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Umweltzone: Ab morgen gibt's Knöllchen


tram am 15 Nov 2008 00:03:10

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ausem Ruhrpott Uwe

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Gast am 15 Nov 2008 11:27:37

Wenn man das Knöllchen beim Parken erhält, keine Angaben zum Fahrer machen. Der Halter hat als Beschuldigter ein Schweigerecht. Es gibnt keine Halterhaftung. Die Behörde kann nur gegen den Fahrer vorgehen.

Wird man auf frischer tat betroffen, Einspruch einlegen und das Verfahren bis zum Verfassungsgericht durchziehen. Anders wird man diesen Unsinn nicht wieder los.

LowCostDriver am 15 Nov 2008 12:10:38

Hmm, ich bin kein Experte, aber können dem Halter bei nicht zu ermittelndem Fahrer nicht gemäß §25a StVG die Kosten des Verfahrens wie bei einem Halt- und Parkverstoß auferlegt werden?
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Außerdem hätte ich da große Sorge wegen einer möglichen Fahrtenbuchauflage durch das Straßenverkehrsamt, das soll es ja auch geben, wenn der Halter den Fahrer nicht nennen kann (möchte)...

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jakeomat am 15 Nov 2008 13:13:10

Und um diesen Unssin wirklich wieder loszuwerden, muß man wohl eher bis zum EUGH klagen, schließlich steckt ja die EU hinter dem ganzen Käse (ähnliche Regelungen gibt es ja auch schon in anderen Ländernz.B. Italien). Sollte das Verfassungsgericht das ganze für verfassungswidrig erklären (wobei ich mir nicht vorstellen kann, wieso... dann müßte ja auch die emmissionsabhängige KFZ-Steuer wegen Ungleichbehandlung verfassungwidrig sein :? ) wird halt ein bißchen an den Formulierungen geschraubt, aber im Kern bleibt einem der Mist erhalten. Siehe auch VW-Gesetz, Erbschaftssteuer...

Gast am 15 Nov 2008 14:01:30

LowCostDriver hat geschrieben:Hmm, ich bin kein Experte, aber können dem Halter bei nicht zu ermittelndem Fahrer nicht gemäß §25a StVG die Kosten des Verfahrens wie bei einem Halt- und Parkverstoß auferlegt werden?
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Außerdem hätte ich da große Sorge wegen einer möglichen Fahrtenbuchauflage durch das Straßenverkehrsamt, das soll es ja auch geben, wenn der Halter den Fahrer nicht nennen kann (möchte)...


Die Halterhaftung gilt nur für den "ruhenden Verkehr", also Parkverstöße. Das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette ist aber kein ruhender Verkehr. Daran ändert sich nichts, nur weil der Verstoß von der Politesse festgestellt wird; so zumindest meine Meinung.

Noch was:
Politessen sind nicht für den fließenden Verkehr zuständig, dürfen also fahrende Autos gar nicht kontrollieren. Schreiben Sie das Kennzeichen auf, kann der Fahrer nicht festgestellt werden. Insofern kann also fast nichts passieren, falls man mal versehentlich so eine "Sperrzone" befahren sollte.

Eine Fahrtenbuchauflage darf nicht bei geringfügigen und einmaligen Verstößen verhängt werden. Ich habe keinen einzigen Mandanten in 25 Jahren erlebt, der eine Fahrtenbuchauflage bekam.

Sollte ich mal so eine Fahrtenbuchauflage bekommen, steht da folgendes drin:

1. Fahrt: 3 KM zur Zulassungsstelle, Ummeldung auf meine Ehefrau.

dann 6 Monate nichts.

2. Fahrt: 3 KM von der Zulassungsstelle nach Hause, und zwar der Ummeldung auf mich.

Wenn mir das alle 35 Jahre passieren sollte, halte ich das aus ;-))

Übrigens: Ich habe noch nie einen Punkt in Flensburg gehabt, bin also kein notorischer Verkehrsrowdy, obwohl ich seit 32 Jahren Verkehrsteilnehmer bin und auch gerne zügig fahre.

Gast am 15 Nov 2008 14:06:18

jakeomat hat geschrieben:Und um diesen Unssin wirklich wieder loszuwerden, muß man wohl eher bis zum EUGH klagen, schließlich steckt ja die EU hinter dem ganzen Käse (ähnliche Regelungen gibt es ja auch schon in anderen Ländernz.B. Italien). Sollte das Verfassungsgericht das ganze für verfassungswidrig erklären (wobei ich mir nicht vorstellen kann, wieso... dann müßte ja auch die emmissionsabhängige KFZ-Steuer wegen Ungleichbehandlung verfassungwidrig sein :? ) wird halt ein bißchen an den Formulierungen geschraubt, aber im Kern bleibt einem der Mist erhalten. Siehe auch VW-Gesetz, Erbschaftssteuer...


Die Maßnahme könnte gegen das "Übermassverbot" verstoßen, das ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 GG und gegen Art. 14 GG, welcher das Eigentum schützt.

In der aktuellen RI ist mal wieder nachzulesen, dass die Umweltzonen keinen messbaren Effekt für die Feinstaubbelastung haben. Dafür müssen täglich tausende Umwege fahren, verbrauchen also erheblich mehr Treibstoff um zum gleichen Ziel zu kommen. Dazu kommt die Entwertung des Fahrzeuges, falls man keine Plakette bekommt und auch nicht nachrüsten kann; so wie bei den meisten Womos z.B.. Wenn das keine ausreichenden Gründe sind, kann man nur noch mit Phantasie zivilen Ungehorsam begehen. Irgendwie reicht´s mit den Überreaktionen ohne Sinn und Verstand.

jakeomat am 15 Nov 2008 15:47:32

rantanplan hat geschrieben:(...)Irgendwie reicht´s mit den Überreaktionen ohne Sinn und Verstand(...)


Da bin ich zu 100% deiner Meinung :top:
Allerdings machen mir die Auswüchse unseres offensichtlich schwer paranoiden Innenministers mehr Sorgen :x Das aber nur nebenbei...



Jake

LowCostDriver am 15 Nov 2008 16:40:45

rantanplan hat geschrieben:
Die Halterhaftung gilt nur für den "ruhenden Verkehr", also Parkverstöße. Das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette ist aber kein ruhender Verkehr. Daran ändert sich nichts, nur weil der Verstoß von der Politesse festgestellt wird; so zumindest meine Meinung.



Nun ja, dem gegenüber steht die Tatsache, dass die Politesse in Köln im Zuge der Verkehrsüberwachung eben auch das Vorhandensein der Umweltplakette des ruhenden Verkehrs in den Umweltzonen prüft.
Nun ist halt die Frage, ob das Fehlen einer Umweltplakette als "Parkverstoß" geahndet werden kann.
Folgt der Argumentation, dass das Parken nur dann erlaubt sei, wenn das Fahrzeug für die Umweltzone zugelassen ist, würde ich (ich bin natürlich nur Laie!) durchaus die Vorraussetzungen des §25a StVG als gegeben ansehen.
Andererseits kann ich mein Auto ja auch in die Umweltzone geschoben haben (also ohne Motor), das wäre sicherlich ein Spass für den Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt, wie er mir da das Gegenteil beweisen will :D

Gast am 15 Nov 2008 17:10:31

LowCostDriver hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:
Die Halterhaftung gilt nur für den "ruhenden Verkehr", also Parkverstöße. Das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette ist aber kein ruhender Verkehr. Daran ändert sich nichts, nur weil der Verstoß von der Politesse festgestellt wird; so zumindest meine Meinung.



Nun ja, dem gegenüber steht die Tatsache, dass die Politesse in Köln im Zuge der Verkehrsüberwachung eben auch das Vorhandensein der Umweltplakette des ruhenden Verkehrs in den Umweltzonen prüft.
Nun ist halt die Frage, ob das Fehlen einer Umweltplakette als "Parkverstoß" geahndet werden kann.
Folgt der Argumentation, dass das Parken nur dann erlaubt sei, wenn das Fahrzeug für die Umweltzone zugelassen ist, würde ich (ich bin natürlich nur Laie!) durchaus die Vorraussetzungen des §25a StVG als gegeben ansehen.
Andererseits kann ich mein Auto ja auch in die Umweltzone geschoben haben (also ohne Motor), das wäre sicherlich ein Spass für den Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt, wie er mir da das Gegenteil beweisen will :D


Besorg mir so ein "Ticket" und ich kümmere mich darum. Mal sehen, wie weit wir kommen. Wenn wir auf den ADAC oder CIHV warten, sind wahrscheinlich unsere Womos schon Gartenlauben geworden.

Versuch macht kluch.

Gast am 15 Nov 2008 17:13:02

jakeomat hat geschrieben:... dann müßte ja auch die emmissionsabhängige KFZ-Steuer wegen Ungleichbehandlung verfassungwidrig sein :? ) ...


Wieso das denn, Du meinst es genau umgekehrt:

Die emmissionsunabhängige Steuer ist verfassungswidrig, weil sie ungleiches gleich behandelt. Eine emmissionsabhängige Steuer würde mir dagegen gut gefallen, wobei man das nur auf Neuzulassungen beziehen kann. Alte Fahrzeuge müssen Bestandsschutz haben.

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