Hallo,
haben eine selbstkonstruierte und gebaute Rollerbühne an unserem Womo beim TÜV abnehmen lassen wollen. Die Bühne ist in die Führungsschienen der ebenfalls nachträglich eingebauten Anhängerkupplung eingeschoben und verschraubt. Der Prüfer vom TÜV meinte, dass dies zu der Ladung des Womos gehöre (da leicht zu entfernen) und bedürfe keiner TÜV Abnahme. Dies konnte er uns allerdings nicht schriftl. geben, da bei einer Kontrolle durch die Polizei die Sachlage anders gesehen werden könne.
Klasse Aussage, echt hilfreich...
Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Gesetzestext dazu. In der StVZO bin ich (noch) nicht fündig geworden.
Hat von Euch jemand einen bessern Durchblick?
Besten Dank dafür.
Morgen darf die Bühne zum ersten mal inkl. Roller durch die Lande rollen.
On the road again!!!

