rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

BGH-Urteil Gewährleistung Getriebeschaden


homa am 23 Dez 2008 13:40:02

evtl. hilfreich bei der Argumentation im Gewährleistungsfall.

--> Link

--> Link

Quelle: Magazin "ADACmotorwelt Ausgabe 12/08 Seite 14"

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

homa am 23 Dez 2008 13:46:34

homa hat geschrieben:evtl. hilfreich bei der Argumentation im Gewährleistungsfall.

--> Link

--> Link

Quelle: Magazin "ADACmotorwelt Ausgabe 12/08 Seite 14"


[mod="mauimeyer"]Eingescannter Zeitungsausschnitt entfernt, Urheberrecht beachten![/mod]

Badyy am 23 Dez 2008 14:29:40

"Denn ein Getriebe soll laut Gericht bis zu 259000km halten, sonst liegt ein Sachmangel vor....."

Sorry, wenn ich so einen Schwachsinn als Händler lese........
Möchte gerne mal wissen, wie das "hohe Gericht" auf so einen geistigen Müll kommt.
Vermutlich mal spontan bei Astro-Line angerufen und den Rat von Wahrsagerin Gisela befolgt.....

In meinem direkten Bekanntenkreis gibt es mittlerweile 2 Händler, die aufgrund von Kundenforderungen aus der Sachmängelhaftung Insolvenz anmelden mussten, inkl. Entlassungen der Angestellten.

Wer ein 10 Jahre altes Auto kauft, kann keinen Neuwagen erwarten.
Die Gerichte sehen das leider anders. :(

Anzeige vom Forum


Gast am 23 Dez 2008 14:49:51

Hallo,
Badyy hat geschrieben:In meinem direkten Bekanntenkreis gibt es mittlerweile 2 Händler, die aufgrund von Kundenforderungen aus der Sachmängelhaftung Insolvenz anmelden mussten, inkl. Entlassungen der Angestellten.

dann haben deine Bekannten schlecht kalkuliert. Oder sie haben richtig kalkuliert, aber einfach nur unsägliches Pech gehabt, weil bei allen Kunden alles nur denkbare kaputtgegangen ist.

Dann hat eben das unternehmerische Risiko zugeschlagen.

Klar, über die Schnapsidee des Gesetzgebers, dass nunmehr auch für alte Kisten volle Sachmängelhaftung zu leisten ist, kann man sicher trefflich streiten. Ich finde das auch eher, nana, sagen wir mal suboptimal.

Der Unternehmer braucht darüber aber nicht zu jammern, hilft ja eh nix, sondern muss sich eben den Rahmenbedingungen anpassen.


Gast

Bergbewohner1 am 23 Dez 2008 21:54:36

Wenn ein Händler wegen zu leistender Sachmangelhaftung insolvent geht, dann hat er was verkehrt gemacht.
Habe schon mal darüber geschrieben, wie man heutzutage, auch von großen Händlern beschissen, wird ist schon der Gipfel. sogar der TÜV scheint da mit zu mischen. Habe von dem TÜV, wegen nicht mal merken bei der HU, daß ein Sportfahrwerk verbaut, nicht eingetragen, kein Gutachten vorhanden, auf mein Beschwerde keine Antwort bekommen.
Selbst nach dem Schreiben meines Anwaltes, bleibt das AH Schu.. in Wuppertal dabei, das sie keine Nachbesserung leisten und sämtliche Forderungen ablehnen. trotz das ein Grundsatzurteils vom BGH auf nicht Bekantgabe einer Tieferlegung, bleibt das AH dabei, die Kosten für die Herstellung der Serie zu übernehmen oder Nachzubessern bei Ablehnung.


Ausnahmen bestätigen die Regel.

Badyy am 23 Dez 2008 23:27:03

Dann gebe ich mal ein kleines Beispiel, wie ich kalkuliere.
Fahrzeug: Golf III Kombi, EZ: 1997
Einkaufspreis: 1300,- Euro
Verkaufspreis: 2500,- Euro

Was geht ab?
Tüv/ Au: -100,-
Aufbereitung: -100,-
Sachmängelhaftung: -500,-
Reparaturen: -300,-

Summe: 1000,- Euro

Also 2500,- minus 1000,- macht 1500,- Euro.
Rein rechnerisch 200,- Gewinn vor Steuern.
Da aber der Kunde noch handelt, will er keine 2500,- bezahlen, sondern nur 2300,- Euro.
Die Zulassung ist selbstverständlich inklusive.
Macht wieder ein Minus von zusätzlichen 100,- Euro

Falls der Wagen jetzt verkauft werden würde hätte ich nur 100,- Euro Verlust.

Nun könnte ja ein Schlaumeier denken, schreib doch 2990,- an das Auto.......jo, super. Aber dann würde die Karre monatelang länger auf dem Hof stehen und niemand würde sich dafür interessieren.
Billiger einkaufen geht auch nicht......wer würde nen 97er Golf für 300,- Euro verkaufen?!?!?
Leider sind die 500,- Euro für die Sachmängelhaftung viel zu wenig gerechnet, knapp 1000,- Euro sind eher realistisch.

Habe heute nachmittag mit nem Kollegen geredet, der seit knapp 30 Jahren im Geschäft ist.
Im Dezember hat er genau 1 Auto verkauft und das auch noch mit 200,- Euro Verlust.
Der erste Angestellte ist schon entlassen.

Bitte bleibt beim Autokauf fair, wir bringen jetzt schon Geld mit, damit der Kunde überhaupt noch kauft.

Gast am 24 Dez 2008 12:15:48

Hallo Badyy,

mal vorab ich bin kein Autohändler.

Wenn deine Kalkulation so stimmt, wie du sie darstellst, brauchst du ja nicht mehr lange überlegen. Das bedeuten ja, das du mit zunehmenden Verkäufen immer weiter ins Minus gehst. Dein Geschäft kann also nicht funktionieren. Wie sieht den die Kalkulation aus, wenn du nur mit neuwertigen Fahrzeugen (Jahreswagen) handelst? Da hast du doch noch die Gewährleistung des Herstellers im Rücken.

Badyy am 24 Dez 2008 12:52:50

Gut, die Kosten für die Sachmängelhaftung darf man natürlich nicht gleich abziehen, sollte sie aber als Rücklage bilden.
Dann sieht die Sache wieder anders aus und bei einigen Fahrzeugen hat man auch das Glück, das nichts kaputt geht.

Dank der Rechtschutzversicherungen und dem Gehetze der Medien steht man als Händler immer verdammt blöde da.

Vor einigen Monaten wollte eine Kundin einen imaginären "Schaden" mit einer handgeschrieben "Rechnung" abrechnen.

Sie wollte 20% des Kaufpreises erstattet haben, hat mir sogar noch mit dem Anwalt gedroht.
Normal ist das alles nicht mehr, aber wenn einem mal die Kohle ausgeht immer an den blöden Händler wenden........ :twisted:

Gab mal son tollen Spruch, hängt beim Kollegen im Büro.
Sinngemäß:
Ja, ich als Händler habe das Auto nicht nur entwickelt, gebaut, getestet, verkauft sondern auch noch eigenhändig kaputt gemacht um den Kunden zu ärgern.
Lieber Kunde, da ich kein Wochenende habe darfst Du mich auch gerne Samstag Nacht anrufen, um mir lautstark am Telefon mitzuteilen, das mal wieder irgendwas kaputt gegangen ist.
Falls Du einen Leihwagen brauchst, der steht vollgetankt und gewaschen in meiner Garage.
Gerne darfst Du den Tank leer fahren und die Karre vollkommen verdreckt wiederbringen.
Fällt ja alles unter die Gewährleistung......

Mittlerweile braucht man Humor in dieser Branche. :?

Gast am 24 Dez 2008 13:10:41

Hallo Buddy,

warum hast Du Dir den Job angetan? Gabs da vieleicht mal bessere Zeiten?

grüße und frohe Weihnachten wünscht
klaus

Badyy am 24 Dez 2008 13:32:44

willi_chic hat geschrieben:Hallo Buddy,

warum hast Du Dir den Job angetan? Gabs da vieleicht mal bessere Zeiten?

grüße und frohe Weihnachten wünscht
klaus


Jap, mache das seit 15 Jahren.
Hatte mal nen Platz an der Tankstelle.
Passte genau ein Auto hin.
Längste Standzeit waren damals 7-14 Tage, heute viele Monate.

Was war damals besser?
- geiz ist geil gabs nicht, es wurde fair gehandelt
- keine Sachmängelhaftung

Wie dem auch sei, ich werde das Geschäft langsam aber sicher bis kurz vor 0 runterfahren und mich nicht länger ärgern.
Meine Autos stehen hier mittlerweile zwischen 11 - 5 Monaten rum, ohne das sich was tut.
Naja, was solls........frohe weihnachten. :?

Ostwestfale am 25 Dez 2008 22:03:32

Sorry, wenn ich mich hier mal pro Kunde einmische...

Zum einen kenne ich unter 5000€ keine gebrauchten Fahrzeuge im gewerblichen KFZ-Handel mehr. Alles was darunter ist geht auf den Truck und findet sich in Russland, Polen oder Afrika wieder.

Warum gab es denn diese Sachmängelhaftung auf einmal?
Weil seitens einiger Händler gelogen und betrogen wurde, dass sich die Balken bogen.
Da wurden Tachos nach unten geschummelt, kaputte Batterien drin gelassen, Sägemehl in Motor und Getriebe getan und ähnliches Zeug was schon kriminell war.

Aus den Erfahrungen mit meinen Freunden und Bekannten gehe ich inzwischen davon aus, dass jedes 3. bis 5. Fahrzeug nicht in Ordnung war und der Händler bekannte Mängel (oder von der Baureihe her bekannte Serienfehler) freundlich übersehen hat. Dies geschah mitunter in der Hoffnung, dass man den Schaden dann ja später für einige 1000er (egal ob DM oder €) auf Rechnung des Kunden reparieren konnte. Doppelter Umsatz, weil erst gebrauchtes Fahrzeug und dann als sichere Bank auch noch kostenintensive Reparaturen. Klar, wenn man dem Neuwagen-Kunden die teuere Reparatur im EK abgezogen hätte, hätte er sich kein neues Fahrzeug gekauft. Wäre die Reparatur durchgeführt worden und auf den Gebrauchtpreis aufgeschlagen, so wäre das Fahrzeug nicht verkäuflich gewesen. Aber eigentlich wieder der Händler. Er erkennt oft Schäden - oder weiss, dass dieser bei der Fahrzeugserie wahrscheinlich ist - und schaut aus egoistischem Eigeninteresse weg.
Übrigens berichtete mir ein Händler, dass die Leasingrückläufer häufig zwischen 1000 und 2500€ Nachzahlung bei der Rückgabe nach Gutachtenerstellung bedürfen. Weil hier ist was kaputt, da ne Delle oder Kratzer drin und da ist was abgefallen.


Soweit ich informiert bin, werden die gebrauchten Fahrzeuge ja vom Händler über eine Versicherung gegen die Sachmängel versichert. Einige Händler weisen diese aus und so kenne ich Summen von 200 - 700 €, je nach Alter und km-Leistung.

Ich glaube aber auch, dass die Versicherer faule Händler nicht mehr bedienen. Denn wenn man sehen kann, das Regelmässig hohe Schäden auftreten, so gehen diese einfach mal von einer zu oberflächlichen Prüfung des KFZ´s aus.

Naja, und das beanstandete Getriebe hatte erst 72.000 km drauf. Das ist wohl für ein Getriebe doch recht wenig. Und wenn dies kaputt geht, so stelle ich mir auch eine Ursache vor die noch im Material, der Konstruktion oder der Montage zu suchen ist. Wieso kommt der Händler eigentlich auf die Idee 30% Eigenbeteiligung der von ihm zu leistenden Sachmängelhaftung auf den Kunden abzuwälzen? Alleine diese Geschäftsbedingung im Vertrag ist ungültig (er sollte mal das Gesetz zur Sachmängelhaftung lesen!). Vielleicht weiss er ja nun, warum der gute Richter ihm einen ausgeteilt hat - ich hätte den Vertrag auch unterschrieben und im Falle eines Falles erst gar nicht gezahlt. Also wird hier ein dubioser Händler - der seine Verträge ausserhalb geltender Gesetze gestaltet - bemitleidet. Höchst fragwürdig nach meiner Meinung - er ist hier nämlich das schwarze Schaf.

Ich habe mal ein Montagsauto gehabt - es war ein Rosenmontagsauto. Leider war der der Händler Pleite und ich konnte den Wagen nicht mehr wandeln. Allerdings hatte ich schon damals eine Garantieverlängerung beim Kauf mit abgeschlossen und der Hersteller hat während dieser Zeit kräftigst geblutet: 1 x Getriebe, 1 x ABS-Steuersystem und 1 x Motorelektronik - so als grosse Brocken - kann ich mich noch dran erinnern. Was dann noch alles von den Werkstätten verpfuscht worden ist (ABS-Radsensoren fielen herunter, Getriebeöl wurde beim Wechsel überfüllt...) kann man kaum beschreiben. Zum Schluss habe ich mich dann mit dem "Werksingenieur" rumschlagen müssen weil das Fahrzeug nach 4,5 Jahren durchgerostet war.

Sorry, hierbei handelte es sich um ein deutsches Markenprodukt welches in einer kleinen Stückzahl bei einem renommierten Veredler gebaut worden war. Und kein irgendwie geartetes ausländisches Müllfahrzeug.

Dann schaun wir uns hier bei den Wohnmobilen um.... Undichte Aufbauten, fehlerhafte Verkabelungen, nicht schliessende Türen etc.

Sorry liebe Gewerblichen - hier habt ihr vom Verbraucherschutz die Quittung des Geistes, die ihr über Jahrzehnte mit schlechtem Service, mangelnder Kulanz und oberdreisten Ausreden und "Not Me" gerufen habt.
Also, bittschön nicht jammern - sondern endlich besser werden. Jede Stunde rummgejammere ist vertane Zeit - steckt diese lieber in Prozeßoptimierung und Schulung.

Badyy am 26 Dez 2008 00:38:45

Ostwestfale hat geschrieben:Zum einen kenne ich unter 5000€ keine gebrauchten Fahrzeuge im gewerblichen KFZ-Handel mehr. Alles was darunter ist geht auf den Truck und findet sich in Russland, Polen oder Afrika wieder.

Blödsinn!

Ich weiß zwar nicht, in welcher Branche Du bist, aber wusstest Du, das der (Gebrauchtwagen)-Händler auch für Konstruktionsmängel des Herstellers haftbar gemacht werden kann?
Das gilt auch für uralte Fahrzeuge, wenn der Mangel nicht im Rahmen einer Rückrufaktion ausgemerzt wurde.

Wird ja mittlerweile alles durch die Sachmängelhaftung zu Lasten des Händlers abgedeckt.

Ostwestfale am 26 Dez 2008 01:16:17

Klar, wir nehmen eine Ausnahme um die Regel zu stürzen.

Letzendlich hast Du recht: Wenn es sich um einen Konstruktionsfehler handelt - z.B. Getriebe geht nach einer selten vorkommenden Belastung - die aber nicht ungewöhnlich sein darf - kaputt, dann steht der Händler da.
Aber er kann ja vorher kontrollieren ob der Mangel behoben wurde oder nicht - denn dafür ist er Fachmann und bekommt sein Geld.

Ja, aber soll denn der Kunde für ein Getriebe haften, dass sich bei z.B. Betrieb mit Anhänger wegen Konstruktionsmangel zerlegt?

Ich stelle mir vor, ich ziehe einen Wohnwagen gerade so innerhalb des zul. GG.w. und nach der Urlaubsreise nach Spanien und wieder nach Hause stehen mir freundliche 3500 € zu Gesicht weil das Getriebe die Belastung in spanischer Sonne nicht aushält.

Bekannt sind solche Macken sowieso in der Branche und daran erkennt man den den wahren Profi - der weiss es und wird einem solchen Kunden so ein Fahrzeug nicht verkaufen - weil mit AHK kommt sowieso im VK-Gespräch raus warum.

Das wäre nur ein konstruiertes Beispiel - der PKW meiner Frau hält z.B. den Anhängerbetrieb nicht aus und bläst die Kopfdichtung - grüsse an die Garantieabteilung des Herstellers - nach 20.000 km eine Glanzleistung des renommierten deutschen Fahrzeugherstellers.
Mein neuer PKW brauchte wegen Rupfens eine neue Kupplung - ohne Anhängerbetrieb nach 6 Monaten und 18.000 km.
Heute habe ich eine Birne fürs Fernlicht gewechselt - den Konstrukteur muss man erschlagen - der Befestigungsknebel wird durch das Gehäuse so eingeschränkt, dass er nach verbiegen erst einrasten KANN.
Zum Glück macht mein Nachbar die Werkzeuge für die Scheinwerfer - dem werde ich mal stecken was die für einen Mist in Großserie bauen.

NB: Du stellst meine Aussage bezüglich der Preise mit einem fetten "Blödsinn" in Frage - anstatt dies zu begründen weichst Du auf Sachmängelhaftung aus.

Ich komme aus dem Leben mit 50.000 km Auto im Jahr. Arbeite im Vertrieb und muss mich genauso mit Kunden rumschlagen die keine Ahnung haben und unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollen. Nur lehne ich die Aufträge lieber ab oder vermerke in der AB schriftlich, dass der gewünschte Einsatzzweck damit nicht erfüllt werden kann.

Badyy am 26 Dez 2008 11:11:07

Ostwestfale hat geschrieben:NB: Du stellst meine Aussage bezüglich der Preise mit einem fetten "Blödsinn" in Frage - anstatt dies zu begründen weichst Du auf Sachmängelhaftung aus.


Was soll ich da begründen?
Geh auf Mobile.de, gib die entsprechenden Kriterien ein und Du erhälst als Suchergebnis 114.800 Treffer.
Selbst wenn nur die Hälfte dieser Fahrzeuge auch an privat verkauft werden ist Deine Aussage doch widerlegt.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

LKW oder Wohnmobil-Zulassung bis 3,5 Tonnen was ist billiger
Ohne Plakette durch Dortmund
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt