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Ich fahre ein WOMO bis 3,5 t Gesamtgewicht. Überholverbot für LKW auf Autobahnen und allgemein, muß ich die beachten? Hallo rasty, herzlich willkommen im Forum. Mein WoMo hat 2,81 to, dafür gilt das Überholverbot für LKW nicht. Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid als ich. Hallo Rusty.
Herzkich willkommen hier im Forum. Nein, das Überholverbot für LKW´s gilt nicht für Fahrzeuge unterhalb 3,5 Tonnen ZGG, das gleiche gilt mit Tempo 80 auf Autobahnen, dies gilt auch erst ab einem ZGG über 3,5 Tonnen. Du zählst wie ein PKW. Mikel hat recht - wie immer. ( besser: Wie fast immer )
Pijpop Hab allerdings noch was anzufügen: Ab und zu ist das Überholen auch
dann verboten, falls das Fahrzeug breiter als 2 Meter ist. Z. B: Serienmäßige VW LT sind 2,02 Meter breit - manche BMWs auch - die mit den Plastikanbauten über den Radhäusern für die 12 x 17 Zoll Felgen. Pijpop @Pijpop
:oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:
Wo steht denn das? Das LKW-Überholverbot bezieht sich lediglich auf das Gewicht von >3500kg. Ansonsten wäre das Zusatzschild, das normalerweise in Baustellen für den linken Fahrstreifen aufgestellt wird, wie ein weisser Schimmel. @ MB
Das mit dem LKW Überholverbotsschild ist wohl geklärt. So - noch nie das Zusatzschild gesehen welches in diesem Zusammenhang das benutzen der linken Fahrspur für Fahrzeuge, welche breiter als 2 Meter, sind untersagt? Denn wenn solch ein Schild zusätzlich steht darf ein 3,0 Tonner Alkoven mit 2,20 Meter Breite nicht überholen - ebenso wie alles andere was breiter wie 2 Meter ist. Falls ich mich, mal wieder, falsch ausgedrückt haben sollte bzw. man aus der Satz- bzw. Zeichensetzung falsche Tatsachen entnehmen kann - o. Ä...... Pijpop Genau gesagt darf man bei dem Schild mit einem Fahrzeug über der angegebenen Breite dort nicht langfahren. Dieses Schild kann auch außerhalb der Autobahn vorkommen, z.b. bei Straßen aus denen der "breite" Verkehr rausgehalten werden soll.
Auf der Autobahn bedeutet dies zwar faktisch, dass man nicht Überholen kann, ist aber kein Überholverbot. Das ist wichtig bei der Bemessung des Bußgeldes und der Punkte. @ dm
Bezüglich der Punktezuteilung bei Verstoß gegen die Breitenbeschränkung - man lernt nie aus. Danke Pijpop
Ups, wer lesen kann ist eindeutig im Forum ähhhh Vorteil ;-) Hab das "ab und zu" nicht gesehen. :oops: @ MB Mobil
Ich hab lang gerätselt was an dem Beitrag falsch war - nun ist es geklärt. Danke Pijpop vielen Dank für die infos.
Rasty |
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