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WOMO bis 3,5 t - Überholverbot LKW


rasty am 17 Okt 2004 08:04:41

Ich fahre ein WOMO bis 3,5 t Gesamtgewicht. Überholverbot für LKW auf Autobahnen und allgemein, muß ich die beachten?

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SuperRudi am 17 Okt 2004 08:30:46

Hallo rasty, herzlich willkommen im Forum.
Mein WoMo hat 2,81 to, dafür gilt das Überholverbot für LKW nicht.
Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid als ich.

mikel am 17 Okt 2004 10:08:54

Hallo Rusty.

Herzkich willkommen hier im Forum.

Nein, das Überholverbot für LKW´s gilt nicht für Fahrzeuge unterhalb 3,5 Tonnen ZGG, das gleiche gilt mit Tempo 80 auf Autobahnen, dies gilt auch erst ab einem ZGG über 3,5 Tonnen.

Du zählst wie ein PKW.

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Pijpop am 18 Okt 2004 12:27:50

Mikel hat recht - wie immer. ( besser: Wie fast immer )

Pijpop

Pijpop am 18 Okt 2004 12:32:54

Hab allerdings noch was anzufügen: Ab und zu ist das Überholen auch
dann verboten, falls das Fahrzeug breiter als 2 Meter ist.
Z. B: Serienmäßige VW LT sind 2,02 Meter breit - manche BMWs auch -
die mit den Plastikanbauten über den Radhäusern für die 12 x 17 Zoll Felgen.

Pijpop

mikel am 18 Okt 2004 14:07:08

@Pijpop

:oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:

MB-Mobil am 18 Okt 2004 14:10:46

Pijpop hat geschrieben:Hab allerdings noch was anzufügen: Ab und zu ist das Überholen auch
dann verboten, falls das Fahrzeug breiter als 2 Meter ist.
Z. B: Serienmäßige VW LT sind 2,02 Meter breit - manche BMWs auch -
die mit den Plastikanbauten über den Radhäusern für die 12 x 17 Zoll Felgen.

Pijpop

Wo steht denn das? Das LKW-Überholverbot bezieht sich lediglich auf das Gewicht von >3500kg.
Ansonsten wäre das Zusatzschild, das normalerweise in Baustellen für den linken Fahrstreifen aufgestellt wird, wie ein weisser Schimmel.

Pijpop am 18 Okt 2004 18:32:42

@ MB
Das mit dem LKW Überholverbotsschild ist wohl geklärt.
So - noch nie das Zusatzschild gesehen welches in diesem Zusammenhang das benutzen der linken Fahrspur für Fahrzeuge, welche
breiter als 2 Meter, sind untersagt?
Denn wenn solch ein Schild zusätzlich steht darf ein 3,0 Tonner Alkoven
mit 2,20 Meter Breite nicht überholen - ebenso wie alles andere was breiter wie 2 Meter ist.
Falls ich mich, mal wieder, falsch ausgedrückt haben sollte bzw. man aus
der Satz- bzw. Zeichensetzung falsche Tatsachen entnehmen kann - o. Ä......

Pijpop

Gast am 18 Okt 2004 18:56:20

Genau gesagt darf man bei dem Schild mit einem Fahrzeug über der angegebenen Breite dort nicht langfahren. Dieses Schild kann auch außerhalb der Autobahn vorkommen, z.b. bei Straßen aus denen der "breite" Verkehr rausgehalten werden soll.

Auf der Autobahn bedeutet dies zwar faktisch, dass man nicht Überholen kann, ist aber kein Überholverbot.

Das ist wichtig bei der Bemessung des Bußgeldes und der Punkte.

Pijpop am 19 Okt 2004 13:49:04

@ dm
Bezüglich der Punktezuteilung bei Verstoß gegen die Breitenbeschränkung
- man lernt nie aus.

Danke Pijpop

MB-Mobil am 19 Okt 2004 14:49:19

Pijpop hat geschrieben:@ MB
Das mit dem LKW Überholverbotsschild ist wohl geklärt.


Ups, wer lesen kann ist eindeutig im Forum ähhhh Vorteil ;-)
Hab das "ab und zu" nicht gesehen. :oops:

Pijpop am 20 Okt 2004 14:00:09

@ MB Mobil

Ich hab lang gerätselt was an dem Beitrag falsch war - nun ist es geklärt.
Danke

Pijpop

rasty am 25 Okt 2004 21:47:52

vielen Dank für die infos.



Rasty

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