, :schlaumeier: ich möchte euch dringend vor so viel Leichtsinnigkeit warnen. Im Grund verliert das Fahrzeug die allgem. Betriebserlaubnis. Und wenn es zu einem Unfall kommt, kann die Versicherung die Haftung verweigern bzw. den Halter in Regress nehmen. Und das glaubt mal, da gucken die Schadensachbearbeiter der Versicherungen heute immer genauer hin. Ich jedenfalls werde das Risiko nicht eingehen und mein WoMo in den nächsten Tagen auflasten lassen. Immer daran denken, „der Teufel ist ein Eichhörnchen“. :runningdog: Hast Du schon einmal daran gedacht, nur die Hinterachslast aufzulasten? Das geht nämlich. Wenn man im allgemeinen von Auflastung spricht, meint man meist die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts unter zu Hilfenahme von höhere zulässigen Achslasten.
In den entsprechenden TÜV-Gutachten stehen jedoch nur immer die maximal zulässigen Lasten drin. Jeder Wert darunter ist natürlich auch möglich. Man kann also eine ganz normale Federverstärkung einbauen, die Achslasten erhöhen und das zulässige Gesamtgewicht unter dem kritischen Wert belassen. Wenn Du mir mal eine Kopie des Fahrzeugscheines zukommen läßt, kann ich Dir die genauen max. zulässigen Achlasten mitteilen. @caravantechnik
Hallo, ich schicke Dir heute Nachmittag per PM meinen Schein und gehört habe ich davon auch schon, wäre aber eine super Sache und im Grunde genommen genau richtig für mich mit dem Auflasten der HA. Silvio @caravantechnik
Ich habe eine Luftfederung auf der HA, meinst Du, da müssen extra Federverstärker rein um 100 kg mehr Achslast zu bekommen? Silvio Dieses Forum ist echt super! Hallo Leute
Niemals überladen durch die Gegend fahren. Ist nicht nur teuer, Du bist nicht mehr versichert! Wie es bei uns gehandhabt wird erfährst Du hier: --> Link Siehe Punkt 5.1.6. Will heissen, wenn du bei 3.5 t GG 100 kg zuviel hast, muss dies bei uns toleriert werden. Ich jedenfalls fahre lediglich "kontrolliert überladen" rum, will heissen ich lade alles ab was ich nicht brauche und spiele dann mit dem Wasserinhalt. Peter @weissekuh704
Das hängt davon ab, von welchem Hersteller die Luftfteder ist. Bei einigen wird sogar das entsprechende Auflast-Gutachten mitgeliefert. Bei anderen Anbietern muß es separat gekauft werden. Wenn die Luftfeder eingetragen ist, schick mir mal die Kopie des Fz-scheines, dann kann ich Dir das genau sagen. Moin Moin caravantechnik
danke für Deine Mühe, ich schicke Dir beides per PM und berichte anschließend im Forum meine Vorgehensweise. Silvio
Das mußt Du mal näher erklären :roll: Dieter Moin Dieter,
was erklären? Das mit dem Eichhörnchen?
Das mit den Eichhörnchen,da weis ich bescheid 8) Ich meine das mit der Betriebserlaubnis und Leichtsinn weil ich meine Hinterachlast um 100 kg raufsetzen lassen habe :roll: War doch alles gesetzeskonvorm und mit TÜV Segen :D Dieter Hallo
Das mit dem 100kg auflasten der HA ist auf jeden Fall eine Option für mich !!! Das würde mein Gewissen und meine Bedenken sofort beruhigen :wink: LG Silvio Moin Dieter,
da haben wir wohl klassisch aneinander vorbeigeredet. Ich meine dass man ein Problem hat, wenn nichts eingetragen oder bescheinigt ist.
Hi Logo Seh ich auch so. Am Auto rumbasteln ohne Stempel kann man sich nicht erlauben,das kann gewaltig ins Auge gehen. Dieter Hallöle
Ich habe meine Luftfedern und meinen Makro auch einbauen lassen in Braunschweig, habe aber auch nichts im Fahrzeugschein stehen sondern nur jeweilige ABE,s dafür. LG Silvio Das ist bei vielen Artikeln mittlerweile auch möglich.
Für die aktuellen Fahrzeugmodelle gibt es in den meisten Fällen eine EG-Betriebserlaubnis. Da reicht es dann aus, diese im Fahrzeug mitzuführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Zusatzfedern halte ich das z.B. auch für ausreichend. Bei Kupplungen und Heckträgern würde ich immer auf Nummer sicher gehen und diese durch einen Sachverständigen abnehmen lassen. Man stelle sich nur mal vor, der Träger bricht bei einer Urlaubsfahrt auf der Autobahn ab (hoffentlich wird das nie jemandem passieren!). Der Hersteller hat eine EG-Betriebserlaubnis - die korrekte Montage wurde nicht überprüft. Was meint Ihr, wer dann erstmal das schwarze Schaf ist? Bitte nicht falsch verstehen - aber ich wünsche es keinem, würde selbst aber lieber zur Sicherheit auch den Anbau beim TÜV überprüfen und eine Anbauabnahme machen lassen. Die kanpp 100 Euro wären es mir wert.
Habe 49 € bezahlt für eine techniche Abnahme. Am besten dann auch in die Zulassung eintragen lassen,die ABE könnte man schon mal vergessen/verbaseln :roll: Dieter Mahlzeit
Guter Plan, meinen Heckträger werde ich bei meiner ersten HU gleich mit eintragen lassen. Bis dahin hoffe ich, wird er nicht auf der Autobahn verloren gehen und einen vollbesetzten Reisebus zum Überschlag bringen ( :-o :-o ) Die 100 € investiere ich auf jeden Fall Silvio Beim Heckträger kommt man meines Wissens sowieso nicht um den Tüv drumrum. Es muss die tatsächliche Achslast gewogen werden, damit die Belastung des Trägers vorschriftsmäßig eingetragen werden kann. Hallo Nasenbär
in meinen Unterlagen vom Hersteller wurde meine Traglast des Trägers von 150kg auf 130kg reduziert mit Stempel usw. Eintragen muß ich gar nichts, laut Sawiko. LG Silvio Als ich mal beim Tüv nachgefragt hatte meinte der Prüfer, er würde meinen Träger nur mit 80Kg statt der orignalen 120kg eintragen, solange das Womo nicht auf der Waage war. Eigentlich könnte er den ohne zu wiegen gar nicht eintragen, weil die Hinterachse ja durchaus überlastet sein könnte. Und woher will der TÜV-Prüfer wissen, wieviel Kästen Bier Du in der Garage mit in den Urlaub nimmst? :roll:
Für die Beladung während der Fahrt ist ganz alleine der Fahrzeugführer verantwortlich. Sicherlich kann es vorkommen, dass die Tragfähigkeit des Trägers reduziert wird. Das liegt dann aber meist an zu geringer Stabilität der vorhandenen Rahmenverlängerung. Z.B. Kannst Du an ALKO-Chassis grundsätzlich nur maximal 150kg-Träger anbauen, da ALKO nicht mehr für seine Rahmen freigibt. Machen wir uns nichts vor: 90% aller Wohnmobile in Deutschland sind überladen, ob nun mit Heckträger oder ohne. Und wieviel Prozent der Reisemobilisten sind denn überhaupt schon mal auf der Waage gewesen??? Ich schätze mal, dass das nicht einmal 50% sind. Woher wollen die denn wissen, was sie denn da tatsächlich durch die Gegend fahren? Für viele Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit der Auflastung, aber was man nicht weiß macht einen nicht heiß, oder? Na gut, du als Fachmann wirst das besser als ich wissen... :) Will ich nicht behaupten - mach das ganze aber schon seit 1992 und da bekommt man so einiges mit :D hallo caraventechnik
Sind meine Unterlagen bei Dir eingetroffen??? LG silvio |
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