WOMOMario hat geschrieben:Manche Werkstätten geben guten Kunden für solche Zwecke schon mal ihr rote Nummer.
Lancelot hat geschrieben:Kennst Du keinen Kfz-Händler ?? Da ist mit einem Zwanni in die Kaffeekasse viel getan ... (gegen eine rote Nummer, leihweise über´s Wochenende, wenn er´s eh nicht selber braucht).
Hallo Ihr beiden.
Das kann aber ein verdammt teurer Spaß für die Werkstatt werden !
eventuell auch für den Ausleiher !
Denn genau das haben die Verkehrsämter und Finanzämter bös
auf dem Kicker....
bis vor einigen Jahren war das alles kein Problem .
Wichtig ist dabei, wenn man es doch macht (ich habe auch die möglichkeit mir die Roten Nummern auszuleihen : - ) ),
ist das das Fahrzeug welches man überführt im kleinen Roten Buch 100% eingetragen ist ! Niemals ohne diese Eintragung fahren !
Die Strafen sind nicht von Pappe.
Für die befreundete Werkstatt, ist es ein Problem,
das Finanzamt kann eventuell nachfragen,
was denn mit dem Fahrzeug ist, wo ist es geblieben?
oder wo und welche Reparaturen sind dran gemacht worden, usw. !
Denn verleihen der Roten Nummer ist strickt verboten !
wenn Ihr bei der Überführung angehalten werdet, und sagt, das es Euer Fahrzeug ist, und Ihr Euch die Nummer ausgeliehen habt,
wird es teuer für die Werkstatt.
Denn dann entziehen sie eventuell der Werkstatt oder dem KFZ-Handel die Rote Nummer.
Und weiter, das kleine rote Buch, ist schnell voll,
und so billig ist es nicht für die Werkstatt .
Also Vorsicht, sowas kann ins Auge gehen !