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motorradtraeger
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Gebrauchtes Wohnmobil in Deutschland kaufen.....


Omata am 31 Aug 2008 18:22:09

.......und in Frankreich zulassen,anmelden,TÜV,u.ä.

weiß da zufällig jemand was zu beachten ist bzw. welche Probleme auf einem zu kommen können/ten?


Danke.




gruß omata

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Gast am 01 Sep 2008 19:05:19

Omata hat geschrieben:.......und in Frankreich zulassen,anmelden,TÜV,u.ä.

weiß da zufällig jemand was zu beachten ist bzw. welche Probleme auf einem zu kommen können/ten?


Danke.




gruß omata


ein Freund von mir lebt in F , hat seine beiden PKW in D angemeldet , weil alles bei uns billiger ist.
lg
p

lamouroso am 01 Sep 2008 21:59:57

Hallo Freetec

Diese Konstellation, Fhrzg. in D gemeldet, Benützer wohnt in F geht nur solange gut bis der Zoll um die offizielle Einfuhr bittet.
Was ist wenn der Fahrer, er ist ja offiziell nicht der Halter, in Frankreich einen Unfall baut? Dann möchte der "offizielle" Halter in Deutschland u.U. nichts damit zu tun haben.
Ich habe diese Möglichkeiten schon alle durchgespielt. Fazit: es geht solange gut bis es gut geht... :) Und plötzlich sind die Probleme unüberschaubar. Die Behörden sind eben nicht ganz sooo doof!

viel Glück!

Werner

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Gast am 01 Sep 2008 22:09:33

In Polen ist's noch billiger :D

Spass bei Seite - also ich kenne auch nur die umgekehrte Variante : in F leben und in D die Fahrzeuge zulassen und versichern !

Aber mittlerweile kenne ich auch einige, die die Polen-Variante :D gewählt haben. Es reicht dort "anscheinend" ein "Zweitwohnsitz" :D um diese Billig-Version wählen zu können !

Kiras

Gast am 01 Sep 2008 22:32:19

lamouroso hat geschrieben:Ich habe diese Möglichkeiten schon alle durchgespielt. Fazit: es geht solange gut bis es gut geht... :) Und plötzlich sind die Probleme unüberschaubar. Die Behörden sind eben nicht ganz sooo doof!

viel Glück!

Werner


Ich möchte auch nicht unverschuldet mit einer "Billigvariante" in einen
Unfall verwickelt werden :roll:

abo1 am 01 Sep 2008 23:05:11

Kiras hat geschrieben:...
Aber mittlerweile kenne ich auch einige, die die Polen-Variante :D gewählt haben. Es reicht dort "anscheinend" ein "Zweitwohnsitz" :D um diese Billig-Version wählen zu können !
Kiras


hallo

noch einfacher und billiger ist eine firmengründung
dann gibts auch keine probleme mit der - theoretischen - beschränkung der aufenthaltszeit im "ausland"

kann im bedarfsfall dann noch anderen zwecken dienen ...

lg
g

kiwani am 02 Sep 2008 08:30:23

Also, wie etwas funktionieren könnte, weiß ich nicht, aber rentieren würde es sich! Ich habe meinen Bürstner vor 2 Jahren nach Frankreich verkauft und der Käufer hat erzählt, dass sie in Frankreich keine Steuer bezahlen - nur Versicherung, die auch nicht höher ist wie bei uns.

Wenn ich das vorher gewußt hätte, hätte ich meinen Bürstner T620 vielleicht nicht verkauft. Er war zwar Bj. 91, hatte aber erst Original 52000km und war top. Jedoch haben mich die Leute hier vorher verrückt gemacht, wegen der Umstellung der Steuer.

Lieben und schönen Tag!
ELKE

snoopy-k am 02 Sep 2008 10:13:44

Einen Wagen in Frankreich anmelden ist nicht so einfach. Zum Zulassen muss der Wagen erst offiziell beim Sraseenverkehrsamt UND Fananzamt in Deutschland abgemeldet werden und diese Bestätigungen sind beim Anmelden in Frankreich in der Prefecture vorzulegen. Selbstverständlich zahlt man auch Steuer in Frankreich, welche aber gerade neu strukturiert wird, wie man bei spiegel.de Lesen kann.

Einen Wagen aus F. in D. anmelden ist leichter. Ab zum TÜV zur HU und AU UND ein Gutachten erstellen lassen. Damit dann zur Zulassungsstelle.

Ich habe beides hinter mir.

inzman am 02 Sep 2008 13:27:34

Wohne seit 7 Jahren in F und habe mein WoMo seit 3 Jahren in D angemeldet. Ich habe zwei Wohnsitze. Die Regel sagt m.E. dass das Fahrzeug dort zugelassen werden muss, wo man sich mehrheitlich aufhält, nämlich mehr als 180 Tage im Jahr. Das würde ich auch gerne tun, denn in F bezahle ich keine Steuer, muss nicht nach D zum TÜV und AU. Aber das geht nicht so einfach. Gebrauchte Fahrzeuge die keine EU Konformität nachweisen können, sind fast nicht in Verkehr zu bringen. Ich versuche schon seit 1 Jahr meinen N&B Flair hier in F zuzulassen. Es ist eine ganz abstruse Situation. Ich verstosse also gegen das Gesetz wenn ich in F wohne und mit D-Kennzeichen kutschiere, und ich kann in F aus o.g. Grund nicht zum Verkehr zulassen. Franz. TÜV wird auch nicht anerkannt. Gastechnisch ist in F auch einiges anders geregelt. Schönes vereintes Europa. Da kann ich nur lachen. Also aufgepasst. Wer mehr wissen will, soll sich bei mir melden.

abo1 am 02 Sep 2008 13:49:48

inzman hat geschrieben:Wohne seit 7 Jahren in F und habe mein WoMo seit 3 Jahren in D angemeldet. Ich habe zwei Wohnsitze. Die Regel sagt m.E. dass das Fahrzeug dort zugelassen werden muss, wo man sich mehrheitlich aufhält, nämlich mehr als 180 Tage im Jahr. Das würde ich auch gerne tun, denn in F bezahle ich keine Steuer, muss nicht nach D zum TÜV und AU. Aber das geht nicht so einfach. Gebrauchte Fahrzeuge die keine EU Konformität nachweisen können, sind fast nicht in Verkehr zu bringen. Ich versuche schon seit 1 Jahr meinen N&B Flair hier in F zuzulassen. ....



hallo

gilt aber nur wenn du das auto auf dich privat zulässt
wenn es ein "firmenauto" welcher art auch immer ist entfallen alle diese einschränkungen

warum kaufst du nicht das Womo in F?
ist doch einfacher, oder?

lg
g

inzman am 04 Sep 2008 12:27:28

...warum ich mein WoMo nicht in F kaufe: Weil ich a) das Geld nicht dazu habe, und b) genau diesen Tandemachse haben- und günstig bekommen konnte. Ich wollte ja auch nur davor warnen zu glauben, man könnte jedes Auto irgendwo kaufen und in einem anderen Land von Europa zuzulassen.
inzman

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