evtl. kann dieses urteil auch bei wohnmobilkäufen greifen!?
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gruß peter
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Ja, wichtiges Urteil. Ich mache mir jetzt Gedanken, ob dieser Grundsatz nur im Falle des Umtausches gilt oder eben auch im Falle des Rücktrittes. Wenn ich eine Meinung dazu habe, werde ich sie mitteilen. Hallo Herr Kollege,
dann sind wir ja schon 2 die darüber nachdenken- Das ist nämlich genau die spannende Frage. LG heikepluspetit Na, wow ...Rechtsanwalts-Brainstorming....das ist doch was :wink:
die argumentation des eugh hat hoffnung gemacht. zitat: Der EuGH hatte argumentiert, die Kundin habe den Herd bezahlt und damit ihre vertraglichen Pflichten erfüllt. Dagegen habe Quelle ein Gerät geliefert, das "nicht dem vertraglichen Zustand" entsprochen habe. Die Folgen dieser "Schlechterfüllung" müsse das Unternehmen daher auch selbst voll tragen. ztat ende: der satz des herrn ball zitat: Der Senatsvorsitzende Wolfgang Ball wies zudem darauf hin, dass bereits ein Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben vorliege. zitat ende: könnt jedoch noch eine überraschung hinsichtlich der deutschen gesetzgebung beinhalten. warten wir es ab wie die letztendlich aussieht. gruß peter
Hallo Teddy. Was zum Teufel ist "Brainstorming"? Wieder was neues was die Deutsche Sprache Veramerikanisiert? Viele Friedhelm :lenker: :womobus: |
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