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motorradtraeger
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Bodenwelle ohne Ankündigung auf Kreisstrasse in Ortschaft


Richard_Kimble am 07 Sep 2008 20:08:59

nabend,

weiß jemand ob man auf einer Kreisstrasse (K5) innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (Saeffelen) eine Bodenwelle aus Beton verbauen darf, die so hoch ist, daß das Fahrzeug bei der erlaubten (!!!) Geschwindigkeit fast abhebt ?

Wir sind Samstag Abend auf dem Weg vom vollen Stellplatz Waldfeucht nach Jülich durch die Ortschaft Saeffelen gekommen. Es war fast 21.30 Uhr und regnerisch, als ich innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf einmal im letzten Moment eine Bodenwelle erkenne.

Als moderat aber bestimmt in die Bremse, als wir aber immer noch mit ca. 40 km/h über die Bodenwelle gefahren sind, habe ich gedacht, hinten im Wohnmobil ist nichts mehr ganz ! :evil: :evil: :evil:

Als die Hinterachse die Bodenwelle erreicht, war die Vorderachse gerade runter, und das Fahrzeug sprang hinten (gefühlt) regelrecht hoch.

SOWAS HABE ICH IN 20 JAHREN AUF DEUTSCHLANDS STRASSEN NOCH NIE ERLEBT !

Ist sowas erlaubt ? Eine Bodenwelle, die selbst mit einem PKW mit max. 30km/h befahren werden dürfte, ohne weitere Geschwindigkeitsregulierung oder Hinweis zu installieren ?

Ich bin drauf und dran, die Gemeinde anzuschreiben !

Christian

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Richard_Kimble am 07 Sep 2008 20:11:12

hier der Link zum Standort:

--> Link

Gast am 07 Sep 2008 21:40:45

Nicht sauer sein, kann ja auch sein das ich Unrecht habe, nur ist mir sowas in Erinnerung das ich nur so schnell fahren darf, dass ich innerhalb der einzusehenden Strecke anhalten kann.

Ps. wobei mir solche künstlichen Verkehrsberuhigungen Eigentlich nur aus 30kmh Zonen bekannt sind

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Richard_Kimble am 07 Sep 2008 22:07:45

hallo,

die sache kannte ich auch, aber selbst wenn ich mich an die vorgeschriebenen 50 km/h halte, fliegt mir die auslegeware um die ohren, ich kannte diese art der beruhigung nämlich auch nur aus verkehrsberuhigten zonen.

Gast am 08 Sep 2008 09:14:54

Mit dem OLH Hamm wird man davon ausgehen dürfen, dass auf Boden wellen in geeigneter Weise hingewiesen werden muss. Wie das im komkreten Fall auszusehen hat, muss die Gemeinde enstcheiden.

OLG Hamm vom 19.04.1996, 9 U 206/95, NVwZ 1997, 414
Ein Motorradfahrer befuhr eine Landstraße mit ca. 70 km/h. Infolge einer überraschend auftauchenden Bodenwelle verlor er die Herrschaft über sein Fahrzeug und stürzte. Der Motorradfahrer vertrat die Auffassung, die zuständige Straßenbaubehörde hätte durch entsprechende Verkehrsschilder auf die gefährlichen Bodenwellen hinweisen müssen und verklagte diese zum Ersatz des entstandenen Schadens von über 4.600 DM. Nach anerkannter Rechtsprechung müssen öffentliche Verkehrsflächen von den sicherungspflichtigen Straßenbaulastträgern in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden, möglichst gefahrlosen Zustand gehalten werden. Dabei kann allerdings völlige Gefahrlosigkeit und Mangelfreiheit des Wegenetzes nicht gewährleistet werden, da ein solcher Zustand gar nicht erreichbar ist. Dagegen hat die Behörde abhilfebedürftige Gefahrenquellen zu beseitigen oder zumindest durch Aufstellen entsprechender Warnschilder auf die Gefährlichkeit hinzuweisen, damit Gefahrenquellen für Kraftfahrer rechtzeitig erkennbar sind. Das Oberlandesgericht Hamm ließ zur Klärung ein Sachverständigengutachten einholen. Der Gutachter bewertete die Bodenwellen als eine Gefahrenquelle, die für Motorradfahrer geradezu eine "Falle" dargestellt haben und daher unbedingt hätten abgesichert werden müssen. Die zuständige Behörde wäre zumindest verpflichtet gewesen, die Sturzgefahr durch geeignete Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Warnung vor Bodenwellen), zu verringern. Daß sie dies nicht getan hat, begründet den Vorwurf einer Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht. Der verunfallte Motorradfahrer erhielt den beantragten Schadensersatz zugesprochen.

Gast am 08 Sep 2008 09:46:19

Stichwort Bodenwelle. Rantanplan...wie hoch darf so eine Bodenwelle sein? Wir haben hier so eine schöne Bodenwelle im Dorf. Wenn man da mit seinem NICHT tiefer gelegten Fahrzeug mit den erlaubten 30 km/h drüber fahren würde, könnte man das Fahrwerk gleich entsorgen. Die Höhe der Bodenwelle müsste ich mal messen.

Muss ich vor solchen Hügeln die Geschwindigkeit bis zum Stand reduzieren?

Gast am 08 Sep 2008 10:35:46

Bei mir im Ort gibt mindestens eine Bodenwelle in einer Tempo-30-Zone, die man nur mit Todesverachtung auch wirklich mit 30 Überfahren kann.

Lt. unserer Stadtverwaltung ist das OK. Scheint auch rechtens zu sein, da es das Ding bereits seit Jahren gibt, und hier schon so mancher Spoiler sein abruptes Ende fand.

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