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Richtungweisendes Urteil zum Nutzungsentgelt


oldi am 26 Nov 2008 18:59:57

evtl. kann dieses urteil auch bei wohnmobilkäufen greifen!?

--> Link

gruß peter

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 27 Nov 2008 10:02:45

Ja, wichtiges Urteil. Ich mache mir jetzt Gedanken, ob dieser Grundsatz nur im Falle des Umtausches gilt oder eben auch im Falle des Rücktrittes. Wenn ich eine Meinung dazu habe, werde ich sie mitteilen.

pluspetit am 27 Nov 2008 10:11:15

Hallo Herr Kollege,

dann sind wir ja schon 2 die darüber nachdenken- Das ist nämlich genau die spannende Frage.

LG

heikepluspetit

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Gast am 27 Nov 2008 10:53:25

Na, wow ...Rechtsanwalts-Brainstorming....das ist doch was :wink:

oldi am 27 Nov 2008 11:40:07

rantanplan hat geschrieben:Ja, wichtiges Urteil. Ich mache mir jetzt Gedanken, ob dieser Grundsatz nur im Falle des Umtausches gilt oder eben auch im Falle des Rücktrittes. Wenn ich eine Meinung dazu habe, werde ich sie mitteilen.



die argumentation des eugh hat hoffnung gemacht.

zitat:

Der EuGH hatte argumentiert, die Kundin habe den Herd bezahlt und damit ihre vertraglichen Pflichten erfüllt. Dagegen habe Quelle ein Gerät geliefert, das "nicht dem vertraglichen Zustand" entsprochen habe. Die Folgen dieser "Schlechterfüllung" müsse das Unternehmen daher auch selbst voll tragen.

ztat ende:

der satz des herrn ball

zitat:

Der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball wies zudem darauf hin, dass bereits ein Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben vorliege.

zitat ende:

könnt jedoch noch eine überraschung hinsichtlich der deutschen gesetzgebung beinhalten.
warten wir es ab wie die letztendlich aussieht.

gruß peter

friedhelm28 am 27 Nov 2008 12:08:22

fs hat geschrieben:Na, wow ...Rechtsanwalts-Brainstorming....das ist doch was :wink:


Hallo Teddy.

Was zum Teufel ist "Brainstorming"?

Wieder was neues was die Deutsche Sprache Veramerikanisiert?

Viele Friedhelm :lenker: :womobus:

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