Campoverde hat geschrieben:In der Urteilsbegründung ist noch einmal enthalten, warum ich eine Mitschuld habe. Das kann einfach nicht wahr sein.
Auch ich drücke Dir die Daumen und wünsche Dir von Herzen das Du Recht bekommst, allerdings gehe ich nicht davon aus. Wir hatten in Andalusien mal jemanden gesprochen der auf dem CP uns gegenüber stand und wir grillten Abends zusammen. U.a. erzählte er auch wie toll Marokko ist aber das er da nicht mehr hinfährt, auch wegen einem Unfall. Sinngemäß hat man seine Ansprüche abgebügelt und erklärt, er habe es an der nötigen Rücksichtnahme fehlen lassen ( die jeder Nichtgläubige dem Gläubigen erweisen muss ) Auf Deinen Fall umgelegt du hättest erkennen müssen, das der andere an der Ampel vielleicht nicht hält und deshalb auch bei grün anhalten müssen. Anders gesagt, ein Nichtgläubiger ist immer Mitschuld so oder so. Auch dort wurde der Schaden reduziert und ihm gesagt, dass ein Marokkaner nicht dafür haften muss das Ausländer mit derart teuren Fahrzeugen rumfahren, hier müsse ein gewisser Abschlag berücksichtigt werden.tztz2000 hat geschrieben: Wenn es in einem EU-Land mit einer "gewissen Rechtssicherheit" wäre, dann hätte ich noch Verständnis dafür, das Verfahren aus Prinzip weiterzuziehen.
Aber in einem Land mit Scharia als Ungläubiger gegen einen Rechtgläubigen?
Vergiss es!
Unfälle im Ausland besonders in diesen Ländern enden immer in einem Fiasko und da wirst Du mit 99,99 % iger Wahrscheinlichkeit auch nichts dran ändern.
Wir werden nicht nach Marokko fahren, genau aus den Gründen, so toll es auch ist.
Aber trotzdem natürlich hast Du Recht, aber Du wirst garantiert es nicht kriegen ! Ich drücke Dir die Daumen.

