Hallo,
Der BGH hat ein interessantes Urteil gesprochen:
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Und wie wäre es mit Schmerzensgeld; denn die vom BGH eingeräumte "Genussschmälerung" kann ja durchaus Schmerzen auslösen.
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Hallo,
Der BGH hat ein interessantes Urteil gesprochen: --> Link Und wie wäre es mit Schmerzensgeld; denn die vom BGH eingeräumte "Genussschmälerung" kann ja durchaus Schmerzen auslösen. Komisch, daß das bei Pauschaltouristen dann "entgangene Urlaubsfreuden" heißt und einklagbar ist, finde ich.
Auch ich mit meinem Motorschaden während der Garantiezeit und eineinhalb Wochen Urlaubsverlust habe keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigung für ideelle Werte. Irgendwie fühlt man sich da schon saublöd ...
...weil es im Reiserecht ausdrücklich so im Gesetz steht; Ausnahmeregelung. Im Kaufrecht steht nix von Schmerzensgeld... Wenn das Mobil aber das einzige Fahrzeug ist und täglich für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird, muss es Nutzungsausfallentschädigung geben. |
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