bie ebay, klickst Du :
--> Link
für alle die einen größeren Anänger haben.
|
... hab mich schon gefragt, ob das (am Anhänger) noch als Tandemachse durchgeht .... :?:
Ist doch mit EU-Führerschein egal. Da gibts doch keine maximale Achsenzahl mehr. Also kannst Du deinen Smart auch auf einen Drehschemel-Anhänger packen :wink: nur den leuten bei den Mautstellen ist das nicht egal, da zahlst Du dann für einen 4-achser, richtig kräftig. @Gorm: Da bist Du offensichtlich falsch informiert, ich zitiere da mal Leif aus einem anderen Tröt:
@Lancelot
Dieser Eintrag bei CE mit der Beschränkung 79 gilt nur dann, wenn du den alten Führerschein so umschreiben lässt, dass wie bisher die Gesamtmasse des Zuges >12to sein darf. Dann gilt die Achsenbeschrändkung auf 3 Achsen. Wenn du aber damit zufrieden bist, mit einer Gesamtmasse (Zugfahrzeug + Anhänger) nur bis 12to zu fahren, dann bekommst du den Eintrag C1E und der hat keine Beschränkung hinsichtlich der Achsanzahl! Habe die Ehre Gogolo Aha ... wieder was gelernt ... vielen Dank :)
Kann mich aber nicht erinnern, daß ich damals (beim Umschreiben meines alten FS) da mit einer Wahlmöglichkeit konfrontiert wurde :( Kann man das nachträglich noch ändern ?? Weiß da jemand was ?? Das ist von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle verschieden.
Wenn beim umschreiben des alten FS auf den Bestandsschutz verzichtet wird gibts auf jeden Fall keine Beschränkung bezüglich der Achsanzahl. Unter Umständen also nochmal den Führerschein umschreiben lassen. Klar kostet wieder Geld - aber somit gibts bezüglich des Anhängers erheblichen Spielraum. Bezüglich der Mautstellen in F: Bei einem zwillingsbereiften Wohnmobil mit einer Höhe von 3,80 Meter und einem Tandemanhänger dran ( egal welcher Achsabstand ) kann man sich ganz beruhigt in der Spur rechts bei den Sattelschleppern einordnen - geht unheimlich zügig. Pijpop |
Anzeige
|