Hallo lele,
dann kommt bei einem
verschuldeten Unfall die Deine Bekannten mit Deinem
Womo verursachen, die/Deine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden bei dem Geschädigten auf. Sach- und Personenschäden (Deckungssumme siehe in Deine Versicherungspolice) .
Für den Kaskoschaden, falls Du eine Vollkaskoversicherung für Dein Womo ab/eingeschlossen hast, kommt Deine Kaskoversicherung, abzüglich einer vorhandenen SB (Selbstbeteiligung) auf.
Beide Schäden führen dann im nächsten Jahr zu einer Änderung (Verschlechterung) in der SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse)
Sollte während der Nutzung des Womo's durch Deine Bekannten ein TK-Schaden (Teilkasko) entstanden sein, kommt in diesen Fall die evtl. vorhandene Teilkasko (ggf. auch SB) auf. Ein Teilkasko-Schaden führt aber nicht zur Änderung der SF-Klasse.
Egal, wenn was passiert, Du zahlst meistens drauf. :cry:
Sollte der Bekannte, ggf. den Unfall unter Alkoholeinfluß verursacht haben, zahlt die Gesellschaft erst einmal, auf Grund des Pflichtversicherungs-Gesetzes, stellt aber anschließend Regressansprüche an den VN, also an Dich.