hartmut49 am 15 Aug 2008 19:52:45 Hallo,
Weiß jemand wie sich das mit der Verbotsbeschilderung, auf der
Fehmansundbrücke verhält?
Wir hörten schon bei der Anfahrt durchs Radio, daß die Brücke, für Wohnwagen,Leere LKW`s, und Fahrzeuge mit Wohnaufbau gesperrt wäre!
Wir waren nun fast da, und wir wollten mal schauen, ob es wirklich so war?
Uns kamen aber immer noch Wohnmobile entgegen!
Vor der Brücke stand dann das Verbotsschild für PKW mit Anhänger, und das für LKW`s! Verboten
Der LKW war beschriftet mit"Leer Energie" ??
Da wir auf der Straße so wie so nicht mehr drehen konnten, fuhren wir weiter!
Auch kamen uns immer noch Wohnmobile entgegen !
Ich fühlte mich auch nicht sonderlich schuldig, da mein Wohnmobil nur 3,4T
zlg. GG hat,
und ich damit nicht zu den LkW`s gehöhre?
Anders wiederum, warum sollte ich mit einem PKW mit einem schwer beladen Anhänger, mit flachen Aufbau, nicht bei Sturm Über die Brücke fahren?
Ich habe ein wenig gegoogelt, und ich habe bei den Verkehrschildern
nicht jehnen etwas gedrungen LKW mit der Aufschrift: "Leer Energie" gefunden?
Wenn man Wohnwagen und Wohnmobile bei Sturm nicht über die Brücke haben will,warum wird das dann nich deutlicher beschilder!
Ich bin gespannt, ob hier ein "Verkehr?perte" aus dem Forum Rat weiß?
Vielen Dank, im voraus
Hartmut
rs270550 am 16 Aug 2008 10:13:32 Hartmut 49 hat geschrieben:Auch kamen uns immer noch Wohnmobile entgegen ! Ich fühlte mich auch nicht sonderlich schuldig, da mein Wohnmobil nur 3,4T zlg. GG hat, Hartmut
Hallo Hartmut,
Die Radiodurchsage und die Schilder waren doch zu Deiner Sicherheit!
Man wollte Dich davor warnen, daß Du mit Deinem Womo von der Brücke fliegen könntest.
Hast eben Glück gehabt oder anders ausgedrückt "mehr Schwein als Verstand!"
Schau Dir mal die berichte über Wasserschaden an :oops:
Rolf
s-48 am 16 Aug 2008 11:54:06 Ernie :roll: Moin :D Ob schuldig fühlen oder nicht,es giebt schon einen Grund wenn die Durchsagen kommen.Ich mußte 10 Jahre mit einem Möbelwagen nach Fehmarn liefer wir mußte auch einige Nächte auserplanmäßig auf der Insel bleiben.Wenn denn was passiert ist das Geschreie groß und keiner hat die Durchsagen gehört 2,80mtr höhe sind nu mal eine Angriffsfläche für den Wind ob mit 1 Tonne oder mit 4 Tonnen.Seid vorsichtig :!: Ernie :roll:
achimHH am 16 Aug 2008 12:27:03 Hallo Hartmut.
Freue Dich das Du heil über die Brücke gekommen bist.
Denn ich habe es schon erlebt, das auf dieser Brücke,
LKW´s , Wohnwagen und Wohnmobile auf die Seite
gelegt wurden.
Und ob die Versicherung, dann den Schaden bezahlt hätte,
ist die Frage.
Eventuell hätten sie die Zahlung auch verweigert, da es
grob Fahrlässig ist, trotz Sturmwarnung und Verbot, mit so einem
Fahrzeug auf die Brücke zu fahren.
hartmut49 am 16 Aug 2008 12:42:13 Ja vielen Dank,
rs 270550 und S48,
Ihr habt ja Recht, aber die Verkehrsbehörden sollten sich mal einigen
was ein Wohnmobil verkehrsrechtlich ist!
(Steuerrechtich Wohnmobil-PKW ?? )
Auf Autobahnparkplätze, dürfen wir überhaupt nicht rauf !,
Ein Wohnmobil ist verkehrsrechtlich, weder ein PKW, noch ein LKW, und auch kein Buss!
Demach gibt es nur eine "Handvoll "Parkplätze die wir tatsächlich benutzen dürfen!
Und dieses gedrungene LKW Verbotschild ( oder besser Zusatzschild), mit der Aufschrift, "Leer Energie", sah diesen Tag, das erste Mal!
Das entscheidene was zur Gefahrenbegrenzung geboten war, daß nur 60 Km/h gefahren werden durfte
Daran schienen sich aber alle zu halten!
,
Hartmut
franz_99 am 16 Aug 2008 15:13:48 was hat das Steuerrecht mit der Brücke bei Sturm zu tun? Und Parkplätze finde ich reichlich.
dieter2 am 16 Aug 2008 16:25:48 Ist man eigendlich verpflichtet während der Fahrt Radio zu hören :roll:
Dieter
hartmut49 am 17 Aug 2008 08:42:18 Moin Franz,
Ich würde mir für Wohnmobile eine deutlichere Beschilderung wünschen!
Schau mal auf den Autobahnparkplätzen-und Raststätten, dort dürfen
PKW`s(Schild mit dem "Golf") LKW`s, und Busse parken!
Wohnmobile, dürfen dort streng verkehrsrechtlich, nach dieser Beschilderung nicht parken
Wohnmobile dürfnen nur dort parken wo das eindeutige Wohnmobilzeichen steht, oder das PKW zeichen( Limosiene mit Stufenheck) .
Dieses Zeichen gild für PKW`und sonstige Fahrzeuge bis zu 3,5 to GG,
Eigenartig, ist auch, daß diese Regel regional in unserer Republik noch unterschiedlich behandelt wird!
Wenn man in den neuen Bundesländer beim PKW (Golf) mit dem Wohnmobil parkt, bekommst Du sehr shnell ein Ticket!
Dagegen gibt es im Saarland (die Stadt möchte ich nicht nennen sonst ist das evtl. auch vorbei) einen Stellplatz, sogar zum Übernachten, der mit jenem PKW zeichen ( Golf) gekennzeichnet ist!
Und steuerlich, denke ich ,ist die Diskusion ob ein Wohnmobil, ein Wohnmobil, ein PKW, oder ein LKW ist ??(da der Unterbau ja vom Kleintransporter stammt, immer noch nicht beendet!
Ich wünsche Euch noch einen schönen Sonntag
Hartmut
jonathan am 17 Aug 2008 09:37:55 Hartmut 49 hat geschrieben:Moin Franz,
Wohnmobile dürfnen nur dort parken wo das eindeutige Wohnmobilzeichen steht, oder das PKW zeichen( Limosiene mit Stufenheck) . Dieses Zeichen gild für PKW`und sonstige Fahrzeuge bis zu 3,5 to GG,
Hartmut
Hallo,
wenn du mal hier nicht einem Irrtum aufsitzt. Laut dieser Liste der Zusatzzeichen
--> Link
gibt es nur noch ein Zusatzschild "PKW"-nämlich das mit dem Golf. Solltest du noch an ein altes Schild "Stufenheck" geraten, so darfst du auch dort nur mit eiem PKW stehen. Also-Vorsicht
Werner
EkkiRZ am 17 Aug 2008 10:32:42 Hallo Hartmut,
wenn die Verkehrszeichen vor der Brücke die Sperrung anzeigen, würde ich auf jeden Fall nicht rüber fahren. Wir fahren oft nach Fehmarn und mögliche Böen sollte man nicht unterschätzen!!
Viele aus dem öfters stürmischen Norden!
franz_99 am 17 Aug 2008 11:23:53 hallo,
ich kann mit den vorhandenen Schildern gut leben, bis auf das es mir viel zu viele sind. Und ein Ticket hab ich wegen parken/übernachten noch nie irgendwo bekommen. Einmal würde ich allerdings abends auf Römö weggeschickt!
hartmut49 am 18 Aug 2008 07:11:08 Moin Werner,
Du hast tatsächlich Recht, das Hinweisschild PKW - mit Stufenheck, habe ich
nach langem googeln, nicht mehr gefunden!
Die Schilder sind aber noch vorhanden!
Nach meiner Erinnerung stand es aber für:
PKW`s und sonstige Kfz`s bis 3,5 to
Ich habe das Seinerzeit hier im Forum unter :Urteile und Gesetze, ich glaube so Seite 10,mit dem Motto:" darf ich mit dem Wohnmobil, auf einen PKW Parkplatz parken? " an gesprochen ?
Es gab, damals, einen für mich letztendlich überaschenden Ausgang,
vorm "Kadi"
Und zu Dir Franz, auch einen guten Morgen,
Ich habe wegen dem PKW Zeichen 1048 insgesamd 3 Knöllchen bekommen. !
Das Letzte, weil es neu da stand, und ich es deswegen schlichtweg, nicht gesehen habe
Ich meide diese Parkplätze!
Es grüßt Euch
Hartmut
Gast am 18 Aug 2008 11:08:01 deswegen soll man nicht über die Brücke fahren wenn's stürmt
Gast am 18 Aug 2008 11:08:45 und ne Stunde Später vom gleichen Standpunkt
Gast am 18 Aug 2008 11:15:31 Sorry, war ein paar Meter weiter weg.
marlin 56c am 18 Aug 2008 12:55:12 Hallo Hartmut,
ich habe das gleiche Problem regelmäßig mit der A7-Hochbrücke über den NO-Kanal.
Auch ich fahre einen 3,4-Tonner Alkoven und bin dadurch mit den zur Verfügung stehenden Zusatzschildern in der elektr. Warntafel nicht ansprechbar.
Fakt ist, dass das LKW-Schild gilt nicht für unsere Womos und ohne Hänger auch nicht das andere.
Da LKWs unter der Gewichtsgrenze auch fahren dürfen, gibt es auch keine ableitbare Empfehlung, auf dem Parkplatz vor der Brücke auf das Ende des Sturms zu warten. Der Parkplatz trägt übrigens die Zusatzschilder "nur PKW" und "nur KOB"...
Ich bin bislang dann immer mit den vorgeschriebenen 60 bzw. 80 km/h über die Brücke gefahren und auch bei sehr böhigem Wind in gerader Linie auf die andere Seite gefahren.
Stress kam hier eher von Sprinter und Co, die meinten, mit den üblichen 100+ auch bei diesem Wetter schlingernd an mir vorbei ziehen zu müssen.
LG,
Christoph
marlin 56c am 18 Aug 2008 12:58:25 OK, deutsche Sprache schwere Sprache. Ich geh wohl erst mal Kaffee tanken... :?
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