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Fahren ohne Führerschein


Administrator am 16 Aug 2008 18:18:03

Meine bessere Hälfte ist erst 25 und hat deswegen nur diesen 3,5to Führerschein - und wenn sie mit unserem Womo fahren würde, gäbe das einigen Ärger. Die gesetzlichen Regelungen dazu kenne ich, meine Frage ist aber: hat jemand direkte Erfahrungen aus dem Verwandten/Bekannten-Kreis, was in so einem Falle für eine Strafe bei rausgekommen ist? Wär ich mal neugierig.......

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BernhardK am 16 Aug 2008 19:08:31

Hallo Dirk !

Wer mit seiner Fahrerlaubnis nur Fahrzeuge bis 3,5 t fahren darf, fährt ohne Fahrerlaubnis,wenn er ein Fahrzeug führt, dessen zul.Ges.Gew.mehr als 3,5 t beträgt. Hat das Fahrzeug überladen und das tats. Gew. liegt über 3,5 t, hat das keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis.
Ansonsten bekommt Deine bessere Hälfte eine Verkehrsvergehensanzeige,
wenn das zGG des Fz. mehr als 3,5 t beträgt und sie das Fz. führt.

Gast am 16 Aug 2008 19:33:51

Hallo Dirk,

Vorsicht!!!! Bei einem evtl. Unfall könnte die Versicherung streiken, wenn Deine LG keine Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug über 3,5 t GG hat.

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Gast am 16 Aug 2008 19:34:10

Hallo,

ich denke daß im Schadensfall der Versicherungsschutz flöten geht.....

grüße klaus

dieter2 am 16 Aug 2008 21:30:20

Wenn Du daneben sitzt geht Dein Lappen auch in die Reinigung

Dieter

BernhardK am 16 Aug 2008 23:43:21

dieter2 hat geschrieben:Wenn Du daneben sitzt geht Dein Lappen auch in die Reinigung


Hallo !

Er behält zwar seinen Lappen, bekommt aber ebenfalls eine Verkehrsvergehensanzeige und einen kräftigen Zuschlag auf sein Punktekonto in Flensburg.

jonathan am 17 Aug 2008 08:53:04

Also mir ist ein Fall bekannt, da hat einer eine jahrelange Wochenend-Fahrgemeinschaft mit einem Arbeitskollegen gehabt-der leider keinen Führerschein besass, obwohl dieser immer jeweils jede zweite Woche mit seinem eigenen Auto fuhr. Er kam ja nie auf den Gedanken, daß der Kollege keinen Schein hätte!!! Dann irgendwann Kontrolle:dicke Strafe und Fahrverbot waren die Folge mit der Begründung: Er hätte sich den Schein zeigen lassen müssen.
Werner

Administrator am 17 Aug 2008 10:43:43

entschuldigt bitte - aber das beantwortet alles meine Frage nicht.

Meine Frage lautet: Führerschein ist vorhanden, aber nicht die nötige Klasse - kennt jemandem, der dafür bestraft wurde - und mit welchem Strafmaß?

Eura665HS am 17 Aug 2008 10:46:01

Mit nem Motorradführerschein darf ich auch keinen LKW fahren... Mein Kenntnisstand ist in deinem Fall, dass das ganz klassisches Fahren ohne Führerschein ist - so als wenn du garkeinen hast.

Ich kann gleich aber noch mal die schlauen Leute von der grünen Flotte fragen ;-)

rs270550 am 17 Aug 2008 11:45:11

Hallo Dirk,
das nennt sich "fahren ohne Fahrerlaubnis" und führt zum Führerscheinentzug! Nach 2 Jahren darf man dann den Führerschein erneut machen.
Rolf

Ostwestfale am 17 Aug 2008 11:55:53

Hallo,

da Du ja unebdingt suchst, fahrt doch selbst mal zwei Jahre. Und wenn irgendwo eine Kontrolle ist, dann fahrt bitte absichtlich hinein.

Ab dann kennen wir alle jemanden, der dies durchgemacht hat und können berichten.

Ich denke folgendes:
Der Fahrer bekommt 2 Jahre Entzug und muss den FS neu machen.

Der Halter hat automatisch 6 Punkte in Flensburg zusätzlich - egal ob er daneben saß oder nicht.
Könnte dann nochmals Zuschlag geben, für denjenigen der daneben sitzt und einen Führerschein hat.

Preislich dürfte das Spiel mit Kosten für nen Rechtsanwalt, Gericht und Strafen sicherlich einen schönen Urlaub kompensieren.

abo1 am 17 Aug 2008 22:14:14

hallo

wäre die karre auf 3,5t typsiert und hätte 4,5t dann wäre es "nur" überladung

aber wenn sie über 3,5t HZLGG typisiert ist dann ist das klassisches fahren ohne führerschein

die regressforderungen der versichertung sind übrigens in beiden fällen - falls es überhaupt zum regress kommt - mit (ich glaube) 5000,- euro begrenzt ...

lg
g

abo1 am 17 Aug 2008 22:17:09

hallo

nachtrag:

die kasko kann sich allerdings nobel taub stellen und jede leistung für eigene fahrzeugschäden verweigen (obliegenheitsverletzung)

lg
g

PS: haben also doch einen nachteil die jungen pupperln .....
:D :D :D :D :D

BernhardK am 17 Aug 2008 22:40:28

Dirk hat geschrieben:
Meine Frage lautet: Führerschein ist vorhanden, aber nicht die nötige Klasse - kennt jemandem, der dafür bestraft wurde - und mit welchem Strafmaß?


Hallo !

Ich kenne zwar persönlich keinen, der dafür bestraft worden ist. Tatsache ist jedoch, das es sich bei Fahren ohne Fahrerlaubnis um ein Vergehen handelt. Die Höhe der Strafe wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft festgelegt. Da Du so hartnäckig nach der Strafhöhe fragst, vermute ich, dass Du oder Deine Holde es probieren wollt. Bei der festgelegten Strafe wird es ein Bußgeld und ein angemessenes Fahrverbot geben.
Auch wenn Du nicht dabei bist, wirst Du als Halter bestraft.
Probier es aus dann weißt Du es.

Gast am 17 Aug 2008 22:52:18

Guckst Du hier:

--> Link

Sehr interessant ....

Fredl

abo1 am 17 Aug 2008 23:00:16

hallo

mal ein thread wo sich alle einig sind

sorry dirk, du darfst die prinzessin also offenbar per gesetz nicht an dein gerät lassen ...
:D :D :D :D

lg
g

PS:
zum thema passt es ja eigentlich , trotzdem ist es ziemlich off topic:

hier ist immer nur vom halter und vom lenker die rede

wie sieht es mit einem zehnjährigen aus der mit seinen eigenen 110ccm pitbike auf (im prinzip) öffentlichen strassen (genau genommen sind ja auch feldwege mitten in der pampa "öffentliche strassen") fährt

er selbst ist fahrer und halter
und strafunmündig ...

hmmm

evt. vernachlässigung der aufsichtspflicht für die eltern?

hatte das schon mal wer?
hat wer eine ahnung?

lg
g

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