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Neues in der Pkw-Besteuerung in Österreich
ab 1. Juli 2008 werden z u s ä t z l i c h zur wie bisher berechneten NOVA, (für unser Womo 16% ) ab 180gramm/km pro gramm CO2 euro 25,-- fällig. Die genannten Beträge sind noch ohne Mwst. – für die Errechnung der Gesamtbelastung müssen daher noch 20% dazugerechnet werden. das heißt in meinem fall: nettorechnung +16 % NOVA +20 % MWST + euro 3.500,-- emissionsausstoß_steuer +20 % MWST auf strafsteuer Co2 emissionsausstoß strafsteuer für 320 g/km (180g/km sind straffrei) also 140 gramm zuviel oder in euros ausgedrückt 25 euro x 140 = 3.500,--euros) der helle wahnsinn ! kann euch mehr berichten, wenn ich beim finanzamt war und das auto zugelassen habe. hallo lele
wenn ich das richtig verstanden habe ist das die umweltabgabe die nur beim kauf einmalig anfällt. das wäre dann ein ähnliches modell wie in frankreich. hoffe nicht das das schule macht, sonst sind wir auch bald dran. gruß peter hallo
ja, das stimmmt wollte mir im herbst einen lexus RX300 aus südtirol holen kaufpreis so um die 15.000,- nova (alt) wäre gewesen ca 2000,- die neue CO2 abgabe für die karre (310mg CO2) beträgt ZUSÄTZLICH rund 3500,- somit für einen kaufpreis von knapp 15.000,- zusätzlich fast 6000,- abgaben das ist mir das nicht wert vor allem in der relation nicht jetzt wird es wohl ein RX 400h hybrid oder ein camry hybrid aus den USA auf die gibt es keinen "malus" sondern einen bonus von 500,- lg g hi oldi,
ja genau, du hast recht diese steuer fällt an, wenn das auto erstmals in österreich zugelassen wird. das heißt: neuwagen sind genau so betroffen, wie gebrauchte, die ausserhalb österreichs gekauft wurden. irgendwie wertet das in österreich den gebrauchtwagenmarkt auf. der kauf außerhalb österreich ist nicht mehr sooo interessant. wie auch immer, wir sind schockiert, dass die preise für erstzulassungen in ö dermaßen explodieren
hallo wozu das? hast du keine möglichkeit einen (neben)wohnsitz in DE zu bekommen? freunde, verwandte ...? ist sicher der einfachere und billigere weg ... lg g hallo lele
vielen dank für deine info, füllt bei mir wieder ne bildungslücke. :D was ich mir jedoch gut vorstellen kann ist die schrittweise reduzierung der grammzahl womit der staat dann regelmäßig seine kassen auf wachsendem niveau halten kann. :( hoffe du findest noch nen ausweg. gruß peter hallo peter,
da gibt es leider keinen ausweg.... auto schon gekauft da hilft nicht einmal beten
hallo abo. ist das ohne weiteres möglich ? in Deutschland bekommt man nur noch bei einem "1. Wohnsitz" die Fahrzeuge angemeldet . beim 2. Wohnsitz, ist das nicht mehr möglich .
hallo für österreicher nach meinem wissenstand: JA denn auch wenn ich meinen hauptwohnsitz inkl. job, krankenversicherung etc in AT behalte: der - aus AT sicht gesehen - zweitwohnsitz ist dann der (erste) wohnsitz in DE bin zu 99,92% sicher dass das möglich ist lg g hi abo,
das verstehe ich nun jetzt nicht so ganz
hallo wir leben in der EU niemand kann dich dran hindern mit einem deutschen kennzeichen am womo zu fahren soferne du in deutschland einen "wohnsitz" hast auf der anderen seite kann dich niemand dazu zwingen andauernd an diesem deutschen wohnsitz körperlich anwesend zu sein wenn du also so einen deutschen "wohnsitz" bei einem freund, verwandten, bekannten etc hättest, dann melde die kiste an in deutschland und gut ists. einen deutschen brief dazu hast du ja ... lg g Im Arbö Clubmagazin stand was von Neuwagen, wusste nicht dass die gebrauchten mit Erstzulassung in Österreich auch betroffen sind??!!
Hab meinen Challenger voriges Jahr von Deutschland reingeholt, dann werde ich den wohl ein Weilchen fahren. Sonst hätte ich mir vielleicht im Herbst den nächsten reingeholt. Die bürokratischenm Hürden sind relativ niedrig gewesen. Bert
Hallo abo. da bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach geht, das ich in mehreren Ländern der EU, gleichzeitig einen 1.Wohnsitz anmelde.
hallo aber ich :D :D :D lg g Mein erstes Posting nach Anmeldung, daher einen schönen Guten Tag am Wahltag aus Österreich.
Zur Frage hier: wenn ein österreichischer Hauptwohnsitzer (also Staatsbürgerschaft egal) ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen ins Bundesgebiet einbringt, dann wird im Zweifel angenommen, dass das Fahrzeug hier dauernd verwendet wird. Dies bedeutet, dass innerhalb eines Monats ein österreichisches Kennzeichen zu montieren ist (berechtigterweise natürlich ;-) ). Zeitlichen Aufschub gibts in bestimmten, genau definierten Fällen. Sonst ist es illegal. Nachzulesen im § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz. So gesehen ist es auch gleichgültig, ob ich in Deutschland oder sonstwo einen - weiteren - Hauptwohnsitz hab.
Wie kann ich zwei oder mehr Hauptwohnsitze haben? Nach meinem dafürhalten kann es nur einen Hauptwohnsitz und in der Folge einen Zeitwohnsitz geben. Das kommt auf das Recht im betreffenden Staat an. Bis vor wenigen Jahren konnte man in Ö zwei Hauptwohnsitze haben - völliger Nonsens zwar, aber der Gesetzgeber hatte es erlaubt.
Es kann also z.B. Ungarn nichts dagegen haben, wenn sich ein Österreicher oder Deutscher einen zusätzlichen Hauptwohnsitz nimmt - wie immer ein solcher dort definiert wird. Für Österreich ist es jedenfalls völlig wurscht, ob jemand noch anderswo einen hat, weil ja nur geschaut wird, ob er österr. Hauptwohnsitzer ist.
hallo wenn es so im kraftfahrgesetz stehen sollte dann ist es totes recht ein haufen wiener handwerkerv fahren mit lieferwägen mit tschechischen odere ungarischen kennzeichen die diversen österreichischen reisebusunternehmen fahren ebenso mit ausländischen kennzeichen und groessere konzernbetriebe drücken ihren mitarbeitern dienstwägen aus den "billigeren" auslandsniederlassungen aufs aug ich habe in dem zusammenhang schon mehrfach gehört dass die bedingung lautet "einmal im monat muss das fahrzeug ausser landes sein". auch der oeamtc hat das übrigens mal so gesagt. abgesehen wird wohl kaum nachvollzogen werden, wer mit welchem auto wann wohin fährt... insbesondere wenn es ein womo ist welches eh per definition öfters mal im ausland rollt lg g Naja - es macht einen Unterschied, ob ich das über eine Firma spiele/spielen kann oder ob ich Privater bin.
Bei der Firmenlösung bin ich bei Dir, aber wie erklärst du dem Polizisten, der Dich täglich mit dem Auto fahren sieht, dass der Standort nicht nach Österreich verlegt wurde, wenn Du hier Hauptwohnsitzer bist. Die Crux für Dich dabei ist, dass das Gesetz hier die Vermutung aufstellt, dass das Fahrzeug den dauernden Standort hier hat und Du musst das Gegenteil beweisen. Das wird in den meisten Fällen schwierig sein. Glaub mir: aus meiner beruflichen Erfahrung ist das keinesfalls totes Recht.
hallo ich kenne wen der hat in rumänien eine firma und hat sich selber ein dienstfahrzeug (mit RO kenneichen, logo) "gegeben". sein arbeitsbereich ist die aqirierung von kunden in österreich. das macht er seit drei jahren, und als es wegen einer autorelevanten sache (steuerlicher selbstbehalt wegen dienstwagen privatnutzung) mal ärger gegeben hat mit dem einkommensteuerbescheid wurde das konstrukt vom finanzamt auch durchgewunken. was sollte das KFG beanstanden können wenn die finanz sagt es ist ok....? lg g Das ist ja auch legal: der Sitz des Unternehmens ist im Ausland und der Inhaber ist halt z.B. als Geschäftsführer angestellt. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden oder zu machen - hab ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Aber der Inlandshauptwohnsitzer (auch wenn er wo anders auch gemeldet ist), der als Privatmensch ein Nichtfirmenauto lenkt, hat sehr schnell ein Nachweisproblem.
hallo jo, ist aber in dem fall das selbe ... ;-) eine firmengründung in RO kostet einen apple und ein ei ... und ich denke mal das lässt sich prima auf die situation der ausflaggung eines privatfahrzeuges umlegen. logisch kann es evt zu unangenehmen fragen kommen, aber wenn du dir alleine die CO2 strafsteuer ansiehst, da geht es um 3000,- bis 5000,- strafsteuer (zusätztlich zu den 16% NOVA vom kaufpreis und ZUZÜGLICH des malus für den fehlenden partikelfilter) für ein fahrzeug das evt 10.000,- kostet. das sind wir schnell bei 70% "steuerzuschlag" auf den eigentlichen kaufpreis. und zusätzlich die viel höhere kraftfahrzeugsteuer in AT, dagegen sind die neuen DE steuern für die womos ja geschenke .... ich kenne mehrere fälle die hier in AT so unterwegs sind, bisher keine anstände ... lg g Sagen wir mal so: ich gehe davon aus, dass jemand nur dann eine Firma im Ausland gründet, weil er tatsächlich eine Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn er das nur zu dem Zweck der Hinterziehung von Steuern macht, dann kommt das sicher vor, findet jedoch nicht meine Zustimmung.
Auch wenn ich auch der Meinung bin, dass speziell Österreich Vorschriften zur Absicherung des Inlandsmarktes für die Autohändler und Versicherungen geschaffen hat, die es nicht verwunderlich erscheinen lassen, wenn Leute diese Wege beschreiten wollen, so muss man doch auch sehen, dass die Steuern eben ein Teil unseres Staatssystems sind, die (hoffentlich zumeist) für das Gemeinwohl eingesetzt werden. So, ich hör schon auf .... ;-)
Kannst Du dein Profil nicht ausfüllen, weil Du sonst in Ungnade geräts :?: :D Nach deinen Beiträgen könntest Du glatt "Richter" sein
hallo eher steuerprüfer, notar oder so was .... jedenfalls beamtet ... ;-) lg g Hab mein Profil im Sinne Eurer Fragen ausgefüllt. Dazu (falls erforderlich, was ich nicht annehme) die Klarstellung, dass ich hier privat bin, aber gerne fachliche Anfragen oder Themen mitbehandle.
hallo LOL mut kann ma ned kaufen ... trotzdem: willkommen hier :wink: lg g hallo foriker!
der erste schock ist vorbei ..... die 20% mwst auf die co2 strafsteuer mußte ich nicht bezahlen. den rest natürlich schon. ich kann euch versichern, hat nur bei der einzahlung weh getan :D ja ja, österreich muss man sich leisten können :D :D lele edit: diese besteuerung kommt vielleicht in D auch noch.... dann allerdings, ich bin mir sicher, werden's ein paar weniger auf der strasse |
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