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der helle wahnsinn, wenn`s stimmt


Gast am 11 Jul 2008 19:57:03

Neues in der Pkw-Besteuerung in Österreich
ab 1. Juli 2008
werden z u s ä t z l i c h zur wie bisher berechneten NOVA,
(für unser Womo 16% )

ab 180gramm/km pro gramm CO2 euro 25,-- fällig.
Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden.

das heißt in meinem fall:
nettorechnung
+16 % NOVA
+20 % MWST
+ euro 3.500,-- emissionsausstoß_steuer
+20 % MWST auf strafsteuer

Co2 emissionsausstoß strafsteuer für 320 g/km (180g/km sind straffrei)
also 140 gramm zuviel oder in euros ausgedrückt
25 euro x 140 = 3.500,--euros)

der helle wahnsinn !
kann euch mehr berichten, wenn ich beim finanzamt war
und das auto zugelassen habe.

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oldi am 11 Jul 2008 20:20:51

hallo lele

wenn ich das richtig verstanden habe ist das die umweltabgabe die nur beim kauf einmalig anfällt.

das wäre dann ein ähnliches modell wie in frankreich.

hoffe nicht das das schule macht, sonst sind wir auch bald dran.

gruß peter

abo1 am 11 Jul 2008 20:26:14

hallo

ja, das stimmmt

wollte mir im herbst einen lexus RX300 aus südtirol holen

kaufpreis so um die 15.000,-

nova (alt) wäre gewesen ca 2000,-
die neue CO2 abgabe für die karre (310mg CO2) beträgt ZUSÄTZLICH rund 3500,-

somit für einen kaufpreis von knapp 15.000,- zusätzlich fast 6000,- abgaben

das ist mir das nicht wert
vor allem in der relation nicht

jetzt wird es wohl ein RX 400h hybrid oder ein camry hybrid aus den USA
auf die gibt es keinen "malus" sondern einen bonus von 500,-

lg
g

Anzeige vom Forum


Gast am 11 Jul 2008 20:33:42

hi oldi,
ja genau, du hast recht
diese steuer fällt an, wenn
das auto erstmals in österreich zugelassen wird.
das heißt:
neuwagen sind genau so betroffen,
wie gebrauchte, die ausserhalb österreichs gekauft wurden.

irgendwie wertet das in österreich den gebrauchtwagenmarkt auf.
der kauf außerhalb österreich ist nicht mehr sooo interessant.

wie auch immer, wir sind schockiert, dass die preise für erstzulassungen in ö dermaßen explodieren

abo1 am 11 Jul 2008 20:58:44

lele hat geschrieben:....
kann euch mehr berichten, wenn ich beim finanzamt war
und das auto zugelassen habe.


lele hat geschrieben:...
kann euch mehr berichten, wenn ich beim finanzamt war
und das auto zugelassen habe.


hallo

wozu das?

hast du keine möglichkeit einen (neben)wohnsitz in DE zu bekommen?
freunde, verwandte ...?

ist sicher der einfachere und billigere weg ...

lg
g

oldi am 11 Jul 2008 21:05:50

hallo lele

vielen dank für deine info, füllt bei mir wieder ne bildungslücke. :D

was ich mir jedoch gut vorstellen kann ist die schrittweise reduzierung der grammzahl womit der staat dann regelmäßig seine kassen auf wachsendem niveau halten kann. :(

hoffe du findest noch nen ausweg.

gruß peter

Gast am 11 Jul 2008 21:18:05

hallo peter,
da gibt es leider keinen ausweg....
auto schon gekauft
da hilft nicht einmal beten

achimHH am 11 Jul 2008 21:24:46

abo1 hat geschrieben:
hallo

wozu das?

hast du keine möglichkeit einen (neben)wohnsitz in DE zu bekommen?
freunde, verwandte ...?

ist sicher der einfachere und billigere weg ...

lg
g



hallo abo.

ist das ohne weiteres möglich ?

in Deutschland bekommt man nur noch bei einem
"1. Wohnsitz" die Fahrzeuge angemeldet .
beim 2. Wohnsitz, ist das nicht mehr möglich .

abo1 am 11 Jul 2008 21:43:48

achimHH hat geschrieben:[

hallo abo.

ist das ohne weiteres möglich ?

in Deutschland bekommt man nur noch bei einem
"1. Wohnsitz" die Fahrzeuge angemeldet .
beim 2. Wohnsitz, ist das nicht mehr möglich .


hallo

für österreicher nach meinem wissenstand: JA
denn auch wenn ich meinen hauptwohnsitz inkl. job, krankenversicherung etc in AT behalte: der - aus AT sicht gesehen - zweitwohnsitz ist dann der (erste) wohnsitz in DE

bin zu 99,92% sicher dass das möglich ist

lg
g

Gast am 11 Jul 2008 22:09:46

hi abo,
das verstehe ich nun jetzt nicht so ganz

abo1 am 12 Jul 2008 00:07:35

lele hat geschrieben:hi abo,
das verstehe ich nun jetzt nicht so ganz


hallo

wir leben in der EU

niemand kann dich dran hindern mit einem deutschen kennzeichen am womo zu fahren

soferne du in deutschland einen "wohnsitz" hast

auf der anderen seite kann dich niemand dazu zwingen andauernd an diesem deutschen wohnsitz körperlich anwesend zu sein

wenn du also so einen deutschen "wohnsitz" bei einem freund, verwandten, bekannten etc hättest, dann melde die kiste an in deutschland und gut ists. einen deutschen brief dazu hast du ja ...

lg
g

bert am 12 Jul 2008 20:50:21

Im Arbö Clubmagazin stand was von Neuwagen, wusste nicht dass die gebrauchten mit Erstzulassung in Österreich auch betroffen sind??!!
Hab meinen Challenger voriges Jahr von Deutschland reingeholt, dann werde ich den wohl ein Weilchen fahren. Sonst hätte ich mir vielleicht im Herbst den
nächsten reingeholt. Die bürokratischenm Hürden sind relativ niedrig gewesen.

Bert

achimHH am 12 Jul 2008 21:24:18

abo1 hat geschrieben:
wir leben in der EU

niemand kann dich dran hindern mit einem deutschen kennzeichen am womo zu fahren

soferne du in deutschland einen "wohnsitz" hast

auf der anderen seite kann dich niemand dazu zwingen andauernd an diesem deutschen wohnsitz körperlich anwesend zu sein

wenn du also so einen deutschen "wohnsitz" bei einem freund, verwandten, bekannten etc hättest, dann melde die kiste an in deutschland und gut ists. einen deutschen brief dazu hast du ja ...



Hallo abo.

da bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach geht,
das ich in mehreren Ländern der EU, gleichzeitig einen
1.Wohnsitz anmelde.

abo1 am 12 Jul 2008 23:20:41

achimHH hat geschrieben:...
Hallo abo.
da bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach geht,
das ich in mehreren Ländern der EU, gleichzeitig einen
1.Wohnsitz anmelde.


hallo

aber ich
:D :D :D

lg
g

johannsen am 28 Sep 2008 13:38:32

Mein erstes Posting nach Anmeldung, daher einen schönen Guten Tag am Wahltag aus Österreich.
Zur Frage hier: wenn ein österreichischer Hauptwohnsitzer (also Staatsbürgerschaft egal) ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ins Bundesgebiet einbringt, dann wird im Zweifel angenommen, dass das Fahrzeug hier dauernd verwendet wird.
Dies bedeutet, dass innerhalb eines Monats ein österreichisches Kennzeichen zu montieren ist (berechtigterweise natürlich ;-) ). Zeitlichen Aufschub gibts in bestimmten, genau definierten Fällen.
Sonst ist es illegal. Nachzulesen im § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz.
So gesehen ist es auch gleichgültig, ob ich in Deutschland oder sonstwo einen - weiteren - Hauptwohnsitz hab.

Gast am 28 Sep 2008 15:05:13

johannsen hat geschrieben:So gesehen ist es auch gleichgültig, ob ich in Deutschland oder sonstwo einen - weiteren - Hauptwohnsitz hab.

Wie kann ich zwei oder mehr Hauptwohnsitze haben? Nach meinem dafürhalten kann es nur einen Hauptwohnsitz und in der Folge einen Zeitwohnsitz geben.

johannsen am 28 Sep 2008 15:15:41

Das kommt auf das Recht im betreffenden Staat an. Bis vor wenigen Jahren konnte man in Ö zwei Hauptwohnsitze haben - völliger Nonsens zwar, aber der Gesetzgeber hatte es erlaubt.
Es kann also z.B. Ungarn nichts dagegen haben, wenn sich ein Österreicher oder Deutscher einen zusätzlichen Hauptwohnsitz nimmt - wie immer ein solcher dort definiert wird.
Für Österreich ist es jedenfalls völlig wurscht, ob jemand noch anderswo einen hat, weil ja nur geschaut wird, ob er österr. Hauptwohnsitzer ist.

abo1 am 29 Sep 2008 01:03:22

johannsen hat geschrieben:....wenn ein österreichischer Hauptwohnsitzer (also Staatsbürgerschaft egal) ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ins Bundesgebiet einbringt, dann wird im Zweifel angenommen, dass das Fahrzeug hier dauernd verwendet wird.
Dies bedeutet, dass innerhalb eines Monats ein österreichisches Kennzeichen zu montieren ist (berechtigterweise natürlich ;-) ). Zeitlichen Aufschub gibts in bestimmten, genau definierten Fällen.
Sonst ist es illegal. Nachzulesen im § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz.
So gesehen ist es auch gleichgültig, ob ich in Deutschland oder sonstwo einen - weiteren - Hauptwohnsitz hab.


hallo

wenn es so im kraftfahrgesetz stehen sollte dann ist es totes recht

ein haufen wiener handwerkerv fahren mit lieferwägen mit tschechischen odere ungarischen kennzeichen

die diversen österreichischen reisebusunternehmen fahren ebenso mit ausländischen kennzeichen

und groessere konzernbetriebe drücken ihren mitarbeitern dienstwägen aus den "billigeren" auslandsniederlassungen aufs aug

ich habe in dem zusammenhang schon mehrfach gehört dass die bedingung lautet "einmal im monat muss das fahrzeug ausser landes sein". auch der oeamtc hat das übrigens mal so gesagt.

abgesehen wird wohl kaum nachvollzogen werden, wer mit welchem auto wann wohin fährt...

insbesondere wenn es ein womo ist welches eh per definition öfters mal im ausland rollt

lg
g

johannsen am 29 Sep 2008 07:43:59

Naja - es macht einen Unterschied, ob ich das über eine Firma spiele/spielen kann oder ob ich Privater bin.
Bei der Firmenlösung bin ich bei Dir, aber wie erklärst du dem Polizisten, der Dich täglich mit dem Auto fahren sieht, dass der Standort nicht nach Österreich verlegt wurde, wenn Du hier Hauptwohnsitzer bist.
Die Crux für Dich dabei ist, dass das Gesetz hier die Vermutung aufstellt, dass das Fahrzeug den dauernden Standort hier hat und Du musst das Gegenteil beweisen. Das wird in den meisten Fällen schwierig sein.
Glaub mir: aus meiner beruflichen Erfahrung ist das keinesfalls totes Recht.

abo1 am 29 Sep 2008 11:12:10

johannsen hat geschrieben:Naja - es macht einen Unterschied, ob ich das über eine Firma spiele/spielen kann oder ob ich Privater bin.


hallo

ich kenne wen der hat in rumänien eine firma und hat sich selber ein dienstfahrzeug (mit RO kenneichen, logo) "gegeben".

sein arbeitsbereich ist die aqirierung von kunden in österreich.

das macht er seit drei jahren, und als es wegen einer autorelevanten sache (steuerlicher selbstbehalt wegen dienstwagen privatnutzung) mal ärger gegeben hat mit dem einkommensteuerbescheid wurde das konstrukt vom finanzamt auch durchgewunken.

was sollte das KFG beanstanden können wenn die finanz sagt es ist ok....?

lg
g

johannsen am 29 Sep 2008 11:17:09

Das ist ja auch legal: der Sitz des Unternehmens ist im Ausland und der Inhaber ist halt z.B. als Geschäftsführer angestellt. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden oder zu machen - hab ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Aber der Inlandshauptwohnsitzer (auch wenn er wo anders auch gemeldet ist), der als Privatmensch ein Nichtfirmenauto lenkt, hat sehr schnell ein Nachweisproblem.

abo1 am 29 Sep 2008 11:29:44

johannsen hat geschrieben:Das ist ja auch legal: der Sitz des Unternehmens ist im Ausland und der Inhaber ist halt z.B. als Geschäftsführer angestellt. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden oder zu machen - hab ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Aber der Inlandshauptwohnsitzer (auch wenn er wo anders auch gemeldet ist), der als Privatmensch ein Nichtfirmenauto lenkt, hat sehr schnell ein Nachweisproblem.


hallo

jo, ist aber in dem fall das selbe ...
;-)

eine firmengründung in RO kostet einen apple und ein ei ...

und ich denke mal das lässt sich prima auf die situation der ausflaggung eines privatfahrzeuges umlegen.

logisch kann es evt zu unangenehmen fragen kommen, aber wenn du dir alleine die CO2 strafsteuer ansiehst, da geht es um 3000,- bis 5000,- strafsteuer (zusätztlich zu den 16% NOVA vom kaufpreis und ZUZÜGLICH des malus für den fehlenden partikelfilter) für ein fahrzeug das evt 10.000,- kostet. das sind wir schnell bei 70% "steuerzuschlag" auf den eigentlichen kaufpreis.
und zusätzlich die viel höhere kraftfahrzeugsteuer in AT, dagegen sind die neuen DE steuern für die womos ja geschenke ....

ich kenne mehrere fälle die hier in AT so unterwegs sind, bisher keine anstände ...

lg
g

johannsen am 29 Sep 2008 14:07:40

Sagen wir mal so: ich gehe davon aus, dass jemand nur dann eine Firma im Ausland gründet, weil er tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn er das nur zu dem Zweck der Hinterziehung von Steuern macht, dann kommt das sicher vor, findet jedoch nicht meine Zustimmung.

Auch wenn ich auch der Meinung bin, dass speziell Österreich Vorschriften zur Absicherung des Inlandsmarktes für die Autohändler und Versicherungen geschaffen hat, die es nicht verwunderlich erscheinen lassen, wenn Leute diese Wege beschreiten wollen, so muss man doch auch sehen, dass die Steuern eben ein Teil unseres Staatssystems sind, die (hoffentlich zumeist) für das Gemeinwohl eingesetzt werden.

So, ich hör schon auf .... ;-)

Bergbewohner1 am 29 Sep 2008 20:26:14

johannsen hat geschrieben:Sagen wir mal so: ich gehe davon aus, dass jemand nur dann eine Firma im Ausland gründet, weil er tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn er das nur zu dem Zweck der Hinterziehung von Steuern macht, dann kommt das sicher vor, findet jedoch nicht meine Zustimmung.

Auch wenn ich auch der Meinung bin, dass speziell Österreich Vorschriften zur Absicherung des Inlandsmarktes für die Autohändler und Versicherungen geschaffen hat, die es nicht verwunderlich erscheinen lassen, wenn Leute diese Wege beschreiten wollen, so muss man doch auch sehen, dass die Steuern eben ein Teil unseres Staatssystems sind, die (hoffentlich zumeist) für das Gemeinwohl eingesetzt werden.

So, ich hör schon auf .... ;-)

Kannst Du dein Profil nicht ausfüllen, weil Du sonst in Ungnade geräts :?: :D Nach deinen Beiträgen könntest Du glatt "Richter" sein

abo1 am 30 Sep 2008 01:24:17

Waldtroll hat geschrieben:...Kannst Du dein Profil nicht ausfüllen, weil Du sonst in Ungnade geräts :?: :D Nach deinen Beiträgen könntest Du glatt "Richter" sein[/color]


hallo

eher steuerprüfer, notar oder so was ....
jedenfalls beamtet ...
;-)

lg
g

johannsen am 30 Sep 2008 10:51:12

Hab mein Profil im Sinne Eurer Fragen ausgefüllt. Dazu (falls erforderlich, was ich nicht annehme) die Klarstellung, dass ich hier privat bin, aber gerne fachliche Anfragen oder Themen mitbehandle.

abo1 am 30 Sep 2008 12:06:44

johannsen hat geschrieben:Hab mein Profil im Sinne Eurer Fragen ausgefüllt. Dazu (falls erforderlich, was ich nicht annehme) die Klarstellung, dass ich hier privat bin, aber gerne fachliche Anfragen oder Themen mitbehandle.


hallo

LOL
mut kann ma ned kaufen ...

trotzdem: willkommen hier
:wink:

lg
g

Gast am 30 Sep 2008 14:17:58

hallo foriker!
der erste schock ist vorbei .....
die 20% mwst auf die co2 strafsteuer mußte ich nicht bezahlen.
den rest natürlich schon.
ich kann euch versichern,
hat nur bei der einzahlung weh getan :D

ja ja, österreich muss man sich leisten können :D :D


lele

edit: diese besteuerung kommt vielleicht in D auch noch....
dann allerdings, ich bin mir sicher, werden's ein paar weniger auf der strasse

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