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Achslasten und Eintragung zulässiges Gesamtgewicht


q2v am 03 Jan 2009 18:17:02

Hallo,
ich hatte mich vor einiger Zeit schon einmal vorgestellt, bisher aber, abgesehen von einigen wenigen Beiträgen vorwiegend lesend an diesem tollen Forum teilgenommen - habe ja bisher nur rudimentäre WoMo Erfahrungen. :wink: Bei meiner Suche nach einem geeigneten WoMo waren Eure Beiträge eine tolle Hilfe – vielen Dank dafür. :flehan:
Seit ein paar Tagen bin ich nun stolzer Besitzer eines Mobils. :freude: Es ist ein Buerstner A 535-2; Bj. 2001 geworden – schön kompakt, aber trotzdem Platz für die Familie und Gepäck. Im Moment steht es noch beim Freundlichen, weil noch ein paar Um- bzw. Einbauten erledigt werden müssen. Das Fahrgestell ist ein Duc 230 mittleren Radstands, derzeit noch mit 3400 kg zGG. Das Fahrzeug soll noch auf 3500 kg aufgelastet werden. Hierzu hat der Händler den Einbau eines zusätzlichen Federblattes vorgeschlagen. Ich tendiere aber eher zu einer Luftfederung, des Komforts wegen. Davon unabhängig ist mir eines noch nicht ganz klar und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Im Fzg-Schein sind folgende Achslasten eingetragen: Vorne 1750 kg und hinten 1900 kg. Damit müssten doch eigentlich schon die Voraussetzungen zur Eintragung von 3500 kg gegeben sein, oder ? Muss denn zwingend noch eine stärkere Hinterachsfederung eingebaut werden ? Beim TÜV war ich schon vorstellig deswegen. Der dortige Herr meinte, dass die eingetragenen Achslasten schon eine gute Voraussetzung für de Auflastung wäre, aber er noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller bräuchte. Verstehen tu ich das Ganze nicht. :nixweiss: 1750 kg + 1900 kg ergeben doch 3650 kg oder habe ich bei dieser Rechnung etwas nicht berücksichtigt ? Vielleicht hat ja jemand eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung und könnte mir diese in Kopie zur Verfügung stellen. Das wäre prima. Danke schon einmal im Voraus.


Ralf

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gary32 am 03 Jan 2009 18:38:29

Hallo,

habe ein EURAmobil 3,5 to. aber auf ALKO Chassis...

Im KFZ Brief steht:

Achslast vorne : 1690 Kg.
Achslast hinten : 1900 Kg.

zum Vergleich..



gary32

zeltfex am 03 Jan 2009 19:17:46

Die Fahrzeuge haben eine Typenzulassung für eine ganze Serie. Dort ist auch das zulässiche Gesamtgewicht festgelegt. Es können aber durchaus Fahrzeugteile, also Voder- und Hinterachse verbaut sein, die ansich ein höheres Gesamtgewicht erlauben würden, also eine Auflastung möglich machen. Durch das höhere Gesamtgewicht kann es jedoch erforderlich sein, z.B. eine Zusatzfeder einzubauen, oder alternativ eine Luftfederung. Es kann jedoch zusätzlich, je nach Typ und Zulassung eine stärkere Bremsanlage oder / und größere Felgendurchmesser gefordert werden.
Was tatsächlich erforderlich ist, kann eigentlich jeder guter Händler oder die TÜV-Stelle entscheiden.
Wie schon gesagt, machmal genügt schon eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers um eine Auflastung eintragen zu können.
Sinngemäß wurde mir vorstehendes von einem Tüv-Ingenieur anlässlich einer Auflastung mit Luftfeder erklärt.
Aus eigener Erfahrung würde ich eine Luftfeder vorziehen.
Richard

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q2v am 04 Jan 2009 16:10:04

Hallo,
ich danke Euch für Eure Antworten. Nach der Lektüre der zahlreichen Forenbeiträge bin ich auch zu der Überzeugung gelangt, dass eine Luftfederung hinsichtlich Fahrkomfort und Anpassbarkeit an verschiedene Beladungssituationen das ideale wäre. Die Frage, die sich mir aber derzeit stellt ist, ob die Verstärkung der Federung nun eine zwingende Voraussetzung zur Auflastung ist, obwohl schon rechnerisch ausreichend hohe Achslasten im Fzg-Schein eingetragen sind, oder eben nicht. Ich dachte jemand hat damit schon Erfahrungen oder sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Am Montag werde ich ´mal bei Fiat anrufen und hören, was die zu sagen haben. Vielleicht klärt sich dann einiges.


Ralf

dieter2 am 05 Jan 2009 02:02:59

Hallo Ralf

Schau doch mal ob unter Dein Womo zwei Federblätter pro Seite vorhanden sind.
Mein Ducato 14 Bj.2001 hat das Campingpaket von Fiat,das hat doppelte Federblätter.
Damit habe ich auch VA 1750 kg u. HA 1900 Kg.HA bei Hängerbetrieb 2000 kg
Ich habe von 3400 kg auf 3500 kg auflasten lassen ohne jegliche technische Veränderung und ohne Freigabezettel von Fiat.
Hat mich aber 100 kg der ungebremsten Anhängelast gekostet um das gesammt Bremsgewicht nicht zu erhöhen.

Dieter

q2v am 05 Jan 2009 21:17:09

Hallo Dieter,
vielen Dank für Deine Info. Da bei mir im Schein eine Vorderachslast von 1750 kg und eine Hinterachslast von 1900 kg eingetragen ist, dachte ich auch, dass ich einfach zum TÜV fahre und mir die zusätzlichen 100 kg eintragen lasse. Aber weit gefehlt. Wie schon in Beitrag weiter oben beschreiben, meinte der TÜV – Mann nur, dass die Achslasten schon ´mal eine gute Voraussetzung wäre, aber er nicht wisse, ob das Fahrzeug so einfach aufzulasten sei. Zitat: „….soll ich das durch Handauflegen feststellen…“. Er wollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers sehen. Mittlerweile habe ich eine Antwort von Fiat bekommen. Eine Freigabe für 3400 kg gibt es standardmäßig vom Werk, eine für 3500 kg gibt es nicht. 100 kg Anhängelast könnte ich gut „abgeben“, ich habe nicht vor einen Hänger hinterher zuziehen. Wie hast Du das gemacht? Einfach zum TÜV gefahren und um die Auflastung gebeten ?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.


Ralf

macagi am 05 Jan 2009 22:21:53

Hallo Ralf,

warum möchtest du denn auflasten?

100kg bei 3,4t ist unter 3% ....

Ich glaube dass es generell so ist dass das ZGg unter der Summe der Achslasten ist wegen eines möglichen Anhängers.

Bei einer Auflastung ist es übrigens nicht nur mit einer anderen Ferderung getan, möglicherweise sind auch Änderungen am Bremssystem notwendig. Deswegen kann eine vom Hersteller nicht schon irgendwie vorgesehene Auflastung ziemlich aufwendig.sein. So wurde mir das erklärt - mein Händler hat einfach abgewunken.....
Ich kann mir nicht vorstellen dass isch das wegen den 100kg rentiert.

mfg
Manfred

dieter2 am 06 Jan 2009 01:48:48

Es gibt TÜV Prüfer das sind Korintenkacker und es gibt Prüfer die haben Sinn für die Realität.

Wenn die Ungebremste Anhängelast um 100 kg reduziert wird hat die Bremsanlage
bei 3,5 to nicht mehr zu leisten wie vorher mit 3,4 to und 750 kg Hänger.

Ich habe mit den Prüfer diskutiert und er meint das er das locker verantworten kann.

Alles im Rahmen der zulässigen Achslasten.

Such Dir einen anderen TüV,am besten in einer größeren Stadt,die Dorfprüfer haben nicht den Durchblick.

Dieter

Hier meine Zulassung,damit Du es auch glaubst mit den Achslasten und der Anhängelast.
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q2v am 06 Jan 2009 02:11:25

Hallo,

Besten dank für Eure Antorten
@ Manfred
100 kg mehr ( oder besser 80 kg nach Abzug der Federungsaufrüstung) ist in der Tat nicht viel, aber das WoMo ist schon in fahrbereitem Zustand recht schwer, da tut jedes Kilo gut. V.a. weil unsere südlichen Nachbarn wohl nicht so großzügig mit der Toleranz umgehen. :( Eine Änderung der Bremsanlage ist nicht notwendig und die größeren Reifen sind eh schon drauf. Somit hält sich der Aufwand in noch erträglichen Grenzen. Außerdem gibt es mir ein besseres Gefühl im Bauch. :)

@ Dieter
Ist ein guter Tipp es bei einem anderen Prüfer zu versuchen und die Idee mit der Reduktion der Anhängelast. Und vielen Dank für Deine Mühe mit dem Schein. :hallo: Ich habe es Dir auch schon vorher geglaubt, weil´s ja auch logisch ist. Jetzt versuche ich mein Glück ´mal bei einer anderen Prüfstelle. Vielleicht sind die dort flexibler, bzw. motivierter.

Ralf

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