Also - ich habe lange überlegt - aber ich will Euch, die Ihr den Schlamassel bis hierhin mitverfolgt habt, DAS nicht vorenthalten:
Nachdem ich mich dazu entschlossen hatte, keine Klage zu erheben und stattdessen das Auto zu reparieren, habe ich dem Verkäufer eine negative Bewertung (sachlich und objektiv) bei Ebay gegeben. Immerhin ist es dort ja von allgemeinem Interesse, wie der Verkäufer einzuschätzen ist.
Jetzt bekomme ich doch eine Nachricht von dem Witzbold:
Ich soll die Bewertung zurücknehmen, sonst Anwalt!
Begründung: er hätte das Auto zutreffend beschrieben ...
:roll:

