xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Habe meinen RMV Vertrag widerrufen 1, 2


Gast am 03 Jan 2009 14:51:16

Geilz ist nicht geil, jedenfalls wenn man das Kleingedruckte dieser RMV/Kravag-Versicherung erst einmal gelesen hat:

Werkstattbindung bei Reparturen! Will ich aber nicht, schon gar nicht bei einem Wohnmobil, was ohnehin nicht einfach zu reparieren ist.

Bei Zusammenstößen mit Tieren ist man nur gegen Haarwild versichert. Meine Victoria bietet mir auch die Absicherung bei einem Zusammenstoß mit Pferd, Kuh usw.. Nur Haarwild ist mir zu wenig!

Sätze wie: Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fzgs. haben Sie unsere Weisungen einzuholen, passen mir nicht. Ich bin Eigentümer und will bestimmen, wann wer wie Hand anlegt, falls es zum Schaden kam.

Ich bleibe bei meinem Versicherungsagenten und einer "ordentlichen " Versicherung mit einem viel weitergehenden Versicherungsschutz als bei der RMV.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Klausimaus am 03 Jan 2009 15:08:59

Hi Uli !
Wo? Beitragshöhe ?
Klausimaus (der eigentlich mit RMV zufrieden ist)

abo1 am 03 Jan 2009 15:14:44

rantanplan hat geschrieben:....
Meine Victoria bietet mir auch die Absicherung bei einem Zusammenstoß mit Pferd, Kuh usw.. Nur Haarwild ist mir zu wenig!
.


hallo

naja

kuehe und pferde haben in unseren breiten in aller regel eigentuemer
und findige rechtsanwälte holen sich bei deren haftpflichtversicherung dann die kohle

aber auch ein fasan oder ein wildschwein koennen einem durchaus mal in die quere bzw gegen die windschutzscheibe kommen, das kommt wesentlich öfter vor und das wäre bei "nur Haarwild" auch nicht gedeckt.

lg
g

Anzeige vom Forum


WoRo1 am 03 Jan 2009 15:16:52

Recht hast du, rantanplan. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, wie eine Versicherung sich im Schadensfall verhält, wenn nicht eindeutig ein Versicherungsfall nachzuweisen ist. Beispiel Kravag, bei der ich versichert bin : In Polen hat im letzten Jahr meine Windschutzscheibe einen Riss bekommen. Ich habe die Kravag angerufen und den Schaden gemeldet. Zurück in der Heimat konnte ich die Reparaturrechnung nicht mehr finden. Also rief ich bei der Kravag an und wollte die Schadensmeldung zurück nehmen. Das sei nicht nötig, wurde mir erklärt. Man glaube mir natürlich. Anschließend wurden mir die Reparaturkosten (abzüglich Eigenbeteiligung) überwiesen.

Gast am 03 Jan 2009 15:22:20

abo1 hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:....
Meine Victoria bietet mir auch die Absicherung bei einem Zusammenstoß mit Pferd, Kuh usw.. Nur Haarwild ist mir zu wenig!
.


hallo

naja

kuehe und pferde haben in unseren breiten in aller regel eigentuemer
und findige rechtsanwälte holen sich bei deren haftpflichtversicherung dann die kohle

aber auch ein fasan oder ein wildschwein koennen einem durchaus mal in die quere bzw gegen die windschutzscheibe kommen, das kommt wesentlich öfter vor und das wäre bei "nur Haarwild" auch nicht gedeckt.

lg
g


Ich würde gerne mal eine Statistik lesen, wie viele Hobbypferde überhaupt versichert sind. Viele können sich kaum die Pferdebox und den Tierarzt leisten, da bleibt für die Haftpflicht oft nichts übrig. Ich weiß wovon ich rede, schließlich reiten meine Kids seit 15 Jahren. Die Menatlität der Hobyreiter ist mir also geläufig.

Und wer gegen ein Pferd oder eine Kuh auf der Straße fährt, ist meistens mit dran. Man muss schließlich auf Sichtweite anhalten können, und zwar auch im Dunkeln! Kann man das nicht, zahlt man einen großen Teil des Schadens selber, nicht die gegnerische Haftpflicht von Kuh oder Pferd. In diesem Falle braucht man halt die Teilkasko, die bei der RMV aber nicht zahlen würde, auch nicht anteilig.

jonathan am 03 Jan 2009 16:00:31

abo1 hat geschrieben:
rantanplan hat geschrieben:....
Meine Victoria bietet mir auch die Absicherung bei einem Zusammenstoß mit Pferd, Kuh usw.. Nur Haarwild ist mir zu wenig!
.


hallo

naja

kuehe und pferde haben in unseren breiten in aller regel eigentuemer
und findige rechtsanwälte holen sich bei deren haftpflichtversicherung dann die kohle


lg
g


Vorsicht! Du siehst einem Pferd nicht an, ob´s ein Hobby-Pferd ist oder , wie unsere Pferde, ein "gewerbliches" Pferd, mit dem der Eigentümer Geld verdient. Wenn eines unserer Pferde ausbricht und vor ein fahrzeug läuft, zahlt die Versicherung nur, wenn man uns schuldhaftes Verhalten, also Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann-was meist nicht gelingt. Für solche Fälle sollte man dann eine eigene Versicherung haben.

Lauterberger am 03 Jan 2009 16:41:11

Völlig richtig, nur bei schuldhaftem Verhalten zahlt eine Haftpflicht.
(Ausgenommen Gefährdungshaftpflicht wie Kraftfahrzeugbesitz)

Wenn also eine Viehweide/Pferdekoppel ordentlich gesichert ist, hat man keine Chance. Hier hilft dann nur die Vollkasko bzw. Teilkasko wenn diese Haus-Tiere eingeschlossen sind.

Eine Frontscheibe würde jedoch auch über die Glas-Teilkasko bezahlt, wenn es durch Federwild entstanden ist.

Dietmar

Gast am 03 Jan 2009 17:25:00

HI
also ich bin bisher zufrieden mit der Kravag,
sicher mußte ich nach dem Hagelschaden das melden und mir einen Gutachter von denen gefallen lassen, aber letztlich hat alles reibungslos geklappt nur mal so als Beispiel.
Werkstattbindung, damit ist doch nur gemeint, z.B. wer einen Knaus hat auch in eine autorisierte Knauswerkstatt geht.
Das aber hätte ich im Schadenfall sowieso gemacht.

Wenn ich mal keinen Versicherungsschaden habe, dann suche ich mir sowieso eine eigene Werkstatt für Kleinigkeiten.

Ein Pferd ist mir noch nie in 50 Jahren über den Weg gelaufen. Daher denke ich es reicht so.

@Werner
ich denke da gleich an Dich, wenn ich mal zu Dir komme, halte ich Abstand :D

UdoR am 03 Jan 2009 18:16:21

Hallo,

vielleicht kann ich etwas zur Aufklärung beitragen.

Werkstattbindung heist ganz einfach, dass alleinig die Versicherung vorschreibt bzw. bestimmt, in welcher Werkstatt das Fahreuzeug repariert wird (bei Kasko).

Bei Unfällen mit Tieren gibt es folgende Varianten. Viele Versicherer haben noch die Alte Regelung "Zusammenstoß mit Haarwild", da zählt dann nicht einmal das Wildschwein dazu (Borstentier).
Manche Versicherer zahlen dagegen nur bei sogenannten jagdbarem Wild.

Die Beste Variante ist "Zusammenstoß mit Tieren aller Art", da ist man auf der sicheren Seite.

Gerne gemachte Ausschlüße sind auch Länder im Osten, Mittelmeerstaaten (Afrika), Fährrisiko usw. das steht alles im "Kleingedruckten" und wer liest das genau?

Gute Versicherer verzichten auch auf die Einrede der Goben Fahrlässigkeit und das ist eigentlich das wichtigste bei allen Versicherungsarten, nicht nur bei KFZ, denn das ist der Ablehnungsgrund Nr. 1 !!!

Das das auch seinen Preis hat ist klar, aber nicht immer ist Geiz Geil, vor allem nicht im Schadenfall.

Als Versicherungsmakler weis ich von was ich spreche.

Ach ja noch was, die KRAVAG gehört schon seit Jahren zur R+V und seitdem bin ich da auch nicht mehr versichert.

Ich wünsche Euch noch ein schönes Wochenende.

UdoR, ich genieße jetzt noch ein paar Tage Urlaub, bevor ich mich mit solchen Dingen wieder beschäftigen muß

Paule2 am 03 Jan 2009 18:28:12

Hallo,

glücklicherweise wurden bisher Überweisungen von mir immer in Richtung Versicherung ausgeführt, nie umgekehrt.

Mich würde allerdings mächtig ärgern, wenn ich im Versicherungsfalle zusätzlichen Stress bekäme, weil gerade dieses Unfallgeschehen ausgeschlossen wird.

Informiert hab ich mich bereits, wie teuer eine Versicherung für ein Wohnmobil würde. Somit komme ich mit Vollkasko auf ein jährlichen Beitrag von 654,37 €. Bei diesem Vertrag wären dann (fast?) alle "Schweinereien" ausgeschlossen. Viecher jeglicher Art und Folgeschäden bei Marderverbiss sind mitversichert und die Einrede auf grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Zusätzlich zu den von @rantanplan beschriebenen "LecGastes" findet man noch die eine oder andere Überraschung

Interessant ist, was so alles im Kleingedruckten von Versicherungsverträgen steht. :twisted:

Am schönsten finde ich in verschiedenen Versicherungsverträgen noch die möglichen Vertragsstrafen, falls eine oder mehrere Angaben nicht stimmen, dabei ist es unerheblich ist, wie diese Unrichtigkeiten zu Stande kamen. :twisted:

Ich habe auch bis zu 200,00 € billigere Anbieter gefunden. Vertrauen zu diesen Anbietern konnte ich, aus den genannten Gründen, nicht aufbauen.

MfG Paule2

Bergbewohner1 am 03 Jan 2009 21:20:34

Ich bin rantanplan zu Dank verpflichtet.
Habe dem Kravac-mitarbeiter meine Alianz Papiere zur Durchsicht gegeben und gleiche Versicherungsbedingungen geordert.
Nach dem Beitrag von rantanplan habe ich die Bedingungen durchgelesen.
Ausgeschlossen, Tiere aller Art, Abzug Alt zu Neu Reparaturen, Werkstattbindung, keine Hagel oder Sturmschäden, bei grober Fahrlässigkeit wird eingeschätz ..... usw.
Komme aus 2 Vertägen noch raus, da ich sie noch nicht unterschrieben habe.
nochmals Danke rantanplan.
So was könnte man eigentlich Betrug nennen, habe mich aber auch selbst mit an die Nase zu fassen.
Also lest alle eure Bedingungen durch
:!:

Gast am 03 Jan 2009 21:22:24

Hallo Rantanplan,

sich kritisch mit Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen ist nicht verkehrt, das machen leider zu wenige. Allerdings muss jeder für sich entscheiden was ihm wichtig ist - und wogegen er sich versichern muss (!).

Klar ist das ätzend wenn das "falsche" Tier einem eine Delle in das schöne WoMo haut, aber geht davon die Welt unter? Es ist ja auch nicht schön, wenn man nach dem Hagel festetellt, dass die Kasko bei Elementarschäden (dazu gehört Hagel!) nur 50% bei erhöhter SB von 1.500 Eypo erstattet - ich kenne hier welche, die mussten das schmerzhaft feststellen.

Was ich sehr wichtig finde, und woran man m.E. Versicherungen messen muss, ist deren Verhalten im Schadensfall. Und da kann ich nur bestes von der RMV berichten, weil ich das leider schon in Anspruch nehmen musste.

Im Übrigen wünsche ich jedem Versicherten das, wie es Paule2 treffend geschrieben hat. Von jeder (Risiko-) Versicherung wünsche ich mir, dass ich sie nie in Anspruch nehmen muss. Dafür zahle ich auch gerne Beiträge. Ausnehmen mag ich nur die Versicherung gegen das Altwerden, auch "Rentenversicherung" genannt.....


Gast

Gast am 03 Jan 2009 21:30:25

Hallo,
Waldtroll hat geschrieben:keine Hagel oder Sturmschäden

und umso mehr gilt es, die Bedingungen zu studieren. RMV/Kravag ist offensichtlich nicht gleich RMV/Kravag.

In meinem Vertgag ist Hagel sehr wohl mitversichert, und zwar mit (und das ist schon selten) der Möglichkeit, auf Gutachterbasis abzurechnen.

Im Klartext: Ich habe ein WoMo mit Hagelschaden (welcher nie abgerechnet wurde) zu entsprechend günstigem Kurs ("hat ja einen Hagelschaden") erstanden und nach dem nächsten Hagel fast 9.000 Doppelmark in Cash von der RMV/Kravag erhalten. Ohne Rückfragen, ohne Zicken. Ist mir fast schon peinlich, denn mein WoMo sieht im Grunde aus wie vorher und hat nach günstigen "Vorschaden"-preis plus Scheck von der RMV/Kravag fast nix mehr gekostet.


Gast

Bergbewohner1 am 03 Jan 2009 21:34:45

Das WoMo war auch ordentlich versichert, nur meine anderen Fahrzeuge nicht.

Lauterberger am 04 Jan 2009 09:55:50

Hallo zusammen.

Es gibt nur wenige Händler, die die Nachteile Ihres Produktes schon vorher mitteilen. :roll:
Davon sind auch sicher schon die meisten pleite :D

Es gibt aber bei jeder Versicherung Bedingungen, an die die VS sich auch halten müssen, manchmal auch leider nur mit Anwalt.

Nun verstehe ich nicht, daß manche Halter über solch wichtige Bedingungen (die oft auf der ersten Seite des Antrages stehen) erst im Schadenfall darüber wundern.

Was haben sie denn unterzeichnet :?: :?: :?:

Ich bin jetzt bei accura / HDI nach reichlicher Information (alle haben doch Internet) und weiß welche Vor-und Nachteile ich evtl.habe !

Auch die RMV und viele andere Vers. habe ich gegenübergestellt, für mich war halt accura das z. Zt. Vernünftigste, nächstes jahr kann das durchaus
anders sein.
Dann werde ich wieder vergleichen, es geht letztlich um meine € :!: :!:

Schönen Sonntag (haben viel Neuschnee)
Dietmar

Georg350 am 04 Jan 2009 10:18:42

Schwein gehabt,

schnell den seit 12/06 bestehenden RMV Vertrag mit den KRAVAG Bedingungen gelesen.
"§12 Umfang der Versicherung
1.c ...unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung...
1.d durch den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren jeder Art
...
Der Versicherer verzichtet in der Vollkasko- und Teilkasko dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. "

Darüberhinaus bietet RMV u.a.
-Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden
-keine Abzüge "neu für alt"
- Marderbiß einschließlich Folgeschäden

kann jetzt wieder ruhig schlafen. War für mich doch keine Fehlentscheidung.
Rantanplan, du kannst einem im neuen jahr einen tüchtigen Schrecken einjagen :wink: :wink:

Georg350

Gast am 04 Jan 2009 10:21:53

Georg350 hat geschrieben:Schwein gehabt,

schnell den seit 12/06 bestehenden RMV Vertrag mit den KRAVAG Bedingungen gelesen.
"§12 Umfang der Versicherung
1.c ...unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung...
1.d durch den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren jeder Art
...
Der Versicherer verzichtet in der Vollkasko- und Teilkasko dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. "

Darüberhinaus bietet RMV u.a.
-Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden
-keine Abzüge "neu für alt"
- Marderbiß einschließlich Folgeschäden

kann jetzt wieder ruhig schlafen. War für mich doch keine Fehlentscheidung.
Rantanplan, du kannst einem im neuen jahr einen tüchtigen Schrecken einjagen :wink: :wink:

Georg350


Danke für den Hinweis: Dann hat die RMV die aktuellen Bedingungen deutlich verschlechtert und alle, die in 2008 abgeschlossen haben, habe ich zurecht aufgeschreckt.

Gut, dass wir darüber gesprochen haben ;-))

Lauterberger am 04 Jan 2009 11:26:25

UdoR hat geschrieben:Hallo,

vielleicht kann ich etwas zur Aufklärung beitragen.

Werkstattbindung heist ganz einfach, dass alleinig die Versicherung vorschreibt bzw. bestimmt, in welcher Werkstatt das Fahreuzeug repariert wird (bei Kasko).

Bei Unfällen mit Tieren gibt es folgende Varianten. Viele Versicherer haben noch die Alte Regelung "Zusammenstoß mit Haarwild", da zählt dann nicht einmal das Wildschwein dazu (Borstentier).
Manche Versicherer zahlen dagegen nur bei sogenannten jagdbarem Wild.

Die Beste Variante ist "Zusammenstoß mit Tieren aller Art", da ist man auf der sicheren Seite.

Gerne gemachte Ausschlüße sind auch Länder im Osten, Mittelmeerstaaten (Afrika), Fährrisiko usw. das steht alles im "Kleingedruckten" und wer liest das genau?

Gute Versicherer verzichten auch auf die Einrede der Goben Fahrlässigkeit und das ist eigentlich das wichtigste bei allen Versicherungsarten, nicht nur bei KFZ, denn das ist der Ablehnungsgrund Nr. 1 !!!

Das das auch seinen Preis hat ist klar, aber nicht immer ist Geiz Geil, vor allem nicht im Schadenfall.

Als Versicherungsmakler weis ich von was ich spreche.

Ach ja noch was, die KRAVAG gehört schon seit Jahren zur R+V und seitdem bin ich da auch nicht mehr versichert.

Ich wünsche Euch noch ein schönes Wochenende.

UdoR, ich genieße jetzt noch ein paar Tage Urlaub, bevor ich mich mit solchen Dingen wieder beschäftigen muß





Hallo Udo und für Alle !

So ganz richtig ist das aber nicht, was der Versicherungsmakler hier schreibt ! :roll:
Ein Schaden mit einem Wildschwein wird und wurde von jeder Teilkasko bezahlt. Es ist ein klassischer Wildschaden :!: :D

Ausgeschlossen kann sein je nach Bedingungen , Federwild+Haustiere !!!!

Dietmar

Gast am 04 Jan 2009 11:35:12

Waldtroll hat geschrieben:Das WoMo war auch ordentlich versichert, nur meine anderen Fahrzeuge nicht.


HAllo Werner ,

ich muß gestehen , ich habe Deine Einlassung nicht verstanden.
Bist Du nun bei der Allianz oder bei der Kravag gelandet und wo fühlst Dich nun besser aufgehoben ?

Lg
peter

Bergbewohner1 am 04 Jan 2009 21:33:08

Freetec 598 hat geschrieben:
Waldtroll hat geschrieben:Das WoMo war auch ordentlich versichert, nur meine anderen Fahrzeuge nicht.


HAllo Werner ,

ich muß gestehen , ich habe Deine Einlassung nicht verstanden.
Bist Du nun bei der Allianz oder bei der Kravag gelandet und wo fühlst Dich nun besser aufgehoben ?

Lg
peter

Ich hatte alle meine Fahrzeuge bei der Allianz versichert und habe diese 2008 alle zur Kravac gezogen. Habe dem Herrn die Allianzbedingungen zum Durchlesen gegeben und zur Bedingung gemacht, dáß es die selben Bedingungen sein müssen un der hat gesagt die sind es :!: Nun sind sie es offensichtlich nicht. Zum Glück betrifft es nur noch meinen LKW und Gabelstapler, die anderen kann ich noch kündigen, da ich noch keine neuen Verträge unterzeichnet habe.
Hätte es doch gleich lesen sollen und ihm nicht vertauen.

Avena am 04 Jan 2009 22:23:18

Hallo Rantanplan und Hallo an alle,

dir als Rechtsanwalt dürfte es eigentlich nicht entgangen sein, dass all die "Kleingedruckten", von dir angeführten Passagen sich auf PKW beziehen.
Ist dein Wohnmobil ein PKW in diesem Rechst-Sinn?
Ich glaube doch nicht.
Keine Angst, ich arbeite nicht bei der KRAVAG, aber ich habe mein altes WoMo jetzt dort über die RMV versichert und mich auch mit den Vertragsbedingungen auseinandergesetzt.

Wenn man zusätzlich seinen PKW über eine Spezialversicherung, hier eine Reisemobilversicherung, versichert, heisst es nicht, dass sie günstiger als bei Anderen versichert sind.

Also schön die Augen, Ohren und den Geist offenhalten, dann kann man für alles einen guten Preis erzielen.

Gast am 04 Jan 2009 23:15:13

Avena hat geschrieben:Hallo Rantanplan und Hallo an alle,

dir als Rechtsanwalt dürfte es eigentlich nicht entgangen sein, dass all die "Kleingedruckten", von dir angeführten Passagen sich auf PKW beziehen.
Ist dein Wohnmobil ein PKW in diesem Rechst-Sinn?
Ich glaube doch nicht.
Keine Angst, ich arbeite nicht bei der KRAVAG, aber ich habe mein altes WoMo jetzt dort über die RMV versichert und mich auch mit den Vertragsbedingungen auseinandergesetzt.

Wenn man zusätzlich seinen PKW über eine Spezialversicherung, hier eine Reisemobilversicherung, versichert, heisst es nicht, dass sie günstiger als bei Anderen versichert sind.

Also schön die Augen, Ohren und den Geist offenhalten, dann kann man für alles einen guten Preis erzielen.


Andere AGB´s -spezielle für Womos- hat man mir nicht geschickt, also gilt für mich das, was ich zu lesen bekam. Falls die Kravag zu blöd sein sollte (was ich nicht glaube) mir die richtigen AGB´s zu schicken und in speziellen Womo-AGB´s etwas anderes stehen sollte, dann hat man mich halt wegen Blödheit als Kunden wieder verloren. Damit komme ich blendend zurecht und werde auch keinen weiteren Versuch starten. Ich zahle jetzt für einen besseren Versicherungsschutz jedenfalls unerheblich mehr und wurde mit Handschlag begrüßt.

s-liner am 05 Jan 2009 10:36:36

Hallo,
habe heute wegen der Werkstattbindubg bei der RMV nachgefragt, und mir wurde gesagt, dass die Werkstattbindung nur für PKW´s zählt. Da es keine speziellen AKBs für Reisemobile gibt, haben sie mir dies per Email bestätigt.
Wortlaut:" Hiermit bestätige ich Ihnen, dass Sie keine Werkstattbindung haben. Die Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf die PKW Versicherung. Im Schadenfall wählen Sie ihre Werkstatt aus." Mein Vertrag gilt ab dem 1.1.09.

aus dem verschneiten Korschenbroich

Uwe

Gast am 05 Jan 2009 11:32:52

s-liner hat geschrieben:Hallo,
habe heute wegen der Werkstattbindubg bei der RMV nachgefragt, und mir wurde gesagt, dass die Werkstattbindung nur für PKW´s zählt. Da es keine speziellen AKBs für Reisemobile gibt, haben sie mir dies per Email bestätigt.
Wortlaut:" Hiermit bestätige ich Ihnen, dass Sie keine Werkstattbindung haben. Die Allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf die PKW Versicherung. Im Schadenfall wählen Sie ihre Werkstatt aus." Mein Vertrag gilt ab dem 1.1.09.

aus dem verschneiten Korschenbroich

Uwe


Dann ist die Kravag blöd, wenn sie solche Bedingungen für Wohnmobilisten verschickt.

... und was ist mit der Teilkasko für alle Tiere/Haarwild? Gilt die auch nicht, obwohl es da steht??? Merkwürdige Versicherung ist das. Was gilt noch alles nicht, was da steht, vielleicht mit umgekehrtem Vorzeichen?

Werkstattbindung beim PKW bedeutet dann folgendes: Die Versicherung kann vorschreiben, dass ein Audi bei Ford oder in einer freien Werkstatt, mit der ein Pauschalabkommen besteht, repariert werden muss. Mit solch einer Versicherung möchte unter keinen Umständen etwas zu tun haben.

Lauterberger am 05 Jan 2009 17:58:32

" Der größte Mist ist bekanntlich der Pessimist "

Es steht ja jedem bei jeder Versicherung frei, ob und wie er die Bedingungen akzeptieren will.

Entscheidet er sich für die Werkstattbindung, hat er auch einen ordentlichen Nachlass.
Außerdem gibt es auch eine 3 Jahresgarantie auf die durchgeführte Rep.!

Zusätzlich gibt es einen Leihwagen, den es sonst bei Vollkaskoschäden nicht gibt. Das reparierte Auto wird außen und innen gereinigt und abgeholt und gebracht.

Wenn man nun die geringe Wahrscheinlichkeit eines Schadens kalkuliert und die o.g. Vorteile sieht, schaut doch die Sache ganz anders aus !

Und wer das alles blöd findet, muß ja den Passus nicht in Anspruch nehmen. Er zahlt dann eben mehr und hofft auf ordentliche Arbeit seiner Vertragswerkstatt.

Wie die auch aussehen kann, hat man ja in Test`s gesehen !

Für Wohnmobile gibt es meines Wissens die Werkstattbindung überhaupt nicht. Vielleicht wissen andere mehr !

Dietmar

Gast am 05 Jan 2009 18:07:25

Hallo,

in den mir vorliegenden Versicherungsbedingungen - Stand: 1.1.2008 - heißt es auf Seite 11 unter Punt 2.2.4:
"Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren (außer bei Pkw in der KfzPolice-Basis).
Bei Pkw in der KfzPolice-Basis ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild .... (z.B. Reh, Wildschwein) versichert."
Somit ist eindeutig der Zusammenstoß mit jeglicher Art von Tieren versichert. Marderbiss-Schäden sind übrigens auch bis zu 1500.- € mitversichert.

Die Werkstattbindung gilt nur, wenn der sogenannte Werkstattservice eigens vereinbart wurde, der aber nur für die Versicherung von Pkw möglich ist. Hier gibt es dann diverse Vergünstigungen wie Hol- und Bringservice, dreijährige Reparaturgarantie, kostenloses Ersatzfahrzeug etc.
Dies aber, wie gesagt nur bei Pkw.

Ich denke, dass in den von mir o.g. Versicherungsbedingungen diese Punkte klar und deutlich formuliert sind. Damit bin ich auch beruhigt und danke Rantanplan dafür, mich zur Durchsicht meiner Versicherungsbedingungen motiviert zu haben.

Paule2 am 05 Jan 2009 20:03:15

Hallo Gerhard,

nur mal so als Hinweis:

Zwischen "Marderbiss-Schäden sind übrigens auch bis zu 1500.- € mitversichert" und Folgeschäden aus Marderverbiss besteht ein gewaltiger Unterschied.

MfG Paule2

Bergbewohner1 am 05 Jan 2009 20:35:46

Habe heute meinen Kravacfritzen zur Sau gemacht, er meinte diese Bedingungen kenne er nicht :!: ,nach einer Stunde rief er zurück und meinte kleinlaut, Sie haben recht , ich versuche bei gleichem Beitrag die Bedingen wie versprochen auszuhandeln.
Da er sich nicht mehr gemeldet hat, habe ich mir heute abend noch ein Angebot bei der Allianz bestellt.
Man kann sich auch seine Versicherungsbedingungen schön reden, was geschrieben gilt und nicht was man denkt zu bekommen, vor allem in der heutigen Welt :!:

PS. Ich frage ihn, wie sieht es mit meinem Multicar aus(12 Jahre alt)wegen Kasko, er meint bei Nutzfahrzuegen immer alt zu neu Verrechnung, gabs bei der Allianz auch nicht und dafür bezahl ich dann 700 € Kasko, oh Gott. man lernt nie aus.
Man denkt, es passieren einem soche Dinge nicht mehr und dann :?:
Aber es gibt schlimmeres, z.Bsp wenn 2 unvernüftige Skifahrer zusammen prallen.

Lauterberger am 06 Jan 2009 11:11:14

Paule2 hat geschrieben:Hallo Gerhard,

nur mal so als Hinweis:

Zwischen "Marderbiss-Schäden sind übrigens auch bis zu 1500.- € mitversichert" und Folgeschäden aus Marderverbiss besteht ein gewaltiger Unterschied.

MfG Paule2



hallo,

ein wichtiger Hinweis :!:
Folgeschäden sind z.Bs. wenn ausgelaufenes Kühlwasser (angefressener Schlauch) über die eletronischen Teile läuft und weiterer Schaden entsteht !

Dietmar

uwe brökelm am 06 Jan 2009 11:34:34

mal ne kleine wette???
das thema werkstattbindung bei den versicherungen geistert schon seit jahren rum...

und seit sicher spätestens in 2 jahren ist es bei allen versicherungen so..
leider..!!!!

warum?? kaum einer bringt sein fahrzeug heute noch in eine werkstatt bei einem schaden..es wird über gutachten oder sonstiges abgerechnet..und dann anschließend schwarz gemacht..oder gar nicht ..
mal ehrlich wieviele fahren hier rum duie für ein paar dellen vom hagel richtig kassiert haben..??

natürlich hatt diese werkstattbindung aber nachteile..die versicherungen werden wieder die preise bestimmen in den werkstätten..und die werkstätten gegeneinander ausspielen..entweder du bekommst alle aufträge oder gar keine..

Gast am 06 Jan 2009 13:30:39

uwe brökelm hat geschrieben:mal ne kleine wette???
das thema werkstattbindung bei den versicherungen geistert schon seit jahren rum...

und seit sicher spätestens in 2 jahren ist es bei allen versicherungen so..
leider..!!!!

warum?? kaum einer bringt sein fahrzeug heute noch in eine werkstatt bei einem schaden..es wird über gutachten oder sonstiges abgerechnet..und dann anschließend schwarz gemacht..oder gar nicht ..
mal ehrlich wieviele fahren hier rum duie für ein paar dellen vom hagel richtig kassiert haben..??

natürlich hatt diese werkstattbindung aber nachteile..die versicherungen werden wieder die preise bestimmen in den werkstätten..und die werkstätten gegeneinander ausspielen..entweder du bekommst alle aufträge oder gar keine..


Das Verhältnis ist laut jüngster Statistik ca. 50:50. Also die Hälfte rechnet auf Gutachtenbasis ab. Nur 2 % lassen bisher in den Werkstätten raprieren, die Versicherungen vorschlagen.

migula am 06 Jan 2009 14:41:36

Wie sieht es denn beim Austausch einer Windschutzscheibe in der Werkstatt aus. Ich denke jeder 2. Kunde fordert eine Beteiligung der Werkstatt an seiner Selbstbeteiligung (zu Deutsch: die Werkstatt soll doch bitte eine höhere Rechnung schreiben)

Gast am 06 Jan 2009 14:50:57

rantanplan hat geschrieben:
uwe brökelm hat geschrieben:mal ne kleine wette???
das thema werkstattbindung bei den versicherungen geistert schon seit jahren rum...

und seit sicher spätestens in 2 jahren ist es bei allen versicherungen so..
leider..!!!!

warum?? kaum einer bringt sein fahrzeug heute noch in eine werkstatt bei einem schaden..es wird über gutachten oder sonstiges abgerechnet..und dann anschließend schwarz gemacht..oder gar nicht ..
mal ehrlich wieviele fahren hier rum duie für ein paar dellen vom hagel richtig kassiert haben..??

natürlich hatt diese werkstattbindung aber nachteile..die versicherungen werden wieder die preise bestimmen in den werkstätten..und die werkstätten gegeneinander ausspielen..entweder du bekommst alle aufträge oder gar keine..


Das Verhältnis ist laut jüngster Statistik ca. 50:50. Also die Hälfte rechnet auf Gutachtenbasis ab. Nur 2 % lassen bisher in den Werkstätten raprieren, die Versicherungen vorschlagen.



M.W. hat die "Werkstattbindung" nicht das geringste mit der Frage der Abrechnung über Gutachten oder Rep. zu tun. Vielmehr geht es den Versicherungen darum, mit bestimmten Werkstätten Verträge auszuhandeln, bei denen sie letztlich das Entgelt für die Werkstatt vorgeben (Motto: Friss oder stirb ?!). Weiterhin gibt es m.W. noch weitere Auflagen für die Werkstatt (max. Rep-Dauer, Gestellung eines Leihfahrzeuges). Hierdurch drückt die Versicherung nachhaltig die ihr entstehenden Kosten einer Rep. und erhöht somit den Gewinn oder kann mit günstigen Beiträgen Kunden locken. Allerdings lohn sicht oftmals der Vergleich der Prämien mit und ohne Werkstattbindung. Die Diff. ist oftmals sehr gering und somit kann man sich für kleines Geld den Gang zur Werkstatt seines Vertrauens erkaufen.

Gast am 06 Jan 2009 14:57:44

Bei all dieser heißen Diskussion hier bin ich nun auch neugierig ...

ob sich meine Bedingungen geändert haben, nachdem ich zusätzlich noch sehr günstig meinen PKW in 2008 versichert habe.

werde mal nachlesen, ansonsten kann ich nur betohnen so wie Gast zuvor, klappte die Hagelschaden Regulierung bestens bei der Kravag 2008.

nun werde ich mal lesen und ich gehe mal davon aus, wenn mir keine neuen Bedingungen zugeschickt wurden, dass dann die alten gelten oder ?

Avena am 06 Jan 2009 17:50:50

Hallo Marlis,

die Bedingungen haben sich für Wohnmobile nicht geändert!
?te einige Passagen nur anders interpretiert.
Die Einschränkungen werden immer im Zusammenhang mit "...PKW..." deutlich und gelten dann nicht für WoMo's.

Gast am 06 Jan 2009 18:27:03

Nachtrag zu meinem letzten Posting:

Marderbiss-Schäden sind übrigens auch bis zu 1500.- € mitversichert.


Natürlich sind hier auch die Folgeschäden mit eingeschlossen, was - nach Einsicht der Versicherungsbedingungen (Stand 1.4.2008) meiner beiden bei der HUK versicherten Pkws - offensichtlich nicht so selbstverständlich ist. Dort sind, im Gegensatz zur KRAVAG, die Folgeschäden nicht mitversichert.

Ob dann bei den Folgeschäden 1500.- € im Durchschnitt ausreichend sind, kann ich nicht beurteilen.

Gast am 06 Jan 2009 21:39:00

Avena hat geschrieben:Hallo Marlis,

die Bedingungen haben sich für Wohnmobile nicht geändert!
?te einige Passagen nur anders interpretiert.
Die Einschränkungen werden immer im Zusammenhang mit "...PKW..." deutlich und gelten dann nicht für WoMo's.


Hallo Peter,

danke ... na dann bin ich ja schon beruhigt, kam noch nicht zum nachlesen.
schönen Abend noch

Lauterberger am 10 Jan 2009 10:54:20

Hallo,

wichtig daß man sich im Forum schlaumacht !

Wichtig aber auch, daß jeder seinen Vertrag jedes Jahr wieder prüft :!:

Ich möchte nicht wissen, wieviel Versicherte zuviel zahlen, weil die Tarife sich geändert haben. Die Versicherungen kommen nicht automatisch auf uns zu.
Leider auch nicht alle Vertreter, weil diese an höheren Zahlung mehr verdienen.

es kann natürlich auch sein, daß neue Verträge ungünstiger in Preis und Umfang sind. :roll: Dann muß ja keiner in den neuen Tarif gehen . :D

Also , die Versicherung anschreiben und die neuesten Bedingungen und Prämien anfordern !

Dietmar

dscho am 10 Jan 2009 11:09:38

Guten Morgen alle Zusammen,

möchte auch noch kurz meinen Senf dazugeben.
Bin seit ungefähr 10 Jahren bei RMV versichert, für mich gibt es keine bessere, so eine schnelle und zuverläßliche Schadensabwicklung habe ich noch selten erlebt. ( Hagelschaden in 2006 ).
Auch die Folgeschäden des o.g. Schadens wurden ohne Probleme getragen.

Schönen Tag noch Dscho

tina331 am 03 Feb 2009 00:43:41

Hallo
Haben uns gerade ein WOMO zugelegt, wollte eigentlich zur RMV, bin jetzt verunsichert.
Werde die AGB`s f. WOMO`s noch mal genau lesen!
Würde mit SF 10 anfangen, laut AGB`s fällt man bei der RMV nach einem Schaden dann gleich auf SF 2+3 zurück!!!! ist das normal und bei jeder Versicherung??
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?

Gast am 03 Feb 2009 09:13:40

tina331 hat geschrieben:Hallo
Haben uns gerade ein WOMO zugelegt, wollte eigentlich zur RMV, bin jetzt verunsichert.
Werde die AGB`s f. WOMO`s noch mal genau lesen!
Würde mit SF 10 anfangen, laut AGB`s fällt man bei der RMV nach einem Schaden dann gleich auf SF 2+3 zurück!!!! ist das normal und bei jeder Versicherung??
Hat jemand Erfahrung damit gemacht?


In den AGB´s zu jedem Vertrag gibt es so ab ca. § 13 eine Tabelle, wie man wo zurückgestuft wird.



PS: Die RMV scheint die von mir zitierte Klausel anders auszulegen, nimmt sie also wörtlich und wendet sie nur auf PKW´s an. Wenn Dir das bestätigt wird, ist das doch ok. Andererseits kann man mit den Tarifen der RMV auch seinem Haus- und Hofversicherer einen deutlichen Rabatt abhandeln und hat dann den Ansprechpartner vor Ort und alles in einer Hand. Für letzteres habe ich mich entschieden und liege jetzt nur noch 30 EUR über der RMV, mit vollem Vers.schutz und Vollkasko.

pilote600 am 03 Feb 2009 09:42:55

Auch ich möchte rantanplan Danken mich zur Durchsicht des VV motiviert zu haben (habe ich bis jetzt noch nie gemacht, und habe mich immer auf das Wort verlassen, schön dumm). Wie bereits geschrieben und auch hier gepostet sind die "Nachteile" nur auf einen PKW basic Tarif begrenzt, diesen Tarifname habe ich nicht. Denoch Danke rantanplan!!!!

oskar5 am 03 Feb 2009 11:41:29

Hallo ihr Lieben,
habe mich erkundigt. Bin mit Wohnmobil und 2 PKW bei der RMV versichert.
Seit 1.1.2008 bietet die RMV 2 Arten von Versicherung für PKW an:

Kfz-Police-Plus

Freie Werkstattwahl
Unfall mit Tieren aller Art
Marderschäden, auch Folgeschäden bis 1500,--
Rabattretter
Keine Leistungskürzung bei rober Fahrlässigkeit

und Kfz-Police-Basis

keine freie Werkstattwahl
Unfall nur bei Haarwild
Keine Marderschäden-Versicherung
kein Rabattretter
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

usw. dadurch Prämienunterschiede von ca. 10%
Konnte vielleicht zur Klärung beitragen.

Axel

Gast am 03 Feb 2009 13:48:48

oskar5 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
habe mich erkundigt. Bin mit Wohnmobil und 2 PKW bei der RMV versichert.
Seit 1.1.2008 bietet die RMV 2 Arten von Versicherung für PKW an:

Kfz-Police-Plus

Freie Werkstattwahl
Unfall mit Tieren aller Art
Marderschäden, auch Folgeschäden bis 1500,--
Rabattretter
Keine Leistungskürzung bei rober Fahrlässigkeit

und Kfz-Police-Basis

keine freie Werkstattwahl
Unfall nur bei Haarwild
Keine Marderschäden-Versicherung
kein Rabattretter
Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

usw. dadurch Prämienunterschiede von ca. 10%
Konnte vielleicht zur Klärung beitragen.

Axel


Ja, das hilft sehr.

Die 10 % Differenz erklären dann auch, warum ich bei der Victoria eben ca. 30 EUR mehr im Jahr zahle als im Basistarif der RMV. Ich habe schlicht etwas mehr Versicherungsschutz.

Wolfros am 03 Feb 2009 17:51:12

Hallo,

auf Nachfragen wurde mir gerade gesagt das der Rabattretter nicht für WM gilt.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

hallo wer von euch hat ein hymer 46?
Aluglattblech ist gestaucht.. Hilfe.
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt