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Eigenbau "Schwerlastträger" lt. TÜV Ladung, Gesetz


Womo-Bine am 01 Aug 2008 12:37:35

Hallo,
haben eine selbstkonstruierte und gebaute Rollerbühne an unserem Womo beim TÜV abnehmen lassen wollen. Die Bühne ist in die Führungsschienen der ebenfalls nachträglich eingebauten Anhängerkupplung eingeschoben und verschraubt. Der Prüfer vom TÜV meinte, dass dies zu der Ladung des Womos gehöre (da leicht zu entfernen) und bedürfe keiner TÜV Abnahme. Dies konnte er uns allerdings nicht schriftl. geben, da bei einer Kontrolle durch die Polizei die Sachlage anders gesehen werden könne.

Klasse Aussage, echt hilfreich...

Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Gesetzestext dazu. In der StVZO bin ich (noch) nicht fündig geworden.

Hat von Euch jemand einen bessern Durchblick?

Besten Dank dafür.

Morgen darf die Bühne zum ersten mal inkl. Roller durch die Lande rollen.
On the road again!!!

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Ri-Si-Pri am 01 Aug 2008 23:52:20

Hallo Womo-Bine,

alles was am Fahrzeug geschraubt ist (bis 1mtr.) und mit herkömmlichen Bord-Werkzeug entfernt werden kann muss nicht eingetragen werden. Das ist so!

Aber wo das steht :?: :?: :?:

robertmost am 02 Aug 2008 00:35:40

hallo,

leider wohl nicht ganz so einfach, oder?
sonst sind ja 1m breite felgen mit reifen auch einfach so erlaubt das sie ja mit bordmitteln ganz leicht entfernt werden können????????????????
+

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Ri-Si-Pri am 02 Aug 2008 12:34:31

Ri-Si-Pri hat geschrieben:Hallo Womo-Bine,

alles was am Fahrzeug geschraubt ist (bis 1mtr.) und mit herkömmlichen Bord-Werkzeug entfernt werden kann muss nicht eingetragen werden. Das ist so!

Aber wo das steht :?: :?: :?:


Verzeihung :wall:

Ich meine natürlich Anbauten nach hinten heraus :!:

Sorry :worm: Siggi

FranzS am 02 Aug 2008 13:33:14

Hallo,
für meinen (damaligen) Kastenwagen(Selbstausbau) hab ich nen Dachträger selbst gebaut.
Hat auch niemanden interessiert. (Weder TÜV noch Polizei)



FranzS

Womo-Bine am 11 Aug 2008 22:07:43

Hallo an alle,
danke für Eure Infos.

Die Bühne ist klasse und da sie weniger als 1m (nach hinten ;-))) ) übersteht, somit auch erlaubt.

Sie hat sich auf der kleinen Tour klasse bewährt. Nur der arme 50er Roller war leider etwas überfordert, da müssen wir wohl aufrüsten...

Dann wünsche ich allen viel Spaß auf der Piste
und allzeit schöne Stellplätze!!!
Sabine

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