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Versicherungsschutz bei Saisonkennzeichen in der Winterpause


Oliver am 24 Okt 2004 09:37:48

Frage:

Wir haben unser Womo mit Saisonkennzeichen für 4 Monate in einer Halle abgestellt.

Wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz aus?

Brand? Diebstahl? unsw.

Muß ich nach einem Versicherungsschutz schauen oder ist das Womo mit der Gebäudeversicherung versichert?

Oliver

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Nasenbär am 24 Okt 2004 10:59:44

Hallo
Ich hatte mich danach bei meinem Versicherungsvertreter erkundigt. Das Womo ist auch in der Ruhephase versichert. Der Unterstellungsort muss für KFZ zugelassen sein. Die Gebäudeversicherung gibt darüber Aufschluss. Das meldest Du bei Deiner Versicherung. Die genehmigen das oder nicht. Sollte das Gebäude abbrennen, und ist nicht für KFZ zugelassen, gibt es nichts. Wenn Du den Platz in der Halle gemietet hast, ist meist ein Gewährleistungsausschluss seitens des Vermieters gegeben.

Viele , Heinz

mikel am 24 Okt 2004 11:14:25

Hallo Oliver,

Heinz hat recht. Ich würde schriftlich bei der Versicherung anfragen, mit genauem Ort der Unterstellung, so bekommst Du eine schriftliche Antwort und hast bei etwaigen Schadenansprüchen auch etwas in der Hand.

und schönen Sonntag

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Gast am 02 Nov 2004 13:38:56

gemäß Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung § 5a wird, ausserhalb des Saisonzeitraumes, Versicherungsschutz in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, sowie in der Fahrzeugversicherung (Kasko), gewährt (Ruheversicherung) wenn sich das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem allseitig umfriedeten Abstellplatz befindet. Wärend dieser Zeit darf das Fahrzeug nicht gebraucht oder, auch nicht vorübergehend, ausserhalb abgestellt werden.

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