aqua
anhaengerkupplung
hallo
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Auto ohne Anhänger anhängen - es geht!


f.k. am 26 Jun 2008 07:44:38

zumindest bei denen welche GB draufstehen haben ...

gesehen dieses Jahr in Südrfankreich.

, Florian

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

FastFood44 am 26 Jun 2008 07:51:16

Ich kenne es aus den USA.
Da darf auch so gefahren werden - gerade bei den ganz dicken Dickschiffen hängt dort dann oft ein Auto hinten.

GRUSS Petra

Gast am 26 Jun 2008 08:24:43

Sicher geht das :-) Scheitert nur in D an der Bürokratie.. Hab mich lange genug damit beschäftigt.. Hatte sogar ne sehr nette Dame beim Strassenverkehrsamt, die mit mir zusammen die Gesetzestexte durchgewühlt hat, obs nicht doch ne möglichkeit gibt.. No Chance..

Selbst wenn ein Bundesland es zulässt, darfst Du als NRWler noch lange nicht woanders hin fahren..

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toyota am 26 Jun 2008 09:30:15

Hallo
Das Gleiche hab ich bei einem Holländer hier an der Mosel gesehen,find ich super
Jürgen

Bogner am 26 Jun 2008 09:39:05

Evtl. können wir dann irgendwann auch mal in dieser Hinsicht von der EU proftieren?

abo1 am 26 Jun 2008 10:26:27

hallo

ich habs auch ewig versucht rauszubekommen

mein letzer informationsstand:
vermutlich geht es wenn du den PKW umbaust und dann in einer selbst gegründeten firma in einem land ohne sonderliche zulassungsauflagen wie zb in rumänien anmeldest.
und dann das ding von dieser firma mietest.
damit ist der halter eine (juristische) person im ausland und du kannst das ding genauso führen wie der engländer am foto.
wer mutig ist flaggt das Womo dazu auch gleich aus (spart eine menge steuer)
solche kostruktionen macht auch der staat
heisst sale-and-lease-back

ausserhalb von RO verwendest du dann die roten deckungskennzeichen für anhänger und basta

einziges evt problem:
ein mitglied des trachtenvereines könnt der meinung sein es handelt sich um "abschleppen mit schleppstange" und dann würden die entsprechenden auflagen (max. 40km/h, nicht auf autobahnen etc) gelten, denn in (der österreichischen) Stvo wird für das "abschleppen" per gesetzesdefinition nicht ausdrucklich ein lenker im geschleppten fahrzeug verlangt.

eine firmen gründung in RO kostet um die 350,-
jährliche kosten rund 120,- (für die buchhaltung)
ein problem koennte die importsteuer auf PKW sein
ist um so teurer je leistungsstärker und je älter das fahrzeug ist
ein 7 jahre alter 500er SL klostet fast 6000,- importsteuer
ein praktisch neuer kleinwagen kostet aber genauso fast nix wie
zb ein 15 jahrer suzik SJ410 - der in der offenen version mit abklappbarer windschutzscheibe das meiner meinung nach ideale fahrzeug für diesen zweck ist (allrad, unter 750kg -> ungebremst als hänger, billig, einfach, niedrig..)

bin aber noch nicht weiter gekommen mit meinem projekt diesbezüglich
mal sehen, evt nächstes jahr
aber wenn wer günstig einen SJ410 mit abklappbarer windschutzscheibe zu verkaufen hätte .....

lg
g

Lancelot am 26 Jun 2008 12:05:50

abo1 hat geschrieben:aber wenn wer günstig einen SJ410 mit abklappbarer windschutzscheibe zu verkaufen hätte .....


.... möge er sich vertrauensvoll an mich wenden .... :D :D

Aber ernsthaft: wenn ich mir den ganzen Aufwand vorstelle, wäre es da nicht sinnvoller, das "Beiboot" doch auf einen kleinen Hänger zu stellen und mitzuziehen ???

Wo ist denn der Vorteil des Transports ohne Anhänger ?

O.K., man braucht keinen Anhänger (wobei der ja universal als Transporthänger für Gartenabfall, Bauschutt .... sein kann), aber man ist genau so lang, genau so "unbeweglich" und hat (zumindest außerhalb GB oder NL) jede Menge Probleme zur Zulassung ... was solls also ??

abo1 am 26 Jun 2008 12:14:39

Lancelot hat geschrieben:....
Wo ist denn der Vorteil des Transports ohne Anhänger ?
....



hallo

naja
wo stellst denn den anhänger ab wenn du mit dem beiboot unterwegs bist?
mit dem womo? -> die lücke findest du in städten nie
getrennt vom womo darf nicht ...

oder passtrassen mit anhängerfahrverboten
einfach dem PKW abgehängt und die göttin fährt den PKW hinten nach (oder halt vor, egal ..)

auch abseits vom womo betrieb
den PKW kann man ja auch so als zweitauto nützen
wohin dann mit dem hänger? der steht nur rum, du brauchst einen abstellplatz, hänger darf in AT nicht solo stehen. nie.
und einen universalhänger hab ich schon, danke ... ich denke auch dass ein plattformhänger zum PKW transport nur sehr schweirig für andere zwecke genutzt werden kann

zudem:
hänger hat wieder eigene TÜV termine
und kostet zwischen 3000,- und 5000,-

lg
g

Heidi am 26 Jun 2008 12:22:50

Hallo Forumsfreunde,

Frage: läuft bei einem solch mitgeführtem Fahrzeug der Tachozähler mit?

Mann fährt ansonsten mit zwei Fahrzeugen die Kilometerzahl.

:
Roland

achimHH am 26 Jun 2008 12:27:32

abo1 hat geschrieben:
hänger darf in AT nicht solo stehen. nie.

war mir unbekannt.
also : wieder etwas gelernt. :D

abo1 hat geschrieben:und kostet zwischen 3000,- und 5000,-


boah !
sind die teuer bei Euch in AT :eek:

abo1 am 26 Jun 2008 12:42:05

achimHH hat geschrieben:...
sind die teuer bei Euch in AT :eek:



hallo

sind doch bei euch auch ned billiger
denk mal, du willst mit dem ding doch zumindestens 80 fahren auf der bab

wennst da einen ungefederten stahlblechhänger nimmst der schwerer ist als das fahrzeug was drauf steht - die gibts evt mal um 2200,- oder so - dann frage nicht wie die im fahrverhalten dann ist

was kostet ein einigermaszen vernünftiger alu plateuhänger bei euch?
doch auch ned weniger, oder?

lg
g

PS:
anhänger abstellen ohne zugfahrzeug in AT je nach bundesland rund 2 x 250,-. die einen 250,- sind wegen abstellen ohne zugfahrzeug, die zweiten 250,- sind abgabe wegen widerrechtlicher benützung öffentlichen grundes. die zweiten 250,- sind aber nach bundesland unterschiedlich, 250,- sind es wien (ich hatte schon mal das vergnügen..) kann evt woanders billiger sein.

ist der selbe tarif wie abstellen eines PKw ohne nummerntafel. selbes delikt, selber strafsatz

PPS:
dafür zahlen wir hier keine strassen oder kfzsteuer für anhänger .....

Eura665HS am 26 Jun 2008 12:50:32

Total geniale Erfindung. Dafür wär ich auch zu haben. Schade dass es das in Dt nicht gibt...

Lancelot am 26 Jun 2008 12:54:36

abo1 hat geschrieben:wo stellst denn den anhänger ab wenn du mit dem beiboot unterwegs bist?
mit dem womo? -> die lücke findest du in städten nie ...


WoMo mit Hänger auf LKW-Parkplatz in Städten, oder auf SP und CP (dort auch abgekuppelt.

abo1 hat geschrieben:oder passtrassen mit anhängerfahrverboten
einfach dem PKW abgehängt und die göttin fährt den PKW hinten nach (oder halt vor, egal ..)


O.K. das ist ein Argument ... falls aber nur gesperrt für LKW mit Anhänger, dann vom WoMo abkuppelt und die Susi zieht den Hänger :D

abo1 hat geschrieben:den PKW kann man ja auch so als zweitauto nützen
wohin dann mit dem hänger? der steht nur rum, du brauchst einen abstellplatz, hänger darf in AT nicht solo stehen. nie.


Stimmt, aber mein Hänger steht auf dem gleichen Abstellplatz wie mein WoMo.

abo1 hat geschrieben:und einen universalhänger hab ich schon, danke ... ich denke auch dass ein plattformhänger zum PKW transport nur sehr schweirig für andere zwecke genutzt werden kann ...


Deinen jetzigen Universalanhänger ersetzt Du durch einen eben auch für Klein-PKW geeigneten.

Tipp: nicht Autotransportanhänger (die sind wirklich blöd für was anderes zu nutzen) suchen, sondern Maschinentransportanhänger (z.B. für Minibagger oder ähnlich), die haben eine stabile, belastbare Plattform, haben Auffahrrampen integriert oder angeklappt, hinten Abstützungen und gibts für alle Gewichtsklassen bis hin zu 3,5 to GG.

abo1 hat geschrieben:zudem:
hänger hat wieder eigene TÜV termine
und kostet zwischen 3000,- und 5000,-


Dein jetziger Uni-hänger wird ja ersetzt ... und gebraucht kosten die (kleinen) Maschinentransporter ca. 1.000 bis max. 2.000, da wird dir Zugdeichsel für Transport ohne Hänger auch nicht billiger sein.

Ich habe so eine Lösung (allerdings mit einem sehr großen/ zu großen Anhänger). Als Hauptvorteil würde ich sehen die universelle Nutzbarkeit und die Möglichkeit, nach Gusto und Wetter entweder mein Moped oder den PKW mitnehmen zu können. Ich spreche im Konjunktiv, weil blöderweise mein WoMo (noch) keine AHK hat .... :(

abo1 am 26 Jun 2008 13:02:40

hallo

hat halt alles sein für und wider

ich fänd`s geil

lg
g

Lancelot am 26 Jun 2008 13:02:53

abo1 hat geschrieben:was kostet ein einigermaszen vernünftiger alu plateuhänger bei euch?
doch auch ned weniger, oder?


Mein Maschinentransporter ist Alu, Tandem-Achse, Hochlader mit Alurampen, zul GG 3,5 to, mit 40cm Bordwänden abnehmbar, Plattform 5,5 x 2,3m LxB und hat NEU € 3.250,-- inkl. MWSt. gekostet in 2007.

Kleiner, wäre auch völlig ausreichend, schätze ich NEU auf 2.500,-- inkl.

RaiWo am 26 Jun 2008 14:05:16

Hai!
Und dann einen neuen FS Klasse B, denn dann wäre das Gespann ein Zug mit 4 Achsen und nicht mehr mit Klasse C bzw Kl. 3 (alt) zu fahren.
CU
Wolf

abo1 am 26 Jun 2008 14:50:46

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Und dann einen neuen FS Klasse B, denn dann wäre das Gespann ein Zug mit 4 Achsen und nicht mehr mit Klasse C bzw Kl. 3 (alt) zu fahren.
CU
Wolf


hallo

wenn der pkw nicht mehr als 750kg hat dann darfst du den mit (neuem) B fahren wenn womo nicht mehr als 3500kg HZLGG

die regelung mit der achsenanzahl beim alten schein (absurd) stimmt natürlich, das geht da gar nicht

lg
g

dieter2 am 26 Jun 2008 17:22:32

RaiWo hat geschrieben:Hai!
Und dann einen neuen FS Klasse B, denn dann wäre das Gespann ein Zug mit 4 Achsen und nicht mehr mit Klasse C bzw Kl. 3 (alt) zu fahren.
CU
Wolf


Du meinst umgekehrt.
Klasse B (alt kl.3 ) geht nicht,Klasse C (alt kl.2 ) geht.

Dieter

abo1 am 27 Jun 2008 00:05:21

dieter2 hat geschrieben:
RaiWo hat geschrieben:Hai!
Und dann einen neuen FS Klasse B, denn dann wäre das Gespann ein Zug mit 4 Achsen und nicht mehr mit Klasse C bzw Kl. 3 (alt) zu fahren.
CU
Wolf


Du meinst umgekehrt.
Klasse B (alt kl.3 ) geht nicht,Klasse C (alt kl.2 ) geht.


hallo

*ähem*

die neuen bestimmungen sagen "normaler" PKW führerschein berechtigt zum führen eines kfz bis zu einem HZLGG von 3,5t auch mit einem leichten anhänger bis 750kg. die achsenanzahl ist bei den neuen scheinen egal, da gibts keine einschränkung.

daher darfst du mit so einem neuen "normalem" schein (bei uns heisst der "B" schein) so einen zug fahren

eure frühreen FS bestimmungen haben aber noch auf die achsenanzahl referiert, da war beim "normalen" schein bei drei achsen schluss. daher darf ein zug womo-schlepp PKW mit so einem alten "kleinen" schein nicht gezogen werden

glaub ich

lg
g

Leif am 27 Jun 2008 08:35:22

das komplett bekloppte ist ja man leider nur, dass beim umschreiben von alt auf neu (also von rosa oder grau auf plastikkarte) die achsenbeschränkung mit übernommen wird.- schaut mal in feld CE - da steht dann u.a. die einschränkung 79 (C1E>12000, L =< 3) L ist die achsenzahl...

also ist das doch nicht so einfach für "bestandskunden" :)

-> --> Link

RaiWo am 27 Jun 2008 09:00:16

@ dieter2:
Stimmt natürlich. Aber da ich sowieso Klasse 2 (alt) habe, habe ich mich nicht mehr für die neuen FS-Klassen interessiert.
:oops:
CU
Wolf

Lancelot am 27 Jun 2008 09:07:23

Leif hat geschrieben:- schaut mal in feld CE - da steht dann u.a. die einschränkung 79 (C1E>12000, L =< 3) L ist die achsenzahl...


Tatsache ... hab grad mal nachgesehen ... muß gestehen, daß mir das so nicht bewußt war :oops:

Dann scheidet für mich die WoMo-Zug-PKW-Schlepp Lösung in jedem Fall aus.

dieter2 am 27 Jun 2008 11:06:43

RaiWo hat geschrieben:@ dieter2:
Stimmt natürlich. Aber da ich sowieso Klasse 2 (alt) habe, habe ich mich nicht mehr für die neuen FS-Klassen interessiert.
:oops:
CU
Wolf


Habe auch den alten 2er

Da steht bei mir in der Spalte CE auch keine Beschränkung 79

Dieter

Leif am 27 Jun 2008 11:11:16

dieter2 hat geschrieben:Da steht bei mir in der Spalte CE auch keine Beschränkung 79


das betrifft auch nur die kl.3 umschreiber. bei kl.2 ist die achsenzahl egal.

Gerd Peter am 27 Jun 2008 17:09:40

Hallo zusammen,
habe Kl. C1E, sprich alte Kl. 3, keine Beschränkung 79 :)

Gerd Peter

Gast am 29 Sep 2008 12:18:29

Ich würde so einen Plattform-Anhänger für meinen PKW suchen, falls jemand etwas hört. Ladefläche ca. 4mtr. für MX 5.

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