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Gebrauchtes WoMo voller Mängel - Sachmängelhaftung? 1, 2


ostertag am 15 Aug 2008 13:05:50

Hallo zusammen!

Ich weiss nicht mehr weiter.
Vielleicht könnt Ihr mir helfen?

Folgendes: ich habe über Ebay ein gebrauchtes WoMo gekauft, ohne es vorher besichtigt zu haben. Dumm? Mag sein. Es war zu weit weg. Ausserdem hat der Verkäufer in seiner Beschreibung (die nach meiner Meinung bindend ist) das Fahrzeug beschrieben mit "in einem ausgezeichneten Zustand". Und "TÜV ohne Mängel" und "Reifen 3 Jahre alt". Desweiteren sollte die Auspuffanlage neuwertig sein. In meiner Kommunikation mit ihm vor dem Kauf hat er keine Mängel genannt, sondern nur immer wieder betont, er sei Berufskraftfahrer, kennt sich aus und hat das Auto immer gut gepflegt und gewartet.

Nach erster Durchsicht finde ich folgende Mängel am Fahrzeug:
Aufbau:
- Heizung zündet nach dem Ausstellen weiter
- die Steckerbelegung bei der Aufbaubatterie ist nicht korrekt - Batterie entlädt deshalb
-Wasserhahn im Bad geht nicht
- und noch Kleinigkeiten, die in Kauf nehmen würde - ist ja schliesslich ein Gebrauchtfahrzeug
- der TÜV ist NICHT ohne Mängel absolviert worden. Die meisten jedoch repariert.
- Die Reifen tragen ein Herstellungsdatum von 1999

Dann Angst bekommen und zum (Fiat-)Händler:
der findet:
- Bremsleitung mitte stark korrodiert
- Höhenverstellung Scheinwerfer defekt
- Öl-Lecks am hinteren Motorhauptlager, der Ölwanne, dem Filtergehäuse
- Aufhängung Getriebe defekt
- Tragarme beide Seiten Buchsen verschlissen
- Auspuffanlage verschlissen
-> Werkstattkosten nur für die Instandsetzung des Trägerfahrzeugs: 1.700,-

Das Auto hat mich 8.100,- gekostet, ist von ´93 und hat 116.000km drauf.

Ich habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und der besteht auf den Ausschluß der Sachmängelhaftung, sagt, ich hätte mir das Fahrzeug halt vorher ansehen sollen und dass er von den Mängeln nichts gewusst hat bzw. dass sie gar nicht bestehen und ich soll mich zum Teufel scheren.

Nun endlich zu meiner Frage:
Hat er Recht?
Stelle ich mich an? Muss ich solche Sachen in Kauf nehmen, wenn ich ein gebrauchtes WoMo kaufe?
Dies ist mein erstes WoMo und ich habe noch kein Gefühl dafür, welcher Mängelumfang noch ok ist und welcher nicht.
Oder ist es sinnvoll, hier einen Anwalt einzuschalten?

Ich bin für jede Meinung dankbar, da mir im Moment einfach die Orientierung fehlt... !

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 15 Aug 2008 13:13:38

Hallo,

hol dir den Rat von einem Anwalt. Bei einigen Punkten stimmt ja auch die Beschreibung mit der Realität nicht überein (z.B. bei den Reifen).

jensketzel am 15 Aug 2008 13:20:46

Hallo,
also ich für meinen teil würde mal sagen wenn die priv. Sachmängelhaftung im Vertrag bzw. der E-Bay Beschreibung ausgeschlossen wurde dürftest du kaum eine Chance haben.Einzig die Sache mit den Reifen, wenn schriftlich irgendwo zugesichert war das sie 3 Jahre alt sind hast du evtl einen Ansatzpunkt zum reklamieren.Kann mich aber auch täuschen, mal sehen was rantanplan dazu meint.
liebe vom Jens der in paar stunden nach Kroatien aufbricht :lenker: :dance: :lenker:

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franz_99 am 15 Aug 2008 13:28:13

wenn das Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft nicht hat hast du jede Chance. Sachmängelhaftung spielt da keine Rolle. Aber du wirst bestimmt einen Anwalt brauchen!

migula am 15 Aug 2008 13:29:36

Ein Ansatzpunkt wären die Reifen. Diese hätten bereits aber bei der Übergabe beanstandet werden müssen. Der Verkäufer könnte sagen, die guten Reifen hast du letzte Woche gegen alte ausgetauscht! Wenn zuerst Mängel beim TÜV vorhanden waren und diese instandgesetzt wurden, ist er beim 2. Mal vermutlich ohne Mängel durchgegangen. Ich denke so wie sich der Verkäufer verhält hast du geringe Chancen auf Minderung oder Rückgabe.
Ein Tipp: Forsche mal nach ob er schon öfter Fahrzeuge verkauft hat!

ostertag am 15 Aug 2008 13:33:35

das ist halt die Frage.

Bei Ebay läuft das ja normalerweise so, dass, wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht, man ihn sogar zurückgeben kann!

Und trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung kann man nur reklamieren, wenn arglistiges Verschweigen vorliegt. Was ja in einigen Punkten gegeben ist, oder?

Mir ging es neben den juristischen Fragen ja auch darum, ob ich pingelig bin, wie es der Verkäufer darstellt ...

Yellowbug am 15 Aug 2008 13:34:27

Meiner Meinung nach riecht das fast nach arglistiger Täuschung. Mit den Mängeln, die der Fiat-Händler da gefunden hat, hätte das Fahrzeug eigentlich nicht über den TÜV kommen dürfen.

Aber ich bin kein Techniker.
Wenn was geht, dann nur über den Anwalt. Du hast jetzt soviel Geld investiert, dann kommt es darauf auch nicht mehr an.

Viel Glück.

ostertag am 15 Aug 2008 13:40:22

erstmal vielen Dank Euch allen für die schnelle Reaktion!
Super!

Ich habe den letzten TÜV-Bericht bekommen. Da waren noch Mängel aufgeführt.

Was die Reifen und alle anderen Mängel anbetrifft - da habe ich ja die Werkstatt sozusagen als Zeugen. Mit Mängelbericht und Datum von kurz nach der Übernahme.

Einem Laien kann man doch auch nicht unbedingt zumuten, bei einer Übernahme gleich alles abchecken zu können? Ich leg mich doch nicht gleich unter ein Auto mit 100.000km und finde ein Öl-Leck am Motor?

Und: ja, der Typ hat in den letzten 3 Monaten - bei Ebay nachvollziehbar - 4 Wohnmobile bzw. LKW verkauft ...

ostertag am 15 Aug 2008 13:45:12

Korigiere - angeboten.
verkauft so weit ich weiss ausser meinem nur eins.

s-48 am 15 Aug 2008 13:50:34

Moin :D Mein Motto über E-Bay nur gucken nicht kaufen :!:
Ernie :roll:

ostertag am 15 Aug 2008 13:54:59

Bei Ebay kaufe ich ständig und habe gute Erfahrungen gemacht.
Schliesslich können sich die meisten Verkäufer keine schlechte Bewertung leisten ...

OliverB am 15 Aug 2008 13:55:32

aus einem Thread von rantanplan rauskopiert:

Steht dagegen im Vertrag,

„Verkauft unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung“

so kommt in den hier interessanten Fällen kein Rücktritt (Wandelung) oder Minderung in Frage. Ausnahme, wie oben erwähnt, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. Dann haftet er ohnehin wegen Betruges, gleichgültig was im Vertrag steht.


Wenn der Verkäufer Berufskraftfahrer ist, sollte ein gewisses technisches Hintergrundwissen vorhanden sein.
Mein Tipp: nicht mehr mit dem Verkäufer sprechen, sondern dies von einem Anwalt erledigen lassen.

ostertag am 15 Aug 2008 13:57:22

Ja.
es hat auch keinen Zweck mehr, mit ihm zu reden.
Er will davon nichts mehr hören - was ja erklärbar ist :)

ostertag am 15 Aug 2008 14:14:57

Aus Euren Reaktionen sehe ich jedenfalls, dass ich nicht "piefig" anstelle und denke, dass meine Ansprüche an den Verkäufer gerechtfertigt sind.
Die Auffassung des Verkäufers, dass man bei einem so alten Wohnmobil mit einem ölenden Motor leben können muss, kann ich jedenfalls auch nicht teilen. Der TÜV findet so etwas aus eigener Erfahrung auch nicht lustig.

Und ohne Anwalt wird es wohl nicht gehen...

mafrige am 15 Aug 2008 14:32:47

Hallo Ostertag,

du schreibst:
Dann Angst bekommen und zum (Fiat-)Händler:
der findet:
- Bremsleitung mitte stark korrodiert
- Höhenverstellung Scheinwerfer defekt
- Öl-Lecks am hinteren Motorhauptlager, der Ölwanne, dem Filtergehäuse
- Aufhängung Getriebe defekt
- Tragarme beide Seiten Buchsen verschlissen
- Auspuffanlage verschlissen
-> Werkstattkosten nur für die Instandsetzung des Trägerfahrzeugs: 1.700,-


Wenn man die Sache ohne Emotionen betrachtet:

Alle von dir oben angeführten Sachmängel, hätte der TÜV bemängelt, wenn sie offentsichtlich zu sehen gewesen wären. Es gilt die TÜV-Plakette, auch wenn sie erst im 2. Anlauf erworben wird.
Ein Berufskraftfahrer ist kein Fachmann für defekte am KFZ, darunter verstehen Richter eigentlich nur Fachwerkstätten, Gutachter...
Dem Verkäufer unter diesen Umständen Absicht oder Betrug nachzuweisen ist nicht leicht, wenn nicht unmöglich. (Warum soll er mehr sehen als der TÜV?)
Reifen mit dem Herstellungsdatum 1999, können auch 2004 gekauft und auf dem Fahrzeug montiert worden sein, nach Fahrzeugbesitzer also 3 Jahre alt sein, also auch kein Beweis eines Betrugs!
Die Angaben der Fiat-Werkstatt zählt natürlich überhaupt nicht, sie sind in dieser Sache Vorteilsnehmer und möchte natürlich verdienen!
Also mein Rat, such dir eine preiswerte Werkstatt.

ostertag am 15 Aug 2008 14:49:20

Sorry mafrige, ich habe Dir meine Antwort versehentlich als Nachricht geschickt.

Hier noch einmal für alle:

Die Sache ohne Emotionen zu betrachten ist genau so wichtig wie schwierig.

Aber ganz objektiv:
Die Beseitigung des Öl-Lecks kostet allein 620,-.
Die defekte leuchtweitenregulierung 280,-.
Auch wenn es eine andere Werkstatt günstiger machen würde - man weiss als Fahrzeuginhaber, ob jeden Morgen eine Pfütze unter dem Fahrzeug ist und ob die Leuchtweitenregulierung funktioniert.

Und wenn die Werkstatt sagt, die Bremsleitung ist STARK korrodiert, dann setzt ich bestimmt nicht meine Familie in das Auto und fahre in den Urlaub damit. Auch nicht, wenn die Werkstatt sich vielleicht irrt.

Und dass der TÜV bzw. wie in diesem Fall die DEKRA bei Bekannten gern auch mal ein Auge zudrückt, wird allgemein angenommen. habe ich jedenfalls schon mal gehört ... Auf den Bericht verlasse ich mich lieber nicht.

Die Sache mit den Reifen ist vielleicht eine andere.

Deine Einwände klingen jedoch beängstigend realitätsnah.

Ich sehe schon, das wird schwierig ...

Leif am 15 Aug 2008 14:49:21

erstmal mein beileid.

die sache mit der leuchtweitenregulierung ist so ne sache für sich. die tut bei vielen fiats hydraulisch und geht reihenweise kaputt. da einen zu finden, der nach 12 jahren noch geht, ist wie ein 6er im lotto - zumindest sehr in die richtung.- und der umbau auf elektrisch ist für den versierten bastler kein problem. mit kosten um 50 euro insgesamt für gebrauchte motoren und schalter ist zu rechnen. also ein eher geringer posten.

zum rest kann ich nicht viel sagen, ausser, dass du dir in der sache mal einen anwalt zur seite nehmen solltest, und natürlich die ebaybeschreibung sichern, samt dem schriftverkehr.

danach kann der dir sagen, ob du aussicht auf irgendwas hast.- vielleicht wär ja auch ein anfang, wenn du dich gütlich mit dem verkäufer einigst, und ihr euch die anfallenden reparaturkosten irgendwie teilt?

viel erfolg


Leif

ostertag am 15 Aug 2008 14:52:52

Sorry mafrige, ich habe Dir meine Antwort versehentlich als Nachricht geschickt.

Hier noch einmal für alle:

Die Sache ohne Emotionen zu betrachten ist genau so wichtig wie schwierig.

Aber ganz objektiv:
Die Beseitigung des Öl-Lecks kostet allein 620,-.
Die defekte leuchtweitenregulierung 280,-.
Auch wenn es eine andere Werkstatt günstiger machen würde - man weiss als Fahrzeuginhaber, ob jeden Morgen eine Pfütze unter dem Fahrzeug ist und ob die Leuchtweitenregulierung funktioniert.

Und wenn die Werkstatt sagt, die Bremsleitung ist STARK korrodiert, dann setzt ich bestimmt nicht meine Familie in das Auto und fahre in den Urlaub damit. Auch nicht, wenn die Werkstatt sich vielleicht irrt.

Und dass der TÜV bzw. wie in diesem Fall die DEKRA bei Bekannten gern auch mal ein Auge zudrückt, wird allgemein angenommen. habe ich jedenfalls schon mal gehört ... Auf den Bericht verlasse ich mich lieber nicht.

Die Sache mit den Reifen ist vielleicht eine andere.

Deine Einwände klingen jedoch beängstigend realitätsnah.

Ich sehe schon, das wird schwierig ...

ostertag am 15 Aug 2008 14:57:07

Hallo Leif,

mit dem Verkäufer ist leider nicht mehr zu reden.

Der sagt einfach pauschal, mit dem Auto könne man problemlos in den Urlaub fahren - hätte er ja auch gemacht.
Der hat aber auch keine Kinder, nur einen Hund, was ich auch nicht vorher wusste ...

Gast am 15 Aug 2008 15:30:24

s-48 hat geschrieben:Moin :D Mein Motto über E-Bay nur gucken nicht kaufen :!:
Ernie :roll:


Genau
aber das wird Dir nun sicher nicht helfen im Moment. Gehe zu einem Anwalt, vorrausgesetzt Du bist in einer RS VS ... ansonsten hast Du schlechte Karten. Dann wäre eine Reparatur noch billiger als beim Anwalt in Vorkasse zu gehen. Hättest Du noch mal einen Link der Auktion oder ist die schon ausgeblendet ? der Preis erscheint mir ziemlich hoch für für einen 93-ger

ostertag am 15 Aug 2008 15:36:38

Ich habe natürlich keine RV ...
:oops:

Aber bei einem streitwert von ca. 2.000,- komme ich noch zurecht.

Einen Link darf ich leider noch nicht posten ...

Yellowbug am 15 Aug 2008 15:49:50

Dann lass das www. und das . de weg. Vielleicht gehts dann. :D

Ohne Anwalt sehe ich da keine Chance.

Mit dem TÜV ist das so eine Sache. Auch hier in NRW (und natürlich woanders auch) haben schon Fahrzeuge eine Plakette bekommen, die eigentlich besser in die Presse gehört hätten.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die von Dir genannten Mängel beim TÜV-Termin nicht da gewesen sein sollen.
Oder aber der Fiat Händler wollte ´ne schnelle Mark (sorry) Euro machen.

uwe brökelm am 15 Aug 2008 15:52:38

kaufen..mängel festellen und am 13.08. also vor 2 tagen sich anmelden...ich weiss nicht..so was hatt bei mir immer einen fahlen nachgeschmack..man hätte sich vielleicht ja hier in diesem forum vorm kauf informieren sollen..
abgesehen davon...nen motor darf bei 100.000km ruhig mal undicht sein..
wobei ich sagen muss das der preis sich nicht schlecht anhört für einen 93er...
aber ganz ehrlich ich kann das geschrei von den ersteigerten kisten sowieso nicht mehr hören..selber schuld!!!schnäppchen machen wollen und dann die anderen als weiss ich was hinstellen..
obs neu oder gebraucht ist..andere zahlen an ..nur weil im internet steht 25% billiger ..und wundern sich wenn die kohle weg ist..natürlich auch der jenige der sie erhalten hatt...

ostertag am 15 Aug 2008 16:17:46

Ist doch ganz normal, in einem Forum um Rat zu fragen, wenn man Sorgen hat, oder?
Kenne ich jedenfalls nicht anders und bisher hat es niemanden gestört.

Und bei Ebay kaufen hat nichts mit "im Internet billig schiessen" zu tun. Das ist eine ganz normale Handelsplattform. Angebot und Nachfrage.

Hier der "Verweis" auf das Angebot:

ostertag am 15 Aug 2008 16:21:18

das mit dem verweis hat nicht geklappt.

Und was heisst hier, andere als was weiss ich was hinstellen?

Zugesicherte Eigenschaften sind nicht vorhanden.
Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, gehört das in die Artikelbeschreibung!
Ich moniere ja keinen normalen Verschleiß!
Hat vielleicht auch seinen Grund, dass Käufer sich häufig beschweren?
Oder sind grundsätzlich alle Verkäufer geläuterte reine Seelen?

viking92 am 15 Aug 2008 16:26:19

Hy 'Herr Nachbar' :wink:

klingt ja nicht so schön Deine Geschichte.
Aber bevor Du jetzt grossartig an's Reparieren gehst, stelle sicher das der Aufbau wirklich dicht ist.
Nicht das die vorhergehenden Arbeiten für'n A**** waren.

Tja...... :? ....wobei ich gestehen muss: Bei dieser Summe hätte ich nichts unbesehen gekauft/ersteigert o.ä. Von einer gewissen (psychologischen) Teilschuld wirst Du Dich nicht freisprechen können.

& Viel Spass noch

uwe brökelm am 15 Aug 2008 16:39:32

sicherlich ist es eine handelsplattform..aber es gibt ja auch den Spruch:
FRÜHER GAB ES SPERRMÜLL HEUTE GIBT ES E-BAY...

ostertag am 15 Aug 2008 16:39:53

Ich weiss ja, ich habe eine Dummheit gemacht.

Dennoch gelten bei Ebay Regeln.

Und wer die nicht einhält, muss doch belangt werden können?
Auch hier gilt das BGB, durch das u.A. ein fairer Handel gewährleistet werden soll.

Aber um mal alle Beiträge zusammenzufassen: ich habe ins Klo gegriffen, Aufwand für Anwalt und Reparatur liegen zu nah beieinander, um einen Rechtsstreit zu wagen und ich bin der Dumme.

Vielen Dank für Eure Beiträge, sie haben mir geholfen, mir ein Bild zu machen!

Und ich habe mich nicht nur hier angemeldet, um das Forum auszunutzen!

ostertag am 15 Aug 2008 16:41:28

uwe brökelm:

ich habe verstanden. Lass gut sein.

migula am 15 Aug 2008 16:56:30

Ich denke, wenn ein Berufskraftfahrer innerhalb kurzer Zeit mehrere Wohnmobile verkauft ist dies kein privates Geschäft mehr. Ein gewerblicher Händler kann aber die Gewährleistung nicht ausschließen!

Gast am 15 Aug 2008 17:07:36

Wende dich doch mal an Rantanplan. Ist 1. billiger als gleich zum Anwalt und 2. der mutmaßt nicht, sondern hat Ahnung vom Geschäft.

Immer zu wiederholen dass du Mist gemacht hast hilft ja auch nicht so recht weiter.
Beim nächsten Mobil weisste was zu tun ist.
Je nach Modell kann der Preis jedoch trotz der Reparaturen ggf. ein Schnäppchen sein, Kopf hoch :!:

uwe brökelm am 15 Aug 2008 17:27:13

ostertag..sorry ich weiss war nen bischen provokativ..
aber so in die scheisse haste doch nicht gegriffen..du hast das fahrzeug relativ günstig geschossen..
investier nen 1000er und lass die wichtigsten dinge machen..
schau bei mobile de nach die werden bis zu 10000 eus gehandelt..
und sind mit sicherheit auch nicht alle mängelfrei..
ich denke das ist sinnvoller als der ganze stress mit anwalt gericht usw..vor allen dingen kannst du dann das fahrzeug nutzen..
und jetzt wenn du diesen weg gehst..kannst ihn unter umständen monate oder jahre in die ecke stellen bis der streit ausgefochten ist..

Gast am 15 Aug 2008 17:45:38

migula hat geschrieben:Ich denke, wenn ein Berufskraftfahrer innerhalb kurzer Zeit mehrere Wohnmobile verkauft ist dies kein privates Geschäft mehr. Ein gewerblicher Händler kann aber die Gewährleistung nicht ausschließen!


Genau das dachte ich auch, Du hast es nur niedergeschrieben, und auch wenn es verboten ist, es wird heutzutage immer noch gepusht bei iiIIIIPay :eek:

ostertag am 15 Aug 2008 19:20:18

Danke Leute!

Ich glaube, ich werde es so machen:
Ich lass das mit dem Anwalt. Kostet ja auch Geld.
Stattdessen werde ich aus der Sache lernen, die Karre möglichst günstig wieder fit machen (und dabei auch wieder auf die Schnauze fallen, wobei ich wieder lerne) und damit in den Urlaub fahren. Denn dazu ist sie ja da.

Ob ich nun Zeit und Geld in das Rechtsgedöns mit unsicherem Ausgang investiere oder damit die Karre wieder flott mache, bleibt sich gleich. Mir macht Letzteres aber mehr Spaß und es führt zu einem vorhersehbaren Ergebnis.

Einige von Euch haben - völlig zu Recht - darauf hingewiesen, das ich das WoMo ja recht günstig eingekauft habe (Ebay!!!). Da investiere ich halt noch einen Tausender und gut ist. Ist auch besser für die Nerven.

Echt nette und hilfsbereite Menschen hier - Camper eben!

abo1 am 15 Aug 2008 19:33:43

hallo

mach wie du glaubt

aber einen brief vom anwalt (vermutlich ca 80,-) wäre mir das schon wert

vor allem die geschichte mit den vier angebotenen womos, das kann schon knapp werden für diesen "privaten" anbieter

wenn du wirklich reparieren willst dann check doch bitte VORHER ob der aufbau überhaupt dicht ist

es wäre ein jammer wenn du in die sanierung der technik jetzt nochmal geld reinsteckst und dann stellt sich bald raus dass der aufbau nur mehr torf ist ...

lg
g

ostertag am 15 Aug 2008 19:39:04

uwe brökeln:
schon ok!
Ich glaube, ich werde Deinen Rat befolgen.

Abo1:
Das mit dem Aufbau ist ein SEHR guter Hinweis.
Wie macht man das?
Und: das mit dem Brief, der ja wirklich nicht viel kostet, überlege ich mir.
Ich muss die Sache ja nicht bis zum obersten Gerichtshof weiterverfolgen...

abo1 am 15 Aug 2008 19:45:49

ostertag hat geschrieben:Das mit dem Aufbau ist ein SEHR guter Hinweis.
Wie macht man das?
Und: das mit dem Brief, der ja wirklich nicht viel kostet, überlege ich mir.
Ich muss die Sache ja nicht bis zum obersten Gerichtshof weiterverfolgen...


hallo

betreffend brief wende dich an einen fachanwalt, evt kann dir der user ratanplan dazu mehr sagen, ein paar postings noch dann kannst du ja PNs (an ihn) schreiben, wie gesagt, die 50,- oder 80,- für den brief würde ich jedenfalls riskieren, was danach folgt kann man ja dann mit seinem anwalt absprechen.
mehr zu einer allfälligen strategie würde ich hier nicht schreiben, die chance dass dein "privater" verkäufer hier mitliest ist durchaus gegen

betreffend feuchtigkeit sagt nur eine messung mit einem messgerät defintiv was aus. es gibt glaube ich einen user hier der mal angeboten hat sein greisinger GMI-15 (gegen portokosten erstattung) kostenlos zu verleihen, evt findest du den threat ja, ich weiss jetzt nimmer wer das war ...

ansonsten hilft auch eine genau druckprüfung an den wänden und am boden, die muessen innen hart und fest sein, dürfen sich nicht eindrücken lassen. besondere aufmerksamkeit auf die nassbereiche (boden) die oberschränke (markise) und die bereich um jede aussenöffnung (fenster, türe, stauklappe, positionsleuchten!) richten

mueffeln darf es auch nicht

ein trockenes Womo müeffelt nicht, selbst wenn die fenstern und türen ein halbes jahr mnicht geöffnet werden ..

lg
g

ostertag am 15 Aug 2008 20:49:49

Danke, abo1, die Druckprüfung kriege ich hin. Guter Tip. Wäre ich als Laie nie draufgekommen.

Und noch ein guter Tip von Dir:
Strategien veröffentlichen ist dumm. Hatte ich gar nicht dran gedacht.

Ich weiss jetzt auch, was ich wissen muss und kann handeln.

Und jetzt, nach einem langen Tag, gehe ich in den Keller und hole mir ein Bier!

Euch allen einen schönen Abend! Prost!

ingemaus am 17 Aug 2008 11:19:51

Hallo Ostertag!

Prost ! Bevor Du in den Keller gehst, aber erst eine RS Versicherung abschließen! Die ca 80-100 € sind im Jahr gut angelegt, auch bei Streitigkeiten mit dem PKW, Roller usw.

schönen Sonntag und tschüss ingemaus

abo1 am 17 Aug 2008 22:21:35

ingemaus hat geschrieben:..aber erst eine RS Versicherung abschließen! Die ca 80-100 € sind im Jahr gut angelegt, auch bei Streitigkeiten mit dem PKW, Roller usw.
...



hallo

wird für diesen fall aber zu spät sein
bei kaufstreitigkeiten geht es um den kaufzeitpunkt

und zum zeitpunkt des kaufes bestand die RS noch nicht

ansonsten logisch, ohne RS geht im leben nix
ich habe schon ewig eine ...

lg
g

ostertag am 10 Sep 2008 12:11:20

Wen es interessiert:

Ich habe dem Verkäufer einen Brief vom Anwalt zukommen lassen.
Erwartete Reaktion: Null.
Der Verkäufer spekuliert offenbar darauf, dass ich keine Klage erheben werde.
Da solche Verfahren in der Regel auf einen Vergleich hinauslaufen, werde ich auch keine Klage erheben. Lohnt im Ergebnis nicht. jedenfalls nicht ohne RV. Und damit hat sich das Unrecht wieder einmal durchgesetzt!

Hallo Verkäufer! Wenn Du das hier mitliest, lass Dir sagen, dass ich mir jetzt Deine verpfuschte Karre vorknöpfe und ein gutes Auto daraus mache! Deine lächerlichen Reparaturversuche sind ja nicht auszuhalten! Und so etwas prahlt damit, Reparaturen besser ausführen zu können, als eine Werkstatt! Ich lach mich tot!

Bergbewohner1 am 10 Sep 2008 21:09:22

ostertag hat geschrieben:Wen es interessiert:

Ich habe dem Verkäufer einen Brief vom Anwalt zukommen lassen.
Erwartete Reaktion: Null.
Der Verkäufer spekuliert offenbar darauf, dass ich keine Klage erheben werde.
Da solche Verfahren in der Regel auf einen Vergleich hinauslaufen, werde ich auch keine Klage erheben. Lohnt im Ergebnis nicht. jedenfalls nicht ohne RV. Und damit hat sich das Unrecht wieder einmal durchgesetzt!

Hallo Verkäufer! Wenn Du das hier mitliest, lass Dir sagen, dass ich mir jetzt Deine verpfuschte Karre vorknöpfe und ein gutes Auto daraus mache! Deine lächerlichen Reparaturversuche sind ja nicht auszuhalten! Und so etwas prahlt damit, Reparaturen besser ausführen zu können, als eine Werkstatt! Ich lach mich tot!

Hast Du auch einen richtigen RA, sonst könnte er für wenig Geld Klage einreichen und wenn er Dann nicht reagiert, die Klage kurz vor der Verhandlung wieder zurück ziehen.

ostertag am 11 Sep 2008 14:05:24

Hallo Waldtroll,

Das war auch meine Idee.

Ja, ich habe einen RA aber der hat gesagt, wenn erstmal die Klage eingereicht ist, läuft das Verfahren auch durch und ich muss dann auch die Kosten des Verfahrens tragen. Zurückziehen kann ich zwar aber die Kosten habe ich dann auf jeden Fall zu übernehmen. Bin ich da falsch informiert worden? Dazu kommt noch erschwerend, dass der Gerichtsstand beim Verkäufer - also in Bayern - ist und ich wohne in Bremen.


Jörg

Badyy am 12 Sep 2008 10:51:33

Vom Prinzip sind die Mängel zwar ärgerlich, aber auch nicht so schlimm, das man gleich zum Rechtsanwalt laufen sollte.
Spare lieber das Geld und stecke es in das Womo, da ist es wesentlich besser aufgehoben.
Suche Dir ne günstige Werkstatt und evtl. bauen die auch von Dir selber beschaffte Ersatzteile ein, das spart zusätzlich nochmal Geld.

ostertag am 12 Sep 2008 16:11:23

Hallo Baddy,

so werde ich es auch machen - obwohl ich inzwischen noch einige weitere Mängel gefunden habe, die auch gut in´s Geld gehen.
Aber ich habe keine Lust mehr, mich mit juristischem Kram rumzuärgern und stürze mich stattdessen lieber in die Reparaturen.
Macht in jedem Fall mehr Spaß...

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