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wer haftet bei personenschaden?


Gast am 09 Aug 2008 19:27:16

angenommen, ich leihe mein Womo für 10 tage einem bekannten.
es kommt zu einem unfall mit personenschaden.

frage:
wer zahlt?
der bekannte oder ich?

mir ist klar, dass ich für mein womoschaden aufkommen muss.
aber was ist bei einem personenschaden?

wer haftet?
wer zahlt?

kennt sich da jemand aus?
danke im voraus
lele

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Gerhard-Heinz am 09 Aug 2008 19:33:05

Hallo lele,

die grundsätzliche Frage ist erst einmal nur unentgeldlich geliehen oder gegen Entgeld vermietet?

fuzzy am 09 Aug 2008 19:35:01

Hi Lele

Das kritische Wort ist :

LEIHEN !

gegen Geld oder ohne ?

ich würde es lassen !

Bringt so oder so nur Ärger !

zwar nicht die Antwort die Du hören wolltest, leider aber die Wahrheit !

Frauen, Mopeds und Womos verleiht man nicht :)

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jonathan am 09 Aug 2008 19:42:39

Sollten die Insassen eines unentgeldlich verliehenen Autos(auch WoMo) verletzt werden, kommt ersteinmal die Schuldfrage auf: selbstverschuldet: die Krankenversicherung, evtl. private Unfallversicherung des Geschädigten(also des Entleihers). Nicht verschuldet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ! Sachschäden: eigenes Verschulden: die KFZ-Haftpflichtvers. des WoMos. In diesem Fall den Eigenschaden über Vollkasko-wenn vorhanden- abwickeln.Fremdverschulden: Die KFZ-Haftpflichtversicherung des Gegners.
Welche Schadenersatzansprüche man anschliessend gegen den Entleiher durchsetzen will oder kann, ist eine andere Sache!!
Wichtig: Die obige Regelung greift nur dann, wenn das Fahrzeug nicht vermietet, sondern kostenlos überlassen wurde. In jedem Fall -auch bei Verwandschaft-den gültigen Führerschein zeigenlassen und ggfl. Reg-Nummer aufschreiben.
Werner

Gast am 10 Aug 2008 14:59:40

natürlich wollen wir unseren bekannten das womo ohne entgeld leihen
oder besser gesagt, kostenlos zur verfügung stellen.

Gerhard-Heinz am 10 Aug 2008 15:22:19

Hallo lele,

dann kommt bei einem verschuldeten Unfall die Deine Bekannten mit Deinem Womo verursachen, die/Deine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schaden bei dem Geschädigten auf. Sach- und Personenschäden (Deckungssumme siehe in Deine Versicherungspolice) .
Für den Kaskoschaden, falls Du eine Vollkaskoversicherung für Dein Womo ab/eingeschlossen hast, kommt Deine Kaskoversicherung, abzüglich einer vorhandenen SB (Selbstbeteiligung) auf.

Beide Schäden führen dann im nächsten Jahr zu einer Änderung (Verschlechterung) in der SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse)

Sollte während der Nutzung des Womo's durch Deine Bekannten ein TK-Schaden (Teilkasko) entstanden sein, kommt in diesen Fall die evtl. vorhandene Teilkasko (ggf. auch SB) auf. Ein Teilkasko-Schaden führt aber nicht zur Änderung der SF-Klasse.

Egal, wenn was passiert, Du zahlst meistens drauf. :cry:

Sollte der Bekannte, ggf. den Unfall unter Alkoholeinfluß verursacht haben, zahlt die Gesellschaft erst einmal, auf Grund des Pflichtversicherungs-Gesetzes, stellt aber anschließend Regressansprüche an den VN, also an Dich.

weltcamper am 10 Aug 2008 17:26:28

Selbst bei bester Freundschaft kann man im Schadensfall schnell zu Feinden werden.
Ich leih mir noch nicht mal das Womo vom Bruder.
Lieber zahl ich bei nem Vermieter und hab danach kein Ärger.
Die meisten Womos haben Eigenleben, die nur der Besitzer kennt.

Alles was mit F anfängt verleiht man nicht.

Andreas

turbokurtla am 10 Aug 2008 18:03:03

Ach, dann verleiht man seine Frau ja auch nicht !
:D

Gast am 10 Aug 2008 20:34:04

hallo womofans,
vielen dank für eure antworten.

jetzt wollen die bekannten unser womo kaufen.
nächste woche kann ich euch sagen, ob das
geschäft gelaufen ist.

so ist es, denke ich, für alle beteiligen am besten.

nach gemütlichen restsonntag
wünscht euch lele

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